KSL- Blog

Die „bürgerlichen Parteien“ CDU, CSU und FDP und die normative Ordnung

Normativ bedeutet ja, mehr oder weniger, Werte gebunden aber auch einfach nur Regel gebunden.
Zumindest geht dies so aus diesem Wikipedia Artikel hervor: https://de.wikipedia.org/wiki/Normativ

Unsere bürgerliche Kanzlerin spricht ja gerne von regel- basierten Ordnungen, auf nationaler oder internationaler Ebene. Lässt sich das als bewusste Abgrenzung zu Werte- gebundenen Ordnungen verstehen?

Solange Frau Merkel nicht von ihrem Vorhaben abrückt, dass ihre Kanzlerschaft nächstes Jahr endet, kann man sich aus Gründen der Priorisierung die Auseinandersetzung mit solchen Fragen wohl bis dahin sparen und sie dann den Historikern überlassen.
Aus Werte- gebundener Sicht ist jetzt erstmal für ihr wohl letztes Regierungsjahr wichtig, dass sie diesen Werten zumindest nicht entgegengesetzt handelt, sowohl mit Blick auf die Gegenwart als auch mit Blick auf die Zukunft.
Und in Bezug auf die Werte Sozial, Sicher, Standhaft – nach innen und außen-, handelt sie ja in der aktuellen Corona- Pandemie, aktuell zumindest durchaus bisher im annehmbaren Bereich, der einem für später noch alle Möglichkeiten offen lässt, die EU und auch die internationale Ordnung im Allgemeinen auf ein Werte- gebunden nachhaltiges, stabiles, sicheres, politisch und individuell, für alle, Werte- gebunden angemessen freies, kooperatives, soziales und solidarisches Fundament zu stellen. Anstatt einfach nur als Regierung seine Rolle in der Zwangsjacke des aktuellen Zwangssystems wirtschaftlicher Freiheit zu akzeptieren.

Das Bürgertum (https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgertum) lässt sich ja grob in Bildungsbürgertum und Besitzbürgertum unterteilen. Und jeweils in Groß- und Kleinbürgertum.

Die Bildungsbürger gehen davon aus, dass die gesellschaftliche Ordnung nach dem Maße an Wissen und Fähigkeiten untergliedert aufgebaut und getragen werden sollte. Und die Staatsbürger unter den Bildungsbürger sehen in den bürgerlichen Pflichten auch mehr als nur das recht und eventuell die religiös moralische Pflicht zur Besitzanhäufung und Wahrung. Hier sind die Koalitionsoptionen mit der politischen Linken am ehesten gegeben.

Das Besitzbürgertum baut wie der Name schon vermuten lässt auf den Besitz von Vermögen auf.
Ihr sind die wirtschaftslibertären Ideale der möglichst freien Verfügungsgewalt über das eigene Eigentum am stärksten vertreten. Und auch das Ideal, dass Verfassungen und zwischen staatliche Verträge nur solche Regeln beinhalten sollten denen jeder freiwillig zugestimmt hat. Oder anders ausgedrückt, jeder sollte in einer Gesellschaft mit einem Regelwerk leben, welches nur Regeln enthält, welche für einen vorteilhaft genug waren, eventuell auch nur im „Tausch“ gegen andere, oder den eigenen Wertvorstellungen genügend entsprochen haben, dass man ihnen freiwillig zugestimmt hatte.
In der Praxis heißt das aber eben dass derjenige in der besseren aktuellen Situation, der aktuell weniger von anderen abhängig ist mehr für sich rausholen kann als derjenige der eine Zustimmung zu einer bestimmten Regel aktuell unbedingt braucht. Dieses „Ideal“ kann man dann auch als „individuell legitimierte Verfassungsregeln“ bezeichnen oder als „Regelbasar“

Wenn man jetzt noch die klassische Unterscheidung zwischen recht und links, also die Unterscheidung wie sehr man (nur) am eigenen Wohl oder (auch) am Wohl der anderen interessiert ist mit berücksichtigt, muss man beim Bürgertum zwischen denjenigen unterscheiden die links oder rechts sind.
Also zwischen denjenigen, welchen es nur darum geht für sich immer mehr anzuhäufen und anderen nur etwas abgeben, wenn es sich für sie selbst nutzt und denjenigen die mit dem als „politisch links“ bezeichneten Lager, das Interesse am Wohlergehen des anderen, auch ohne unmittelbaren eigenen Vorteil, teilen. Und danach ob per staatlichem Zwang umverteilt werden soll oder nur freiwillig.
Wobei im politisch linken Lager dann wieder zwischen den national oder auch einfach nur Gruppen- Linken, also denjenigen welche nur an dem Wohlergehen einer begrenzten Teilgruppe interessiert sind, und den allgemein Linken unterschieden werden muss.

Die begrenzt Linken, der „politischen Linken“ sind dann wieder stark Anschlussfähigkeit mit der „Eigentums- Rechten“ oder gleich begrenzt linken Bürgerschaft.

Wenn man nun mal einen Blick auf die drei genannten Parteien wirft ergibt sich aktuell dieses Bild.

Die CSU, auch unter Markus Söder, war zumindest bisher vor allem durch eine „Wir gäbet nix“ und „Unser Überschuss nutzt allen, weil blah, blah, blah. – Senior’s letztes Stündlein und co.-“ Haltung aufgefallen. Klassisch Freistaatlich wirtschaftslibertär, solange man nützt und aktuell belohnt wird oder profitiert, macht man blind mit. Ganz nach dem Motto „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“. Bleibt dann nur zu hoffen, dass man sich von dem dann hinterher nicht aus dem Dreck ziehen lassen muss. Immerhin ist Herr Söder dann in der Corona- Pandemie dann quasi zum Staatsbürger mutiert, mal sehen ob er die Dinge später auch weiterhin etwas mehr hinterfragt auch wenn die „Überschussparty“ wieder alle dort mitreißt und mehr oder wenige betäubt aus nachhaltiger Sicht. Und das er mal wieder dran denkt, dass das „S“ in CSU für sozial steht und das „C“ für christlich. Und christlich lässt sich nicht national oder Freistaatlich begrenzen. Also lässt der Parteiname eigentlich keine unsoziale oder nur begrenzt soziale Politik zu. Eigentum verpflichtet, steht schon im Grundgesetzt, wenn auch nicht in der EU- Verfassung, CETA und Co. Aber noch sind unsere Grundrechte und – pflichten nicht (komplett) im Kochtopf verschwunden und zu etwas „Neuem“ verkocht worden.

Bei der CDU muss man sehen wie es nach Merkel weitergeht, die hatte es ja, eventuell auch ohne eigenes Wissen, gut verstanden die internationale Wirtschafts- libertäre Grundordnung, welche sich nach dem Untergang der Sowjetunion gerade herausgebildet hatte, gut zu verteidigen ohne dass einem dass so ohne weiteres direkt aufgefallen wäre, zumindest mir damals nicht. Der Grundsatz, dass man auf die Marktkräfte auch zum Zwecke der hinreichenden Regulierung, des Ausgleichs, wirtschaftlicher oder finanzieller Art und auch der Priorisierung hin zur Bedarfsdeckung vertrauen sollte gilt weitgehend weiterhin. Wohl vor allem weil sich damit z. B., die Unterlassung eines aktiven politischen Eingreifens zum Ausgleichen der Leistungsbilanzen auch von Seiten der Überschussstaaten vermeintlich rechtfertigen lässt.
Und die ergriffenen politischen Maßnahmen dienen auch jetzt noch, in Zeiten der Corona- Krise, einzig der Verhinderung eines allgemeinen Zusammenbruchs und der Aufrechterhaltung dieses Zwangssystems wirtschaftlicher Freiheit.

Hinreichende Regulierung, Priorisierung hin zur Bedarfsdeckung und Herbeiführung eines Ausgleichs ist aber eben eine der Hauptaufgaben des Staates, um den Markt zu stabilisieren und an Werte zu binden. Und das gilt nicht nur national sondern auch international. Ohne Kooperation steht man alleine da. Und unsere primären Kooperationspartner, von denen aktuell unsere Sicherheit abhängt, sind eben mal die Nato- Staaten. Und idealerweise und längerfristig auch als zwingende Voraussetzung baut dieses Sicherheitsbündnis auch auf Werten wie Sozial, Sicher, Standhaft – je nach innen und außen – auf. Die politisch freie Welt braucht Werte- gebundene Kooperation und Solidarität. Ansonsten bricht diese Welt zusammen und die totalitären diktatorischen oder die oligarchischen Demokratien, die gefallenen, welche sich ihren demokratisch legitimierten politischen Handlungsspielraum durch Verfassungsbremsen und internationale Zwangsverträge wirtschaftlicher Freiheit haben in Grund und Boden beschränken lassen, wohl ohne es selbst zu merken, oder verführt durch vermeintliche (nachhaltige) Vorteile wie Leistungsbilanzüberschüsse. Und nun von, durch eigene Gesellschaftsverträge verbundene oligarchische Clans beherrscht werden. Oder kurz vor der Revolution stehen, und dann Freiwild für die totalitären sind. Herzlichen Glückwunsch. Eventuell waren die Bremsen, dann gar nicht Idee der Oligarchen sondern totalitäre Sabotage. Na dann, frohe Weihnachten. HO HO HO.

Bleibt noch die FDP. Die Partei könnte eigentlich ein schönes marktorientiertes, inklusive staatlicher hinreichender Regulierung, hinreichende Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit und eines zumindest hinreichenden, wenn auch nicht all zu üppigen Ausgleichs, wirtschaftlicher oder finanzieller Art, Gegengewicht zur Partei „die Linke“ sein. Bei der Linken wird dann mehr umverteilt. Und auch die individuelle Freiheit, inklusive ihrer finanziellen Ermöglichung, könnte die FDP gut vertreten als Abgrenzung zum Willen zur Demokratisierung aller Entscheidungen in der Gesellschaft, also das nicht überall der Wille der jeweiligen oder der gesamten Mehrheit entscheidet. Sondern des, zur Not staatliche dazu in die Lage versetzten, Individuums. Also sowohl Freiheit vor dem Mehrheitswillen als auch vor übermächtigen Einzelnen. Als Abgrenzung zu den libertären Linken kann die FDP ja dann die staatlich garantierte Freiheit vor den genannten etwas geringer ausfallen lassen.
Aber im Moment ist die FDP wohl, zumindest auf Bundesebene nur (noch) die Partei der Verfassungsbremsen zum Beschränken des demokratischen Zugriffs auf Einkommen und Vermögen, zum Beispiel durch die Besteuerungsbremse (https://www.rtl.de/cms/fdp-steuerbremse-ins-grundgesetz-1412371.html) und eher voll auf James M. Buchanan und Neoliberalem, oder eher Old- Whigs, Hayek Kurs. Höchstens aus „nationaler Räson“ wird von diesen Vorbildern mal abgewichen.
Oder Herr Lindner und Co. geht es auch etwas „sozial individueller“ und weniger (schrittweise?) Staats- beschränkend. Dann wäre die Partei ja durchaus, auch aus sozial, linker Perspektive, auch mal einen Blick wert, und sei es nur als Koalitionspartner.

