Anmerkungen zum Thema Umverteilung

Ist Umverteilung wirklich so schädlich wie von großen Teilen der Hyperglobalisierungs- freudigen wirtschaftswissenschaftlichen Zunft seit nunmehr mehr als 30 Jahren gepredigt wird?

Und stammt nicht von der CDU der Spruch: „Erwirtschaften kommt vor dem Verteilen“.
Dann sollte man das Verteilen aber bitte hinterher nicht vergessen.

Von Herrn F.A. Hayek stammt, aus seinem Buch „Die Verfassung der Freiheit“
die Aussage: „… hatten die Konservativen die Tendenz, eher in der sozialistischen als in der liberalen Richtung zu folgen …“.

Das hat sich in den letzten 20-30 Jahren dann aber komplett gewandelt.
Seit dem „folgen“ die Konservativen den (radikal) Libertären.
Und auch die sozialen, Sozialisten klingt zu sehr nach Lenkungswirtschaft, haben sich und lassen sich immer noch in diese Richtung mitziehen.

Für die Libertären zählt vor allem die persönliche Freiheit und die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Alles demokratisch legitimiert kollektivistische ist ihnen ein graus.

Und wenn die Enthüllungen von Frau Nancy MacLean in ihrem Buch „Democracy in Chains“ tatsächlich komplett stimmen, möchten diese Kreise: Koch Industries, die einschlägigen Institute der George Mason University in den USA und wohl vor allem das Walter Eucken Institut in Freiburg und das ZöBiS in Siegen auf deutscher Seite, den demokratisch legitimierten sozialpolitischen Handlungsspielraum am liebsten per Ewigkeitsklauseln mit Verfassungsrang für immer auf ein Minimum beschränken.

Da sollte man bei allen internationalen Verträgen und Vertragsentwürfen der letzten 30 Jahre ganz genau drauf schauen, ob diese insgeheim nicht (auch) diesem Ziel dienen sollen.

Unter anderem von Herr Hayek stammt auch die „richtige“ Aussage, dass Lenkungswirtschaft auch deshalb unwirtschaftlich sei, da niemand die gesamte Entwicklung der Wirtschaft genug überblicken und voraussehen könnte um fundierte Lenkungsentscheidungen zu treffen. Dies könnte nur der Markt indirekt regeln.

Aber genau das gleiche gilt doch dann aber auch für den zukünftig notwendigen (sozial-) politischen Handlungsspielraum.
Niemand kann über genug Wissen über die Zukunft verfügen, um wirklich voraussagen zu können welchen Spielraum man zukünftigen Generationen bei (sozialen) politischen Entscheidungen lassen muss. Kurzfristige Einschränkungen wie die Schuldenbremse, mögen richtig sein, damit niemand auf Kosten der nächsten Generationen lebt, und auch antizyklische Schulden- basierte Investitionsprogramme nach Keynes brauchen wohl einen eine klare Rückzahlungspflicht für die Zukunft, um politisch wirtschaftlich nachhaltig einsetzbar zu sein. Aber auch bei so vermeidlich klaren Einschränkungen ist Vorsicht geboten, da man nie Wissen kann, ob es in Zukunft nicht doch einmal eine neue Theorie geben wird, welche in einer neuen Situation kurzfristiges Schulden machen als die beste Möglichkeit klar darlegt, sei es zum Beispiel durch gleichzeitige starke Erhöhung der Geldmenge. Zukünftiges Wissen hat man eben erst in der Zukunft. Und dann sollte man handlungsfähig sein. Man muss zukünftigen Generationen die Freiheit lassen demokratisch legitimiert eigenverantwortlich angemessen auch kollektivistisch zu handeln. Und man weiß eben jetzt noch nicht was zukünftig angemessen sein wird.

Soviel zum Thema Ewigkeitsklauseln.

Zurück zur Umverteilung.

Der Markt entlohnt nur nach den Kriterien von Angebot und Nachfrage. Wenn etwas, wie die eigene Arbeitsleistung stark und Preis- elastisch, nachgefragt wird, kann man am Markt einen hohen Preis dafür erzielen.
Nur welcher Lohnunterschied, sei es innerhalb der gleichen Branche oder zwischen Branchen, kann noch als gerecht angesehen werden?
Muss und kann man diese Entscheidung wirklich dem Markt alleine überlassen?
Ich möchte die Frage nach der gerechten Entlohnung hier nicht beantworten, sondern nur deutlich machen, dass der Markt alleine diese Frage wohl kaum jemals gerecht und fair beantworten wird.
Letztlich wird die gewünschte Verteilung des gemeinsamen Ertrags wohl nur demokratisch und politisch frei entschieden werden können.
Wenn dabei die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ihre Interessen versuchen durchzubringen, wird dies erst dann unschön, wenn sie dies auf unfaire und unsoziale Weise tun. Und ganz schlimm, wenn sie diese auch noch per Ewigkeitsklauseln für alle Zeit festschreiben wollen, wie die radikal Libertären.

