Keine Zwangsverträge wirtschaftlicher Freiheit

Wie ich bereits in den letzten beiden Blog- Beiträgen dargelegt habe, gehört zu einem gemeinsamen Markt auch ein gemeinsamer Werte- gebundener demokratisch legitimierter Ausgleichsmechanismus, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, und/oder die Option den gemeinsamen Handel so weit wie zur Eindämmung von Staaten und sonstigen Akteuren , die ihren fairen sozialen, wirtschaftlichen, nachhaltigen oder zur gemeinsamen Sicherheit nötigen Beitrag nicht leisten, einschränken zu können.

Denn der größte gemeinsam erbrachte wirtschaftliche Gesamtertrag nutzt einem nichts, wenn man davon keinen fairen oder zumindest soweit möglich ausreichenden Anteil abbekommt.

Und solange die „anderen“ den gemeinsamen Markt wieder verlassen können, ohne dabei für einen fairen Ausgleich sorgen zu müssen, ist es auch wichtig, dass man zumindest nicht zwischenzeitlich „einzel- wirtschaftlich“ relativ gesehen unverhältnismäßig schlechter dasteht als vorher, am besten bis zur angemessenen Gleichverteilung, sogar besser.

Der EU-Binnenmarkt ist ein gutes Beispiel für solch einen Vertrag des Zwanges zur Gewährung wirtschaftlicher Freiheit ohne einen angemessenen demokratisch legitimierten Ausgleichsmechanismus oder zumindest eines ausreichenden Handlungsspielraums um demokratisch legitimiert für solch einen Ausgleich zu sorgen. Ohne gemeinsame Währung findet zwar durch Wechselkursanpassungen ab einem bestimmten Zeitpunkt im Idealfall ein automatischer Ausgleich der Leistungsbilanzen statt, aber eben eventuell nur auf einem Niveau der Wirtschaftskraftverteilung, dass einige Staaten schlechter, und aus Sicht der Mindestbedarfssicherung zu schlecht, stellen kann, als ohne freien gemeinsamen Markt. Und bei zusätzlich freiem Kapitalmarkt kann ein „Staat“ einen anderen zuvor weitgehend leer kaufen, bzw. seine Wirtschaft und Ressourcen in Besitz nehmen bevor es zumindest zu solch einem Ausgleich kommt.

Und eine gemeinsame Währung in einem gemeinsamen freien Markt, ohne Ausgleichsmechanismus oder zumindest ausreichendem gemeinsam demokratisch legitimiertem Handlungsspielraum ist natürlich der absolute Super- Gau. Da wirken die Konzentrationskräfte der Wirtschaftskraft so stark, dass es bei Leistungsbilanzdefiziten direkt zu einer Umverteilung hin zu den Staaten mit den besten Produktionsbedingungen kommt, und da alle über die gleiche Währung verfügen, und niemand daran gebunden ist, die ausländischen Devisen wieder im Herkunftsland auszugeben oder zu investieren, kann das Produktions- stärkste Land dieses Geld einfach behalten, zum Beispiel um seine Staatsfinanzen zu sanieren.

In dieser Ausgangslage, wo wirklich alles für eine Priorisierung der Lösung dieses mittelbar auch für den Frieden und die Freiheit in Europa wirklich äußerst gefährlichen Problems spricht. Kamen dann vor ein paar Jahren TTIP, CETA, JEFTA, usw. .
Alles Handelsverträge um auch noch die letzten Zölle und nicht-tarifären Handelshindernisse zu beseitigen. Wobei zumindest CETA in der aktuellen Fassung international das Recht von Staaten durch Zölle und ähnlichem ihre Zahlungsbilanzen auszugleichen nicht weiter zu beschneiden scheint. Hier scheint nach meinem Verständnis des Vertragstextes, weiter dieses hier zu gelten: https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/09-bops.pdf. Zu diesem Wissen bin ich aber auch erst heute Abend gelangt. Da muss man sich erstmal über GATT 1994 hin durch hangeln. Da steht echt „wahrscheinlich“ drin, zu der Frage ob GATT 1994 in diesem Punkt so bleibt wie GATT 1947.

„The GATT articles concerned — XII and XVIII:B — will probably not work very differently under
GATT 1994 than under GATT 1947. Nevertheless, the understanding reached in the Uruguay Round on these articles is quite significant, particularly as regards the kind of restrictions that countries may be authorized to introduce.“

Im CETA Vertrag „https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/ceta-chapter-by-chapter/index_de.htm“ steht dann, dass die Bestimmungen von GATT 1994 gelten.

Einen höchst problematischen Paragraphen gibt es dort aber:

ARTIKEL 8.12 Enteignung

(1) Eine Vertragspartei darf eine erfasste Investition weder direkt verstaatlichen oder enteignen
noch indirekt durch Maßnahmen gleicher Wirkung wie Verstaatlichung oder Enteignung (im Folgenden „Enteignung“), es sei denn, dies geschieht

a) zu einem öffentlichen Zweck,

b) nach einem rechtsstaatlichen Verfahren,

c) diskriminierungsfrei und

d) gegen Zahlung einer umgehenden, angemessenen und effektiven Entschädigung.

Es wird klargestellt, dass dieser Absatz im Einklang mit Anhang 8-A auszulegen ist.

(2) Die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1 muss dem fairen Marktwert entsprechen, den die

Investition unmittelbar vor dem Bekanntwerden der Enteignung oder bevorstehenden Enteignung hatte, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Zu den Bewertungskriterien gehören der Fortführungswert, der Wert der Vermögensgegenstände, einschließlich des ausgewiesenen Steuerwerts der materiellen Vermögensgegenstände, sowie andere zur Bestimmung des fairen Marktwerts geeignete Kriterien.

(3) Die Entschädigung muss darüber hinaus Zinsen zu einem marktüblichen Zinssatz für die Zeit



Größere De- Privatisierungen sind so wohl kaum noch möglich. Eine Vergesellschaftung der Wirtschaft wäre damit wohl vom Tisch, zumindest nach meinem Verständnis.

Unter ARTIKEL 8.9 Investitionen und Regulierungsmaßnahmen
Sind alle möglichen Klarstellungen aufgelistet, was alles nicht als „Enteignungsgleiche Maßnahme“ gilt. De-Privatisierung steht da nicht drin. Spannend ist auch die Frage, ob man als Regierung noch dadurch entschädigen dürfte, dass man, wenn man zum Beispiel Wohnungen und Grundstücke, da sich dies als vorteilhafter erwiesen hätte, wieder zu einem öffentlichen Gut machen möchte und sich dadurch das Gesamtvermögen in privater Hand um 3 % verringert, die betroffenen Bürger aus den restlichen 97% anteilig fair entschädigen dürfte. Also die bekämmen zum Beispiel Aktien. Oder würde das dann als Enteignung der anderen zählen? Und müsste man dann mehrere Generationen lang aus den Einkommen der Bürger umverteilen?

Soviel zum aktuellen CETA- Vertrag.

Also dieser Vertrag sorgt für eine enorme Ablenkung und ist zumindest was den Investitionsschutz angeht, nach meinem aktuellen Verständnis, auch weiter stark einschränkend, was den staatlichen Zugriffsspielraum auf privates Vermögen angeht, anstatt dass man sich mal um einen wirtschaftlichen oder finanziellen Ausgleichsmechanismus in der Eurozone, der EU, der Nato und dem Rest der Welt kümmert. Vor allem in der Eurozone ist das zwingend nötig, nicht erst seit der Corona-Pandemie.

Stattdessen muss man neue Vertragstexte für internationale Abkommen durchwühlen, ob sich da wieder ein neuer Weg aufzutun droht, die unbedingte freie Verfügungsgewalt über das Privatvermögen vor dem demokratisch legitimierten staatlichen Zugriff zu schützen.
Nur gut, dass man dabei von Organisationen wie „Mehr Demokratie“ unterstützt wird, bei den ein Herr Prof. Lars Feld vom Walter Eucken Institut in Freiburg gleich mit im Kuratorium sitzt. Na der sollte wohl zumindest wissen wo man da am besten danach sucht…

Seoul G20- Gipfel (2010): Obama: Überschüsse begrenzen – Merkel: Dies wäre unvereinbar mit dem Ziel eines freien Welthandels

Ich hatte mich ja gerade letzten Samstag in meinem letzten Blog- Beitrag (https://rkslp.org/2020/05/09/gatt-vertrage-1947-eines-der-beiden-hauptziele-gewahrleistung-eines-ausgleichs-der-zahlungsbilanzen/ ) darüber gewundert, was aus dem einem der beiden ursprünglichen GATT- Zielen „Ausgleich der Zahlungsbilanzen“ geworden ist.

Zumindest 2010 hatte der damalige US- Präsident Barack Obama dieses Ziel, das damals als Garant einer stabilen Weltwirtschaft gegolten hatte, nochmals ausdrücklich genannt.

Damals forderte er auf dem G20- Gipfel in Seoul die globale Begrenzung von Leistungsbilanzüberschüssen auf einen festen Prozentwert des BIPs, damit sich die Wirtschaftskraft gleichmäßiger über die Staaten der Welt verteilen sollte.

Diese Forderung entsprach also weitgehend den Regeln der aus den Lehren der beiden Weltkriegen ersonnen, den Zielen der Kooperation und Stabilität dienenden, neuen Weltwirtschaftsordnung:

Die Erschaffung eines möglichst zollfreien gemeinsamen Weltmarktes eingebettet in eine kooperative, der Stabilität verpflichtete Ausgleichsunion der beteiligten Staaten.

Die Antwort der damaligen, wie gegenwärtigen, deutschen Kanzlerin Angela Merkel war:
„Dies wäre unvereinbar mit dem Ziel eines freien Welthandels.“ (Quelle: https://www.zeit.de/news-112010/11/HAUPTGESCHICHTE-G20-GIPFEL-DONNERSTAG27222114xml)

Nun würde ich Frau Merkel einmal nicht unterstellen wollen, dass Sie damals eine Anhängerin eines Laissez-faire Weltmarktes gewesen wäre oder es heute ist, sie hatte damals ja auch gesagt, dass sie gegen Handelsungleichgewichte sei, nur halte sie „eine politische Festlegung von Obergrenzen für Leistungsbilanzüberschüsse oder -defizite (…) weder“ für „ökonomisch gerechtfertigt noch politisch angemessen“ und „Wir können über Ungleichgewichte auf der Welt sprechen. Aber wir können dafür nicht die Differenz aus Export und Import nehmen.“

Da stellt sich einem natürlich direkt die Frage: Ja welche „Zahlen“ sollen denn besser darüber Auskunft geben, ob ein Staat vom gemeinsamen freien Markt, welcher keine Selbstverständlichkeit ist, profitiert? Staaten mit einem hohen Importbedarf an Rohstoffen, wie Deutschland, sind nun einmal auf einen Weltmarkt angewiesen der offen genug ist, damit diese Staaten zu annehmbaren Bedingungen genug exportieren können um ihren Importbedarf auszugleichen.

Also gerade solche Staaten sollten darauf achten, dass zumindest qualitativ genügend andere Staaten, und bei Demokratien zumindest die Mehrheit ihrer Bevölkerungen, ein Interesse daran haben, dass der Welthandel frei und fair genug bleibt. Und die Arbeitsbedingungen zumindest annehmbar. Und eine gemeinsame Priorisierung der Deckung des Mindestbedarfs wäre natürlich auch nicht schlecht. Vor allem im Hinblick auf das gern genannte Ziel „Frieden und Freiheit“. Der unnötige Hunger der anderen ist diesem Ziel meist abträglich, vor allem auch seiner ethischen Legitimation.

