Wenn schon (Standort-) Wettbewerb im Markt, dann für welches Ziel?

Was unser Staats- und Verfassungssystem von totalitären unterscheidet ist ja das Recht für praktisch jeden über 18 Jahren wählen zu dürfen. Und damit man auch eine Auswahl hat sind auch mehr als eine Partei zugelassen, sorry Erz- Marxistisch-Leninistisch orientierte. Und Auswahl führt nun einmal meist dazu, dass man sich entscheiden darf aber eben auch muss. Und diese Auswahl wird man im Idealfall nicht einfach nach dem Zufallsprinzip ablaufen lassen. Man überlegt sich welche Partei den eigenen Wertvorstellungen, mit oder ohne universell moralischem Selbstanspruch, und den eigenen (fairen) Interessen am nächsten kommt und wählt diese dann. Und bei Parteien mit ähnlichen Werten wird dann wohl ausschlaggebend sein, welcher Partei bzw. welchen Abgeordneten man am ehesten zutraut diese und auch (fairen) Interessen auch fair am besten oder zumindest fair gut genug zu vertreten. Spätestens um diese qualitative Einschätzungsentscheidung wird dann zwischen den Parteien etwas entstehen was man als einen Wettbewerb ansehen kann. Und der sollte so ablaufen, dass sich die Parteien nicht gegenseitig beeinträchtigen und eine prinzipielle Chancengleichheit besteht. Dafür braucht es dann tatsächlich eine Art Wettbewerbsordnung.

Aber diese Wettbewerbsordnung ist eben genauso wie der gesamte Wettbewerb, nur eine Folge der politischen demokratischen Freiheit auswählen und sich zur Wahl stellen (lassen) zu dürfen.

Der Wettbewerb ist kein Selbstzweck für Spiel- und Gewinnsüchtige. Und für zu Unverträgliche.

Im Zentrum muss die aktuelle und zukünftige Gesamtauswahl und die prinzipielle Chancengleichheit stehen.

Und vor allem findet kein Wettbewerb um die zukünftige Verteilung der Anzahl Stimmen pro Wähler statt und darum wer überhaupt wählen darf. Naja außer die Proprietären, also diejenigen die das Stimmrecht dann tatsächlich beschränken, wurden, bewusst oder eher wahrscheinlich aus versehen oder doch wegen zu wenig Werte- gebunden passenderen und hinreichend relativ guten Alternativen, zu 2/3 gewählt. Ansonsten gilt weiter, oder weil es bei uns in der Verfassung dann doch als unveränderlich festgeschrieben ist, das Prinzip: Ein Bürger eine Stimme.

Also als Bürger verliert man weder seine Wahlrecht an andere noch kann man das eines anderen gewinnen.

Die Freiheit zu wählen bleibt jedem festverteilt erhalten. Prinzipiell auch im gleichem Umfang mal abgesehen von Änderungen der Bevölkerungszahl.

Es gibt also keine Freiheit sich das Wahlrecht anderer anzueignen höchstens indirekt.

In dem Punkt ist die Freiheit seine eigene Möglichkeiten auf Kosten der Freiheit anderer zu erweitern nicht gegeben.

Jeder hat bei solchen Wahlen also immer die gleiche Freiheit wie andere. Zumindest solange dieses Prinzip erhalten bleibt.

Der Parteien- Wettbewerb ist hier also nur Folge der Auswahlfreiheit und nicht das Ziel oder der Zweck. Und es ist die Auswahl die den gesellschaftlichen und politischen Vorteil bringt. Und der Wettbewerb wirkt höchstens förderlich auf Parteien die nur so viel wie nötig tun wollen um gewählt zu werden und dabei eventuell auch zu weit gehen. Dann stellt sich aber die Frage, ob man solch eine Partei überhaupt wählen sollte. Also den Wettbewerb rein ums gewinnen wollen würde ich hier nicht positiv oder förderlich sehen.

Und nochmal das Recht zu Wählen und die Anzahl der Stimmen pro Bürger bleibt in Demokratien unseren Typs weitgehend gleich. Wir haben nun mal eine sogenannte „Wahlordnung“ welche eine Wettbewerbsordnung enthält und keine reine „Wettbewerbsordnung“ bei öffentlichen Wahlen.

Beim Markt ist das ganz anders.