Es wäre wirklich schön wenn die ein oder andere bürgerliche Partei mal ihre politische Haltung, Überzeugungen und vor allem wirtschaftspolitischen Wertvorstellungen einmal gründlich und auch grundsätzlich hinterfragen oder einfach mal zu Ende denken würde. Und sich nicht immer nur noch hinter Marktradikalen, vielleicht sogar Saboteuren, verstecken würde oder sich einfach nur noch von kurzfristigen Versuchungen, wie Leistungsbilanzüberschüssen zu Gier und Blindheit verleiden lassen würde.

Ein gemeinsamer Markt braucht staatliche Institutionen, welche aktiv für einen hinreichenden Ausgleich, hinreichende Priorisierung und hinreichende Regulierung sorgen können, also die noch nicht völlig „ausgebremst“ sind, und auch tatsächlich sorgen. Ohne diese Institutionen darf man sich auch nicht blindlings auf einen freien gemeinsamen Markt einlassen, schon gar nicht in einen per Verfassung oder internationale Verträge garantierten.

World Social Forum of Transformative Economies 2020

Vom 25.6 bis 01.07 hatte in Barcelona das WSFTE -FSMET (Fòrum Social Mundial de les Economies Transformadores) 2020 stattgefunden.

Wegen der Corona- Pandemie diesmal online.

Das hatte zumindest den Vorteil, dass man auch teilnehmen konnte ohne extra nach Barcelona fahren oder fliegen zu müssen. Natürlich ist Barcelona immer eine Reise wert. Aber Zeit, Geld und ökologische Nachhaltigkeit sind eben auch zu berücksichtigen.

Das Programm fand in eine Vielzahl Sessions unterteilt statt.

Hier der Link zum Programm: https://forum.transformadora.org/conferences/programme/program/1062?locale=en

Ich selbst hatte ab Sonntag an online Veranstaltungen teilgenommen.

Meine Plattform heißt zwar relativ- konservativ sozial liberal aber um etwas zu erhalten muss man meist erstmal etwas erschaffen was zum Erhalten geeignet ist, zum Beispiel ein Gewächshaus. Dieses soll dann dazu dienen ein geeignetes Klima erst zu schaffen und dann zu erhalten.

Und wenn man dazu etwas ändern muss, was es bereits gibt, um etwas anderes zu erhalten, nennt man diesen Prozess eben zum Beispiel „transformen“.

Bis der Wunschzustand erreicht ist kann man dann meinetwegen von Werte- gebundenem Fortschritt, Progress, sprechen und sich Balken vorstellen die einen begrenzten leeren Raum füllen.

Wichtig ist nur, dass man dabei in einem vernünftigen Tempo, mit angemessener Priorisierung vorgeht und auch mal unangebrachten, schädlichen oder verfrühten Fortschritt bremst oder gleich ganz aufhält. Dann hat man zwar gleich wieder einige Progressive gegen sich aufgebracht, aber Werte und Stabilität sind nun eben einmal wichtig.

Hier noch mal ein Betrag von mir zum Verhältnis Konservative- Progressive (https://rkslp.org/2019/07/14/anmerkung-zum-verhaltnis-konservative-und-progressive/)

Aber zurück zum WSFTE 2020.

Hierbei ging es schwerpunktmäßig um das Vorstellen und Verbinden von Initiativen zur Umsetzung von Konzepten, welche man unter dem Begriff SSE für eine soziale und solidarische Ökonomie (http://www.ripess.org/what-is-sse/what-is-social-solidarity-economy/?lang=en) zusammenfassen kann.

Und um einen Dialog zwischen den verschiedenen Einzelorganisationen, Bewegungen und Initiativen.

Die reichen von Gruppen, welche einen demokratisch kontrollierten Markt fordern bis hin zu welchen die komplett auf eine Demokratisierung der Wirtschaft setzen.

Einig sind sich (quasi) alle Gruppen dabei, dass man kein Wirtschaftssystem mehr haben möchte, dass rein auf den Zielen der privaten (oder einzelstaatlichen) Gewinnmaximierung und dem Wunsch nach unreflektiertem Wachstum aufbaut.

Ziel dieser Veranstaltung war es auch den Startschuss zu liefern, für einen Wettbewerb der Ideen, bis zu diesem Oktober, um dann aus einer möglichst großen Menge an Vorschlägen diejenigen Initiativen auswählen zu können, welche von dem WSFTE vorgestellt, begleitet und über eine Fundraising- Veranstaltung auch finanziell unterstützt werden (https://forum.transformadora.org/?locale=en).

Und um Organisationen und Bewegungen mit SSE- tauglichen Zielen die Möglichkeit zu bieten sich vorzustellen und sich miteinander zu verknüpfen.

Über das Transformative Economies Lab (https://forum.transformadora.org/assemblies/tel) wird auch eine Netzwerk- Karte mit allen Organisationen weltweit aufgebaut, die den SSE- Werten mehr oder weniger nahe stehen und sich dort registrieren haben.

Mehr durch Zufall konnte ich meine eigene Plattform rkslp.org gleich in der ersten Session an welcher ich teilnahm auch direkt kurz vorstellen.

Da waren eben nur 10-15 Teilnehmer um 10 Uhr morgens dabei. Allerdings schön verteilt über Japan, USA, Südeuropa und weitere Staaten und (Halb-)kontinente.

Die Werte meiner Plattform sind ja, dass ein gemeinsamer Markt einen aktiven Ausgleich, finanzieller oder wirtschaftlicher Art, Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit hin zur Grundbedarfsdeckung und eine hinreichende staatliche Regulierung (Ziele: sozial, sicher und nachhaltig) brauchen. Und dass man sich gegen Staaten die ihren angemessenen Beitrag nicht leisten wollen wehren können muss.

Gesprochen wurde in dieser Session auf English.

Ansonsten meist auf Spanisch, Französisch und English.

Die Hauptveranstaltungen und ein paar weitere wurden auch simultan übersetzt.

Sonntags bis Dienstags war ich bei den meist 3- stündigen Hauptveranstaltungen mit dabei.

Zwischen drin wurde man dann auch für 30 bis 60 Minuten in Sprachgruppen aufgeteilt, damit jeder besser einmal seine Meinung sagen konnte.

Als IT- Infrastruktur wurde dabei wie meist Zoom verwendet.

Die Themen der Hauptveranstaltungen waren: Inaugural, Transformative Convergences, Inter-movement dialogues, Accepting the Challenge!, Closing Ceremony

Aus Deutschland war Freitags Friederike Habermann (Ecommony) aus dem NOW- Netzwerk https://www.netzwerk-oekonomischer-wandel.org/ mit einer Session dabei: https://forum.transformadora.org/conferences/programme/program/1062?locale=en#conference-day-tab-1

Eine SSE- Gruppe, oder zumindest Solidarische Ökonomie Gruppe, ist ja mit Dagmar Embshoff auch im NOW Netzwerk mit vertreten.

Ansonsten war ich aus den deutschsprachigen Staaten wohl meist der einzige Teilnehmer bei den online Veranstaltungen.

Die waren sowieso, wie es bei solchen online Session, zumindest aktuell noch, meist der Fall ist sowieso nicht so übermäßig mit Teilnehmern gefüllt.

Kleinere meist mit 10 bis 30 Teilnehmer, die Hauptveranstaltungen mit ca. 60-80 Teilnehmern.

Vorwiegend aus Südamerika, Afrika, Asien außer China, Südeuropa und Frankreich.
Aber aus Japan und den USA war auch meist einer dabei. Wenn auch eher immer der gleiche.
Das Alter war gemischt.

Wie gesagt bis Oktober kann man sich noch mit einer Initiative mit dem Ziel der Weltwirtschaft ein sozialeres und solidarischeres Fundament zu geben hier, https://forum.transformadora.org/processes?locale=en, registrieren.

Gesteuert wird das alles mehr oder weniger von RIPESS (http://www.ripess.org/?lang=en), dem internationalen Dachverband der SSE- Bewegungen. Dieser wurde während eines Weltsozialforums gegründet.

An dieser Stelle sei noch eine spezielle SSE- Bewegung, the Global Social Economy Forum erwähnt: https://www.gsef-net.org/en
Das bietet als Vorbereitung zur seiner nächsten Hauptversammlung einige Webinare an: https://www.gsef-net.org/en/node/27207

Einkommen und Markt -korrigierende Umverteilung

In einem Markt- basierten Wirtschaftssystem geht es unter anderem auch grob gesagt um die Frage wer wie viel von dem „gemeinsam“ erbrachten Gesamtertrag einer Gesellschaft abbekommt.

Soll man diese Frage nun rein vom Markt beantworten lassen, also dass am Markt erzielte Einkommen einfach für alle unverändert lassen und nichts davon Wert- gebunden umverteilen?

Dieser Meinung werden wohl die wenigsten sein, außer ein paar Marktfundamentalisten vielleicht.

Also stellt sich als nächstes direkt die Frage der gerechten und solidarischen Umverteilung, oder der mehrheitsfähigen.

Man wird bei der Frage der Umverteilung wohl zwischen diesen beiden Herangehensweisen unterscheiden können.

Zum einen gibt es diejenigen die einfach nur möglichst viel für sich selbst haben wollen. Je nachdem wie hoch ihr direktes Markteinkommen bereits ist, wird diese Gruppe vor allem daran gelegen sein, dass es generell möglichst wenig Umverteilung gibt, vor allem nicht von „ihrem“ Einkommen.
Ganz auf Umverteilung verzichten möchten die Mitglieder dieser Gruppe aber meist auch nicht, wenn auch eher „damit es auf den Straßen ruhig“ bleibt, um einmal frei nach Herrn Hayek zu zitieren.
Einige dieser Gruppe werden wohl bemüht sein, ihre Bestrebungen bzgl. ihres Anteils am (korrigierten) Gesamteinkommen und damit am Gesamtertrag als eigentlich der zweiten Gruppe zugehörig verstanden sehen wollen. Also als gerecht und solidarisch.