Aber zurück zu Frau Merkel, wenn man sich dann als Regierungschefin eines solchen Staates allen erstes hinstellt, und von sich gibt, dass das Verhältnis von Export und Import keine Kennzahl für Handelsungleichgewichte sei, sollte man sich doch mal überlegen, ob man sich nicht besser andere ökonomische Berater zulegt oder selbst mal nachdenkt bzw. über seine Gedanken und Intentionen reflektieren sollte. Es wäre Interessant zu erfahren, wie Frau Merkel nun, fast 10 Jahre später, darüber denkt.

Nachdem Herr Obama mit seiner Forderung damals ziemlich alleine da stand und sie deshalb zurückgezogen hatte, haben wir nun seit fast 4 Jahren einen US- Präsidenten Trump.

Und die Staaten mit einem aktuellen Leistungsbilanz- Defizit in der Eurogruppe hätten es nun nachdem sie bereits ein Jahr später mit dem „Europäischen Semester“ und dem „Gesamtwirtschaftliches Ungleichgewichtsverfahren“ ebenfalls Gremien und Verfahren zum Ausgleich von Ungleichgewichten inklusive einer Kennzahl für ein Höchstmaß an vertretbaren Leistungsbilanzdifferenzen kreiert hatten, wohl sehr viel leichter, wenn Sie den damaligen US- Präsidenten Obama damals nicht so alleine hätten stehen lassen. Denn viel getan hat Deutschland immer noch nicht um seinen Leistungsbilanzüberschuss abzubauen.
Zumal dieser bei einer gemeinsamen Währung oder gekoppelten Währungen, wie bei Bretton Woods und GATT damals, noch um einiges schwerer wiegt als bei getrennten Währungen mit der Option für automatische Wechselkursanpassungen. Aber auch dort kommt es bei Handelsbilanzdifferenzen durch die Option den anderen Staat erst mal „leerzukaufen“ selten früh genug zu den für einen ausgeglichen Handel nötigen Wechselkursanpassungen.

Also für Deutschland wäre es sehr viel ratsamer sich mit einem Export zu begnügen, welcher seinen Bedarf deckt, als einen Überschuss an Arbeit zu verteidigen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Weltmarkt demnächst, durch übertriebene Schutzmaßnahmen der anderen nicht mehr frei genug ist, da die übrigen Staaten nicht mehr einen Freihandel mit einem unkooperativen Staat mit Standorten mit besseren Produktionsbedingungen akzeptieren wollen, oder dass man später mal, wenn man selbst mal wieder zu wenig exportieren kann, wie Anfang der 1930er Jahren, da die eigenen Standorte doch nicht dauerhaft soviel vorteilhafter waren, und auf einen Ausgleich der Weltwirtschaftsgewichte angewiesen ist, es dann aber keine genügend kooperative Weltgemeinschaft gibt, bzw. man dann nicht unterstützt wird, da man selbst auch nicht unterstützt hat.

GATT- Verträge (1947): Eines der beiden Hauptziele: Gewährleistung eines Ausgleichs der Zahlungsbilanzen

Ich hatte gerade letztes Wochenende in einem alten VWL Buch von Herrn Arthur Woll (https://de.wikipedia.org/wiki/Artur_Woll) aus dem Jahr 1996, welches ich mir Anfang 2000 gekauft hatte, nochmal folgendes zu den Zielen der Weltwährungs- und Weltwirtschaftsordnung, welche im Bretton Woods Vertrag 1944  und in den GATT Verträgen 1947 aufgelistet worden waren gelesen: 

Ziel 1:
Abbau von Zöllen (die lagen damals bzw. in den 30ern noch bei 50% im Durchschnitt) und nicht-tarifäre Handelshindernissen

Ziel 2: Abbau von Devisenbeschränkungen

Ziel 3: Gewährleistung eines Ausgleichs der Zahlungsbilanzen (heute Leistungbilanzen) der Mitgliedsstaaten 

Herr Woll schrieb dann selbst, dass die ersten beiden Ziele weitgehend erreicht wurden, die Zölle hätten 1996 schon nur noch bei 4% im Durchschnitt gelegen. [Und die Effekte bei der Beseitigung der nicht-tarifäre Handelshindernisse wären laut Dani Rodrik (Harvard Professor https://de.wikipedia.org/wiki/Dani_Rodrik) nicht sonderlich groß] 

Das dritte nicht.   

Das ursprüngliche Ziel der Nachkriegsordnung, welche bis Anfang der 70er Jahre noch Bestand hatte, war es also, dass man zwar einen gemeinsamen Markt schafft, aber auch dafür sorgt, dass die Zahlungsbilanzen untereinander ausgeglichen sind.  Da die Wechselkurse damals mehr oder weniger fest an den Dollar gekoppelt waren und nur bei „fundamentalen“ Ungleichgewichten ab- oder aufgewertet werden durfte ergab sich daraus, zumindest sehe ich das so, das mittelbare Ziel, dass die Wirtschaftskraft und der Lebensstandard zwischen den Mitgliedsstaaten durch wirtschaftspolitische Eingriffe, laut Herrn Woll durch binnenwirtschaftliche Maßnahmen der Defizit- aber auch der Überschussstaaten, zu einem Ausgleich gebracht werden sollten. [Und wohl gemerkt gab es damals auch noch keinen freien Kapitalverkehr, welcher es Überschuss- Staaten ermöglichst erst mal in einem Staat „auf Einkaufstour zu gehen“, bevor eine Wechselkursanpassung bei freien Wechselkursen, welche es heute gibt, stattfindet.]  

Also ein durch Kooperation politisch eingebetteter gemeinsamer Markt ohne Zölle, von dem alle Mitgliedsstaaten profitieren, war, nach meiner Meinung, das Ziel. 

Gut, zu gemeinsamen sozialen und ökologischen Mindeststandards und Regulationen stand da jetzt noch nichts, aber auch nichts, was dem entgegenstehen hätte sollen. 

Und statt, dass wir jetzt Ziel 3 international endlich mal umsetzen würden und auch die nötigen Lehren aus den letzten Jahrzehnten ziehen würden.

Nämlich „Überschussstaaten“ wie Deutschland unternehmen selten bis nie etwas gegen ihre Überschüsse, eher das Gegenteil. 

Und somit die übrigen Mitgliedstaaten aktiv Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen ergreifen können dürften müssten, zum Beispiel durch Schutzzölle. 

Laut Herrn Woll wäre es nämlich einfach darzulegen, dass es aus einzelstaatlicher Sicht, sehr wohl vorteilhaft für Staaten sein kann solche Schutzölle zu erheben, nur der gemeinsame Welt- Ertrag würde zurückgehen. Wenn man davon aber sowieso dann weniger abbekommt nutzt das solchen Staaten dann auch nichts.

Zumal bei gleicher oder gekoppelter Währung. 

Und statt dem, wird die ganze außenhandelspolitische Energie fast ausschließlich darauf verwendet die letzten Zölle und nicht-tarifären Handelshindernisse auch noch zu beseitigen, und dabei auch noch den aktuellen Defizitstaaten und auch allen anderen, denn man weiß ja nie was kommt, per Vertrag die Möglichkeit zu nehmen gegen unkooperative Staaten die nicht ihren Beitrag zur Erfüllung des 3ten Ziels leisten, politisch zum Beispiel durch Zölle vorzugehen.

Stattdessen wird versucht einen immer größeren Anteil des Weltmarktes zu einem reinen Freimarktsystem, ohne Möglichkeit sich gegen unkooperative Staaten und Nicht- staatliche Akteure durch eine Beschränkung der wirtschaftlichen Freiheit zu schützen, umzuformen. 

Diese ganzen Aussagen lassen sich leider auch fast 1 zu 1 auf die aktuelle EU und die Eurozone übertragen.

Ein Kommentar zum Buch „Willkommen im 21.Jahrhundert“ von Joschka Fischer

Das letzte Buch von Herrn Joschka Fischer, welches ich mir gekauft und gelesen hatte war „Für einen neuen Gesellschaftsvertrag“ aus dem Jahr 1998. Also das war tatsächlich noch im letzten Jahrhundert. Das Buch kam damals direkt vor der Bundestagswahl 1998 heraus, auch wenn ich es erst 2002 gelesen hatte. Diese Bundestagswahl war auch die erste bei der ich wählen durfte.

Und ich hatte damals und bei der darauf folgenden Wahl auch tatsächlich hauptsächlich wegen der Fernsehauftritte von Herrn Fischer und Frau Künast die Grünen gewählt.
Mit gefiel vor allem das, von mir wahrgenommene, Eintreten für das globale Gemeinwohl und die globale Chancengleichheit. Also dass man als Regierung nicht nur versuchen soll möglichst viel für sein eigenes Land rauszuholen, sondern auf faire Art und Weise auch das globale Wohl aller im Auge behalten soll.

Natürlich bedeutet Chancengleichheit auf dem nun, nach der Auflösung der Sowjetunion gemeinsamen und nicht mehr, mehr oder weniger, zwischen den demokratischen Nato- Staaten und ihren Verbündeten, den Blockfreien und vor allem den kommunistischen Staaten unterteilten Weltmarkt auch eine neue Wettbewerbssituation für alle diese Staaten.

Und vor allem für zumindest relativ konservative und/ oder pessimistische Menschen, bedeutet eine von außen kommende Veränderung, zunächst mal … Alarmstimmung.

Dann gilt es erst mal Fragen zu klären, wie
– was ist uns am wichtigsten
– was können wir uns noch leisten
– wie stellen wir uns am besten auf
– welchen Werte- gebundenen Handlungsspielraum haben wir

Und als Mensch mit zumindest einen sozialen Gewissen ist man dann schnell dabei erstmal sicherzustellen, dass man auch in der neuen Außenhandelssituation noch zumindest das Nötigste für jeden sichern kann.

Also mit Reformvorschlägen, wie der Agenda 2010, welche eine Konzentration auf die Wettbewerbsfähigkeit zur Sicherung zumindest eines Mindeststandards für das tägliche Überleben für alle Bürger, welche von Niveau her auch noch über dem Level der damaligen Sozialhilfe lag, rannte man damals zumindest bei relativ konservativen und sozial eingestellten Menschen ohne wirklich tiefgehende fundierte ökonomische Kenntnisse, wie mir damals, offene Türen ein.

Alle in den gängigen Medien von sozial- kritischer Seite vorgebrachten Einwände, dass diese Reform unnötige soziale Einschnitte enthalten würde, konnten aus meiner damaligen Sicht einfach mit den Verweis auf die nötige Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf Arbeitsplätze, Investition und das Anlocken vermögende Verbraucher und der Feststellung, dass die Ärmsten sowieso aktuell schon von weniger Leben müssten und nun sogar besser gestellt würden und das dies alles sowie nur vorübergehenden sei, bis man wüsste wie man im Weltmarkt dastehen würde oder dieser sozialer geworden wäre oder die Leistungsfähigkeit des Weltmarktes soweit zugelegt hätte bis alle wieder mehr haben könnten und man auch beim Umverteilen wieder fair differenzierter vorgehen könnte, damit auch die Beitragsjahre wieder mehr zählen würden, usw.