Auch hier ist erstmal die Freiheit auswählen zu dürfen, im Gegensatz zur vollendeten Planwirtschaft das aus meiner Sicht positive. Und die Freiheit und Chancengleichheit etwas anbieten zu können. Als die Nachfrage und das Angebot. Basierend auf dem Wahlrecht und der Möglichkeit zu wählen. Auch hier stellt sich wieder die Frage wähl ich den oder die, welche nur so viel und nur das arbeiten, damit sie noch ausgewählt werden und es dann sogar eventuell übertreiben oder diejenigen die soviel arbeiten wie sie es für (Werte- gebunden) richtig halten. Da wird die Antwort wohl lauten: Also das hängt davon ab was ich für meine Auswahl bekomme und was mir (Werte- ) und fair Interessen gebunden abgesehen von der Qualität und dem Preis-Leistungsverhältnis wichtig ist. Deshalb ist hier eine Ordnung wie weit man beim Wettbewerb der „Soweit wie nötig Kapitalgeber, Unternehmer und Lohnabhängigen“ gehen darf wichtig. Also eine Wettbewerbsordnung eingebettet in eine Wahlordnung die das Ziel der Auswahl an erste Stelle stellt und eine Wettbewerbsordnung enthält um hinreichend diejenigen anzuspornen, die sonst nicht ausreichend nach demokratisch Verfassungsgebunden festgelegten Maßstab arbeiten würden und gleichzeitig dafür sorgt dass alles sozial, ökologisch, Zukunfts- und Sicherheitsorientiert regulativ im demokratisch Verfassungsgebunden festgelegten Rahmen bleibt und die nötige Priorisierung bei der Wirtschaftstätigkeit, aus demokratisch Verfassungsgebundener Sicht, stattfindet. Dann wäre die Angebotsseite erstmal dem Ziel der nachhaltigen Auswahlerhaltung verpflichtet und nicht dem Wettbewerb als Selbstzweck.

Dann wird es nun Zeit einen Blick auf die Nachfrageseite zu werfen.

Anders als beim politischen Wahlrecht ist das Marktwahlrecht nicht gleich verteilt. Und es verändert sich bedingt dadurch inwieweit man oder der eigene Besitz auf der Angebotsseite (mit) ausgewählt wurde. Nach Auswahlkriterien die wie gesagt entweder eine reine Wettbewerbsordnung oder eine echte Wahlordnung auf Angebotsseite regeln kann. Oder schlimmstenfalls gar keine.

Wenn man jetzt wie ich auf keinen Fall möchte, dass jemand fair und machbar solidarisch vermeidbar seinen Mindestbedarf als Nachfrager nicht decken kann, da sein dafür nötiger Anteil an der Auswahlfreiheit an jemand anderes gegangen ist und auch sonst keine zu große Unterschiede bei der Nachfragemöglichkeit für den Endverbraucherkonsum und sonst zumindest keine Vermachtung durch zu große Marktmacht haben möchte oder eigentlich auch schon jeder der einfach nicht möchte, dass es nicht zu unruhig wird, wird man es wohl gut finden wenn es auch eine Wahlordnung auf der Nachfrageseite gibt, welche hier für ein ausgleichende Verteilung der Nachfragekraft nach demokratisch Verfassungsgebundener Sicht sorgt.

Das Marktergebnis, auch durch anpassen der Marktprozesse, muss man eben hinreichend sozial, ökologisch, Sicherheits- und Zukunftsorientiert ausgleichen, priorisieren und regulieren am besten mit universell moralischem Selbstanspruch.

Und denjenigen die dabei die demokratisch legitimierte Verfassungsgebundene Entscheidung nicht mehr tolerierbar finden muss man eben die Möglichkeit geben sich mit einem fairen Anteil an allem in einen neuen Staat mit einer neuen Verfassung ausgründen zu dürfen.

Warum der Marktmechanismus zwar antidiskriminierend aber auch antiregulativ wirkt.

Jede persönliche Präferenz, die nicht preisneutral ist, lässt sich im gemeinsamen Markt nur schwer durchsetzen. Dafür braucht man schon eine entsprechende Kaufkraft und/oder hinreichend viele die diese Präferenz auch verfolgen.

Je nach dem wie man die konkrete Präferenz von jemanden bewertet, kann das vorteilhaft oder nachteilig sein. Beim ausleben einer rassistisch Veranlagung werden wohl die meisten froh sein, wenn dies durch den Preisdruck des Marktes nicht in großem Stil möglich ist. Wenn man Menschen auf Grund ihrer Hautfarbe in ihren Entfaltungsmöglichkeiten im Markt beeinträchtigt, sinkt damit als Käufer, der darauf Wert legt, der persönlich Marktertrag, da nicht mehr die bestmögliche Produktionsfaktorkombination zum Tragen kam, sondern nur eine bedingte. Wenn man nicht gerade über eine gigantische Kaufkraft verfügt, wird man sich das nicht in unbegrenztem Umfang leisten können.