Damit wären wir dann bei der zweiten Gruppe, denjenigen die eine gerechte und/oder eine solidarische Verteilung anstreben. Oder, zusammengefasst, eine Werte- gebundene, normative Verteilung.

Zur Mehrheitsfähigkeit werden sich dann wohl normative Gruppen, mit reinen Interessensgruppen, welche dieses Werte- Model als für sich vorteilhaft ansehen zusammenschließen.

Es wird wohl auch hierbei immer Akteure geben, die eine normative Position nur vertreten, da sie dafür bezahlt wurden, eventuell auch von Gruppen außerhalb der eigenen Gesellschaft, oder da es sich anderweitig für sie auszahlt.

Typische normative Gründe für eine Umverteilung von Einkommen sind z. B. angemessene Vergütung von, vom Markteinkommen nicht erfasster Tätigkeiten, wie Haushalt, Familie, System- relevantes Ehrenamt, politische Bildung als Bürgerpflicht, usw. Aber auch von arbeiten, welche aus sozialen und verantwortungsvollen Gründen auch dann von einigen Bürgern durchgeführt werden, selbst wenn diese für eine andere Tätigkeit mehr bekommen könnten, z. B. Pflege, Polizeiarbeit usw.
Auch der Wunsch, dass sich Einkommen nicht zu sehr voneinander unterscheiden sollen, ist ein normativer Grund für Umverteilung.

Rente, Krankengeld, Kindergeld, Berufsunfähigkeitsgeld usw. sind andere Varianten normativer Umverteilung. Hierbei handelt es sich aber, solange man nur einen Anspruch auf einen Anteil am zukünftigen Gesamtertrag einer Gesellschaft erhält, nach meiner Meinung, nicht um Vermögenswerte, welche bei der Betrachtung der Vermögensunterschiede innerhalb einer Gesellschaft mit anzurechnen wären, so wie es hier dargestellt wird, https://makroskop.eu/2020/06/was-ist-unser-vermoegen/.

Auch die Frage nach der individuellen Handlungsfähigkeit auch der politischen und der Informationsfreiheit jedes einzelnen ist eng mit der Frage der passenden Umverteilung der Einkommen gekoppelt.

Bei der Frage inwieweit sehr hohe Einkommen, sehr hoch besteuert werden sollten, lässt sich mit Herrn Thomas Piketty einwenden, dass man die Möglichkeit haben sollte über sein lebenslanges Einkommen mehr Vermögen aufbauen zu können als die reichsten Erben erhalten haben. Denn Vermögen ist ja vor allem wirtschaftliche und mittelbar auch politische Macht.
Mit Herrn Christian Felber lässt sich darauf aber wieder entgegnen, dass man auch einfach Erbschaften einschränken kann. Dann muss keiner mehr extrem viel verdienen und auch behalten dürfen.
Wobei ein Punkt der für etwas größere Vermögen spricht, ist, dass es für den gesellschaftlichen Frieden vorteilhaft sein kann wenn mit den „sehr Reichen“ (aber nicht zu reich) eine Minderheit existiert, zu welcher jeder zählen können wird, der auf Grund seiner gesellschaftlichen Leistung zu Geld gekommen ist. Dann kann jeder zur Minderheit werden. Das ist für andere Minderheiten eventuell vorteilhaft als Verbündete gegen „unschöne“ Impulse aus der Mehrheitsbevölkerung.

Eine andere Frage ist noch, ob man bereits bei den primären Einkommen eingreifen sollte, zum Beispiel durch Mindestlöhne oder erst nachträglich durch Umverteilung.

Und zwischen Einkommen für den Konsum und Einkommen zum Investieren sollte man noch unterscheiden.

Über diese Quote kann eine Gesellschaft und/oder ihre einzelnen Bürger entscheiden, wie viel Einkommen er oder sie für die zukünftige Leistungsfähigkeit ihrer Wirtschaft investieren möchte und wie viel sie direkt verkonsumieren möchte.

Und da es nicht nur auf nationaler Ebene einen gemeinsamen Markt, einen „gemeinsamen“ Ertrag und Markteinkommen gibt, sondern auch auf transnationaler und internationaler Ebene, stellt sich die Frage nach markt- korrigierenden Maßnahmen auch auf diesen Ebenen.

Auch ein gemeinsamer internationaler Markt braucht daher neben einer bedarfsgerechten Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit und einer hinreichenden Regulierung, einen Ausgleich, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, nicht zuletzt auch, um die Konzentrationskraft des Marktes hin zu wenigen Orten mit guten Produktionsbedingungen ausgleichen zu können. 

Das gilt auch für den EU- Binnenmarkt und vor allem für den Euroraum.

Die anstehende Bekämpfung der Auswirkungen der Corona- Pandemie darf nicht (schon wieder) die nötigen Korrekturen an der aktuellen sozialen, ökologischen, allgemein regulativen und wirtschaftspolitischen Ausgestaltung der EU in den Hintergrund drängen. Der momentane Zustand der EU als Zwangssystem wirtschaftlicher Freiheit ohne hinreichenden sozialen Ausgleich muss endlich überwunden werden. Am besten durch die nötigen Reformen, zur Not durch eine hinreichend weitgehende Rückabwicklung der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion. Sonst droht schlimmeres.

Eigentumsschutz und staatliche Handlungsfreiheit

Beim Eigentum kann man zunächst mal zwischen solchem zur eigenen Nutzung und solchem zur Erbringung einer wirtschaftlichen Leistung unterscheiden.

Interessant ist dann noch die Frage wer Eigentum besitzt und wo sich dieses befindet.

Aus staatlicher Sicht gibt es die Variationen: Eigentum im Inland in inländischem oder ausländischem Besitz oder Eigentum im Ausland in inländischem oder ausländischem Besitz.

Besonders bei dem Eigentum, welches der Erbringung einer wirtschaftlichen Leistung dienen soll, kommt der Wahl des staatlichen Wirtschaftssystems eine wichtige Bedeutung bei.

Bei der Wahl des staatlichen Wirtschaftssystem sind dann wiederum grob die 3 Ansichten zu unterscheiden, dass die Wirtschaft entweder grundsätzlich in staatlichem Besitz, grundsätzlich in privatem Besitz sein sollte oder dass die Wahl des Wirtschaftssystems von der besseren Leistungsfähigkeit der Wirtschaft abhängig gemacht werden sollte.

Da stellt sich dann aber gleich wieder die Frage: Für wen soll die Wirtschaft möglichst gut funktionieren und wie wird „möglichst gut“ definiert?

Als Ziel bietet sich das Gemeinwohl an, wobei aber auch dieses einer genaueren Definition bedarf.
Versteht man darunter einen Mindestanspruch auf einen mindestens bedarfsdeckenden Anteil für jeden aus dem gemeinsamen Gesamtertrag und eventuell noch feste Anteilsquoten für jedes Dezil der Bevölkerung?
Oder versteht man darunter, ganz in utilitaristischer Tradition, einfach nur einen maximalen Gesamtertrag ohne einen Blick dafür zu haben, wie die Verteilung für den Einzelnen ist?

Aus staatsbürgerlicher Sicht sollte es eigentlich quasi Konsens sein, dass man sich bei der Wahl des Wirtschaftssystems unideologisch und demokratisch für dasjenige entscheidet, welches man zur Erreichung des Ziels des Gemeinwohls für am besten hält.

Und zumindest als „sozialer“ Demokrat, sollte man, meiner Meinung nach, dabei unter Gemeinwohl, die weiter oben als erstes genannte Variante verstehen.

Natürlich kann ein Teil der Bevölkerung auch zu der Ansicht gelangen, dass ein mögliches Wirtschaftssystem so schlecht (, für ihre partiellen Interessen) ist, dass man es per Grundgesetzänderung oder transnationale Verträge, welche Grundrechts- gleiche Regeln enthalten, gleich ganz verhindern sollte.

Sowohl die, nicht am Ergebnis orientierten, Anhänger einer kompletten Verstaatlichung oder Privatisierung der Wirtschaft würden wohl gerne die jeweils andere Wirtschaftsform auf diese Weise ganz unmöglich machen. So dass eine gewählte Regierung gar nicht mehr die Möglichkeit hätte auf diese Wirtschaftsform zu wechseln. Und das wird wohl auch für einige Bürger gelten, welche eine Wirtschaftsform nur wegen dem von ihnen erwarteten Ergebnis komplett ablehnen.

Aber gerade wenn man eine verstaatlichte Wirtschaft ablehnt, sollte man sich davor hüten, dadurch auch gleich die Zugriffs- und Enteignungsmöglichkeiten des Staates, zum Beispiel zum Umverteilen, auf privates Eigentum verhindern zu wollen.

Man stelle sich nur mal den Fall vor, dass durch ein Erdbeben 5 % der Wirtschaftskapazität eines Staates zerstört werden würde. In solchen einem Fall würde wohl keine Versicherung zahlen.
Wenn man die privaten Besitzer dieser 5% dann nicht einfach mit ihrem nicht selbst verschuldeten Verlust alleine lassen möchte, wäre die wohl beste Möglichkeit, diese Bürger, welche mit ihrem Teil des Wirtschaftsgesamtvermögens der Staatsbürgergemeinschaft, eventuell einen Werte- gebunden leistungsstarken Beitrag zum Gemeinwohl der Gemeinschaft, beigetragen haben, anteilig aus dem verblieben 95% Anteil der Wirtschaftskapazität des Staates zu entschädigen.

Dadurch hätte jeder wirtschaftlich- entscheidend tätige Bürger noch den gleichen relativen Anteil an der Gesamtwirtschaftskapazität des Staates, welchen er sich vorher auch schon, Gemeinwohl- orientiert, erarbeitet hatte.

Das geht aber nur wenn man als Staat diese 95%- Besitzenden nicht ihrerseits zum 100%- aktuellem Marktpreis entschädigen müsste.

Nun stelle man sich einmal vor diese 95%- Besitzenden wären alle, aus welchen Gründen auch immer, Kanadier geworden und der EU-Kanada Freihandelsvertrag CETA wäre, durch die Ratifizierung aller Mitgliedsstaaten, bereits gültig geworden.

Dann würden CETA- „Investitionsschutzgerichte“ eventuell, denn in diesem Vertrag ist die Entschädigung zum Marktpreis im Gegensatz zu unserem Grundgesetz festgeschrieben, urteilen, dass eine nur anteile Entschädigung, relativ zur verbliebenen Gesamtmasse, nicht mehr rechtlich erlaubt ist, da diese „Neu- Kanadier“ sich nun auf den CETA- Vertrag berufen können.

Oder ist es sicher genug, dass hier das Geburtsland ausschlaggebend ist, und CETA hier nicht greifen würde? Und würde das auch Generationen- übergreifend für die Erben gelten?