Als dann mit Frau Merkel die CDU auch noch glaubhaft darstellen konnte, dass sie diese Reformen sowieso aus mehr oder weniger den gleichen Gründen und der selben Intention auch schon durchführen wollten, und nur von Herrn Lafontaine daran gehindert wurden, der nachdem er mit Herr Flassbeck zusammen, so wurde es zumindest dargestellt, durch eine Schulden- basierte nachfrageorientierte Europapolitik ein enormes politisches Wagnis, mit fragwürdigen Erfolgsaussichten, eingehen wollte, selbst SPD intern ins Hintertreffen geraden war, ist es dann zumindest für jemand eher sozial Konservativen vernünftig erschienen gleich die CDU unter Frau Merkel zu wählen. Zumal diese Partei damals auch noch glaubhaft zum Ausdruck bringen konnte, dass sie wirtschaftspolitisch sowieso diesbezüglich besser aufgestellt sei.

Da man als berufstätiger Mensch im Normalfall auch nicht soviel Zeit hat sich mit ökonomischen und politischen Fragen detailliert auseinander zu setzen, zumindest solange man nicht in dem Bereich arbeitet, setzt man sich mit Fragen wie

  • sind die sozialen Einschnitte eigentlich noch nötig, wenn sie es überhaupt mal in dem Umfang jemals waren
  • welche Wirkung hat unsere „Wettbewerbspolitik“ eigentlich auf andere Staaten
  • was genau unternehmen „wir“ eigentlich um die weltwirtschaftliche Ordnung nachhaltig sozialer zu gestalten

auch meist nicht intensiv genug auseinander, obwohl das als Bürger in einer Demokratie eigentlich unsere Aufgabe und Pflicht wäre.

Und da die Regierung Merkel in einigen Punkten wie in der Flüchtlingsfrage, Euro- und „Zahlungsfähigkeit des griechischen Staates“- Rettung, Frauenrechte, Antidiskriminierung u. ä. auch in sozial- liberalen Fragen sich durchaus sehr sozial verhalten hatte, sogar soweit, dass sie dafür auch bei einigen Themen innerhalb der eigenen Partei kritisiert wurde, konnte man als Wähler glaubhaft den Eindruck gewinnen, dass es schon „unterm Strich“ von deutscher Seite aus sozial genug zugehen würde, in einigen Punkten wie der Flüchtlingsfrage hatte man sich als eher sozial Konservativer dann auch schon fast wieder eher Sorgen gemacht, dass man seine Kräfte nicht überdehnt und die falschen Signale setzt.

Irgendwann hat man dann als halbwegs engagierter Bürger aber doch mal die Zeit und Muße gefunden sich mit Themen wie der Leistungsbilanz von Staaten, dem Race- To The Bottom- Effekt, Freimarktverträge und was man unter einer Ausgleichsunion versteht auseinanderzusetzen.

Und als fast alle gängigen Medien und auch viele Parteien, nachdem Herr Trump US- Präsident wurde und später nochmal verstärkt nach dem Brexit- Votum angefangen hatten ganz offenen sich ausschließlich für einen freien Weltmarkt einzusetzen anstatt für einen sozialen zumindest soweit nötig ausgeglichenen Weltmarkt und „wir“ damit zur stärksten verbliebenen medialen, staatlichen und national-wirtschaftslibertären Kraft hin zu einem ungezügelten Laissez- Faire- Weltmarkt zusammen mit den wirtschaftslibertären privaten Think Tanks im angelsächsischen Raum wurden, war dieser Impuls zumindest bei mir dann auch einmal stark genug, mich noch kritischer mit unserer Rolle in der Welt auseinanderzusetzen und mich nach anderen Informationsquellen um zusehen. Über einen Artikel von Herrn Prof. Elsenhans bin ich dann bei Makroskop gelandet.
Nach dem ersten Schock: Oh nein der Schulden- Flassbeck (nichts für ungut. 🙂 )!!!, fand ich es dann aber doch vorbildhaft, dass er mit seinem Kollegen und seinem Team zusammen fast der Einzige war, der schon seit Jahren anprangerte und es immer noch tut, dass wir unseren Staatshaushalt und unsere Schuldenlast, wegen der Währungsunion, auf Kosten unserer Nachbarn sanieren. Zu diesem Urteil bin ich mittlerweile auch gelangt, wie man in meinem Blog nachlesen kann. Und vor allem, dass es nicht gut ist, dass wir trotz unseres Leistungsbilanzüberschusses fast nichts von den sozialen Einschnitten zurücknehmen und auch die Löhne nicht erhöhen, obwohl dies aus Wettbewerbsgründen nur solange gerechtfertigt und nötig ist, wie man seinen Importbedarf nicht decken kann. Und dass diese Reformen aus Sicht wohl fast der ganzen FDP, großer Teile der CDU und wohl auch von Frau Merkel und auch von Teilen der SPD, um es bei den Regierungsparteien der Zeit nach 2005 zu belassen, „weltanschaulich“ gewollt waren und sind und eben nicht nur auf äußerem Druck hin erfolgten. Ganz im Sinne des „Jenaer Aufruf zur Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft“. Und auch eine politische und Ausgleichs- Union ist bzw. war als Ziel bei diesen genannten Parteien, bei genauerer Betrachtung, eher nicht mehr auszumachen. Und Frau Merkel schweigt ja lieber in Bezug auf ihre langfristigen politischen Ziele für Deutschland.

Also um es kurz zu machen, zumindest seit 2005 wurde in Bezug auf eine sozialere, gerechtere und solidarischere Weltwirtschaft und in Bezug auf eine sozialere, gerechtere und solidarischere EU von Seiten Deutschlands doch eindeutig zu wenig unternommen. Sogar schon mit Blick auf die reinen eigenen Interessen, das habe ich ja aber in meinem Blog auch schon oft genug begründet.

War es also aus sozialer Sicht falsch statt den Grünen oder der SPD die CDU zu wählen.

Hätte sich die deutsche Regierung mit einem Herrn Bundeskanzler Schröder und Herrn Vize- Fischer anders, also sozialer und solidarischer Verhalten?

Zur Beantwortung dieser Frage greifen wir erst nochmal auf Herrn Flassbeck zurück. Das Hauptvorurteil gegen ihn ist ja, dass er Staatsverschuldung zu positiv gegenüberstehen würde wie alle „Keynesianer“. In diese Kerbe hat auch Herr Joschka Fischer schon in seinem Buch „Für einen neuen Gesellschaftsvertrag“ 1998 geschlagen, als er von einem „keynesianisch“- geprägten militärischen Wettrüsten in den 1980er Jahren angestoßen vor allem von der Nato, hier vor allem von der US- Regierung unter Reagan sprach. Da dies das einzige mal war, dass er „Keynes“ erwähnt hatte, soweit ich mich erinnern kann, kann man das schon mal, im Nachhinein, wenn man über mehr Wissen verfügt, etwas als Polemik gegenüber dieser ökonomischen Theorie bezeichnen, deren wichtigster Beitrag meiner Meinung nach darin besteht, fast als einzige zumindest in der „Post-“ Variante anzuprangern, dass von selbst heraus fast nie ein wirtschaftlicher Gleichgewichtszustand erreicht werden kann und wird, der jedem ein ordentliches Auskommen, und schon gar kein einigermaßen gleichwertiges ermöglichst. Dass man da mittels kurzfristiger Staatsverschuldung konjunkturbedingt intervenieren kann, ist nur ein Lösungsvorschlag von Herrn Keynes gewesen. Auch er wird gewusst haben, dass Schulden machen kein Allheilmittel ist. Vor allem seinen Importbedarf kann man alleine damit nicht dauerhaft finanzieren und auch mit einer Schulden- basierten öffentlichen Subvention der Wettbewerbsfähigkeit sollte man sehr vorsichtig sein, vor allem wenn dies nicht in einer Währung erfolgt, über die man finanzpolitisch frei verfügen kann. Wäre schön wenn Makroskop und Herr Flassbeck dies auch nochmal klar stellen würden, um zu zeigen, dass sie es bei diesem Thema nicht übertreiben. Progressive neigen da ja dazu. 🙂 Wobei ich aber in meinem Blog auch schon anerkannt habe, dass „direkte Finanzierung über die Notenbank“, in Fällen wie der Corona- Krise durchaus eine wichtige Option sind, wenn man sonst kein genügend günstiges politisches Finanzierungsinstrument mehr verfügbar hat, und nur so größeren Schaden abwenden kann. Besser ein Abwertungsrisiko als ungebremste wirtschaftliche Talfahrt.

Zurück zur potentiellen Regierung Schröder/Fischer über 2005 hinaus.
Hätte diese, aus sozialen Motiven heraus, etwas gegen unseren Leistungsbilanzüberschuss unternommen?
Ich hatte mir letzte Woche mal das letzte Buch von Herrn Schröder „Klare Worte“ aus dem Jahr 2014 gebraucht gekauft. Zumindest darin schreibt dieser nur, wie wichtig im Chancengleichheit und die Tatsache ist, dass sich jeder solange wie möglich selbst hilft. Das passt leider sehr genau zu den Aussagen aus dem „Jenaer Aufruf“. Klingt also mehr nach Hayek light. Auch sonst stellt er nur da, wie wichtig die Reformen der Agenda 2010 für unsere Wettbewerbsfähigkeit gewesen wären. Darüber, basierend auf welchen Indikatoren, er eigentlich sagen würde, dass wir nun Wettbewerbsfähig genug bzw. zu sehr waren oder sind, und damit sowohl für uns als auch für andere die sozialen Einschnitte in entsprechender Dosis wieder aufheben können schreibt er nichts. Wie wäre es mit der Leistungsbilanz als Indikator? Er schreibt zwar auch, dass wir als EU nur gemeinsam stark sein können, dass das aber auch bedeutet, dass man fair teilten und einen Ausgleich schaffen muss schreibt er nicht. Eventuell denkt, bzw. dachte, er tatsächlich, je mehr Überschuss desto besser. Das würde dann leider bedeuten, dass es mit einem Kanzler Schröder seit 2005 auch nicht sozialer zugegangen wäre. Aber eventuell kann er das auch nochmal klar stellen, dass dies doch so gewesen wäre.

Damit wären wir dann wieder bei Herrn Fischers aktuellem Buch aus diesem Jahr.

Er schriebt zwar immerhin, dass wir unseren Leistungsbilanzüberschuss für Investitionen im eigenen Land nutzen sollten oder in die EU investieren sollten. Dass man aber vor allem darauf achten muss, dass man mit Staaten mit denen man die Währung teilt auf einen ausgeglichen Handel oder zumindest auf einen finanziellen Ausgleich achten muss, damit keine Staatsgesellschaft Vermögen verliert bzw. mit den Löhnen und Sozialleistungen zu weit runtergehen muss schreibt er nichts. Eine weltweite wirtschaftliche Ausgleichsunion um zu einem sozial annehmbaren Marktgleichgewichtszustand zu gelangen oder zumindest ein gemeinsames System zur Mindestbedarfssicherung fordert er auch nicht. Vielmehr scheint er da auf die Kräfte des freien Marktes vertrauen zu wollen. Fürchten tut er nur eine einseitige national- motivierte staatliche Umverteilung über den fairen und vor allem bedarfsdeckenden Anteil hinaus auf Kosten des Grundbedarfs dritter, welcher sonst über den Markt eventuell hätte gedeckt werden können. Das ist mit Sicherheit sogar ein berechtigter Einwand gegenüber einseitiger Umverteilung über den fairen Anteil mit Hilfe des Nationalstaates. Davon dass man genau diesen öffentlichen demokratisch legitimierten Handlungsspielraum aber zur Erlangung des fairen eigenen Bedarfs oder desjenigen dritter oder zumindest zur Erlangung des Mindestbedarfs benötigt, schreibt er nichts.

