Wenn schon (Standort-) Wettbewerb im Markt, dann für welches Ziel?

Was unser Staats- und Verfassungssystem von totalitären unterscheidet ist ja das Recht für praktisch jeden über 18 Jahren wählen zu dürfen. Und damit man auch eine Auswahl hat sind auch mehr als eine Partei zugelassen, sorry Erz- Marxistisch-Leninistisch orientierte. Und Auswahl führt nun einmal meist dazu, dass man sich entscheiden darf aber eben auch muss. Und diese Auswahl wird man im Idealfall nicht einfach nach dem Zufallsprinzip ablaufen lassen. Man überlegt sich welche Partei den eigenen Wertvorstellungen, mit oder ohne universell moralischem Selbstanspruch, und den eigenen (fairen) Interessen am nächsten kommt und wählt diese dann. Und bei Parteien mit ähnlichen Werten wird dann wohl ausschlaggebend sein, welcher Partei bzw. welchen Abgeordneten man am ehesten zutraut diese und auch (fairen) Interessen auch fair am besten oder zumindest fair gut genug zu vertreten. Spätestens um diese qualitative Einschätzungsentscheidung wird dann zwischen den Parteien etwas entstehen was man als einen Wettbewerb ansehen kann. Und der sollte so ablaufen, dass sich die Parteien nicht gegenseitig beeinträchtigen und eine prinzipielle Chancengleichheit besteht. Dafür braucht es dann tatsächlich eine Art Wettbewerbsordnung.

Aber diese Wettbewerbsordnung ist eben genauso wie der gesamte Wettbewerb, nur eine Folge der politischen demokratischen Freiheit auswählen und sich zur Wahl stellen (lassen) zu dürfen.

Der Wettbewerb ist kein Selbstzweck für Spiel- und Gewinnsüchtige. Und für zu Unverträgliche.

Im Zentrum muss die aktuelle und zukünftige Gesamtauswahl und die prinzipielle Chancengleichheit stehen.

Und vor allem findet kein Wettbewerb um die zukünftige Verteilung der Anzahl Stimmen pro Wähler statt und darum wer überhaupt wählen darf. Naja außer die Proprietären, also diejenigen die das Stimmrecht dann tatsächlich beschränken, wurden, bewusst oder eher wahrscheinlich aus versehen oder doch wegen zu wenig Werte- gebunden passenderen und hinreichend relativ guten Alternativen, zu 2/3 gewählt. Ansonsten gilt weiter, oder weil es bei uns in der Verfassung dann doch als unveränderlich festgeschrieben ist, das Prinzip: Ein Bürger eine Stimme.

Also als Bürger verliert man weder seine Wahlrecht an andere noch kann man das eines anderen gewinnen.

Die Freiheit zu wählen bleibt jedem festverteilt erhalten. Prinzipiell auch im gleichem Umfang mal abgesehen von Änderungen der Bevölkerungszahl.

Es gibt also keine Freiheit sich das Wahlrecht anderer anzueignen höchstens indirekt.

In dem Punkt ist die Freiheit seine eigene Möglichkeiten auf Kosten der Freiheit anderer zu erweitern nicht gegeben.

Jeder hat bei solchen Wahlen also immer die gleiche Freiheit wie andere. Zumindest solange dieses Prinzip erhalten bleibt.

Der Parteien- Wettbewerb ist hier also nur Folge der Auswahlfreiheit und nicht das Ziel oder der Zweck. Und es ist die Auswahl die den gesellschaftlichen und politischen Vorteil bringt. Und der Wettbewerb wirkt höchstens förderlich auf Parteien die nur so viel wie nötig tun wollen um gewählt zu werden und dabei eventuell auch zu weit gehen. Dann stellt sich aber die Frage, ob man solch eine Partei überhaupt wählen sollte. Also den Wettbewerb rein ums gewinnen wollen würde ich hier nicht positiv oder förderlich sehen.

Und nochmal das Recht zu Wählen und die Anzahl der Stimmen pro Bürger bleibt in Demokratien unseren Typs weitgehend gleich. Wir haben nun mal eine sogenannte „Wahlordnung“ welche eine Wettbewerbsordnung enthält und keine reine „Wettbewerbsordnung“ bei öffentlichen Wahlen.

Beim Markt ist das ganz anders.