Oder bietet CETA Besitzenden eines Staates tatsächlich erstmals in der demokratischen (deutschen) Geschichte die Möglichkeit ihr (wirtschaftliches) Eigentum innerhalb ihres Geburtsstaates durch einen einfachen Wechsel der Staatsangehörigkeit komplett vor staatlichem Zugriff, außer bei Entschädigung zum Marktpreis, zu entziehen?

Und über TTIP wird ja auch schon wieder verhandelt. Können sich dann bald überall Besitzende vor staatlichen Zugriff auf ihren Besitz durch Wechsel der Staatsangehörigkeit entziehen? Oder reicht dann gar bald schon eine Niederlassung im Ausland? (Siehe hier: https://www.attac.at/news/details/regierung-ignoriert-eu-recht-bei-sonderklagerechten-fuer-konzerne)

Vor einigen Wochen hatte ich Frau Prof. Ursula Kribaum’s Buch „Eigentumsschutz im Völkerrecht“ durchflogen.

Darauf bezieht sich die Bundestagsanalyse https://www.bundestag.de/resource/blob/475734/072ba0cdc77b251530f989622f55c421/PE-6-097-16-pdf-data.pdf aus dem Jahr 2016 zum Thema „CETA, Investitionsschutz und das „Recht zu regulieren““.

Frau Prof. Kribaum vergleicht in dem Buch den Eigentumsschutz des Menschenrechtschutzes (vor allem der Europäischen Menschenrechtskonvention) mit dem des Investitionsschutzes.

In der Europäischen Menschenrechtskonvention würde ausdrücklich, so schreibt sie, eine Verhältnismäßigkeit der Entschädigungshöhe bei außergewöhnlichen Enteignungen, wie dem Wechsel der Wirtschaftsform, aber auch für weniger große Einschnitte, angemahnt.

So etwas gibt es im internationalen Investitionsrecht nicht.

Frau Prof. Kribaum schlägt ganz am Ende ihres Buches dann auch vor in internationalen Investitionsschutzverträgen zukünftig solch etwas mit zu integrieren.

Aus diesen Gründen lehne ich eine Unterzeichnung des CETA- Vertrags in der aktuellen Form durch Bundestag und Bundesrat aktuell entschieden ab.

Ganz allgemein halte ich gegenwärtig die Verhandlungen über eine weitere Intensivierung des „Freihandels“, durch Beseitigung auch noch der letzten 4 % Zölle (im Schnitt) und der nicht- tarifären Handelshemmnisse, aus Prioritätsgründen aktuell für fehl am Platz.

Da gibt es andere (außen-) politische Anliegen die aktuell, nach meiner Meinung, viel wichtiger sind, z. B. dass ein gemeinsamer Markt, einen Ausgleich, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, eine hinreichende Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit, z. B. zur Mindestbedarfsdeckung, und Regulation braucht.

Das muss nun angegangen werden.

Freihandel: Über seine ortsabhängige wirtschaftspolitische und – theoretische Gewichtung im Laufe der Zeit.

Wenn man sich ein wenig damit beschäftigt, zu welchen Zeiten und an welchen Orten internationaler Freihandel, ohne einen erst zunehmenden, oder auch gar keinen, Ausgleichsmechanismus, wirtschaftlicher und/ oder finanzieller Art, (fast) ohne (Mindest- ) bedarfsgerechte transnationale wirtschaftliche Priorisierung und (fast) ohne nennenswerte nationale und/oder transnationale staatliche Regulierung, am meisten Zuspruch erfahren hatte und aktuell erfährt und die meisten Befürworter gewinnen konnte und dies aktuell tut, fällt einem schnell auf, dass dies vor allem in und von Staaten (durch ihre Regierenden), Interessenverbänden und Individuen erfolgt, welche dadurch zu diesem Zeitpunkt, einen aktuellen zumindest vordergründigen Vorteil erlangen konnten oder aktuell können, oder sich zumindest einen davon versprechen.

Das war zunächst zu Zeiten der Entstehung des Manchesterkapitalismus in England Mitte des 19. Jahrhunderts so. Die dadurch preiswerteren Inlands- Getreidemarktpreise hatten zwar tatsächlich in England zu einer Verbesserung der Versorgungssituation gerade der ärmeren Bevölkerungskreise geführt und durch den industriellen Produktivitätsvorsprung musste England auch keinen Handelsbilanzdefizit fürchten. Doch gleichzeitig mit der Freihandelspolitik kam dort auch die ideologische Auffassung „mit an die Macht“, dass (transnationale) soziale Unterstützung sich nicht mit dem Ideal der Selbstverantwortung vertragen würde. Zusammen mit der nun unwirtschaftlicher gewordenen Getreideproduktion im Inland, führte dies dazu, dass dem politisch abhängigen Irland kaum Unterstützung während dessen Hungersnot Mitte zu dieser Zeit gewährt wurde.
(Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Manchesterliberalismus)

Dadurch das England innerhalb „seines Empires“ durch seinen industriellen Produktivitätsvorsprung vom Freihandel profitieren konnte blieb dieser dort auch zumindest bis zum Beginn des 1. Weltkrieges 1914 vorherrschend.

Mit Teilen Kontinentaleuropas gab es für England zwar auch von 1860 bis 1880 mehr oder weniger eine Freihandelszone, diese wurde dann aber, da sie von den kontinentaleuropäischen Staaten als nicht förderlich eingestuft wurde wieder beendet ( siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzzollpolitik). In „Deutschland“ wurde zum Beispiel wirtschaftspolitisch die Position der historischen Schule der Ökonomie (https://de.wikipedia.org/wiki/Historische_Schule_der_National%C3%B6konomie) weitgehend vorherrschend. Diese wurde stark von Gustav von Schmoller (https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_von_Schmoller_(%C3%96konom)) geprägt. Welcher für einen Mittelweg zwischen Staatssozialismus und Manchesterkapitalismus eintrat. Dazu hatte er den Verein für Socialpolitik (https://de.wikipedia.org/wiki/Verein_f%C3%BCr_Socialpolitik) mit gegründet. Der Staat sollte bei Bedarf intervenierend in den Binnen- und Außenhandel eingreifen. Zitat aus dem Wikipedia- Artikel:

„Hier veröffentlichte Schmoller eine Reihe großer Aufsätze über die brandenburgisch-preußische Wirtschaftspolitik im Zeitalter des Merkantilismus. Nach der schroffen Ablehnung des Merkantilismus durch die Liberalen wies er auf eine Reihe von Beispielen hin, in denen gerade merkantilistische Interventionspolitik weit eher im Interesse einer sozialen Harmonie zu wirken schien als die Politik der Liberalen.“

Kurzer Schwenk zum Merkantilismus:
Im Merkantilismus wurde auch das Ziel postuliert Handelsüberschüsse zu erzielen. Da zu einem Überschuss aber auch immer ein Defizit gehört, kam David Ricardo’s, politischer Ökonom, komparativer Vorteil (auch) bei den nach kooperativem Handel bestrebten Staaten zurecht, nach meiner Meinung, „in Mode“. Dieser besagt, dass selbst Staaten die „überall“ über einen Produktivitätsvorteil verfügen, auch von einem gemeinsamen Handel profitieren würden, da diese sich dann auf die Herstellung von Produkten mit dem größten Produktivitätsvorteil, dem größten komparativen Vorteil, konzentrieren könnten und dadurch profitieren könnten.

Nun hat aber nun einmal nicht jeder Staat die gleichen natürlichen Produktions- Standortbedingungen. Daran kann auch der komparative Vorteil nichts ändern, zumal noch bei freiem Kapitalverkehr und international garantierten Eigentumsschutz auch im Ausland. Da kann man dann den komparativen Vorteil des „Handelspartners“ auch noch aufkaufen, wenn man gerade einen Überschuss im Handel erwirtschaftet, bevor es zu einer Währungswechselkursanpassung kommt. Diese allerdings auch nur, wenn man denn nicht auch noch eine gemeinsame Währung oder feste Wechselkurse vereinbart hat.

Damit wären wir dann auch bei Deutschland und den „Sparsamen Vier“. (https://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-wiederaufbaufonds-wie-sich-die-sparsamen-vier-gegen-den-750-milliarden-topf-wehren/25897112.html?ticket=ST-3243047-F6pdH2IkCJ0hAcM5oUBN-ap6).

Aktuell profitieren vor allem diese 5 Staaten, neben anderen, von einem internationalen Freihandel.

Und da sich leider auch wieder die Selbstverantwortungs- Ideologie, „unsoziale Ausrede“ trifft es wohl besser, zusammen mit der Freimarkt- Ideologie durchgesetzt hat, wehren sich diese Regierungen und Teile der Bevölkerung mehr oder weniger stark gegen den für einen gemeinsamen Markt, meiner Meinung nach, da die Konzentrationskraft der Wirtschaft zu groß ist, so zwingend nötigen Ausgleich, gegen eine mindestbedarfsgerechte Priorisierung und gegen hinreichende Regulation.

Dabei hat selbst Herr Prof. Hayek (https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_August_von_Hayek), von der österreichischen ökonomischen Schule, der eigentliche eher ein Gegenspieler (https://de.wikipedia.org/wiki/Colloque_Walter_Lippmann) auch der „alten“ Ordoliberalen, welche gewissermaßen, teilweise wenn auch nicht hinreichend auf der Historischen Schule, und der mit dieser in Wechselwirkung gestandenen habenden „alten“ Institutionenökonomik (https://de.wikipedia.org/wiki/Institutionen%C3%B6konomik), nicht mit der (neuen) die stand und steht wohl eher mit dem methodologischen Individualismus von Prof. Buchanan (https://de.wikipedia.org/wiki/James_M._Buchanan) in Wechselwirkung, aufgebaut hat, selbst zum Beispiel in seinem Buch „Die Verfassung der Freiheit“ angemahnt, dass man zumindest auch anderen als sich selbst, soviel gewähren sollte, auch ohne unmittelbaren eigenen Nutzen, wenn man es denn kann, dass es auf den Straßen ruhig bleibt. „Zwischenstaatlich“ sollten sich die „Selbstverantwortungs“- Ideologen und unsozial veranlagten Menschen dann auch schon aus Eigennutz daran erinnern, dass es auch wieder zu Kriegen in Europa kommen kann und wohl auch wird, wenn jeder nur blind seinen eigenen Vorteil sucht. Adams Smith’s „unsichtbare Hand“ wirkt höchstens für denjenigen der sich einen mindestbedarfsdeckenden Verbrauch auch leisten kann. Auf eine zumindest hinreichend ausgeglichene Entwicklung der Verteilung der Kaufkraft und der Wirtschaftskraft hat diese keinen positiven Effekt, zumindest keinen auch nur annähernd hinreichend bewiesenen.