So unterstreicht Herr Fischer nur das nicht haltbare narrative Versprechen, dass der freie Weltmarkt von selbst heraus am Ende jedem zu einem auskömmlichen Einkommen verhelfen würde.

Ansonsten fällt noch auf, dass Herr Fischer bei seiner Aufzählung, was er unter europäischer Souveränität, die er sich wünscht, versteht das Wort „solidarisch“ weggelassen hat.

Man muss also auch bei Herrn Fischer leider sagen, dass man auch bei ihm nicht unbedingt davon ausgehen hätte können, dass es mit ihm als Vize- oder gar als Kanzler sozialer und solidarischer in und durch Deutschland zugegangen wäre.

Als Wahlalternative, abgesehen von der Gründung einer neuen Partei, wäre da dann tatsächlich nur noch die Linke in Frage gekommen. Aber aus sozialer und relativ konservativer Sichtweise heraus, zumal wenn einem sehr an der nötigen Werte- gebundenen (militärischen) Sicherheit und der nötigen Werte- gebundenen Wettbewerbsfähigkeit gelegen ist, ist die Linke aktuell und damals zum direkten Wählen doch eher nicht so das passende. Über eine Koalition nach der Wahl kann man aber gerne verhandeln und hätte dies als SPD auch früher schon nicht ausschließen sollen.

Und die AFD ist mehrheitlich von ihrer Ausrichtung, aus meiner Sicht, nicht nach außen und bezogen zumindest auf ethnische Minderheiten auch nach innen nicht sozial, solidarisch und tolerant genug. Außerdem ist diese Partei mehrheitlich, für mich, zumindest zu sehr auf „national-ethnische Abgeschiedenheit“ und auf ein „Jede National-ethnische Gruppe für sich“ aus.

Und die aktuelle SPD unter ihren neuen Vorsitzenden Walter-Borjans/ Esken ist auch noch nicht wirklich auf „Sozial“ (nach innen und außen) und (auch militärisch) „Sicher“ Kurs. Die beiden sind zwar sozial, in der aktuellen Krise auch glücklicher Weise, mal etwas mehr nach außen, auf einem etwas besseren Kurs. Von der Notwendigkeit eines Ausgleichskonzepts für den Euro oder eben der Auflösung bzw. Verkleinerung der Eurozone aus humanitären Gründen und einer tragfähigen gemeinsamen Mindestbedarfssicherung in der EU haben sie sich aber auch noch nicht überzeugt (genug) gezeigt. Der Punkt Sicherheit wird von anderen in der SPD zwar einigermaßen ausgeglichen, so dass die Beschlüsse des Bundesparteitags da gerade noch passten. Aber bei dem Thema tut sich die SPD eben seit Helmut Schmidt generell etwas schwer.

Und bei den Grünen besteht eben immer die Gefahr, dass Sie in einer Koalition später vor allem auf das auch sehr wichtige Thema Umwelt aus sind, und dafür das Thema Sozial nach innen und außen etwas zu sehr vernachlässigen. Und das sie etwas zu progressiv zu Werke gehen. Überhaupt fehlt bei den Themen Ausgleichsunion oder Verkleinerung/Auflösung der Eurozone, und allgemein sozialere und fairere Weltwirtschaft noch etwas die klare Kante. Hoffentlich laufen sie am Schluss nicht dann doch wieder auf einem nur oberflächlich sozial- progressiven Pfad Richtung Klimaneutralität. Aber man muss ihnen zu Gute halten, dass sie in der aktuellen Krise neben der Partei der Linken, sich am deutlichsten mehrheitlich für die nötige Solidarität in der EU ausgesprochen haben.

Fazit:

Bezogen auf die Werte „Sozial“, „Sicher“, „Standhaft“ -im Sinne von Werte- gebunden international bestehen können -; je nach innen und außen bleibt somit aktuell aber auch mit Blick auf die Vergangenheit leider nur das Abschlussstatement:

Meine Damen und Herrn, das hatte bisher, nach bestem Wissen und Gewissen, zumindest im sozialen Sinne nach innen und außen, nicht gereicht und reicht immer noch nicht.

Eine Entgegnung auf den Artikel „SICH ABSCHOTTEN NUTZT KEINEM“ von Jakob von Weizsäcker im aktuellen Vorwärts

Jakob von Weizsäcker (SPD), Chefvolkswirt im Bundesfinanzministerium hat für den neuesten „Vorwärts“ einen Artikel geschrieben, „SICH ABSCHOTTEN NUTZT KEINEM“.

Darin kritisiert er einerseits einen wieder erstarkenden Wirtschaftsnationalismus, welcher sich dadurch zeigen würde, dass einige Staatenlenker mächtiger Staaten, ohne einen Namen zu nennen, auch schon vor der Corona- Pandemie begonnen hätten der „protektionistischen Irrlehre“ zu folgen, dass die Weltwirtschaft ein „merkantilistisches Nullsumenspiel“ sei, in welchem der Starke versuchen sollte anderen Nationen seinen Willen durch Tricks und Erpressung aufzuzwingen.
Als anderes Negativbeispiel für die aktuelle Entwicklung nennt er Vorschläge, er hat dabei wohl Bayern im Blick, dass ein „Präventismus als neuer Protektionismus“ aktuell entstehen würde, welcher Handelsbeziehungen zu anderen Nationen deshalb „kappen“ bzw. „reshoren“ wolle, da man sonst Gefahr laufen würde, dass die anderen später ihrerseits zu einem ungünstigen Zeitpunkt die Handelsströme „kappen“ könnten.

Das klingt zunächst mal sehr nach der alt bekannten kurzsichtig national sozialen bzw. national wirtschaftslibertären Darstellung, dass der frei oder offene Markt schon von sich aus fair und solidarisch wäre, da er jedem Menschen aus jedem Staat die gleichen Chancen auf Wohlstand oder zumindest auf ein auskömmliches Einkommen bieten würde und die Gesamtleistungskraft der Weltwirtschaft dadurch so groß werden würde, dass es irgendwann von alleine schon durch die Ausgleichskräfte des Marktes für alle reichen würde.

Darauf, dass ein freier und offener Weltmarkt vor allem den Staaten, welche über Standorte mit guten Produktionsbedingungen oder gefragten Ressourcen verfügen und zusätzlich selbst einen hohen Importbedarf haben, entgegenkommt wird dabei nicht eingegangen.

Und auch nicht darauf, dass die Konzentrationskraft der Wirtschaft hin zu wenigen Orten zu groß ist, als dass ein freier Markt alleine, mit zumindest ausreichender Sicherheit, zu einem Gleichgewichtszustand führen könnte, welchem jedem ein Auskommen ermöglichst, nicht mal nur für die Arbeitswilligen.

Es ist also wichtig zunächst mal zu unterscheiden aus welcher Intention heraus man sich für faire und offene Märkte einsetzt und bis zu welchem Punkt der Handel frei also sich selbst überlassen bleiben soll.

Einer der wichtigsten Gradmesser hierfür ist aber eben die Leistungsbilanz, zusammen mit dem Importbedarfsniveau und dem Lebensstandard, zumal wenn man über eine gemeinsame Währung verfügt.

Sobald man hier, zum Beispiel durch einen natürlichen Produktionsstandortsvorteil oder durch das vorhanden sein gefragter Ressourcen einen Überschuss aufweist und trotzdem nicht für einen primären wirtschaftlichen oder einen sekundären finanziellen Ausgleich sorgt, wenn dies von den Staaten mit einem Minus gefordert wird, verhält man sich unfair und unsozial. [Sparen für die Rente bei einer ungünstig verlaufenden demokratischen Entwicklung mag da ein berechtigter Einwand sein, dann muss man sich aber fair einigen und es nicht einfach einseitig so festlegen wollen, eventuell müssen die anderen auch für die Rente sparen.]

Obwohl man einen höheren Anteil an der Weltwirtschaftskraft besitzt als man aktuell benötigt oder für den aktuellen eigenen Konsum haben möchte versucht man nicht einen Ausgleich herbeizuführen, damit es für die anderen auch reicht, oder diese von ihrem Lebensstandard näher an den eigenen heranrücken können, sondern warnt nur gleich vor ideologischen Protektionisten, die sich komplett soweit es nur irgendwie geht zum eigenen Vorteil vom Rest der Welt abschotten wollen. Meistens wird dann noch auf die Weltwirtschaftskrise nach 1929 verwiesen.
Freilich ohne zu betonen, dass damals die „Hayek’sche den freien Markt einfach machen lassen“- Position zusammen mit der Politik des knappen Geldes die Krise erst richtig ins Rollen gebrachte hatte. Die dann noch von der US- Seite durchgeführten protektionistischen Maßnahmen hatten die Sache dann internationale nur noch weiter verschlimmert. Zumal die USA damals einen Leistungsbilanzüberschuss mit dem Rest der Welt hatten. Damals hatten wir das Defizit. Und das wurde dann natürlich als wir immer noch unseren Importbedarf decken mussten aber noch weniger Güter deswegen exportieren konnten noch größerer. (https://de.wikipedia.org/wiki/Weltwirtschaftskrise)

Also für das Urteil, ab wann ein Staat, welcher zu Abwehr- oder Schutzmaßnahmen im Handel mit einem anderen Staat greift unfair oder unsolidarisch handelt, ist es sehr entscheidend den Gesamt- Kontext zu betrachten.
Kurzgesagt: Ein Staat mit Überschuss, welcher zu solchen Mitteln greift, handelt dann meist unfair und unsozial einer mit Defizit meist nicht.

Außnahmen bilden zum Beispiel zu starke Abhängigkeiten bei wichtigen Gütern,
(siehe hier: https://rkslp.org/2019/06/30/ein-paar-uberlegungen-zu-leistungsbilanzen/).
Da gebe ich dann Herrn Söder von der CSU recht. Wobei dieser aber zusammen mit der gesamten Union immer noch viel zu sehr versucht unseren Überschuss schön zu reden und sich zumindest bisher noch gegen jeglichen, wie schon mehrfach beschrieben, aus fairen, solidarischen und nicht zuletzt dadurch auch aus eigennützigen Gründen nötigen Ausgleich vor allem mit den Eurostaaten aber auch mit dem Rest der EU, Europas und der Welt stemmt.

Wer sich anderen gegenüber nicht fair und machbar solidarisch genug verhält, steht früher oder später alleine da und hat dann ein schlechtes Vorbild abgegeben, wenn er selbst mal auf Solidarität angewiesen ist.

Deshalb gilt: der Markt darf nicht zu frei sein. (#nichtzufrei, #nottoofree)

Zumindest das scheint auch Herr Weizsäcker mehr oder weniger so zu sehen, wenn er schreibt, dass „wenn der Handel nicht nur frei, sondern auch fair ist“, „Natürlich muss man gezielte
Abwehrmechanismen haben und die Resilienz von Wertschöpfungsketten erhöhen.“ und „kein Mensch und Land heutzutage ausschließen können, eines Tages international auf faire Regeln und Solidarität angewiesen zu sein“.

