Was unser Staats- und Verfassungssystem von totalitären unterscheidet ist ja das Recht für praktisch jeden über 18 Jahren wählen zu dürfen. Und damit man auch eine Auswahl hat sind auch mehr als eine Partei zugelassen, sorry Erz- Marxistisch-Leninistisch orientierte. Und Auswahl führt nun einmal meist dazu, dass man sich entscheiden darf aber eben auch muss. Und diese Auswahl wird man im Idealfall nicht einfach nach dem Zufallsprinzip ablaufen lassen. Man überlegt sich welche Partei den eigenen Wertvorstellungen, mit oder ohne universell moralischem Selbstanspruch, und den eigenen (fairen) Interessen am nächsten kommt und wählt diese dann. Und bei Parteien mit ähnlichen Werten wird dann wohl ausschlaggebend sein, welcher Partei bzw. welchen Abgeordneten man am ehesten zutraut diese und auch (fairen) Interessen auch fair am besten oder zumindest fair gut genug zu vertreten. Spätestens um diese qualitative Einschätzungsentscheidung wird dann zwischen den Parteien etwas entstehen was man als einen Wettbewerb ansehen kann. Und der sollte so ablaufen, dass sich die Parteien nicht gegenseitig beeinträchtigen und eine prinzipielle Chancengleichheit besteht. Dafür braucht es dann tatsächlich eine Art Wettbewerbsordnung.
Aber diese Wettbewerbsordnung ist eben genauso wie der gesamte Wettbewerb, nur eine Folge der politischen demokratischen Freiheit auswählen und sich zur Wahl stellen (lassen) zu dürfen.
Der Wettbewerb ist kein Selbstzweck für Spiel- und Gewinnsüchtige. Und für zu Unverträgliche.
Im Zentrum muss die aktuelle und zukünftige Gesamtauswahl und die prinzipielle Chancengleichheit stehen.
Und vor allem findet kein Wettbewerb um die zukünftige Verteilung der Anzahl Stimmen pro Wähler statt und darum wer überhaupt wählen darf. Naja außer die Proprietären, also diejenigen die das Stimmrecht dann tatsächlich beschränken, wurden, bewusst oder eher wahrscheinlich aus versehen oder doch wegen zu wenig Werte- gebunden passenderen und hinreichend relativ guten Alternativen, zu 2/3 gewählt. Ansonsten gilt weiter, oder weil es bei uns in der Verfassung dann doch als unveränderlich festgeschrieben ist, das Prinzip: Ein Bürger eine Stimme.
Also als Bürger verliert man weder seine Wahlrecht an andere noch kann man das eines anderen gewinnen.
Die Freiheit zu wählen bleibt jedem festverteilt erhalten. Prinzipiell auch im gleichem Umfang mal abgesehen von Änderungen der Bevölkerungszahl.
Es gibt also keine Freiheit sich das Wahlrecht anderer anzueignen höchstens indirekt.
In dem Punkt ist die Freiheit seine eigene Möglichkeiten auf Kosten der Freiheit anderer zu erweitern nicht gegeben.
Jeder hat bei solchen Wahlen also immer die gleiche Freiheit wie andere. Zumindest solange dieses Prinzip erhalten bleibt.
Der Parteien- Wettbewerb ist hier also nur Folge der Auswahlfreiheit und nicht das Ziel oder der Zweck. Und es ist die Auswahl die den gesellschaftlichen und politischen Vorteil bringt. Und der Wettbewerb wirkt höchstens förderlich auf Parteien die nur so viel wie nötig tun wollen um gewählt zu werden und dabei eventuell auch zu weit gehen. Dann stellt sich aber die Frage, ob man solch eine Partei überhaupt wählen sollte. Also den Wettbewerb rein ums gewinnen wollen würde ich hier nicht positiv oder förderlich sehen.
Und nochmal das Recht zu Wählen und die Anzahl der Stimmen pro Bürger bleibt in Demokratien unseren Typs weitgehend gleich. Wir haben nun mal eine sogenannte „Wahlordnung“ welche eine Wettbewerbsordnung enthält und keine reine „Wettbewerbsordnung“ bei öffentlichen Wahlen.