Die Erwähnung von Herrn Hayek und Herrn Buchanan war auch deswegen nötig um zu zeigen, wessen ökonomischen Ideale und „Wertvorstellungen“ in Deutschland und den 4 „sparsamen“ Staaten nun aktuell vorherrscht und zwar nicht gerade immer unter „eigener Flagge“.

Die Leitung des Walter Eucken (Alt- Ordoliberaler Ökonom) Instituts ( https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Eucken_Institut), hatte Herr Hayek noch selbst persönlich in den 1970er Jahren übernommen. Den Verein für Socialpolitik kann man wohl auch ohne jemand Unrecht zu tun aktuell als zumindest dem Neoliberalen, in Hayek’scher Prägung, und vor allem dem Freihandel auch bei fehlendem zwischenstaatlichen Ausgleich, zugeneigt bezeichnen.

Und selbst „Schmollers Jahrbuch“ https://de.wikipedia.org/wiki/Schmollers_Jahrbuch wird nun von Prof. Nils Goldschmidt (Uni Siegen) (mit-) herausgegeben. Der ist oder war zumindest aber ebenfalls mit dem Walter Eucken Institut verbunden und beim „Minimalsozialen“ Aufruf der Jenaer Allianz (https://de.wikipedia.org/wiki/Jenaer_Allianz) war er auch mit dabei. Den würde ich daher auch sehr viel eher beim Team Hayek/Buchanan verorten. Mag sein, dass ich ihm damit „Unrecht“ tue, aber solange die Dominanz der „wertfreien“ Ökonomie in Deutschland und bei den „sparsamen“ 4 Staaten weiterhin so extrem bleibt, und diese Diskussion „https://www.ineteconomics.org/perspectives/blog/meet-the-economist-behind-the-one-percents-stealth-takeover-of-america“ (wobei es bei uns auch um den nationalen Vorteil geht) und (https://www.eucken.de/institut/ehrenpraesident/buchanans-werk/) in Deutschland nicht endlich in hinreichendem Umfang geführt wird, bleibe ich bei „Walter Eucken Institutlern“ sehr skeptisch und schaue genau hin.

Wir brauchen in Deutschland, Europa und dem Rest der Welt endlich eine hinreichend offene und öffentliche Diskussion über eine sozial und ethisch, sicher und standhaft – im Sinne von international bestehen können – je nach innen und außen, vertretbare Wirtschaftspolitik, hinreichend ausgewogene, pluralistische und Werte widerspiegelnde, Ergebnis- orientierte, unideologische Forschung und Lehre.

Kommentar zur US- Präsidentenwahl 2020: Teil 3

Nun steht ja praktisch sicher fest, dass für die Republikaner Herr Trump und für die Demokraten Herr Biden ins Rennen um die US Präsidentschaftswahl 2020 gehen werden.

Donald Trump wieder mit Herrn Pence.

Joe Biden möchte sich diesen Sommer festlegen wen er als Running- Mate haben möchte. Es soll eine Frau werden, soviel sagte er schon.
Kamala Harris und Elizabeth Warren sind unter anderem bei den meist genannten Kandidatinnen:
https://edition.cnn.com/2020/05/21/politics/biden-vp-kamala-harris-amy-klobuchar-elizabeth-warren/index.html

In meinen ersten beiden Kommentaren zur US- Wahl 2020, hatte ich ja bereits dargelegt, wie ich unter anderem Donald Trump und Joe Biden in Bezug auf die Werte „Sozial“, „Sicher“ „Standhaft – im Sinne von Werte- gebunden international bestehen können -„; je nach innen und außen“ einschätzen würde.

https://rkslp.org/2020/01/11/kommentar-zur-us-prasidentenwahl-2020-teil-1/

https://rkslp.org/2020/02/08/kommentar-zur-us-prasidentenwahl-2020-teil-2/

Im ersten Teil landete Biden im Vergleich zu allen Kandidaten der Vorwahlen beider großer Parteien auf Platz 3, im zweiten Teil dann auf Platz 4, jeweils vor Trump. Die Begründungen kann man in ausführlicher Form dort nachlesen.

Bei Joe Biden fehlte mir und tut es immer noch eine öffentlich kritischere Haltung gegenüber der in den letzten Jahrzehnten immer marktfundamentalistischer gewordenen US- und Weltwirtschaft.

Zumindest ein, zwei Sätze um die globale Hyperglobalisierung der jüngeren Vergangenheit zu kritisieren wären schon wünschenswert. Und eine Vorankündigung, dass sozial kritische Ökonomen wie Dani Rodrik oder Joseph Stiglitz seinem wirtschaftspolitischen Beraterstab als Präsident angehören würden, wären schon auch „nicht schlecht“.

Und mit Blick auf Europa ein Kommentar, dass zur Reduktion von Handelsungleichheiten auch Maßnahmen zum Ausgleichung der Leistungsbilanzen gehören, und auch 6% Dauer- Toleranz, wie hier https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtwirtschaftliches_Ungleichgewichtsverfahren , noch, zumindest innerhalb einer gemeinsamen Währungsunion, zu viel sind.

Nebenbei:
Die Aussage, dass der internationale Handel kein Nullsummen- Spiel sei, ist zwar an sich richtig, aber nur insoweit, dass durch politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit und Kooperation, durch Schaffung eines gemeinsamen, politisch eingebetteten, regulierten und hinreichend ausgeglichenen, Marktes unterm Strich mit hoher Wahrscheinlichkeit, ein höherer gemeinsamer Ertrag erzielt werden kann, als wenn jeder Staat autark einzelstaatlich oder in konkurrierenden Bündnissen sein Glück suchen würde. Also die Summe des Gesamtertrags ist, sehr wahrscheinlich, höher als es die Summe der Einzelerträge wäre. Jeder kann vom gemeinsamen Handeln profitieren, das ist richtig, aber eben nur wenn man den gemeinsamen Ertrag dann auch fair und, zumindest solange man nicht in einer „echten“ politischen Union verbunden ist, auch ausgeglichen teilt. Es ist auch wichtig, dass kein Marktteilnehmerstaat relativ, also im Verhältnis zu anderen, durch den gemeinsamen Markt schlechter gestellt wird also ohne ihn, zumindest bis zu einem gewissen Höchstanteil. Ansonsten verschlechtert sich die zukünftige relative politische „Verhandlungsposition“ solcher Staaten gegenüber anderen immer weiter.

Das gleiche gilt natürlich auch in der globalen Dimension:
https://rkslp.org/2020/05/11/seoul-g20-gipfel-2010-obama-uberschusse-begrenzen-merkel-dies-ware-unvereinbar-mit-dem-ziel-eines-freien-welthandels/

Auch wäre es für S³IA (Sozial, Sicher, Standhaft – nach innen und außen – )- Wähler und – Befürworter auch einfacher für Herrn Biden zu werben und zu stimmen, wenn er zu neuen Freimarkt- Verträgen wie TTIP und Co. eine kritischere Haltung einnehmen könnte, als noch 2016 als er noch einfach nur für den zügigen Abschluss dieser Abkommen warb. Gerade beim Verhältnis staatlicher Handlungsspielraum zum Eigentumsschutz enthalten diese Verträge aber viele sehr Frag- und mindestens weiter Prüfungs- würdige, wenn nicht gleich in dieser Form abzulehnende Abschnitte. Ebenso muss man bei solchen Verträgen immer darauf achten, dass der außenwirtschaftspolitische Handlungsspielraum von Staaten nicht zu weit eingeschränkt wird, damit sich Staaten gegenüber unkooperativen wehren können. Außerdem muss international nun der Ausgleich, die Priorisierung und die Regulierung im Vordergrund stehen und nicht die Beseitigung der letzten Handelshemmnisse.

Mittlerweile hat die Mehrheit der internationalen Ökonomen ja glücklicherweise zumindest schon mal erkannt, dass man nicht einfach nur international den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen voran treiben muss, und dann durch die unsichtbare Hand des Marktes einfach so global nachhaltig Wohlstand und Sicherheit entstehen würde, vor allem nicht für jeden Staaten und Bürger, für letztere nicht mal genug zum leben (https://foreignpolicy.com/2019/10/22/economists-globalization-trade-paul-krugman-china/)

Dafür braucht es eben u. a. einen Ausgleich.

Herr Prof. Dani Rodrik ist da ja bezüglich Herrn Bidens Freimarkt-kritischkeit noch optimistisch: https://news.cgtn.com/news/2020-05-13/Making-the-best-of-a-post-pandemic-world-Qs9V3nQNgI/index.html

Da sollte Joe Biden auf jeden Fall einmal klar stellen, dass er dies zumindest auch tatsächlich ist.

Und die Wahl des Vize- Präsidenten, wird sehr wichtig. Die beiden genannten Kandidaten Kamala Harris und Elizabeth Warren wären hier, nach meiner Meinung, (wohl) eine gute Wahl.

Nun hatte Herr Trump, und tut dies immer noch, während seiner Amtszeit aber wenig bis keine Anstalten gemacht, die Sozialsysteme in den USA so auszugestalten, dass Sie für jeden Grundbedarfsdeckend sind, zumindest wenn dieser oder diese bereit sind zu arbeiten. Auch die wirtschaftliche Ungleichgewichte in den USA ist er nach meinem Kenntnistand nicht angegangen.

Außenwirtschaftlich wendet er sich zwar gegen die Ideologie des reinen freien Marktes, aber aktiv wird er hier nur wenn die USA durch diese Ideologie (unfair) schlechter gestellt wird.

An einer gemeinsamen Lösung hin zu einer weltweiten nachhaltigen priorisierten politisch-geregelten Bedarfsdeckung zu arbeiten, scheint auch nicht auf seiner Agenda für die „nächsten 4“ zu stehen.

Und durch einige seiner politische Positionen, wie zum Beispiel zum Recht auf Abtreibung, zur militärischen Eignung von Transgendern ist er für mich sowieso schon mal auf meiner persönlichen „US- Amerikaner, die ich gerne mal als US- Präsidenten gewählt sehen möchte“- Liste schon sehr ordentlich, tatsächlich, recht weit hinten, ernsthaft. Und Herr Pence als Vize, reißt das nun auch nicht wirklich unbedingt wieder raus.