Aber auch in seinem Artikel fehlt eben die zum Ausdruck gebrachte Einsicht, dass ein Staat der Leistungsbilanzüberschüsse, trotz Aufforderung durch „Defizit-Staaten“, zumal aus dem gleichen Währungsraum, nicht machbar und zumutbar ausgleicht sich unfair und unsozial verhält und dadurch eine zu weitreichende Gegenreaktion herbei beschwören kann, welche die wirtschaftliche Freiheit auf dem Weltmarkt zu sehr eingeschränkt und zu noch mehr unfairen und unsolidarischen Handlungen führen kann, anstatt einfach nur zu einem fairen und machbar solidarischem Ausgleich.

Ebenso muss man vorsichtig sein, wenn man ein internationales Regelwerk anstrebt, welches Fairness und Solidarität durch internationale Regeln erzwingen möchte. Ein Rechtsrahmen, welcher Nationalstaaten und ihre Bürger zu Ausgleich und zum Leisten ihres gemeinschaftlichen sozialen, ökologischen und sicherheitspolitischen Beitrags zwingt, mag zwar ein nötiges anzustrebendes Ziel sein. Aber der nötige politische, demokratisch legitimierte Handlungsspielraum muss trotzdem national erhalten bleiben und transnational geschaffen werden. Und man muss aufpassen, dass einem das „Nachtwächterstaats Lager“, der „Freunde des Vorrangs der wirtschaftlichen Freiheit“ dabei nichts „unterjubeln“ und man später mit einer internationalen Regelordnung dasteht, welche den unbedingten Vorrang der wirtschaftlichen Freiheiten vor jedweden transnationalen aber auch vor zu vielen nationalen demokratisch legitimierten sozialpolitischen Maßnahmen vorsieht, und aus welcher man auch später nicht mehr so ohne weiteres wieder raus kommt, obwohl man es mehrheitlich möchte.

Ausgleichsunion oder Ende der Austeritätspolitik im Süden der Eurozone: Was fehlt mehr?

Ich kann mich noch an einen Aufruf von einigen Wirtschaftswissenschaftlern 1992 oder so erinnern, in welchem diese vor der Einführung des Euros gewarnt hatten, da die südlichen Eurogruppen- Staaten wirtschaftlich nicht mit Staaten wie Deutschland mithalten könnten und es damit zwangsläufig zu einer Transferunion kommen müsse.

Nun gut. Zumindest mit dem ersten Punkten hatten Sie recht. Wir haben, zumindest gegenwärtig, eben den besseren Produktionsstandort und hatten damals zusätzlich noch einen Vorsprung in Sachen Produktivität.

Nur die Einrichtung einer Transferunion ist ausgeblieben. Höchstens in die andere Richtung, der Süden und der Rest der Welt kaufte mit den Euros der EU-Südstaaten bei uns Güter und wir kauften dort nicht für ebenso viele Euros im Gegenzug auch Güter, höchstens einige Unternehmen und Gebäude aber nicht im gleichen Umfang.
Wir haben lieber einen Leistungsbilanzüberschuss erwirtschaftet und die Euros behalten oder als Gläubiger weitergegeben.

Bei getrennten Währungen wäre dies nicht gegangen. Die kann man nur im Herkunftsland ausgeben. Das gilt auch für Drittländer die im Süden Waren verkauft hatten und dann bei uns oder anderen „Euro- Überschuss“ das Geld ausgeben konnten. Diese Transfers können auch in keiner bilateralen Leistungsbilanz auftauchen. Zumal ja seit einiger Zeit nicht mal mehr sicher ist, ob wir mit den USA als EU nun eine ausgeglichene Leistungsbilanz haben oder nicht. Die einzigen beiden Statistiken darüber weichen stark von einander ab. Wie groß der Transfer also wirklich war und ist lässt sich also kaum sagen.

Die gemeinsame Währung wurde ja von Staaten wie Frankreich damals beworben, dass damit die Leistungsstärke der deutschen Wirtschaft zum Wohle eines vereinten Europas in dieses eingebettet werden können würde und einen wichtigen Schritt hin zu einer politischen Union darstellen würde.
Und bis dahin gäbe es eben einen Ausgleich. Das hatte bestimmt auf die pro- europäisch, also diejenigen die für eine echte handlungsfähige politische Union waren, eingestellten Bürger in den einzelnen zukünftigen Eurogruppen- Staaten anziehend gewirkt und damit deren ihre Zustimmung gefunden.

Ebenso wird es auch den Regierenden in den südlichen EU- Staaten gegangen sein.

Auf dem Weg in eine politische Union wollten Sie nicht zurückbleiben. Das kann man ja gut verstehen. Und zur Not würde es ja sicher zu einem Ausgleich der Leistungsbilanzdifferenzen kommen. Das sagten ja auch die deutschen Ökonomen voraus.

Dieser Ausgleich kam aber nie. Allerhöchstens über Target-2 Salden. Das sind aber eben eigentlich Schulden und kein Ausgleich für den fehlenden „Waren oder Dienstleistungs- Einkauf“ des Nordens im Süden. Die Leistungsbilanzdifferenzen blieben einfach.

Dafür kam die Austeritätspolitik, also starke Einsparungen bei den Ausgaben der Regierungen, da mit Leistungsbilanzdefiziten meist auch ein Anstieg der Haushaltdefizite einhergeht und damit steigen dann auch die zu zahlenden Zinsen für Staatsanleihen. Zur Gewährung von Unterstützung, zum Beispiel von der EZB, wurden den Staaten des Südens die Austeritätspolitik dann auch noch von außen aufgezwungen.

Und zum Thema Transferunion hieß und heißt es in vielen deutschen Partei und Medien plötzlich nur noch, das möchten die Wähler sowieso nicht, das ist politisch nicht durchsetzbar.
Ohne die geringste Anstrengung die Wähler von der Notwendigkeit des Ausgleichs der Leistungsbilanzen zu überzeugen, wenn man den Euro den behalten und den Weg hin zu einer politischen Union oder zumindest zu einem kooperativen Europa denn ernsthaft beschreiten will.

Also erst „Transferunion kommt sowieso“ im Raum stehen lassen und sich dann hinter einem „Das ist politisch nicht durchsetzbar“ verstecken. Das passt irgendwie nicht zusammen. Außer man wollte bewusst falsche Erwartungen im Süden wecken. Aber das war hoffentlich nicht die Intention.

Fazit:

Anderes als einige andere sozial progressive Autoren sehe ich die Lösung der Überwindung der Austeritätspolitik nicht im dauerhaften Machen von Schulden, sei es auch direkt oder indirekt über die EZB, da müsste man wohl schon entsprechend starke Negativzinsen einführen, um eine Abwertung des Euros, zumindest im Vergleich zum Wechselkurs ohne diese Maßnahme, zu verhindern, sondern entweder in direkten wirtschaftspolitischen Maßnahmen, welche einen Ausgleich der Leistungsbilanzen herbeiführen, zum Beispiel hinreichend höhere Löhne in den Überschuss- Staaten. Oder bewusste Vorgaben an die Unternehmen ihre Produktion besser zu verteilen. Das wären Maßnahmen für einen primären Ausgleich.
Oder man führt einen sekundären Ausgleich über die Steuereinnahmen oder Sozialversichungsbeitragseinnahmen durch. Oder man hebt die Verpflichtung auf, seine Sozialabgaben und Steuern komplett in dem EU- Staat zahlen zu müssen, in welchem man aktuell arbeitet, bzw. Arbeit bekommen hat, anstatt in dem EU- Staat dessen Staatsangehörigkeit man von Geburt an hat. Solcher reiner sekundärer Ausgleich hat für Defizit- Staaten aber den Nachteil, dass ihre Produktionskapazitäten weiter abnehmen und sie damit immer schlechter zunächst alleine zurechtkommen könnten. Ohne eine politische Union mit Mehrheitswahlrecht und Minderheitenschutz würden Sie somit immer mehr von der, jeder Zeit aufkündbaren, Gnade der Überschussstaaten abhängen.

Wenn die Eurogruppe sich auf keine dieser Maßnahmen, in hinreichendem Umfang, einigen kann ist ein Ausstieg der defizitären EU- Staaten wohl die beste Option. Wobei dann wohl am Ende nur ein Staat mit dem Euro übrig bleiben wird, denn mindestens einer wird praktisch immer ein Defizit haben.

Wir brauchen eine politisch freiwillige Staaten- Union in Europa, in welche die Mitglieder zum gegenseitigen Vorteil ihren Beitrag in sozialer, ökologischer, sicherheitspolitischer und natürlich auch wirtschaftlicher Hinsicht leisten und leisten müssen. Wer sich weigert gegen den muss man sich wehren können.
Kein Zwangssystem zur Gewährung unbegrenzter wirtschaftlicher Freiheit mehr, unabhängig vom Bündnis- Gemeinwohl- Beitrag den die Einzelnen leisten.
Und solch eine politisch freiwillige Staaten- Union sollte dann auch in Werte- gebunden machbaren Schritten auf die ganze Welt ausgeweitet werden.

Gedanken zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie

Wir leben ja in einer angebotsorientierten Weltwirtschaft.
Unternehmen produzieren Waren und bieten Dienstleistungen an, für eine einkalkulierte Nachfrage.

Wenn durch eine nicht einkalkulierbare, bzw. nicht vorsorglich finanziell im Verkaufspreis der Güter und Dienstleistungen berücksichtigbare Katastrophe wie die Corona- Pandemie sich nun plötzlich die Nachfrage ändert bzw. zum Teil komplett unterbleibt, findet das Angebot nun wie aktuell keinen Abnehmer mehr oder zumindest nicht in der nötigen Menge und zum kalkulierten Preis.

Dann bleiben die Unternehmen auf ihren bereits erbrachten Kosten und den weiterhin bestehenden Fixkosten sitzen.

Dies beschreibt wohl schon mal die aktuelle Ist- Situation recht genau.

Hier stellt sich nun zunächst die, wenn auch nun eigentlich zu späte, Frage, was Unternehmen im Vorfeld hätten tun können um sich auf solch einer Krise vorzubereiten.

Wie bereits geschrieben wird man die Kosten eines mehrmonatigen Ausfalls der Nachfrage in einem freien Marktumfeld mit hoher Konkurrenz kaum vorab über den Preis an den Kunden weitergeben können. Da wird sich immer jemand findet, der sich auf diesen Fall nicht finanziell vorbereitet oder es aus aktueller finanzieller Not nicht kann. Daher wird der Marktpreis auf einem unregulierten Markt diese Kosten wohl niemals vorab berücksichtigen können.

Ein andere aber doch zu ähnliche Option wäre, wenn jemand eine Versicherung für solche Fälle privat anbieten würde. Gegen globale Katastrophen bietet aber wohl kaum jemals eine private Versicherung eine Übernahme der Risiken an. Die Kosten wären einfach zu unberechenbar und müssten selbst wenn sowieso auch an die Endkunden weitergereicht werden. Ohne staatliche, bei internationaler Konkurrenz globale, Versicherungspflicht würde sich wohl immer der Anbieter ohne solch eine Versicherung durchsetzen.

Also bleibt hier festzuhalten, dass sich Unternehmen auf einem unregulierten Markt auf einen solchen Nachfrageausfall nicht vorbereiten können.

Damit wären wir dann bei den Möglichkeiten einzelner Staaten oder Staatenbündnissen.

Falls sich der Wettbewerb tatsächlich nur im Machtbereich dieser Staaten oder – bündnissen abspielt, könnten diese tatsächlich eine Versicherungspflicht einführen, deren Kosten dann von allen Marktanbietern an die Kunden weitergegeben werden muss.