Also in solch einem Fall ist dieser Marktmechanismus, zumindest nach meinen Moralvorstellungen, mit universell moralischem Selbstanspruch, positiv zu betrachten.

Der Marktdruck wirkt also antidiskriminierend.

Aber damit kommen dann auch gleich die Probleme. Es sind eben nicht alle Menschen gleich. Manche sind größer, manche kleiner. Manche dicker, manche dünner. Usw. …

Wenn man dem Rechnung tragen will, steht einem dieser Marktmechanismus schon im Weg. Wenn man kleiner oder größer ist als die Mehrheit und deshalb ein andere Kleidergröße braucht wie die Mehrheit wird man als Kunde draufzahlen müssen, da man kein Massenprodukt kaufen kann. Und wenn man Arbeitskleidung braucht, die die Firma kaufen muss, wird man damit relativ teurer für diese Firma. Bei reinem Preisentscheid bekommt man dann weniger Gehalt oder jemand „Durchschnittlicheres“ wird eingestellt. Das heißt dann weniger Einkommen bei hören Ausgaben für den „eigentlich gleichem“ Bedarf. Das würde ich dann als unfair bezeichnen. Also eine unfaire Gleichbehandlung.

Hier müsste man dann aus meinen Moralvorstellungen, mit universell moralischem Selbstanspruch (UMSA), heraus regulativ und/oder umverteilend eingreifen. So dass die Firma das gleiche Gehalt zahlen muss, bzw. denjenigen nicht deswegen bei der Beurteilung schlechter stellen darf, dafür aber eine entsprechende Kompensation, entweder freiwillig durch Selbstverpflichtungen, oder durch Gesetzte also durch Zwang, über den Staat, erhält. Das gleiche gilt für den größenabhängigen Preis von Kleidung, auch hier sollte es eine Vorgabe geben, dass zumindest der Endpreis für den Kunden gleich ist, bei entsprechender Kompensation. Alternativ könnte man auch die Käufer unterstützen damit kleinere oder größere nicht mehr zahlen müssen. Also wenn man eine faire Gleichbehandlung haben möchte, und nicht einfach nur unfaire Gleichmacherei, wird man diesen Marktmechanismus entsprechend korrigieren müssen. Entweder regulativ oder per Umverteilung, also durch einen Ausgleich. Und man wird auch darauf achten müssen, dass alle Konfektionsgrößen ausreichend vorhanden sind, also wird man die Wirtschaftstätigkeit auch entsprechend priorisieren müssen. Man muss den Marktprozess für das Erreichen eines als fair anzusehenden Marktergebnisses also hinreichend ausgleichen, priorisieren und regulieren und/oder das Marktergebnis selbst hinterher, ausgleichen. Hinterher kann man aber eben nur noch ausgleichen. Und diese Werte- und fair Interessengebundene Korrektur kann man durchaus durch freiwillige Selbstverpflichtungen zu erreichen suchen. Solange das dann fair genug und im Ergebnis hinreichend ist. Ansonsten muss die Verpflichtung per Gesetzte oder besser durch Verfassungsansprüche über den Staat erfolgen. Zumindest ich nenne das dann Werte- und/oder fair Interessen- gebunden nötigen Zwang.

Auf solche Gesetze und Verfassungsregeln muss man sich aber in Demokratien eben hinreichend einigen bzw. entsprechend wählen und sich zum Wählen aufstellen lassen. Wenn das nicht in tolerierbarem Umfang gelingt muss man sich hinreichend mit fairer Teilung trennen. So ist das eben.

Also halten wir als Ergebnis nochmal fest:

Der (Preis-) Marktmechanismus wirkt nur antidiskriminierend, sowohl im positiven als auch im negativen.
Werte, am besten mit universell moralischem Selbstanspruch, und faire Interessen die nicht kostenneutral sind wirkt das entgegen.

Deshalb braucht man hinreichende Selbstverpflichtung der Markteilnehmer und wenn das im Ergebnis nicht fair genug und/oder nicht hinreichend ist, braucht man allgemeine Zwangsverpflichtung über den Staat.