Beim Markt ist das ganz anders.
Auch hier ist erstmal die Freiheit auswählen zu dürfen, im Gegensatz zur vollendeten Planwirtschaft das aus meiner Sicht positive. Und die Freiheit und Chancengleichheit etwas anbieten zu können. Als die Nachfrage und das Angebot. Basierend auf dem Wahlrecht und der Möglichkeit zu wählen. Auch hier stellt sich wieder die Frage wähl ich den oder die, welche nur so viel und nur das arbeiten, damit sie noch ausgewählt werden und es dann sogar eventuell übertreiben oder diejenigen die soviel arbeiten wie sie es für (Werte- gebunden) richtig halten. Da wird die Antwort wohl lauten: Also das hängt davon ab was ich für meine Auswahl bekomme und was mir (Werte- ) und fair Interessen gebunden abgesehen von der Qualität und dem Preis-Leistungsverhältnis wichtig ist. Deshalb ist hier eine Ordnung wie weit man beim Wettbewerb der „Soweit wie nötig Kapitalgeber, Unternehmer und Lohnabhängigen“ gehen darf wichtig. Also eine Wettbewerbsordnung eingebettet in eine Wahlordnung die das Ziel der Auswahl an erste Stelle stellt und eine Wettbewerbsordnung enthält um hinreichend diejenigen anzuspornen, die sonst nicht ausreichend nach demokratisch Verfassungsgebunden festgelegten Maßstab arbeiten würden und gleichzeitig dafür sorgt dass alles sozial, ökologisch, Zukunfts- und Sicherheitsorientiert regulativ im demokratisch Verfassungsgebunden festgelegten Rahmen bleibt und die nötige Priorisierung bei der Wirtschaftstätigkeit, aus demokratisch Verfassungsgebundener Sicht, stattfindet. Dann wäre die Angebotsseite erstmal dem Ziel der nachhaltigen Auswahlerhaltung verpflichtet und nicht dem Wettbewerb als Selbstzweck.
Dann wird es nun Zeit einen Blick auf die Nachfrageseite zu werfen.
Anders als beim politischen Wahlrecht ist das Marktwahlrecht nicht gleich verteilt. Und es verändert sich bedingt dadurch inwieweit man oder der eigene Besitz auf der Angebotsseite (mit) ausgewählt wurde. Nach Auswahlkriterien die wie gesagt entweder eine reine Wettbewerbsordnung oder eine echte Wahlordnung auf Angebotsseite regeln kann. Oder schlimmstenfalls gar keine.
Wenn man jetzt wie ich auf keinen Fall möchte, dass jemand fair und machbar solidarisch vermeidbar seinen Mindestbedarf als Nachfrager nicht decken kann, da sein dafür nötiger Anteil an der Auswahlfreiheit an jemand anderes gegangen ist und auch sonst keine zu große Unterschiede bei der Nachfragemöglichkeit für den Endverbraucherkonsum und sonst zumindest keine Vermachtung durch zu große Marktmacht haben möchte oder eigentlich auch schon jeder der einfach nicht möchte, dass es nicht zu unruhig wird, wird man es wohl gut finden wenn es auch eine Wahlordnung auf der Nachfrageseite gibt, welche hier für ein ausgleichende Verteilung der Nachfragekraft nach demokratisch Verfassungsgebundener Sicht sorgt.
Das Marktergebnis, auch durch anpassen der Marktprozesse, muss man eben hinreichend sozial, ökologisch, Sicherheits- und Zukunftsorientiert ausgleichen, priorisieren und regulieren am besten mit universell moralischem Selbstanspruch.
Und denjenigen die dabei die demokratisch legitimierte Verfassungsgebundene Entscheidung nicht mehr tolerierbar finden muss man eben die Möglichkeit geben sich mit einem fairen Anteil an allem in einen neuen Staat mit einer neuen Verfassung ausgründen zu dürfen.