Nun gibt es aber bei fast allen Waren und Dienstleistungen eine internationale Konkurrenz.
Den eigenen Markt könnte man noch, wenn man keinen Handelsvertrag unterschrieben hat, welcher dies verhindert, durch eine entsprechende Vorschrift schützen. Alle Import- abhängigen Staaten sind aber auf externe Märkte angewiesen, um dort Waren und Dienstleistungen hin exportieren zu können, um ihre Importe zumindest mittelbar finanzieren zu können.
Und wenn es dort keine Versicherungspflicht gibt, wird man den eigenen Exportunternehmen diese auch nicht vorschreiben können. Und allen sonstigen Unternehmen, welche einen Einfluss auf das Preis- Leistungs- Verhältnis dieser Unternehmen haben. Zumindest nur bis zu dem Level bis zu dem man noch genügend exportieren kann.

Man bräuchte also einen Verbund von willigen Staaten oder Staatenbündnissen, welche solch eine internationale Versicherungspflicht mit einzuführen bereit sind und zusammen über die hinreichende Menge an allen Rohstoffen usw. verfügen, damit man nicht auf die Märkte in Staaten angewiesen ist, welche keine solche Versicherungspflicht einführen wollen. Sollte es dafür nicht genügende Willige geben, müsste man da wohl werte- gebunden das mildeste zu Verfügung stehende Mittel einsetzen um Werte- gebunden den nötigen Zwang ausüben zu können. Wenn man so weit gehen will und kann. Schon der Fairness wegen, sollte solch ein Verbund aber allen Staaten offen stehen, die zur Einführung einer solchen Versicherungspflicht bereit wären.

Damit hätte man dann eine vorsorgende Lösung.

Eine „nachsorgende“ Lösung, welche allerdings auch solch einen Verbund der Willigen voraussetzt, wäre die gemeinsame Vorabverpflichtung aller Verbundsstaaten über gemeinsame Steuern, Einmalzahlungen oder sonstiger hinreichend durchdachter Finanzierungsinstrumente für den nötigen finanziellen Ausgleich zu sorgen.

Diese „nachsorgende“ Lösung wäre ohne Vorabverpflichtung auch jetzt noch möglich.
Da müssten sich eben genügend und mächtig genügende gewillte Staaten dafür finden.

Das wäre wohl die beste Lösung für die Weltgemeinschaft, welche auch global am wenigsten Kosten würde.

Als Einzelstaat oder Staatenbund kann man da aber jetzt nur für sich die Bereitschaft hierzu erklären und für solch eine Lösung international werben.

Folglich sollte man sich noch Gedanken über den „wenn nicht“- Fall machen.

Zunächst mal gilt es da aus einzelstaatlicher oder aus Staatenbund-, es wird hoffentlich kein Einzelstaat jetzt auf die Idee kommen, da seine fairen (Stichwort: Konsensentscheid) und nötigen über sinnvoll bis Werte- gebunden sicher genug möglichen solidarischen Verpflichtungen jetzt nicht wahrnehmen zu wollen, Sicht festzustellen, welche Teile der Export- wirtschaft zur Sicherung des Importbedarfs und welche der „Inlands“- wirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung, am wichtigsten sind. Welche wie schnell nach dem Ende der Krise wieder einsetzbar sein sollen/müssen. Dann gilt es eine Kosten- Nutzenrechnung, inklusive der Berücksichtung von Kettenreaktionen, aufzumachen. Und zu sehen was Werte- gebunden sicher genug möglich ist. Hinterher müsste man dann noch im eigenen Machtbereich fair umverteilen, damit keiner durch die Krise im Verhältnis allzu schlechter gestellt wurde. Auch hier wäre eine Vorabverpflichtung eventuell sinnvoll, auch wenn Sie natürlich den staatlichen Handlungsspielraum einengen würde.

Wenn man dies erledigt hat, wäre man bei der entscheidenden Frage der kurzfristigen Finanzierung der Kosten und der Frage wer am Ende dafür zahlt.

Wie bereits festgestellt wurde sollte fairer Weise derjenige welcher ein Angebot ohne die Krise wahrgenommen hätte nun zahlen. Immerhin war man als Nachfrager ja einkalkuliert und verfügt über das Geld, bzw. hätte es sonst ausgegeben. Also man würde dann dafür zahlen, dass es jetzt, zumindest aus diesem Grund nicht zu einer globalen Krise kommt. Oder wenn man das Geld schon anderweitig ausgegeben hat, sollte derjenige (mit-) zahlen, der nun mehr hat.
Klingt schön.
Nur würde da wohl kaum jeder mitmachen. Und der nötige „Nachdruck“ zum Zwang wird wohl auch kaum kommen, zumindest nicht zum globalen fairen Vorteil.

Bleibt noch die Option die Kosten nachträglich als Aufpreis für zukünftigen Konsum wieder rein zubekommen. Da fast jeder Anbieter betroffen ist, und nun einen finanziellen Verlust erleitet, könnte das über den Marktpreis sogar zum Teil funktionieren. Fragt sich nur in wieweit.

Die nächsten Außenhandels- Leistungsbilanzen werden zeigen, welcher Staat und Staatenbund nun unterm Strich ein Minus, durch die Krise, gemacht hat.

Dann müssen diese, wenn es keine globale Ausgleichsregelung geben wird sehen, ob und wie die Kosten über den Markt durch zukünftige Preiserhöhungen der Angebote wieder reingeholt werden können. Und natürlich, dass es keine Kettenreaktionen gibt, die die zukünftige Angebotserbringung erschwert.

Alle Kosten, welche nicht wieder reingeholt werden können bleiben dann als Verlust stehen.

Nun haben Staaten die Option dieses Verlustrisiko abzugeben, durch einen entsprechenden Zinsrisikoaufschlag entweder an Kreditgeber innerhalb des eigenen Machtbereichs oder außerhalb.

Also entweder wird die eigene Gesellschaft das Risiko tragen oder externe.

Für viele Staaten oder Staatenbündnissen wird das zu verteilende Verlustrisiko nun aber zu groß sein, als dass Sie zu einem annehmbaren Zinssatz oder überhaupt noch Kreditgeber finden.

Es geht im aktuellen Fall eben darum einen zu erwartenden Verlust vorzufinanzieren, damit es zu keiner Kettenreaktion kommt, die den zu erwartenden Verlust noch ausweitet.

Wohl niemand wird einen zu erwartenden Verlust über den Markt übernehmen.

Dennoch brauchen Staaten nun kurzfristig Geld um den zu erwartenden Verlust noch zu begrenzen.

Die Optionen die ich da aktuell sehe, sind entweder den Geldgebern die Übernahme des zu erwartenden Verlustes staatlich zu garantieren, sofort das Vermögen im eigenen Machtbereich anzuzapfen oder direkte oder mittelbare Finanzierung über die eigene Zentralbank zu wählen.

Option 1 wird am Ende mehr oder weniger nur über die Optionen 2 oder eher weniger 3 realisierbar sein, eventuell noch über Einkommen statt über Vermögen. Man garantiert also, dass man den Verlust später aus dem Vermögen im Machtbereich oder durch Einkommen der eigenen Bürger begleicht.

Wenn den potentiellen Geldgebern diese Garantie reicht und sie nicht zu hohe Zinsen haben wollen, ist das eine gute Option.

Eventuell sind Kreditgeber auch zu Option 3 bereit. Dann würden sie unterm Strich eventuell bei der Rechnung Zins – Währungswechselkursverlust- Rechnung noch gut wegkommen.

Option 3 bedeutet, dass man zur kurzfristigen Finanzierung frisches Geld druckt. Auch dies kann man später über die Option 2 wieder an die eigene Zentralbank zurückzahlen.

Wie überall sind hier auch diejenigen mit einzukalkulieren, die sich dem Mittragen des gemeinschaftlichen Verlustes noch entziehen wollen. Sie es durch frühzeitiges Wechseln der Währung oder durch Wechseln der Staatsangehörigkeit.

Bei Option 3, wenn nicht im nachhinein über Option 2 abgewickelt wird, erfolgt der gemeinsame Verlust über ein Abwerten der Währung. Wenn man denn am Ende überhaupt einen Verlust als Währungsraum davon tragen wird.
Eine Leistungsbilanz (warum heißt die eigentlich nicht Ergebnisbilanz, wollte da wieder jemand die „mehrheitsfähige“ Schuldzuweisung, durch ein „war nicht gut genug“, erleichtern, ohne die jeweilige Ausgangssituation zu berücksichtigen. Und die zukünftigen Alternativen für die Defizit’ler …) für den Währungsraum gibt es ja soweit ich weiß nicht.

Soviel zu den Optionen.

(Be-)handlungsvorschlag von mir für die staatlichen Entscheider ist daher, diejenige Option vorurteilsfrei auszuwählen, die den Zweck, kurzfristige Finanzierung um den eventuell zu erwartenden Verlust zu begrenzen zu den günstigsten Kosten sicher genug erfüllt. Zum Ausrechnen reicht mir hier aber meine Freizeit nicht aus. Ich hoffe mal es wurde Vorsorge getroffen, dass hier jetzt genügend vorurteilsfrei (selbst-) ausgebildete vollbezahlte Poli- WiFis zur Verfügung stehen, welche dies nun tun können, zur Verfügung stehen, denen man zu trauen kann dies nach bestem Wissen und Gewissen auch mit Blick auf den fairen und nötig bis möglichen solidarischen Umgang mit anderen ebenso diagnostizieren und dann auch durchrechnen, beides wichtig, können. Falls nicht bitte schnellstens in die Wege leiten, dass man sich nicht, den nötigen Anstand und die nötige Vernunft vorausgesetzt, schämen muss (entweder fremd oder wenn man es als Wähler mit zu verantworten hatte auch unmittelbar).

Im Falle der Eurogruppenstaaten sei noch mal darauf hingewiesen, dass wir uns „aktuell“ in einer Konsensentscheidungsgemeinschaft befinden. Option 3 kann von den Staaten, für welche das die beste Option wäre nur angewendet werden, wenn sich von den anderen Mitentscheiderstaaten, aus welchen Gründen auch immer, keiner quer stellt.

Nachtrag 15:43 10.04.20: Ich habe gerade bei MAKROSKOP, nur am Rande: Schuldenmachen ist auch kein Allheilmittel, gell – Kritik ist auch wichtig 🙂 -, in einem Artikel von Dirk Ehnts gelesen, dass die Rechte der Europäischen Kommission und der EZB wohl doch schon alleine ausreichen könnten um die Option 3 zu realisieren. Dann müssten da zumindest nicht alle zustimmen und die EU würde darüber wachen, dass kein Einzelstaat dieses Option missbraucht. Dann kann man ja etwas berechtigter darauf hoffen, dass es nicht zu „windig“ wird. Siehe unten. 🙂

Und diesen Mitentscheiderstaaten sei gesagt, überlegt euch gut was ihr jetzt tut und warum.
„Wer Wind sät wird Sturm ernten“ …

Und noch was zur wohl sinnvollen Vorgehensweise in politisch ökonomischen Fragen.
Da sollte man wohl am besten vorgehen wie ein Arzt.
Zuerst einen objektiven Überblick über die aktuelle Situation gewinnen und eine wertfreie, nicht frei von sozialen Werten als Vorgabe, Diagnose stellen.
Dann aus den hoffentlich zahlreichen, einem bekannten möglichen (Be-) handlungsoptionen vorurteils- und ideologiefrei die im aktuellen Fall Werte- gebunden bestmögliche Option in der richtigen Dosis auswählen.
Dann prüfen ob die Handlung die gewünschte Wirkung zeigt.
Wenn nicht eine andere Werte- gebunden auswählen und nicht einfach bei der vorhergehenden bleiben, nur damit man seine Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt nicht ändern muss. Das wäre dann Verhaltens- konservativ. Das ist selten gut.