Außerdem kündigt Herr Trump doch schon sehr schnell internationale Abkommen und bei internationalen Organisationen. Und er äußert seine politischen Ansichten und Vorhaben eben immer mit sehr viel Rampa- Stampa (z. B. aktuell bzgl. eines etwaigen Vorgehens gegenüber gewalttätigen Protesten, nach dem Tod von George Floyd durch verurteilungswürdige Polizeigewalt). [Einiges andere kritisierungswürdige hatte ich ja schon im ersten Teil zum Kommentar zur US- Wahl 2020 erwähnt.]

Nachtrag vom 14.6.20:
Herr Trump ist nun noch weiter abgerutscht in meiner persönliche US- Präsidenten(- Kandidatenliste) Liste, nachdem ich nun auch noch gelesen hatte, dass ein Gesetzesvorschlag von ihm nun zum Thema „Nur angeborenes biologisches Geschlecht als Angabe in staatlichen Dokumenten erlaubt“ (https://www.theguardian.com/us-news/2018/oct/24/intersex-trump-transgender-policy), vom US Gesundheitsministerium umgesetzt wurde.
Sein verschärftes Vorgehen gegen Transgender und zumindest indirekt auch gegen Intersexuelle, mit dem er sich auch noch durchgesetzt hatte (https://www.bild.de/lgbt/2019/lgbt/urteil-am-obersten-gericht-trump-darf-transgender-aus-armee-ausschliessen-59715034.bild.html), (https://www.bild.de/lgbt/2018/lgbt/1-4-mio-us-buerger-innen-betroffen-us-regierung-leugnet-existenz-von-trans-perso-57973434.bild.html) hatte ich in dem Ausmaß gar nicht richtig mitbekommen.

Das wurde wohl von dem ganzen Geheule in den gängigen (öffentlichen) Medien und von Teilen der Öffentlichkeit darüber verdrängt, dass (auch) Herr Trump fordert, dass wir unsere Militärausgaben steigern und unseren Leistungsbilanzüberschuss abbauen sollen. Beides Punkte die auch schon Herr Obama gefordert hatte und hoffentlich auch Herr Biden in Werte- gebunden hinreichendem Maße fordern wird.

Also der Vorsprung von Herrn Biden in meiner persönlichen Favoritenliste ist nun eindeutig gestiegen. Zumal Trumps Umgang mit Muslimen, z. B. in Bezug auf die Einreisemöglichkeiten in die USA nun auch nicht gerade, selbst nach meinem ablenkungsbedingten Kenntnisstand, nicht gerade als nicht schlecht bezeichnet werden konnte und kann.

Also Fazit:

Nach den S³IA- Kriterien liegt Herr Biden aktuell mit Vorsprung vor Trump. Und auch vor den eventuellen Kandidaten (an Herrn Hawkins: „75% weniger Militärausgaben ist schon eine Menge“ ) der kleineren Parteien.

Und wenn Herr Joe Biden jetzt nicht gerade zu (eventuell auch noch unkritischen) Lobgesängen über Herrn Hayek, Herrn Buchanan und Co. anstimmt, und Herr Trump nicht an „breiter Front“ die NoGo- Positionen (zumindest aus S³IA Sicht) räumt, wird Herr Biden auch vor Herrn Trump in meiner Liste, derjenigen US- Bürger welche ich als US- Präsident vorziehen würde, bleiben.

Wobei ich diesen Beitrag nichtsdestotrotz mit einem Aufruf an Herrn Joe Biden abschließen möchte:
„Sagen Sie doch wenigstens mal, dass Sie die weltweite Hyperglobalisierung und am besten gleich noch den fehlenden internationalen Ausgleich zumindest mit dem Ziel der Mindestbedarfsdeckung kritisch sehen und der Markt alleine unsere Probleme nicht lösen wird.“

Nachtrag vom 14.6.20:
Herr Trump ist nun noch weiter abgerutscht in meiner persönliche US- Präsidenten(- Kandidatenliste) Liste, nachdem ich nun auch noch gelesen hatte, dass ein Gesetzesvorschlag von ihm nun zum Thema „Nur angeborenes biologisches Geschlecht als Angabe in staatlichen Dokumenten erlaubt“ (https://www.theguardian.com/us-news/2018/oct/24/intersex-trump-transgender-policy), vom US Gesundheitsministerium umgesetzt wurde.
Sein verschärftes Vorgehen gegen Transgender und zumindest indirekt auch gegen Intersexuelle, mit dem er sich auch noch durchgesetzt hatte (https://www.bild.de/lgbt/2019/lgbt/urteil-am-obersten-gericht-trump-darf-transgender-aus-armee-ausschliessen-59715034.bild.html), (https://www.bild.de/lgbt/2018/lgbt/1-4-mio-us-buerger-innen-betroffen-us-regierung-leugnet-existenz-von-trans-perso-57973434.bild.html) hatte ich in dem Ausmaß gar nicht richtig mitbekommen.

Das wurde wohl von dem ganzen Geheule in den gängigen (öffentlichen) Medien und von Teilen der Öffentlichkeit darüber verdrängt, dass (auch) Herr Trump fordert, dass wir unsere Militärausgaben steigern und unseren Leistungsbilanzüberschuss abbauen sollen. Beides Punkte die auch schon Herr Obama gefordert hatte und hoffentlich auch Herr Biden in Werte- gebunden hinreichendem Maße fordern wird.

Also der Vorsprung von Herrn Biden in meiner persönlichen Favoritenliste ist nun eindeutig gestiegen. Zumal Trumps Umgang mit Muslimen, z. B. in Bezug auf die Einreisemöglichkeiten in die USA nun auch nicht gerade, selbst nach meinem ablenkungsbedingten Kenntnisstand, nicht gerade als nicht schlecht bezeichnet werden konnte und kann.

Der Corona- Wiederaufbauplan der EU- Kommission

750 Milliarden € über die gesamte 7- jährige Laufzeit des nächsten EU- Finanzrahmens 2021-2027 verteilt.

Das sind gut 107 Milliarden € die pro Jahr von den Mitgliedsstaaten über die internationalen Finanzmärkten beschafft werden müssten. Entweder auf einmal oder tatsächlich jährlich.

Das Bruttoinlandsprodukt der EU betrug 2019 knapp 14 Billionen €. (https://de.statista.com/themen/2280/bruttoinlandsprodukt-bip-in-eu-und-euro-zone/)

Selbst wenn man da noch einen angemessenen Zinssatz drauf rechnet ergibt das einen Anteil dieser Extra- Schulden am gesamten BIP von unter 0,8 Prozent pro Jahr.

Das sollte doch wohl selbst auf klassische und häufig erprobte Art über Steuern finanzierbar sein, ohne gleich dadurch an andere Stelle die Wirtschaftskraft so stark abzuschwächen, dass die Steuereinnahmen insgesamt dennoch sinken.

Und zur Not kann man ja über die EZB wieder die Rückzahlung für diese Einmal- Aktion stemmen, und sei es nur mit dem Ziel die Währungszone zu stabilisieren.
Dann hat man zwar ein minimales Währungsabwertungs- und Inflationsrisiko, aber wenn man sich die aktuellen Maßnahmen der übrigen Staaten, mit anderer Währung zur Eindämmung ihres wirtschaftlichen und fiskalischen Schadens durch die Corona-Pandemie und des dadurch bedingten Lockdowns anschaut, ist das wohl wirklich sehr gering.

Der Gewinn den jeder einzelne EU- Bürger davon hat, ist, dass die viel größere Gefahr gebannt wird, dass ein EU- Staat, zumal noch dazu ein sehr gewichtiger wie Italien, oder gleich mehrere EU- Staaten durch diese Corona- Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen nun ernsthaft wirtschaftlich abstürzen oder gar ganz kollabieren. Mit allen direkten oder indirekten Konsequenzen für die übrigen EU- Staaten, nicht zuletzt Deutschland, und auch die gesamte Welt.
Immerhin ist Italien einer der G7- Staaten.

Dann würde man sich sowieso gleich wieder überlegen müssen, ob man dann wieder nicht gemeinsam und/oder unterstützend tätig werden möchte.

So oder so würde es dann wohl sehr viel teurer werden.
Entweder beim retten oder beim abwehren …

Endlich steht einer notwendigen gemeinsamen EU- Sache unsere deutsche Regierung mal nicht im Weg: https://www.tagesspiegel.de/politik/aufbaufonds-von-500-milliarden-euro-merkel-billigt-erstmals-eu-schulden-im-grossen-stil/25841536.html.

Im Gegensatz z. B. zu 2010: https://rkslp.org/2020/05/11/seoul-g20-gipfel-2010-obama-uberschusse-begrenzen-merkel-dies-ware-unvereinbar-mit-dem-ziel-eines-freien-welthandels/

Damals hatten wir einen Ausgleichsvorschlag vom damaligen US- Präsident Obama, welcher eigentlich den GATT- Zielen entsprochen hatte (https://rkslp.org/2020/05/09/gatt-vertrage-1947-eines-der-beiden-hauptziele-gewahrleistung-eines-ausgleichs-der-zahlungsbilanzen/) für die negativen Folgen des zollfreien Weltmarktes, nämlich einer gefährlichen und nicht unbedingt fairen Ungleichverteilung der globalen Wirtschaftskraft, noch ohne einen erwähnenswerten Alternativvorschlag abgewürgt.

Dann hatten die US- Wähler, wohl zumindest auch wegen des Zahlungsbilanzdefizits, Herrn Trump gewählt. Der hat, mit viel Rampa- Stampa, dieses nicht unberechtigte Ziel dann, für die USA, neben weiteren, von denen zumindest einige zu unsozial und einige zumindest sehr unabgestimmt bis heiklen waren, für die USA, weiter verfolgt.

Die 4 „sparsamen“, oder um es wohl zutreffender mit den Worten von Herrn Röttgen zu sagen, „geizigen“ EU- Staaten, die dem aktuellen Corona- Wiederaufbauplan der EU- Kommission kritisch bis in dieser Form ablehnend gegenüberstehen, sollte daher ganz genau überlegen was sie nun tun und welche Konsequenzen das, mit welcher Wahrscheinlichkeit, haben könnte und wohl auch würde.

Und vor allem was ihnen ein prosperierendes, kooperierendes, sicheres, soziales und friedliches Europa wert ist.

Zu einem gemeinsamen Markt, wie dem EU Binnenmarkt, gehört eben auch, vor allem wegen der Konzentrationskraft der Wirtschaft hin zu wenigen Orten, vornehmlich solchen mit guten Standortbedingungen, eine gemeinsame Krisenbewältigung mit fairer und zumindest genügend solidarischer Lastenteilung und generell ein Ausgleich, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, damit sich der gemeinsame Markt für alle Teilnehmer zumindest genügend lohnt und sich niemand nach Alternativ- Bündnissen umsehen muss oder sonst sehen muss wie er klar kommt.