Und wenn man sich da nicht tolerierbar einig wird, bleibt einem wenn man seinen Werten und/oder fairen Interessen tolerierbar treu bleiben will nur die faire Trennung.

Universell moralisch hat wohl jeder von Geburt an einen Anspruch auf einen fair gleichen Anteil an allem. Solange der einem nicht fair tolerierbar vorenthalten bleibt, hat man, hinreichend überspitzt formuliert, den Krieg erklärt bekommen. Dann muss man einen fairen Frieden anstreben und diesen Krieg mit so wenig Gewalt wie möglich beenden. Man sollte sich dabei aber gut überlegen, ob der aktuelle Zeitpunkt und die Kosten den fairen Nutzen rechtfertigen, wenn denn überhaupt einer erreichbar scheint. Meist ist es besser das gerade noch Erträgliche zu ertragen und auf samtenere Gelegenheiten mit besseren Karten zu warten oder bis sich die Dinge auf anderem Wege hinreichend gebessert haben. Meist …

Markt, Eigentum und Staat

Ein gemeinsamer Markt, national oder transnational, braucht einen Ausgleich, wirtschaftlicher oder
finanzieller Art, eine Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit hin zur allgemeinen
Grundbedarfssicherung und hinreichende staatliche Regulierung für soziale, ökologische oder
sicherheitsrelevante Zwecke.
Ein Ausgleich ist wichtig, da die wirtschaftliche Konzentrationskraft des Marktes hin zu Standorten
mit optimalen Produktionsbedingungen einfach zu groß ist, um die unkorrigierte
Marktentscheidung einfach komplett akzeptieren oder tolerieren zu können.
Das ergibt sich ja schon aus der Hauptaufgabe des Marktes, durch einen fairen Wettbewerb der
Ideen, die optimale Kombination der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital zu finden. Zur
Erfüllung der Kundenwünsche.
Und da vor allem die von Natur aus begünstigten Standorte, sei es nun in Bezug auf die
Produktionsbedingungen, eine logistisch vorteilhafte Lage oder einfach die Nähe zu den
bevorzugten oder vorteilhaften Wohnorten der Kunden, doch recht unterschiedlich innerhalb wohl
praktisch aller Märkte verteilt sind, wird auch der Markt, wenn er denn seine Hauptaufgabe erfüllt,
für eine entsprechend ungleiche Verteilung der Produktionsfaktoren, sprich der Wirtschaftskraft,
sorgen.
Also diese Ungleichverteilung ist gerade die Aufgabe des Marktes.
Deshalb ist es wichtig dem Markt bei seiner Suche nach der optimalen Kombination der
Produktionsfaktoren, zum einen unmittelbare Vorgaben zu machen, an die er sich dabei in Bezug
auf die primäre, wirtschaftliche Verteilung, welche schon im Moment des Auswahlentscheids des
Marktes greift, zu halten hat. Als auch, zum anderen, eine nachträgliche Umverteilung der
finanziellen Einnahmen der Marktteilnehmer vorzunehmen, um damit den Anteil jedes einzelnen
am „Gesamtertrag“ an Waren und Dienstleistungen demokratisch legitimiert Markt- korrigierend zu
bestimmen.
Denn das unkorrigierte Marktergebnis bestimmt auch wer in Zukunft, mit welcher Kaufkraft als
Kunde am Marktgeschehen teilnehmen kann und damit auch für wen, und welche, Waren und
Dienstleitungen zukünftig angeboten werden. Also für wen der Markt, quasi wie durch eine
unsichtbare Hand, um auch mal Adam Smith zu zitieren, die Produktionsfaktoren denn nun optimal
zu kombinieren bestrebt ist.
Ein anderer Grund dem Markt Vorgaben zu machen ist die Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit.
Demokratisch legitimiert muss über den Staat festgelegt werden, welche wirtschaftlichen Güter
denn nun vorrangig produziert und/[oder, bei Dienstleistungen], vorrangig angeboten werden sollen,
um sicherzustellen, dass sie in ausreichendem Maße vorhanden sind. Hierfür bieten sich natürlich
vor allem alle Güter und Dienstleistungen an, welche für den Grundbedarf jedes einzelnen und/oder
der Gesellschaft als ganzes zwingend notwendig sind. Diese Liste lässt sich aber noch bis zu jedem
beliebigen Punkt mit, als priorisierungswürdig, erachteten Gütern oder Dienstleistungen erweitern.