Und natürlich kommt es auf die Werte an, an die man seine Entscheidung bindet.

„Wer Wind sät wird Sturm ernten“ …


Gedanken zur Verschuldung von Staaten, Staatsgemeinschaften oder Unternehmen

Zunächst mal muss ich sagen, dass ich dem „Schuldenmachen“ kritisch gegenüberstehe.

Selbst zu einem Nullzins wird man meist Schulden zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzahlen müssen. Daher gilt zunächst mal: Schulden sollte man nur machen, wenn man diese später mit recht hoher Wahrscheinlichkeit auch wieder begleichen kann.

Bei Schulden ist natürlich auch immer die Frage, wer für diese haftet.
Wenn dies nur ein einzelner Mensch oder ein einzelnes Unternehmen ist, ist die Sache noch am überschaubarsten.

Je nachdem für wie sicher die potentiellen Geldleiher die Rückzahlung der Schulden halten, welche alternativen Geldanlagen zur Verfügung stehen und wie die Einschätzung ist, wie viel die Summe die man verleiht zum Zeitpunkt der vereinbarten Rückzahlung noch wert ist, wird man als jemand der Schulden machen will oder muss, entweder einen höheren oder einen niedrigeren Zinssatz zahlen müssen.

Bei Schuldnergemeinschaften oder Bürgschaften zählt dann einfach die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Rückzahlungssicherheit der Schuldnergemeinschaft und der Bürgen und natürlich wer in welcher Höhe haftet und unter welchen Bedingungen.

Eine interessante Frage ist natürlich wieso jemand für einen anderen bereit ist zu bürgen oder wer sich zu einer Schuldnergemeinschaft zusammenschließt.
Ein Grund zum Bürgen könnte sein, dass man zwar bereit wäre selbst Geld zu leihen, aber aktuell nicht über genug (freies) Vermögen verfügt. Dafür aber zumindest mit genügend hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig über genug Vermögen verfügen wird, oder über die Rückzahlungszeitspanne gesehen über ein genügend hohes Einkommen verfügen wird um die Raten zu begleichen.

Eine Schuldnergemeinschaft wiederum kann eigennützige, faire oder soziale Motive haben.

Eigennutz könnte zum Bespiel vorliegen, wenn man selbst zumindest mittelbar von der Gewährung von Schulden zu einem niedrigeren Zinssatz, für sich selbst oder anderen aus der Gemeinschaft profitieren würde. Zum Beispiel da man mit den anderen in einer Gemeinschaft zusammen lebt.
Oder in Nachbarschaft und von Problemen der anderen dadurch zumindest mittelbar auf die ein oder andere Weise zumindest potentiell auch in Mitleidenschaft gezogen werden würde.

Faire Gründe könnten sein, dass man in einer Entscheidungsgemeinschaft, eventuell sogar einer Konsensgemeinschaft, mit den anderen zusammenlebt oder eine wichtige Einrichtung oder Sache mit diesen teilt, zum Beispiel eine gemeinsame Währung, und wichtige Entscheidungen für einzelne nur mit zusätzlich den Stimmen der anderen oder gar aller getroffen werden können.
Ein fairer Grund könnte auch sein, dass man an der misslichen Lage der anderen nicht ganz unschuldig ist. Oder, dass man es sich selbst, durch die gemeinsame Verschuldung, zukünftig leichter machen will seinen inneren Schweinehund zu überwinden um zukünftig seinen fairen Beitrag zur Rückzahlungsfähigkeit aller Mitglieder der Gemeinschaft zu leisten.

Denn ein Grund der gegen die Vergemeinschaftung der Schulden spricht ist, dass dadurch die Zahlungsmoral eines Einzelnen der Gruppe oder dessen Bereitschaft zukünftig weniger auszugeben oder seine Aussichten auf höhere zukünftige Einnahmen zu verbessern, sinken könnte.

Allerdings erhöhen gemeinsame Schulden natürlich auch den Druck auf die Gemeinschaft als ganzes sich so zu reformieren, dass jeder einzelne finanziell besser dasteht.

Denn es wird wohl nur selten der Fall sein, dass nur Einzelne sich „reformieren“ müssten, meistens sind es mehrere oder alle. Oder das gemeinschaftliche System.

Soziale Gründe wiederum, könnten die klassischen sozialen Gründe sein: soziale Veranlagung, die soziale Veranlagung andere die einem wichtig sind, man möchte selbst auch auf die Solidarität der anderen zählen können, wenn man die mal benötigt, man möchte sich nicht unnötig Gegner oder Feinde machen oder man weiß nicht, zum Beispiel bei Unternehmen oder Staaten, in welchen man sich später mal wieder finden wird oder wer alles im jetzigen mit dabei sein wird.

Ein besonderer Fall ist die Verschuldung von Staaten. Staaten sind im Idealfall, nach meiner Meinung, die Verkörperung des demokratisch legitimierten gemeinschaftlichen Willens, innerhalb gewisser, nach bestem Wissen und Gewissen über die Verfassung vorgegebener Grenzen, [eventuell noch mit der Option zur Autonomie oder Ausgründung, wenn man mit diesen Grenzen oder mit dem Mehrheitswillen oder der Mehrheit nicht einverstanden ist].

Nun muss man Unterscheiden zwischen Staatsschulden bei Gläubigern innerhalb des Machtbereichs dieses Staates oder Staatsschulden mit Gläubigern außerhalb.

Bei Staatsschulden im Inneren, stellt sich immer die Frage wieso man dies nicht über Steuern realisiert. Ein Grund könnte sein, dass man die Schulden erst über, durch Geschäftsbanken neu generiertes Kapital, durch private Kreditgeber ermöglicht bekommen möchte. Anders als bei Schulden würde man dem Wirtschaftskreislauf also kein Geld entziehen, sondern neues generieren lassen.
Ob das so gut ist, ist wieder eine andere Frage, da der Staat Schulden wohl sowieso meist nur macht um diese direkt wieder auszugeben. Es würde bei einer Finanzierung über Steuern also nur eine eventuell notwendige und für die Gesellschaft preiswertere Umverteilung der wirtschaftlichen Kauf- und Investitionskraft über den Staat stattfinden.
Und wenn man sich schon mit neu generierten Geld versorgt stellt sich natürlich noch die Frage wieso man sich nicht gleich bei seiner Zentralbank Geld zu einem selbst gewählten Zinssatz leiht.
Eine richtige und wichtige 🙂 Antwort ist hier wohl, weil man es dann übertreiben kann und eine Inflation auslösen kann, welche Sparen unmöglich macht. Und den Geldwert der eigenen Währung nach außen hin so ins bodenlose Fallen lassen können würde. Das könnte höchstens für reine Produktionsstandorte interessant sein, die jeweils nur von ihrem monatlichen, dann wohl besser täglichen Einkommen, vom Außenhandel leben und nach außen hin alles in Fremdwährung zahlen, Als theoretische Notfalloption, wenn sonst nichts mehr hilft. Dann müsste man sich aber auch in ausländischer Währung verschulden.
Einzig maßvoll in bestimmten Szenarien kann eine mittelbare oder unmittelbare Finanzierung über die Zentralbank oder Garantien von dieser wohl die am wenigsten schlechteste Option der verfügbaren darstellen, Stichwort: Blockierung von Konsensentscheidungen. Die Betonung liegt ihr aber auf maßvoll und keine weniger schlimme Alternative. [Ausreden- Alternativen erfinden ist aber ganz schlecht.]

Bleibt noch der Punkt, Staatsschulden mit Gläubigern außerhalb des Machtbereichs.

Auf die Frage wieso sich die benötigen Gläubiger überhaupt außerhalb des eigenen Machtbereichs befinden und in wessen denn dann, [In keinem mehr, oder zu mobil?] möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.

Kurz gesagt, für Staaten mit externen Gläubigern, über die man keine Macht hat, gilt das selbe, dass eingangs bereits über Einzelpersonen und Unternehmen gesagt wurde. Es zählt die Bonitätseinschätzung. Und man sollte die Refinanzierungsnotwendigkeit der Bestandsschulden nicht vergessen. Wenn die Zinsen für Neuschulden steigen, steigen auch die für Bestandsschulden falls eine Refinanzierung nötig wird.

Wichtig ist noch die Frage, ob man als Staat erst auf eine Verschuldung der Unternehmen und Einzelpersonen setzen sollte, eventuell erstmal ohne Zahlungspflichten für ein Jahr. Das Argument: Übernehmen kann der Staat Schulden immer noch, hat da durchaus ein hohes Gewicht.
Wobei das bei Einzelpersonen meist wohl keine gute Idee ist, da man so Panik und unvorteilhafte Kurzschlusshandlungen auslösen kann.

In Krisen wie der aktuellen ist es wohl am wichtigsten die richtigen Prioritäten zu setzen.
Was brauche ich aktuell und zukünftig von außen, also der Importbedarf, und welche Kapazitäten im inneren brauche ich dafür?
Was ist für die interne Versorgung aktuell und zukünftig am wichtigsten?
In welchen (Entscheidungs-) gemeinschaften lebe ich aktuell. Und was muss ich da aktuell, vernünftig priorisiert, für mich selbst, aus Fairness oder aus sozialen Gründen tun?
Wen möchte ich um welchen Preis und aus welcher Intention heraus später zum Freund und wen zum Feind haben?

Man sollte die nötigen Entscheidungen nun so gründlich wie nötig abwägen aber bloß nicht zu lange mit Entscheidungen warten.

Erster Tweet über Twitter- Account „rkslp.org“

https://platform.twitter.com/widgets.js

Hier noch eine etwas ausführlichere Begründung:

Für einen gerechten Handel ist eine Gleichbehandlung der Handelspartner aus unterschiedlichen Nationen wichtig.
Einen Leistungsbilanzausgleich mit jedem Staat anzustreben ist dabei nicht ungerecht.
Ebenso kann man seine Außenhandels- und Zollpolitik danach ausrichten, dass die Handelspartnerstaaten ihren Beitrag zur gemeinsamen sozialen und militärischen Sicherheit und zum Umweltschutz leisten. Vor allem in einer gemeinsamen Währungsunion.
Das ist dann sozial gerecht und solidarisch. Und die politische Freiheit wird in angemessener Weise über den zu freien Markt gestellt. Und zur solidarischen Ausnutzung bzw. zum Aufbau von komparativen Vorteilen sind Zölle und ähnliches nun auch nicht unbedingt die schlechteste Wahl.
Man muss außenhandelspolitisch handlungsfähig bleiben. Und eine gemeinsame Währung ohne politische Kooperation kann nicht funktionieren. Zumal mit Einstimmigkeitspflicht.