Ein gemeinsamer Markt braucht ein Ausgleichs- und Priorisierungssystem

Eigentlich ist es doch recht einfach.

Die Rohstoffe und die Anbau-, Produktions-, Transport- und Verkaufs- günstigst gelegenen Standorte sind international bzw. weltweit recht unterschiedlich verteilt.

Wenn man um diese nicht militärisch ringen möchte, muss man sich überlegen, wie man entweder sonst um deren Besitz, Nutzung oder Erträge wetteifern, sie fair teilen oder gemeinsam nutzen kann.

Laut Amathya Sen, „Development as Freedom“ kann man Politik- ökonomisch 3 Richtungen unterscheiden.

Die erste stellt die wirtschaftliche Freiheit an oberste Stelle, selbst das Gesamtergebnis ist Ihnen zumindest nicht ausschlaggebend, sondern die möglichst ungehinderte Freiheit, dass jeder mit seinem Besitz wirtschaftlich handeln kann wie er es möchte, innerhalb eines Rechtsrahmens der Eigentumsrechte und die Sicherheit garantiert. Sozialpolitische Eingriffe werden überwiegend abgelehnt.
Diese Richtung wird meist als Wirtschaftslibertär bezeichnet
Einige Vertreter dieser Richtung streben auch danach den staatlichen (sozialpolitischen) Verfügungsspielraum über das private Kapital soweit wie möglich einzuschränken. Sei es durch nationalstaatliche Verfassungsänderungen oder durch supranationale Verträge oder Verfassungen.
Diese Vertreter haben, laut einiger Quellen, recht finanzstarke Unterstützung.
Falls man nicht zu den Anhängern dieser Vertreter dieser Richtung gehört sollte man daher Anträge für Verfassungsänderungen, neue internationale Verträge oder gar neue supranationale Verfassungen auf Vorhandensein solcher Beschränkungen überprüfen.

Die zweite Richtung interessiert sich vor allem für das Gesamtergebnis, eine Ergebnisbewertung aus Sicht Einzelner ist für sie meist nicht weiter von Bedeutung.
Diese Richtung bezeichnet man als Utilitarismus.

Die dritte Richtung fordert auch eine gerechte und Werte- gebundene Berücksichtigung des Ergebnisses für den Einzelnen als Basis für ein bestmögliches Ergebnis für alle. Zu dieser Richtung wird meist John Rawls Buch „A Theory of Justice“ gezählt.
Auch Vertreter dieser Richtung, zu denen ich mich auch zähle, möchten bestimmte Beschränkungen für einfache Mehrheitsentscheidungen von aktuellen Regierungen in Verfassungen verankern. Zum Beispiel soziale Mindeststandards, einklagbare Mindestbedarfsabsicherung oder auch einen gemeinsamen Mehrheitsentscheidungs- technischen (sozialpolitischen) Handlungsspielraum für supranationale Institutionen in transnationalen Verträgen und/oder Verfassungen. Alternativ wäre die Möglichkeit zu einer Autonomie oder Unabhängigkeit für Gruppen hinreichend gleicher ethischer Gesinnung zukünftig auch einmal eine Alternative, falls die ethischen Mindeststandards, durch Mehrheitsentscheid, absolut nicht mehr eingehalten werden.
Da müsste man vorher aber noch Fragen klären wie, „Wie teilt man fair?“ und „Welche Gruppe wohnt zukünftig wo?“, bevor das eine ernst zunehmende Option wäre. Und eine Verfassungsänderung wäre dann auch noch nötig. 🙂

Reine Freimarkt- Verträge gehören nun zur ersten Richtung. Das Ergebnis spielt bei solchen Verträgen meist keine oder nur eine untergeordnete Rolle, oder man vertraut auf die „Kräfte des Marktes“ zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses. Auch soziale Ergebnisse werden so teilweise als erreichbar dargestellt. Die wirtschaftliche Konzentrationskraft des Marktes ist aber zu stark für diese Annahme. Reine Freimarkt- Verträge werden daher meist nur von Wirtschaftslibertären oder von Personen, Gruppen oder Regierungen angestrebt, die sich einen Vorteil davon versprechen, wenn jeder wirtschaftlich frei über seinen aktuellen Besitz verfügen kann. Wobei auch Regierungen mit gefragten Standorten sich mitunter für Freimarkt- Verträge aussprechen, zumindest solange diese einige Rahmengesetzgebungskompetenzen nicht einschränken. Zum Beisiel die Möglichkeit festzulegen in welche Sozialkassen die Angestellten an einem Standort einzahlen müssen, usw. .
Wobei man dann aber schon wieder darüber streiten könnte, ob man solche Verträge dann noch als Freimarkt Verträge bezeichnen kann.

Womit wir dann auch direkt bei Handelsverträgen der zweiten Richtung wären, also solchen die ein bestimmtes Gesamtergebnis anstreben. Dazu kann auch der Umweltschutz gehören. Auch Menschen oder Gruppen denen es vor allem oder zu allererst um ihre eigenen auch über den Grundbedarf hinausgehenden Wünsche geht, brauchen schließlich eine intakte Umwelt in welcher sie leben können. Und Sicherheit ist diesen meist auch noch wichtig. Also Utilitaristen denen vor allem das eigene Wohl oder das einer Teilgruppe wichtig ist. Dazu stellen sie auch gerne einmal Sachverhalte so da, wie es sich für sie am Vorteilhaftesten darstellt.

Die Gefahr hierbei ist aber, dass sich gemeinsame Verträge wie Handelsverträge und gemeinsame Märkte dann für andere nicht mehr lohnen oder gar existenziell gefährdend werden, und diese anderen dann entweder aussteigen oder gleich mangels Alternativen zur Gewalt greifen. Dies sollten Personen und Gruppen, welche vor allem den eigenen Vorteil im Blick haben, zumindest immer mitberücksichtigen.

Damit wären wir dann bei Handelsverträgen des dritten Typs. Gerechte und nachhaltige Verträge, welche neben dem Gesamtergebnis auch die Vor- und Nachteile für jeden Einzelnen berücksichtigen und daher ein hinreichendes Ausgleichssystem, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, mit einschließen, zusätzlich zu der nötigen politisch regulativen Handlungsfreiheit. Solch ein Ausgleichssystem benötigt dann auch ein bedarfsgerechtes Priorisierungssystem, damit die Mindestbedarfsdeckung jedes einzelnen und der Gemeinschaft, ebenso wie die Beseitigung unnötiger oder nicht- gerechtfertigter Einkommens- und/oder Besitzunterschiede, Vorrang hat vor partiellen Mehrbedarfsdeckungswünschen.

Unter anderem um einen Beitrag dazu zu leisten, damit diese Verträge hinreichend vorherrschend werden, schreibe ich diese Blogbeiträge.

Keine Zwangsverträge wirtschaftlicher Freiheit

Wie ich bereits in den letzten beiden Blog- Beiträgen dargelegt habe, gehört zu einem gemeinsamen Markt auch ein gemeinsamer Werte- gebundener demokratisch legitimierter Ausgleichsmechanismus, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, und/oder die Option den gemeinsamen Handel so weit wie zur Eindämmung von Staaten und sonstigen Akteuren , die ihren fairen sozialen, wirtschaftlichen, nachhaltigen oder zur gemeinsamen Sicherheit nötigen Beitrag nicht leisten, einschränken zu können.

Denn der größte gemeinsam erbrachte wirtschaftliche Gesamtertrag nutzt einem nichts, wenn man davon keinen fairen oder zumindest soweit möglich ausreichenden Anteil abbekommt.

Und solange die „anderen“ den gemeinsamen Markt wieder verlassen können, ohne dabei für einen fairen Ausgleich sorgen zu müssen, ist es auch wichtig, dass man zumindest nicht zwischenzeitlich „einzel- wirtschaftlich“ relativ gesehen unverhältnismäßig schlechter dasteht als vorher, am besten bis zur angemessenen Gleichverteilung, sogar besser.

Der EU-Binnenmarkt ist ein gutes Beispiel für solch einen Vertrag des Zwanges zur Gewährung wirtschaftlicher Freiheit ohne einen angemessenen demokratisch legitimierten Ausgleichsmechanismus oder zumindest eines ausreichenden Handlungsspielraums um demokratisch legitimiert für solch einen Ausgleich zu sorgen. Ohne gemeinsame Währung findet zwar durch Wechselkursanpassungen ab einem bestimmten Zeitpunkt im Idealfall ein automatischer Ausgleich der Leistungsbilanzen statt, aber eben eventuell nur auf einem Niveau der Wirtschaftskraftverteilung, dass einige Staaten schlechter, und aus Sicht der Mindestbedarfssicherung zu schlecht, stellen kann, als ohne freien gemeinsamen Markt. Und bei zusätzlich freiem Kapitalmarkt kann ein „Staat“ einen anderen zuvor weitgehend leer kaufen, bzw. seine Wirtschaft und Ressourcen in Besitz nehmen bevor es zumindest zu solch einem Ausgleich kommt.

Und eine gemeinsame Währung in einem gemeinsamen freien Markt, ohne Ausgleichsmechanismus oder zumindest ausreichendem gemeinsam demokratisch legitimiertem Handlungsspielraum ist natürlich der absolute Super- Gau. Da wirken die Konzentrationskräfte der Wirtschaftskraft so stark, dass es bei Leistungsbilanzdefiziten direkt zu einer Umverteilung hin zu den Staaten mit den besten Produktionsbedingungen kommt, und da alle über die gleiche Währung verfügen, und niemand daran gebunden ist, die ausländischen Devisen wieder im Herkunftsland auszugeben oder zu investieren, kann das Produktions- stärkste Land dieses Geld einfach behalten, zum Beispiel um seine Staatsfinanzen zu sanieren.

In dieser Ausgangslage, wo wirklich alles für eine Priorisierung der Lösung dieses mittelbar auch für den Frieden und die Freiheit in Europa wirklich äußerst gefährlichen Problems spricht. Kamen dann vor ein paar Jahren TTIP, CETA, JEFTA, usw. .
Alles Handelsverträge um auch noch die letzten Zölle und nicht-tarifären Handelshindernisse zu beseitigen. Wobei zumindest CETA in der aktuellen Fassung international das Recht von Staaten durch Zölle und ähnlichem ihre Zahlungsbilanzen auszugleichen nicht weiter zu beschneiden scheint. Hier scheint nach meinem Verständnis des Vertragstextes, weiter dieses hier zu gelten: https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/09-bops.pdf. Zu diesem Wissen bin ich aber auch erst heute Abend gelangt. Da muss man sich erstmal über GATT 1994 hin durch hangeln. Da steht echt „wahrscheinlich“ drin, zu der Frage ob GATT 1994 in diesem Punkt so bleibt wie GATT 1947.

