Ein paar einfache Gedanken zur Wohnungsfrage

Die Wirtschaftskraft zentriert sich gerne.
Wegen der Synergieeffekte und so.
Diese Erkenntnis ist wohl nichts neues.
Und noch kommt die Wirtschaft nicht ohne Angestellte aus.
Und die müssen irgendwo wohnen.

Den Wohnungsbestand wird man wohl in 3 Hauptgruppen unterteilen können:
– Neubauten
– Bestandsbauten, deren Erhalt noch wirtschaftlich, bzw. bezahlbar ist
– Bestandsbauten, die nur noch abgewohnt oder bald abgerissen werden sollen

In Regionen mit in etwa gleichbleibender Bevölkerungszahl wird man Neubauten wohl vor allem nur dann brauchen, wenn sich die Erhaltung einer der Bestandsbauten nicht mehr rentiert.
Oder wenn jemand einen Neubau für rentabler hält.
Oder wenn jemand einfach für sich selbst etwas neues möchte.
Und auch in solchen Regionen wird ab und zu mal jemand um- , weg- oder hinzuziehen wollen. Umziehen zum Beispiel wegen einer Einkommensänderung, Ehe, Kindern, altersgerechtem Wohnen und so weiter.
Solange hierbei die Nachfrage nach den unterschiedlichen Wohnungsgrößen, usw. in etwa gleich bleibt, wir man wohl einfach mit einem kleinen Überschuss an Wohnraum in den jeweiligen Mietpreisklassen auskommen können, damit die Bewohner einer Region den jeweils passenden Wohnraum zu inflationsbereinigt gleichbleibenden Preisen verfügbar haben und auch Wohnungs- und Hausbesitzer mit gleichbleibenden Mieterträgen rechnen können.

In Regionen mit abnehmender Bevölkerungszahl kommt es meistens zu einem Überangebot an Wohnraum. Dann wird es häufiger vorkommen, dass sich die Erhaltung des Wohnraumes nicht mehr lohnt und abgerissen wird.
Das bedeutet bei überregionaler Betrachtung dann einen Verlust an eigentlich noch, bei konstanter Nachfrage, erhaltungswürdigem Wohnungsbestand.
Und es entstehen noch Abrisskosten.
Falls die Bevölkerungszahl durch Wegzug weniger geworden ist und da man eine Bestandswohnung nicht einfach mitnehmen kann, daher auch der Ausdruck „Immobilien“, wird für diese Menschen in einer anderen Region ein neuer Wohnraum benötigt.

Damit wären wir bei den Regionen mit wachsender Bevölkerungszahl.
Gehen wir der einfachheitshalber einmal davon aus, dass der Wachstum durch Zuzug entstanden ist.
Wie gesagt brauchen die Zugezogenen dann einen Wohnraum.
Falls es zuvor einen, den lokalen Bedarf übersteigenden Wohnraumüberschuss gab, wird dies in überregionaler und regionaler Betrachtungsweise einfach dem Erhalt von bestehendem Wohnraum dienen, welcher aus Kostengründen sonst abgerissen werden müsste oder langsam verfallen würde.
Bei einem längerem regionalen Bevölkerungszuzug wird aber irgendwann der bestehende Wohnraum nicht mehr ausreichen.
Dann benötigt man neuen Wohnraum, bzw. man muss enger zusammenrücken, oder anderes ausgedrückt der Mietpreis der Bestandswohnung, und des Grund und Bodens steigt.
Falls die neu hinzugezogenen sich Neubauwohnungen leisten können, oder durch den Zuzug das Einkommen der vorhandenen regionalen Einwohner weit genug steigt um sich selbst Neubauwohnungen leisten zu können, wird dies, genügend Baugrund voraus gesetzt, kein größeres Problem sein.
Nur ziehen meistens nicht nur Menschen mit einem genügend hohem Einkommen zu und das Einkommen der übrigen wird wohl in den meisten Fällen auch nicht genügend steigen um Neubauten zu finanzieren. Und auch Topverdiener brauchen Dienstleister, die auch wieder Dienstleister brauchen usw.. Spätestens ab einer bestimmten Einkommenshierarchiestufe werden sich diese dann bestimmt keine Neubauwohnungen mehr leisten können.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass die meisten Menschen, welche die Region wechseln dies, der Arbeit wegen tun, also nur der „Arbeit folgen“ und sich die Region nicht aussuchen können. Die handeln also nicht eigenverantwortlich und können definitiv nichts für diese Situation.

Dieses beschriebene Szenario wirft natürlich ein paar drängende Fragen auf:
Bei einer freien Marktwirtschaft, geht es ja darum, dass Menschen, Kapital, Waren
und Dienstleistungen möglichst Transferkosten- frei zirkulieren können um dort, so die
Theorie, zum Einsatz kommen können wo diese Augenblicklich zur gewünschten
Bedarfsdeckung am effizientesten eingesetzt werden können.
Doch wie werden die Kosten eines regionalen Wechsels von Teilen der überregionalen
Bevölkerung preislich zum Ausdruck gebracht?
Und vor allem wann? Und vom wem?
Wenn sich ein Unternehmen entscheidet anstatt an Ort A an Ort B zu produzieren,
sind dann die Kosten für den Abriss einer Wohneinheit an Ort A und des Neubaus
einer Wohneinheit an Ort B bereits mit im Preis, welcher dieser Unternehmer für sein
Produkt verlangen möchte mit inbegriffen?
Und wie sieht es mit der Lebensqualität desjenigen aus, der von Ort A zu Ort B
wechseln muss, da nun dort Arbeitskräfte gesucht werden.
Bekommt der vom Gesetz her eine Mindestwohnqualität garantiert, die nicht all
zuweit unter der seiner alten Wohnqualität liegt?
Und kann er dieses Recht, falls es dieses gibt, auch zeitnah und ohne finanzielles
Risiko durchsetzen?

Und wie sieht es mit den Menschen aus, die bereits in dieser Region wohnen und
innerhalb dieser Region wegen Heirat, oder ähnlichen Gründen umziehen müssen?
Wird denen eine durchsetzbare Mindestwohnqualität garantiert?

Und wie sieht es mit den bereits regional ansässigen Familien- und sonstigen Unternehmen aus?
Können die davon ausgehen weiterhin zu konkurrenzfähigen Kosten an ihrem bisherigem Standort produzieren zu können?
Und wenn nicht, werden diese dann wenigstens für ihren Wegzug entschädigt?
Oder noch allgemeiner formuliert entspricht die Höhe der insgesamt, durch das Hinzuziehen eines neuen Unternehmens, entstanden, hier aufgezählten, Kosten tatsächlich dem Gesamt- überregionalen Gewinn? Für eine Volkswirtschaft, welche ihren Importbedarf durch Exporte decken muss, ist dies eine sehr wichtige Frage.
Also wer trägt diese Gemeinschaftskosten?
Sollten die Kosten komplett demjenigen Unternehmen zu Buche schlagen, welches noch zusätzlich an Ort B ziehen möchte? Und geschieht dies aktuell?
Und wer entscheidet über die Mindestwohnqualität an einem Ort, die regionale oder die überregionale Bevölkerung? Und darüber welche Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Mindestwohnqualität angemessen sind? Und sind die Interessen hier wirklich bei überregionaler Entscheidung „passend“ genug? Und wer entscheidet wer bleiben darf, wenn sein Einkommen eigentlich nicht mehr reicht?