Und zum Einwand, dass Umverteilung des individuellen Konsumpotentials, eine negative Auswirkung auf den Gesamtertrag hätte, hier ein einfaches Gegenbeispiel:

„Wenn einige 3 Mal im Jahr international in den (Kurz- ) Urlaub fliegen können, anstatt dass mehrere zum Beispiel die Kabel Pay TV- Angebote sehen könnten ist dies wohl kaum förderlicher für den wirtschaftlichen Gesamtertrag. Von der Umweltmehrbelastung ganz zu schweigen …

Und die Libertären mit Hang zu Ewigkeitsklauseln sollten nicht vergessen, dass sowohl Herr Reagan als auch Frau Thatcher und die Schwarz- Gelben Regierungen in Deutschland demokratisch gewählt wurden, als es die Wähler für sinnvoll hielten. Und ihre Entscheidungen hin zu mehr wirtschaftlicher Freiheit hatten sie nicht durch Zwang eines eingeschränkten Handlungsspielraums heraus getroffen, sondern weil sie es für richtig gehalten hatten und weil sie Handlungsfähig genug waren.

Die Tyrannei der kommunistischen Zwangsherrschaft der UDSSR wurde nicht durch die radikal Liberitären überwunden, sondern durch den handlungsfähigen politisch freien Willen der demokratisch legitimierten Regierungen und dem Wunsch nach politische Freiheit in den unterjochten Völkern. Und natürlich durch eine Führung der UDSSR, welche glücklicherweise selbst keine Zwangsherrschaft mehr ausüben wollte.

Die radikal Libertären verlieren am Ende nur immer, auch wenn dies bisweilen leider schmerzlicher Weise recht lange dauern kann.

Wenn es schlecht läuft gegen Despoten.

Wenn es gut läuft gegen die politisch Freien.

Und wenn es sehr gut läuft gegen die angemessen sozialen und nachhaltigen politisch Freien …

Gedanken zur politischen Freiheit

Sollte es ein Menschenrecht auf ein Leben in einem Staat mit einer Verfassung und einer Rechtsprechung geben, welche die eigenen Werte zumindest im Grundsatz widerspiegelt?

Die Menschen, die das Glück haben in einem demokratischen Staat zu leben, können ja zusammen mit ihren Mitbürgern zumindest Repräsentanten wählen, die dann die politische Macht (Legislative, Judikative und Exekutive) ausüben. Direkte Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen ist eher selten, und würde wohl in den meisten Fällen auch eine zu große zeitliche Belastung für den einzelnen darstellen, um sich alles nötige Detailwissen für einzelne Entscheidungen anzueignen. Hier greift dann der Vorteil der Arbeitsteilung.

Solange niemand an seiner Stimmabgabe gehindert wird und vor allem so lange niemand, der sich Wählen lassen möchte, beeinträchtigt wird, kann man dann wohl von einer wirklichen freien demokratischen Wahl sprechen.

Wobei aber wohl kaum eine Gesellschaft alle politischen Positionen von Parteien oder Personen als akzeptabel ansehen wird, welche sich zur Wahl stellen wollen.

Die Möglichkeit der Verweigerung der Zulassung sich zur Wahl stellen zu dürfen ist daher ein ebenso vorteilhaftes wie gefährliches Mittel, derjenigen, welche die politische Macht gegenwärtig inne haben, um zu verhindern, dass die politische Macht von Menschen ausgeübt werden kann, deren geäußerte politischen Vorstellungen, sie für nicht akzeptabel halten.

Verfassungsfeindliche Position (https://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_Demokratie), welche tatsächlich mehrheitsfähig werden könnten, sind zum Beispiel in Deutschland ein Grund für ein Parteiverbot.

Autokratische Regierungen gehen meistens subtiler vor, wenn Sie unliebsame, meist freiheitlich- demokratische gesinnte Amtsbewerbungswillige Personen von der Wahl ausschließen wollen. Zum Beispiel durch fingierte Strafanzeigen. Aber auch durch Drohungen, tätliche Angriffe oder direktes „verschwinden lassen“. Auch die Pressefreiheit wird dort meistens eingeschränkt, beziehungsweise die Presse wird für die eigenen Zwecke instrumentalisiert. Wobei auch in freiheitlich- demokratischen Staaten „die Presse“ nicht immer unbedingt über alles nach bestem Wissen und Gewissen informieren muss. Aber solange jeder, im Rahmen der Gesetze, Sagen und Schreiben kann was er möchte bliebt die Pressefreiheit an sich dort bestehen.

