Sollte es ein Menschenrecht auf ein Leben in einem Staat mit einer Verfassung und einer Rechtsprechung geben, welche die eigenen Werte zumindest im Grundsatz widerspiegelt?
Die Menschen, die das Glück haben in einem demokratischen Staat zu leben, können ja zusammen mit ihren Mitbürgern zumindest Repräsentanten wählen, die dann die politische Macht (Legislative, Judikative und Exekutive) ausüben. Direkte Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen ist eher selten, und würde wohl in den meisten Fällen auch eine zu große zeitliche Belastung für den einzelnen darstellen, um sich alles nötige Detailwissen für einzelne Entscheidungen anzueignen. Hier greift dann der Vorteil der Arbeitsteilung.
Solange niemand an seiner Stimmabgabe gehindert wird und vor allem so lange niemand, der sich Wählen lassen möchte, beeinträchtigt wird, kann man dann wohl von einer wirklichen freien demokratischen Wahl sprechen.
Wobei aber wohl kaum eine Gesellschaft alle politischen Positionen von Parteien oder Personen als akzeptabel ansehen wird, welche sich zur Wahl stellen wollen.
Die Möglichkeit der Verweigerung der Zulassung sich zur Wahl stellen zu dürfen ist daher ein ebenso vorteilhaftes wie gefährliches Mittel, derjenigen, welche die politische Macht gegenwärtig inne haben, um zu verhindern, dass die politische Macht von Menschen ausgeübt werden kann, deren geäußerte politischen Vorstellungen, sie für nicht akzeptabel halten.
Verfassungsfeindliche Position (https://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_Demokratie), welche tatsächlich mehrheitsfähig werden könnten, sind zum Beispiel in Deutschland ein Grund für ein Parteiverbot.
Autokratische Regierungen gehen meistens subtiler vor, wenn Sie unliebsame, meist freiheitlich- demokratische gesinnte Amtsbewerbungswillige Personen von der Wahl ausschließen wollen. Zum Beispiel durch fingierte Strafanzeigen. Aber auch durch Drohungen, tätliche Angriffe oder direktes „verschwinden lassen“. Auch die Pressefreiheit wird dort meistens eingeschränkt, beziehungsweise die Presse wird für die eigenen Zwecke instrumentalisiert. Wobei auch in freiheitlich- demokratischen Staaten „die Presse“ nicht immer unbedingt über alles nach bestem Wissen und Gewissen informieren muss. Aber solange jeder, im Rahmen der Gesetze, Sagen und Schreiben kann was er möchte bliebt die Pressefreiheit an sich dort bestehen.
In offenen Diktaturen oder Ein- Parteien Herrschaftssystemen besteht ja ohnehin kein (Auswahl-) Wahlrecht.
Das es der Bevölkerung dort zu Wünschen ist bald in einem freiheitlich- demokratischen System zu leben steht wohl außer Frage.
Für die Menschen, welche, wie schon anfangs erwähnt, das Glück haben in solch einem System zu leben, stellen sich dann zunächst einmal die Frage, wie sie dieses System gegen Angriffe und Beeinträchtigungen von außen verteidigen können.
Wie schon mehrfach in Beiträgen dieses Blogs erwähnt und begründet wurde, ist es dafür nötig sich in einem Militärbündnis zu befinden, welches stark genug und auch gewillt ist diesen Schutz vor Angriffen zu bieten.
Es ist, wie bereits begründet wurde, aber auch nötig, dass dieses Bündnis stark genug und gewillt ist, bestimmte (soziale, klimatische) Mindeststandards, welche man, nach freiheitlich- demokratischer Entscheidung, für objektiv angemessen angesehen hat, und welche idealer Weise für alle gelten sollten, im Wettbewerb um den eigenen fairen und benötigten Anteil an den Ressourcen der Welt auch zur Not militärisch durchzusetzen, sonst ist man nur ein Spielball im internationalen Miteinander.
Die anderen beiden Fragen sind (rein hypothetisch):
- Was kann man tun, wenn das eigene Verfassungsgericht, in Fällen von Gerichtsverfahren, bei denen es um Verfassungsfeindlichkeit von noch nicht gewählten Parteien oder Personen oder um Verfassungsfeindlichkeit von bereits gewählten Repräsentanten geht, nach eigener Ansicht bewusst oder unbewusst falsch entscheidet? Das beste Gesetz nutzt eben nichts, wenn es nicht nach bestem Wissen und Gewissen angewendet wird.
- Was kann man tun, wenn eine gewählte Partei zwar nicht verfassungsfeindlich agiert, aber sich handlungstechnisch so weit außerhalb desjenigen Bereiches befindet, den man selbst nach bestem Wissen und Gewissen noch für akzeptabel hält, zum Beispiel, wegen der Einschränkung von persönlichen Freiheiten und oder Sicherheiten oder auch wegen zumindest subjektiv empfundenen katastrophalen Fehlleistungen?
Als einflussreicher Militärangehöriger könnte man auf die Idee kommen zu Putschen.
Das hätte dann aber zur Folge, dass man seine Meinung allen anderen aufzwingt, und die freiheitliche demokratische Grundordnung, zumindest vorübergehend beseitigen müsste. Und natürlich damit auch das allgemeine Wahlrecht.
Eine andere Möglichkeit wäre es, jedem Bürger oder jeder Bürgervereinigung das Recht einzuräumen im bestehenden Staatsterritorium einen neuen eigenständigen Mini- Staat auszurufen, mit einer Verfassung, Gesetzen und Rechtssprechung, welche diese Person oder diese Personen für legitim halten. Dann könnte quasi jeder, ab einem bestimmten Punkt der Ablehnung der bestehenden Ordnung, in seinem neuen Wunschstaat leben.
Dann müsste man sich natürlich überlegen, wie man die gemeinsamen Ressourcen teilt, die gemeinsame Sicherheit aufrechterhalten könnte und nachhaltig agieren könnte, usw. .
Ohne die Bereitschaft der beteiligten Staaten notfalls zu intervenieren, würde das wohl nicht gehen können.
Man müsste wohl auch Staatsterritorien neu verteilen, für Mini- Staaten, die sich wieder neu oder auch erstmals zusammenschließen wollen, da ihre Überzeugungen genug übereinstimmen.
Das wäre schon ein gewisser logistischer Aufwand. 🙂
Aber somit könnten die Menschen mit gleichen politische Überzeugungen zusammen leben, und jeder könnte im Rahmen, den die anderen zulassen, dass tun was er nach bestem Wissen und Gewissen für das Beste hält. Somit wäre auch sichergestellt, dass es immer eine politische Kraft, mit staatlicher Handlungsfreiheit gibt, welche sich für das einsetzt, was man aktuell für nach bestem Wissen und Gewissen für angemessen erachtet und im besten Fall auch selbst tun würde.
Aber das sind alles nur Gedankenspiele.