„The GATT articles concerned — XII and XVIII:B — will probably not work very differently under
GATT 1994 than under GATT 1947. Nevertheless, the understanding reached in the Uruguay Round on these articles is quite significant, particularly as regards the kind of restrictions that countries may be authorized to introduce.“

Im CETA Vertrag „https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/ceta-chapter-by-chapter/index_de.htm“ steht dann, dass die Bestimmungen von GATT 1994 gelten.

Einen höchst problematischen Paragraphen gibt es dort aber:

ARTIKEL 8.12 Enteignung

(1) Eine Vertragspartei darf eine erfasste Investition weder direkt verstaatlichen oder enteignen
noch indirekt durch Maßnahmen gleicher Wirkung wie Verstaatlichung oder Enteignung (im Folgenden „Enteignung“), es sei denn, dies geschieht

a) zu einem öffentlichen Zweck,

b) nach einem rechtsstaatlichen Verfahren,

c) diskriminierungsfrei und

d) gegen Zahlung einer umgehenden, angemessenen und effektiven Entschädigung.

Es wird klargestellt, dass dieser Absatz im Einklang mit Anhang 8-A auszulegen ist.

(2) Die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1 muss dem fairen Marktwert entsprechen, den die

Investition unmittelbar vor dem Bekanntwerden der Enteignung oder bevorstehenden Enteignung hatte, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Zu den Bewertungskriterien gehören der Fortführungswert, der Wert der Vermögensgegenstände, einschließlich des ausgewiesenen Steuerwerts der materiellen Vermögensgegenstände, sowie andere zur Bestimmung des fairen Marktwerts geeignete Kriterien.

(3) Die Entschädigung muss darüber hinaus Zinsen zu einem marktüblichen Zinssatz für die Zeit



Größere De- Privatisierungen sind so wohl kaum noch möglich. Eine Vergesellschaftung der Wirtschaft wäre damit wohl vom Tisch, zumindest nach meinem Verständnis.

Unter ARTIKEL 8.9 Investitionen und Regulierungsmaßnahmen
Sind alle möglichen Klarstellungen aufgelistet, was alles nicht als „Enteignungsgleiche Maßnahme“ gilt. De-Privatisierung steht da nicht drin. Spannend ist auch die Frage, ob man als Regierung noch dadurch entschädigen dürfte, dass man, wenn man zum Beispiel Wohnungen und Grundstücke, da sich dies als vorteilhafter erwiesen hätte, wieder zu einem öffentlichen Gut machen möchte und sich dadurch das Gesamtvermögen in privater Hand um 3 % verringert, die betroffenen Bürger aus den restlichen 97% anteilig fair entschädigen dürfte. Also die bekämmen zum Beispiel Aktien. Oder würde das dann als Enteignung der anderen zählen? Und müsste man dann mehrere Generationen lang aus den Einkommen der Bürger umverteilen?

Soviel zum aktuellen CETA- Vertrag.

Also dieser Vertrag sorgt für eine enorme Ablenkung und ist zumindest was den Investitionsschutz angeht, nach meinem aktuellen Verständnis, auch weiter stark einschränkend, was den staatlichen Zugriffsspielraum auf privates Vermögen angeht, anstatt dass man sich mal um einen wirtschaftlichen oder finanziellen Ausgleichsmechanismus in der Eurozone, der EU, der Nato und dem Rest der Welt kümmert. Vor allem in der Eurozone ist das zwingend nötig, nicht erst seit der Corona-Pandemie.

Stattdessen muss man neue Vertragstexte für internationale Abkommen durchwühlen, ob sich da wieder ein neuer Weg aufzutun droht, die unbedingte freie Verfügungsgewalt über das Privatvermögen vor dem demokratisch legitimierten staatlichen Zugriff zu schützen.
Nur gut, dass man dabei von Organisationen wie „Mehr Demokratie“ unterstützt wird, bei den ein Herr Prof. Lars Feld vom Walter Eucken Institut in Freiburg gleich mit im Kuratorium sitzt. Na der sollte wohl zumindest wissen wo man da am besten danach sucht…

Seoul G20- Gipfel (2010): Obama: Überschüsse begrenzen – Merkel: Dies wäre unvereinbar mit dem Ziel eines freien Welthandels

Ich hatte mich ja gerade letzten Samstag in meinem letzten Blog- Beitrag (https://rkslp.org/2020/05/09/gatt-vertrage-1947-eines-der-beiden-hauptziele-gewahrleistung-eines-ausgleichs-der-zahlungsbilanzen/ ) darüber gewundert, was aus dem einem der beiden ursprünglichen GATT- Zielen „Ausgleich der Zahlungsbilanzen“ geworden ist.

Zumindest 2010 hatte der damalige US- Präsident Barack Obama dieses Ziel, das damals als Garant einer stabilen Weltwirtschaft gegolten hatte, nochmals ausdrücklich genannt.

Damals forderte er auf dem G20- Gipfel in Seoul die globale Begrenzung von Leistungsbilanzüberschüssen auf einen festen Prozentwert des BIPs, damit sich die Wirtschaftskraft gleichmäßiger über die Staaten der Welt verteilen sollte.

Diese Forderung entsprach also weitgehend den Regeln der aus den Lehren der beiden Weltkriegen ersonnen, den Zielen der Kooperation und Stabilität dienenden, neuen Weltwirtschaftsordnung:

Die Erschaffung eines möglichst zollfreien gemeinsamen Weltmarktes eingebettet in eine kooperative, der Stabilität verpflichtete Ausgleichsunion der beteiligten Staaten.

Die Antwort der damaligen, wie gegenwärtigen, deutschen Kanzlerin Angela Merkel war:
„Dies wäre unvereinbar mit dem Ziel eines freien Welthandels.“ (Quelle: https://www.zeit.de/news-112010/11/HAUPTGESCHICHTE-G20-GIPFEL-DONNERSTAG27222114xml)

Nun würde ich Frau Merkel einmal nicht unterstellen wollen, dass Sie damals eine Anhängerin eines Laissez-faire Weltmarktes gewesen wäre oder es heute ist, sie hatte damals ja auch gesagt, dass sie gegen Handelsungleichgewichte sei, nur halte sie „eine politische Festlegung von Obergrenzen für Leistungsbilanzüberschüsse oder -defizite (…) weder“ für „ökonomisch gerechtfertigt noch politisch angemessen“ und „Wir können über Ungleichgewichte auf der Welt sprechen. Aber wir können dafür nicht die Differenz aus Export und Import nehmen.“

Da stellt sich einem natürlich direkt die Frage: Ja welche „Zahlen“ sollen denn besser darüber Auskunft geben, ob ein Staat vom gemeinsamen freien Markt, welcher keine Selbstverständlichkeit ist, profitiert? Staaten mit einem hohen Importbedarf an Rohstoffen, wie Deutschland, sind nun einmal auf einen Weltmarkt angewiesen der offen genug ist, damit diese Staaten zu annehmbaren Bedingungen genug exportieren können um ihren Importbedarf auszugleichen.

Also gerade solche Staaten sollten darauf achten, dass zumindest qualitativ genügend andere Staaten, und bei Demokratien zumindest die Mehrheit ihrer Bevölkerungen, ein Interesse daran haben, dass der Welthandel frei und fair genug bleibt. Und die Arbeitsbedingungen zumindest annehmbar. Und eine gemeinsame Priorisierung der Deckung des Mindestbedarfs wäre natürlich auch nicht schlecht. Vor allem im Hinblick auf das gern genannte Ziel „Frieden und Freiheit“. Der unnötige Hunger der anderen ist diesem Ziel meist abträglich, vor allem auch seiner ethischen Legitimation.

Aber zurück zu Frau Merkel, wenn man sich dann als Regierungschefin eines solchen Staates allen erstes hinstellt, und von sich gibt, dass das Verhältnis von Export und Import keine Kennzahl für Handelsungleichgewichte sei, sollte man sich doch mal überlegen, ob man sich nicht besser andere ökonomische Berater zulegt oder selbst mal nachdenkt bzw. über seine Gedanken und Intentionen reflektieren sollte. Es wäre Interessant zu erfahren, wie Frau Merkel nun, fast 10 Jahre später, darüber denkt.

Nachdem Herr Obama mit seiner Forderung damals ziemlich alleine da stand und sie deshalb zurückgezogen hatte, haben wir nun seit fast 4 Jahren einen US- Präsidenten Trump.

Und die Staaten mit einem aktuellen Leistungsbilanz- Defizit in der Eurogruppe hätten es nun nachdem sie bereits ein Jahr später mit dem „Europäischen Semester“ und dem „Gesamtwirtschaftliches Ungleichgewichtsverfahren“ ebenfalls Gremien und Verfahren zum Ausgleich von Ungleichgewichten inklusive einer Kennzahl für ein Höchstmaß an vertretbaren Leistungsbilanzdifferenzen kreiert hatten, wohl sehr viel leichter, wenn Sie den damaligen US- Präsidenten Obama damals nicht so alleine hätten stehen lassen. Denn viel getan hat Deutschland immer noch nicht um seinen Leistungsbilanzüberschuss abzubauen.
Zumal dieser bei einer gemeinsamen Währung oder gekoppelten Währungen, wie bei Bretton Woods und GATT damals, noch um einiges schwerer wiegt als bei getrennten Währungen mit der Option für automatische Wechselkursanpassungen. Aber auch dort kommt es bei Handelsbilanzdifferenzen durch die Option den anderen Staat erst mal „leerzukaufen“ selten früh genug zu den für einen ausgeglichen Handel nötigen Wechselkursanpassungen.

Also für Deutschland wäre es sehr viel ratsamer sich mit einem Export zu begnügen, welcher seinen Bedarf deckt, als einen Überschuss an Arbeit zu verteidigen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Weltmarkt demnächst, durch übertriebene Schutzmaßnahmen der anderen nicht mehr frei genug ist, da die übrigen Staaten nicht mehr einen Freihandel mit einem unkooperativen Staat mit Standorten mit besseren Produktionsbedingungen akzeptieren wollen, oder dass man später mal, wenn man selbst mal wieder zu wenig exportieren kann, wie Anfang der 1930er Jahren, da die eigenen Standorte doch nicht dauerhaft soviel vorteilhafter waren, und auf einen Ausgleich der Weltwirtschaftsgewichte angewiesen ist, es dann aber keine genügend kooperative Weltgemeinschaft gibt, bzw. man dann nicht unterstützt wird, da man selbst auch nicht unterstützt hat.