In offenen Diktaturen oder Ein- Parteien Herrschaftssystemen besteht ja ohnehin kein (Auswahl-) Wahlrecht.

Das es der Bevölkerung dort zu Wünschen ist bald in einem freiheitlich- demokratischen System zu leben steht wohl außer Frage.

Für die Menschen, welche, wie schon anfangs erwähnt, das Glück haben in solch einem System zu leben, stellen sich dann zunächst einmal die Frage, wie sie dieses System gegen Angriffe und Beeinträchtigungen von außen verteidigen können.
Wie schon mehrfach in Beiträgen dieses Blogs erwähnt und begründet wurde, ist es dafür nötig sich in einem Militärbündnis zu befinden, welches stark genug und auch gewillt ist diesen Schutz vor Angriffen zu bieten.

Es ist, wie bereits begründet wurde, aber auch nötig, dass dieses Bündnis stark genug und gewillt ist, bestimmte (soziale, klimatische) Mindeststandards, welche man, nach freiheitlich- demokratischer Entscheidung, für objektiv angemessen angesehen hat, und welche idealer Weise für alle gelten sollten, im Wettbewerb um den eigenen fairen und benötigten Anteil an den Ressourcen der Welt auch zur Not militärisch durchzusetzen, sonst ist man nur ein Spielball im internationalen Miteinander.

Die anderen beiden Fragen sind (rein hypothetisch):

  1. Was kann man tun, wenn das eigene Verfassungsgericht, in Fällen von Gerichtsverfahren, bei denen es um Verfassungsfeindlichkeit von noch nicht gewählten Parteien oder Personen oder um Verfassungsfeindlichkeit von bereits gewählten Repräsentanten geht, nach eigener Ansicht bewusst oder unbewusst falsch entscheidet? Das beste Gesetz nutzt eben nichts, wenn es nicht nach bestem Wissen und Gewissen angewendet wird.
  2. Was kann man tun, wenn eine gewählte Partei zwar nicht verfassungsfeindlich agiert, aber sich handlungstechnisch so weit außerhalb desjenigen Bereiches befindet, den man selbst nach bestem Wissen und Gewissen noch für akzeptabel hält, zum Beispiel, wegen der Einschränkung von persönlichen Freiheiten und oder Sicherheiten oder auch wegen zumindest subjektiv empfundenen katastrophalen Fehlleistungen?

Als einflussreicher Militärangehöriger könnte man auf die Idee kommen zu Putschen.
Das hätte dann aber zur Folge, dass man seine Meinung allen anderen aufzwingt, und die freiheitliche demokratische Grundordnung, zumindest vorübergehend beseitigen müsste. Und natürlich damit auch das allgemeine Wahlrecht.

Eine andere Möglichkeit wäre es, jedem Bürger oder jeder Bürgervereinigung das Recht einzuräumen im bestehenden Staatsterritorium einen neuen eigenständigen Mini- Staat auszurufen, mit einer Verfassung, Gesetzen und Rechtssprechung, welche diese Person oder diese Personen für legitim halten. Dann könnte quasi jeder, ab einem bestimmten Punkt der Ablehnung der bestehenden Ordnung, in seinem neuen Wunschstaat leben.
Dann müsste man sich natürlich überlegen, wie man die gemeinsamen Ressourcen teilt, die gemeinsame Sicherheit aufrechterhalten könnte und nachhaltig agieren könnte, usw. .
Ohne die Bereitschaft der beteiligten Staaten notfalls zu intervenieren, würde das wohl nicht gehen können.
Man müsste wohl auch Staatsterritorien neu verteilen, für Mini- Staaten, die sich wieder neu oder auch erstmals zusammenschließen wollen, da ihre Überzeugungen genug übereinstimmen.
Das wäre schon ein gewisser logistischer Aufwand. 🙂
Aber somit könnten die Menschen mit gleichen politische Überzeugungen zusammen leben, und jeder könnte im Rahmen, den die anderen zulassen, dass tun was er nach bestem Wissen und Gewissen für das Beste hält. Somit wäre auch sichergestellt, dass es immer eine politische Kraft, mit staatlicher Handlungsfreiheit gibt, welche sich für das einsetzt, was man aktuell für nach bestem Wissen und Gewissen für angemessen erachtet und im besten Fall auch selbst tun würde.

Aber das sind alles nur Gedankenspiele.