Auch hier ist erstmal die Freiheit auswählen zu dürfen, im Gegensatz zur vollendeten Planwirtschaft das aus meiner Sicht positive. Und die Freiheit und Chancengleichheit etwas anbieten zu können. Als die Nachfrage und das Angebot. Basierend auf dem Wahlrecht und der Möglichkeit zu wählen. Auch hier stellt sich wieder die Frage wähl ich den oder die, welche nur so viel und nur das arbeiten, damit sie noch ausgewählt werden und es dann sogar eventuell übertreiben oder diejenigen die soviel arbeiten wie sie es für (Werte- gebunden) richtig halten. Da wird die Antwort wohl lauten: Also das hängt davon ab was ich für meine Auswahl bekomme und was mir (Werte- ) und fair Interessen gebunden abgesehen von der Qualität und dem Preis-Leistungsverhältnis wichtig ist. Deshalb ist hier eine Ordnung wie weit man beim Wettbewerb der „Soweit wie nötig Kapitalgeber, Unternehmer und Lohnabhängigen“ gehen darf wichtig. Also eine Wettbewerbsordnung eingebettet in eine Wahlordnung die das Ziel der Auswahl an erste Stelle stellt und eine Wettbewerbsordnung enthält um hinreichend diejenigen anzuspornen, die sonst nicht ausreichend nach demokratisch Verfassungsgebunden festgelegten Maßstab arbeiten würden und gleichzeitig dafür sorgt dass alles sozial, ökologisch, Zukunfts- und Sicherheitsorientiert regulativ im demokratisch Verfassungsgebunden festgelegten Rahmen bleibt und die nötige Priorisierung bei der Wirtschaftstätigkeit, aus demokratisch Verfassungsgebundener Sicht, stattfindet. Dann wäre die Angebotsseite erstmal dem Ziel der nachhaltigen Auswahlerhaltung verpflichtet und nicht dem Wettbewerb als Selbstzweck.

Dann wird es nun Zeit einen Blick auf die Nachfrageseite zu werfen.

Anders als beim politischen Wahlrecht ist das Marktwahlrecht nicht gleich verteilt. Und es verändert sich bedingt dadurch inwieweit man oder der eigene Besitz auf der Angebotsseite (mit) ausgewählt wurde. Nach Auswahlkriterien die wie gesagt entweder eine reine Wettbewerbsordnung oder eine echte Wahlordnung auf Angebotsseite regeln kann. Oder schlimmstenfalls gar keine.

Wenn man jetzt wie ich auf keinen Fall möchte, dass jemand fair und machbar solidarisch vermeidbar seinen Mindestbedarf als Nachfrager nicht decken kann, da sein dafür nötiger Anteil an der Auswahlfreiheit an jemand anderes gegangen ist und auch sonst keine zu große Unterschiede bei der Nachfragemöglichkeit für den Endverbraucherkonsum und sonst zumindest keine Vermachtung durch zu große Marktmacht haben möchte oder eigentlich auch schon jeder der einfach nicht möchte, dass es nicht zu unruhig wird, wird man es wohl gut finden wenn es auch eine Wahlordnung auf der Nachfrageseite gibt, welche hier für ein ausgleichende Verteilung der Nachfragekraft nach demokratisch Verfassungsgebundener Sicht sorgt.

Das Marktergebnis, auch durch anpassen der Marktprozesse, muss man eben hinreichend sozial, ökologisch, Sicherheits- und Zukunftsorientiert ausgleichen, priorisieren und regulieren am besten mit universell moralischem Selbstanspruch.

Und denjenigen die dabei die demokratisch legitimierte Verfassungsgebundene Entscheidung nicht mehr tolerierbar finden muss man eben die Möglichkeit geben sich mit einem fairen Anteil an allem in einen neuen Staat mit einer neuen Verfassung ausgründen zu dürfen.

Gedanken zur politischen Freiheit

Sollte es ein Menschenrecht auf ein Leben in einem Staat mit einer Verfassung und einer Rechtsprechung geben, welche die eigenen Werte zumindest im Grundsatz widerspiegelt?

Die Menschen, die das Glück haben in einem demokratischen Staat zu leben, können ja zusammen mit ihren Mitbürgern zumindest Repräsentanten wählen, die dann die politische Macht (Legislative, Judikative und Exekutive) ausüben. Direkte Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen ist eher selten, und würde wohl in den meisten Fällen auch eine zu große zeitliche Belastung für den einzelnen darstellen, um sich alles nötige Detailwissen für einzelne Entscheidungen anzueignen. Hier greift dann der Vorteil der Arbeitsteilung.

Solange niemand an seiner Stimmabgabe gehindert wird und vor allem so lange niemand, der sich Wählen lassen möchte, beeinträchtigt wird, kann man dann wohl von einer wirklichen freien demokratischen Wahl sprechen.

Wobei aber wohl kaum eine Gesellschaft alle politischen Positionen von Parteien oder Personen als akzeptabel ansehen wird, welche sich zur Wahl stellen wollen.

Die Möglichkeit der Verweigerung der Zulassung sich zur Wahl stellen zu dürfen ist daher ein ebenso vorteilhaftes wie gefährliches Mittel, derjenigen, welche die politische Macht gegenwärtig inne haben, um zu verhindern, dass die politische Macht von Menschen ausgeübt werden kann, deren geäußerte politischen Vorstellungen, sie für nicht akzeptabel halten.

Verfassungsfeindliche Position (https://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_Demokratie), welche tatsächlich mehrheitsfähig werden könnten, sind zum Beispiel in Deutschland ein Grund für ein Parteiverbot.