Damit kann auch einer unnötigen Verknappung wichtiger Güter und Dienstleistungen entgegen
gewirkt werden, was sonst die Preise für diese in die Höhe getrieben hätte.
Der dritte Grund schließlich, der es nötig macht dem Markt Vorgaben zu machen ist der sehr
facettenreiche Punkt der Regulierung. Hier kann man zunächst nochmal z. B. nach sozialer,
ökologischer oder sicherheitsbezogener Regulation unterscheiden. Beispiele für soziale Regulation
sind Arbeitsumfeldgestaltung, Arbeitszeitbegrenzungen, usw. Beispiele für ökologische Regulation
sind Begrenzung des Ressourcenverbrauchs während der Produktion, Umweltverträglichkeit von
Endproduktion usw. Und Beispiele für sicherheitsbezogene Regulation sind Sicherheitsprüfungen
für Endprodukte, Arbeitsschutzvorschriften usw.. Generell kann man alle Gesetze wie
Antidiskriminierung, Gleichstellung usw. als Regulierungen des Marktes auffassen, solange sie
diesen zumindest mittelbar betreffen.
Nun stellt sich natürlich zum einen die Frage, was man als Bürger machen kann, wenn man in
seinem Staatsgebiet zwar einen gemeinsamen Markt aber eben keinen, den eigenen Werten
zumindest in ausreichendem Maße gerecht werdenden Ausgleich, keine ausreichende Priorisierung
und/oder keine ausreichende Regulation vorfindet.
Die Frage lässt sich recht einfach beantworten, in einer, (noch) nicht zu sehr beschränkten,
Demokratie, muss man danach streben, dass eine Regierung gewählt wird, zur Not muss man sich
eben selbst zur Wahl stellen, deren Regierungsarbeit den eigenen Mindeststandards zumindest
ausreichend nahe kommt. Wenn die dafür nötige Wählermehrheit nicht in Sicht ist oder die
Handlungsfreiheit des Staates nicht (mehr) ausreicht, da zuvor zu viele „Bremsen“ oder „Fesseln“
in die Verfassung oder supranationale Verträge eingebaut wurden, oder Parteien oder
Einzelpersonen mit den eigenen Ansichten nicht zur Wahl zugelassen werden oder man einfach gar
nicht in einer Demokratie lebt, bleibt einem außer hoffen und abwarten, eigentlich nur der
außerparlamentarische Protest bis hin zur offenen Revolution, rein hypothetisch gesprochen
natürlich. Oder besser das Streben nach einer Art Autonomiestatus oder gleich nach einer
Ausgründung eines neuen Staates, ebenfalls rein hypothetisch natürlich. Aber auch schon beim rein
hypothetischen durchspielen der Optionen, sollte man sich immer überlegen, ob es hinterher
wirklich besser ist, und ob einem der Preis den man selbst oder andere dafür zahlen müssten die
Sache wirklich Wert ist.
Soviel zum gemeinsamen nationalen Markt. Bleibt noch der oder besser die supranationalen
gemeinsamen Märkte. Auch hier sollte man sich, am besten schon bevor man neue Handelsverträge
oder neue supranationale Verfassungen unterschreibt, sich überlegen, ob man selbst oder eine,für
diesen Vertrag oder diese Verfassung neu begründete gemeinsame Institution denn nun ab einem
hinreichend frühem Zeitpunkt und zumindest ausreichend lange über die nötige demokratisch
legitimierte Handlungsfreiheit verfügt um für einen hinreichenden Ausgleich, hinreichende
Priorisierung und hinreichende Regulierung sorgen zu können. Falls davon nicht auszugehen ist,
sollte man sich sehr genau überlegen, ob man solch einen Vertrag denn wirklich „freiwillig“
unterschrieben möchte. Selbst wenn man meint davon zu profitieren und einem nicht soviel am
Wohl der anderen liegt, sollte man zumindest genau bedenken, wen man sich mit seiner Unterschrift
oder seiner Weigerung zur Erschaffung einer gemeinsamen Institution mit hinreichender
demokratisch legitimierter Handlungsfreiheit alles zukünftig zum Gegner oder Feind machen kann,
oder wer einem zukünftig zumindest keinen „Gefallen schulden“ würde.
Eine andere Frage ist, auch auf supranationalem Level, was man machen soll und (rechtlich) kann,
wenn denn die Mehrheitsentscheidungen zu häufig die eigenen Mindeststandards an Werten oder