Autokratische Regierungen gehen meistens subtiler vor, wenn Sie unliebsame, meist freiheitlich- demokratische gesinnte Amtsbewerbungswillige Personen von der Wahl ausschließen wollen. Zum Beispiel durch fingierte Strafanzeigen. Aber auch durch Drohungen, tätliche Angriffe oder direktes „verschwinden lassen“. Auch die Pressefreiheit wird dort meistens eingeschränkt, beziehungsweise die Presse wird für die eigenen Zwecke instrumentalisiert. Wobei auch in freiheitlich- demokratischen Staaten „die Presse“ nicht immer unbedingt über alles nach bestem Wissen und Gewissen informieren muss. Aber solange jeder, im Rahmen der Gesetze, Sagen und Schreiben kann was er möchte bliebt die Pressefreiheit an sich dort bestehen.

In offenen Diktaturen oder Ein- Parteien Herrschaftssystemen besteht ja ohnehin kein (Auswahl-) Wahlrecht.

Das es der Bevölkerung dort zu Wünschen ist bald in einem freiheitlich- demokratischen System zu leben steht wohl außer Frage.

Für die Menschen, welche, wie schon anfangs erwähnt, das Glück haben in solch einem System zu leben, stellen sich dann zunächst einmal die Frage, wie sie dieses System gegen Angriffe und Beeinträchtigungen von außen verteidigen können.
Wie schon mehrfach in Beiträgen dieses Blogs erwähnt und begründet wurde, ist es dafür nötig sich in einem Militärbündnis zu befinden, welches stark genug und auch gewillt ist diesen Schutz vor Angriffen zu bieten.

Es ist, wie bereits begründet wurde, aber auch nötig, dass dieses Bündnis stark genug und gewillt ist, bestimmte (soziale, klimatische) Mindeststandards, welche man, nach freiheitlich- demokratischer Entscheidung, für objektiv angemessen angesehen hat, und welche idealer Weise für alle gelten sollten, im Wettbewerb um den eigenen fairen und benötigten Anteil an den Ressourcen der Welt auch zur Not militärisch durchzusetzen, sonst ist man nur ein Spielball im internationalen Miteinander.

Die anderen beiden Fragen sind (rein hypothetisch):

  1. Was kann man tun, wenn das eigene Verfassungsgericht, in Fällen von Gerichtsverfahren, bei denen es um Verfassungsfeindlichkeit von noch nicht gewählten Parteien oder Personen oder um Verfassungsfeindlichkeit von bereits gewählten Repräsentanten geht, nach eigener Ansicht bewusst oder unbewusst falsch entscheidet? Das beste Gesetz nutzt eben nichts, wenn es nicht nach bestem Wissen und Gewissen angewendet wird.
  2. Was kann man tun, wenn eine gewählte Partei zwar nicht verfassungsfeindlich agiert, aber sich handlungstechnisch so weit außerhalb desjenigen Bereiches befindet, den man selbst nach bestem Wissen und Gewissen noch für akzeptabel hält, zum Beispiel, wegen der Einschränkung von persönlichen Freiheiten und oder Sicherheiten oder auch wegen zumindest subjektiv empfundenen katastrophalen Fehlleistungen?

Als einflussreicher Militärangehöriger könnte man auf die Idee kommen zu Putschen.
Das hätte dann aber zur Folge, dass man seine Meinung allen anderen aufzwingt, und die freiheitliche demokratische Grundordnung, zumindest vorübergehend beseitigen müsste. Und natürlich damit auch das allgemeine Wahlrecht.

Eine andere Möglichkeit wäre es, jedem Bürger oder jeder Bürgervereinigung das Recht einzuräumen im bestehenden Staatsterritorium einen neuen eigenständigen Mini- Staat auszurufen, mit einer Verfassung, Gesetzen und Rechtssprechung, welche diese Person oder diese Personen für legitim halten. Dann könnte quasi jeder, ab einem bestimmten Punkt der Ablehnung der bestehenden Ordnung, in seinem neuen Wunschstaat leben.
Dann müsste man sich natürlich überlegen, wie man die gemeinsamen Ressourcen teilt, die gemeinsame Sicherheit aufrechterhalten könnte und nachhaltig agieren könnte, usw. .
Ohne die Bereitschaft der beteiligten Staaten notfalls zu intervenieren, würde das wohl nicht gehen können.
Man müsste wohl auch Staatsterritorien neu verteilen, für Mini- Staaten, die sich wieder neu oder auch erstmals zusammenschließen wollen, da ihre Überzeugungen genug übereinstimmen.
Das wäre schon ein gewisser logistischer Aufwand. 🙂
Aber somit könnten die Menschen mit gleichen politische Überzeugungen zusammen leben, und jeder könnte im Rahmen, den die anderen zulassen, dass tun was er nach bestem Wissen und Gewissen für das Beste hält. Somit wäre auch sichergestellt, dass es immer eine politische Kraft, mit staatlicher Handlungsfreiheit gibt, welche sich für das einsetzt, was man aktuell für nach bestem Wissen und Gewissen für angemessen erachtet und im besten Fall auch selbst tun würde.

Aber das sind alles nur Gedankenspiele.