die eigenen, zumindest als zwingend nötig, empfunden Interessen nicht hinreichend
berücksichtigen. Die Antworten auf diese Frage dürften im wesentlichen die gleichen sein, wie
diejenigen weiter oben für die Möglichkeiten von Bürgern im Staat geschilderten Optionen.
Bleibt zum Abschluss noch zu klären, wie man sich denn am besten auf gemeinsame Regeln in
Verfassungen und Verträgen und später auf ein bestimmtes Maß an Ausgleich, Priorisierung und
Regulierung einigen kann.
Laut Amartya Sen, „Development as Freedom“ kann man zwischen 3 Sichtweisen auf das optimale
Verhältnis zwischen Staat, Eigentum und Markt unterscheiden. Zum einen gibt es das Wirtschaftslibertäre
Prinzip, dass die möglichst freie Verfügungsgewalt über eigenes Eigentum am wichtigsten
wäre, weitgehend auch unabhängig vom Ergebnis. Das gleiche gilt hier übrigens auch für
Verfassungen und Vertragsregeln, auch wenn Herr Sen, das nicht explizit anspricht, die sollten, nach
dieser Ideologie, nach Möglichkeit nur solche Regeln enthalten denen jeder freiwillig zugestimmt
hat. Und rein Wirtschafts- libertäre werden kaum Regeln zustimmen oder „widerstandslos“
dauerhaft akzeptieren, die ihre freie Verfügungsgewalt an ihrem Eigentum einschränken oder
öffentlichen Institutionen dafür die nicht in ihrem Sinne beschränkte Macht gibt.
Zum andern gibt es den utilitaristischen Ansatz. Dieser orientiert sich nur am Gesamtergebnis und
nicht an den Vor- oder Nachteilen für einzelne. Und abschließend gibt es noch Sichtweisen, wie die
Originalposition, von John Rawls, bzw. Aristoteles. Hier sollen sich alle Vertragspartner gedanklich
einmal in die Position der anderen versetzen, und sich vorstellen, dass sie nicht wüssten in welcher
Position sie sich zukünftig, nach Vertragsabschluss, wiederfinden werden. Dadurch soll ein Vertrag
eine Verfassung entstehen oder eine Anwendung von Regeln erfolgen, welche jeder freiwillig
zustimmen kann. Also das Endergebnis soll den Werten und Interessen jedes einzelnen hinterher
möglichst gerecht werden.
Hier sieht man mal wieder schön, in wieweit ein einzelnes Wort, hier „kann“, einem Satz direkt
einen ganz anderen Sinn geben kann. Wenn man ein Regelwerk sucht, dem jeder zustimmen kann,
provoziert dies direkt die Nachfrage, nach welchen Kriterien man denn entscheidet, welchen Regeln
jeder zustimmen können sollte. Also die Nachfrage nach der Moral oder Ethik, welche hinter solch
einer Entscheidung steht. Es handelt sich daher um eine normative Entscheidung. Ebenso wird es
hier meist auch um die Frage gehen, welche Regeln denn nun Werte- gebunden in einer Verfassung
nicht fehlen sollen und nicht nur welche drin stehen dürfen.
Ohne das Wort „kann“ ergibt sich die Aussage, dass eine Verfassung oder ein Vertrag nur diejenigen
Regeln enthalten soll, denen jeder freiwillig zugestimmt hat. Es geht als gerade nicht um eine
normative Bewertung dieser Entscheidung, nicht um die Frage nach welchen moralischen oder
ethischen Prinzipien sie erfolgt ist. Nicht mal ob sie, aus Sicht eines unbeteiligten Beobachters,
vorteilhaft war. Man kann höchstens noch darüber streiten, was man unter „freiwillig“ versteht.
Geht es nur um unmittelbaren Zwang. Oder ist hier auch Not ein Grund von „unfreiwillig“ zu
sprechen. Auf jeden Fall steht bei dieser Formulierung wohl der Wille im Vordergrund, dass am
Ende nur das in einer Verfassung oder im einem Vertrag steht, was jeder haben wollte, oder
zumindest was jedem als Tausch gegen eine andere Regel tolerabel genug erschien.
Ganz im Sinne des Prinzips:
Die freie Verfügungsgewalt über das eigene Eigentum ist am wichtigsten.
Oder die freie Verfügungsgewalt über den Umgang mit und die Verwendung von
Leistungsbilanzüberschüssen …
Na, wenn man sich dann da mal keine Laus in den Pelz gesetzt hat.
Bleibt nur zu hoffen, dass „wir“ in Zukunft hinreichend ausgleichend, priorisierend und regulierend
genug wählen, entscheiden und handeln „können“.