Für den kein Aprilscherz Hinweis war kein Platz mehr:
„Und das ist kein Aprilscherz. Meinungen und Wissen dulden aber eben nur sehr selten einen Aufschub. Und auch dann nicht zu lange warten.“

Individuell legitimierte Verfassungsregeln

Mindestens seit Ende 2017, zumindest wenn man dem Internet- Archive „archive.org“ glauben schenken darf, ist auf den Internetseiten des Walter Eucken Instituts in Freiburg eine Webseite online, auf der einer der ehemaligen Leiter dieses Instituts vorgestellt wird.

Ein gewisser Herr Prof. Dr. Viktor J. Vanberg (https://www.eucken.de/mitarbeiter/prof-dr-viktor-j-vanberg) Über das Leben und die Arbeit von Herrn Vanberg steht dort:
„Vanberg, der, aus der Soziologie kommend, viele Jahre mit Nobelpreisträger (oder schwedischer Reichsbankpreisträger) James M. Buchanan am Center for the Study of Public Choice an der George Mason University, USA, zusammenarbeitete, gelang es, den amerikanischen Public Choice Ansatz mit der Freiburger Ordoliberalen Schule und der evolutorischen Ökonomik von F. A. Hayek zu verbinden. 
Mit der Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten zwischen der Ordnungstheorie Walter Euckens 
und dem von Buchanan geprägten Forschungsprogramm der Verfassungsökonomik gelang ihm 
nicht nur die verstärkte Anbindung der deutschen Tradition der Ordnungsökonomik an die 
internationale wissenschaftliche Diskussion, sondern auch die Klarstellung wichtiger Punkte 
des Freiburger Ansatzes. So konnte etwa die Frage nach der Legitimation der Wirtschaftsordnung Eucken’scher Prägung durch Bezugnahme auf die streng individualistische Sozialvertragstheorie Buchanans beantwortet werden, in der die freiwillige Zustimmung der betroffenen Bürger letztendlich als Maßstab für die Legitimität einer Regelordnung und ihrer Änderung gilt.“  

Herr Vanberg habe, laut dieser Darstellung, also mit einem gewissen Herrn James M. Buchanan einige Jahre in den USA zusammengearbeitet.

Besonders die streng individualistische Sozialvertragstheorie von Herrn Buchanan scheint dabei einen bleibenden Eindruck bei Herr Vanberg hinterlassen zu haben.

Laut dieser Theorie ist das Maß an freiwilliger Zustimmung für die Legitimität einer Regelordnung und ihrer Änderungen letztlich ausschlaggebend.Also ein Konsens. Klingt für „Linke“ nun nicht unbedingt neu und unmittelbar besorgniserregend.Zumindest solange man diese Wertvorstellung nicht auf die Ausgestaltung der Verfassung eines Staates anzuwenden gedenkt. Ich hatte mir dann Mitte 2019 einmal das Buch „The Limits of Liberty“ von diesem Herrn James M. Buchanan gekauft. Darin geht dieser unter anderem gegen Ende des Buches auf den Vorschlag von Herrn John Rawls aus dessen Buch „The Theory of Justice“ ein.
Dieser schlägt vor, dass sich Vertragspartner bei der Ausgestaltung von Verträgen, wenn Sie einen für alle beteiligten fairen und gerechten Vertrag, oder eine Verfassung, ausarbeiten wollen, vorstellen sollten, sich in einer „Originalposition“ zu befinden.

Damit meinte er eine Position in welcher man nicht weiß, in welcher tatsächlichen gesellschaftlichen Position man sich nach Annahme des Vertrags, der Verfassung, denn tatsächlich wiederfindet. Also keiner weiß ob er relativ gesehen arm oder reich ist.
Gebildet oder ungebildet, talentiert oder untalentiert ist, jeweils im Verhältnis zu anderen.
Damit würde am Ende am ehesten ein Vertrag zustande kommen, der allen Parteien gegenüber fair und gerecht ist.

Herr John Rawls hat also ein Konzept für alle vorgelegt, die am Zustande kommen eines für alle Vertragspartner fairen Vertrags interessiert sind.
Er schreibt, mehr oder weniger deutlich, aber selbst, dass daran nicht alle interessiert sein werden. Diese sollte man dann ignorieren.
Da kommt Herr James M. Buchanan ins Spiel, der hatte sein Buch „The Limits of Liberty“, so wird gesagt, unteranderem als Antwort auf John Rawls Vorschlag geschrieben.
Sein Buch richtet sich an diejenigen, welche John Rawls ignorieren wollte.
 Er geht unter anderem in einem Beispiel von einem reichen Mann aus, für den er überlegt, wie man einen armen Mann dazu bringen könnte einer Verfassung zuzustimmen in welcher dieser arme Mann auf sein kollektives Recht verzichten könnte, zusammen mit anderen Armen auf das Vermögen dieses reichen Mannes zuzugreifen.Herr Buchanan schlägt vor, dass der reiche Mann, welcher wohl stellvertretend für alle reichen Männer steht, die sich nicht in die Rawls’sche „Originalposition“ herein versetzten wollen oder charakterlich können, mit dem armen Mann, der wohl stellvertretend für alle armen, nicht wirtschaftslibertären Männer steht, verhandeln soll.

Er soll ihm beispielsweise 1/3 seinen Vermögens anbieten, damit er solch einer Verfassung zustimmt,
die der demokratisch gewählten Regierung, keine Option mehr lässt von „reich“ nach „arm“ umzuverteilen. 

Die Verfassung soll also ausverhandelt werden, ohne den Versuch zu unternehmen diese moralisch zu begründen. Außer alle würden dies wollen.Aber die Zustimmung aller zu einem moralisch begründeten Vertragswerk schließt auch schon Herr Rawls aus den erwähnten Gründen aus.
 Bleibt also nur das Ausverhandeln jeder einzelnen Position.

Und beim Verhandeln kommt es stark auf die aktuelle Ausgangslage an. Also wie lange kann man es sich leisten ohne eine Einigung auszukommen. 

Über welche Informationen verfügt man und so weiter.
   
In seinem Buch „Wettbewerb und Regelordnung“ vertritt Herr Viktor Vanberg u. a. ebenfalls die Ansicht, dass Verfassungsregeln auf eine individuelle Legitimierung zurückgehen sollten, also der freiwilligen Zustimmung jedes, von einer Regel betroffenen, zu dieser Regel.
Ebenso sein Sohn Georg Vanberg, ehemaliger Präsident der US- Public Choice Society und aktuell Professor für Politikwissenschaften an der Duke University (USA). Dieser hatte sich in der Washington Post über den Stil des Buches und die Darstellung von Herrn Buchanan in Nancy MacLean’s Buch „Democracy in Chains“ beschwert und dann geschrieben, 
dass die wahren Ziele von Herrn Buchanan unter anderem diese gewesen seien 
(Zitat aus der Washington Post: https://www.washingtonpost.com/news/volokh-conspiracy/wp/2017/07/14/duke-professor-georg-vanberg-on-democracy-in-chains/):
„If a social institution improves the welfare of individuals as they see it, it should be possible to secure individuals’ agreement to it. 
Conceptually, at least, unanimity rule therefore becomes the proper criterion for evaluating social institutions. Only those institutions that can secure the agreement of all individuals affected by them are legitimate. 
As Buchanan put it, “if politics in the large, defined to encompass the whole structure of governance, is modeled as a the cooperative effort of individuals to further or advance their own interests and values, which only they, 
as individuals, know, it is evident that all persons must be brought into agreement” (Buchanan 1986/2001: 220f.). In short, the very foundation of Buchanan’s project is the principle that political arrangements should make all 
individuals better off, and do so by their own assessment. „

Also kurz gesagt, schreibt er, dass nur solche politischen Vereinbarung für alle gelten sollen dürfen, denen jeder aus freier Überzeugung zustimmt. 

Das ist aber genau wieder das bereits beschriebene Prinzip der individuellen Legitimation.
Frau MacLean, die gerade erwähnte Autorin der Buches „Democracy in Chains“ ist übrigens Historikerin an der selben Uni wie Herr Georg Vanberg und hat schon mehrere Bücher veröffentlicht.
In dem aktuellen Buch geht es um die Entstehung und den Einfluss einer wirtschaftslibertären (Neoliberale im Sinne von Hayek und Mises) Bewegung rund um den bereits erwähnten Ökonomen James M. Buchanan, dieser war vor allem an der George Mason University (USA) tätig, und seine Arbeit wurde hauptsächlich von den Koch Brüdern (US- Milliardären) finanziert. 

James Buchanan war auch ein Vertreter der Public Choice Theorie, nach welcher kurz gesagt, der politische Handlungsspielraum von demokratisch gewählten Repräsentanten per Verfassungsänderung eingeschränkt werden soll, damit nicht die Mehrheit, oder Koalitionen von Teilgruppen, ihre Interessen auf Kosten von Minderheiten durchsetzen können. Und auch die Verfolgung von Eigeninteressen der Repräsentanten selbst soll durch solche Verfassungsbeschränkungen entschärft werden. 
Das wirkt ja auf den ersten Blick nicht unvernünftig. Es gibt ja auch schon in hoffentlich jeder Verfassung demokratischer Staaten Schutzklauseln für Minderheiten vor potentiell schändlichen Bestrebungen der Mehrheit bzw. der gewählten Repräsentanten (da ist dann auch die Mehrheit zu schützen). 
Nicht wenige Wirtschaftslibertäre sehen aber nun aus unterschiedlicher Intention heraus auch die freie Verfügungsgewalt eines jeden einzelnen über seinen Besitz als schützenswertes Ziel an. Deshalb möchten sie die Mehrheit so weit wie möglich daran hindern, 
durch staatliche Maßnahmen, wie soziale Sicherheit und vor allem Umverteilung, ihren Besitz in Anspruch zu nehmen.

Und Frau MacLean war nun durch Sichten von Unterlagen, welche anscheinend bis dahin noch nicht wissenschaftlich ausgewertet wurden, aus dem Vermächtnis von Herrn Buchanan zu der Überzeugung gelangt, dass es eine finanzstarke und einflussreiche libertäre Bewegung um James Buchanan, die Koch- Brüder und zumindest Teile der Mont Pelerin Society (Genf, Schweiz) gab und auch ohne Herrn Buchanan weiterhin gibt, welche genau diese wirtschaftslibertäre- Grundhaltung teilen. 
Und da diese Bewegung nicht auf transparentem, direktem Weg die Mehrheit für ihre Ziele begeistern konnte würde sie es nun verschleiert versuchen.Und in dieser Situation hat sich Frau MacLean dafür entschieden, ihre Fakten- basierte Überzeugung, dass hier etwas wirklich schlechtes von historischem Ausmaß im Gange ist, schnellstmöglich der Öffentlichkeit in Buchform mitzuteilen, wohl wissend, dass Sie sich wegen der kürze der Zeit wissenschaftlich angreifbar machen könnte und auch ihre Karriere aufs Spiel setzten könnte.
Alleine dies Verdient schon größtmöglichen Respekt und ist als vorbildhaft zu bezeichnen.

Wenn man zu solch einer Überzeugung gelangt, auch noch basierend auf bis dahin ungesichteten Unterlagen, ist es wichtig dies möglichst schnell öffentlich kundzutun. Damit solche Dinge öffentlich diskutiert werden können.
Ein Teil der Kritiker an Nancy MacLean’s Buch stört auch, dass sie den Focus zu stark auf die Koch- Brüder und Herrn Buchanan gesetzt hätte, dass es aber noch weitere einflussreiche wirtschaftslibertäre Bewegungen in der USA gäbe.

Das mag sein, die Mercers, Vater und Tochter, und die „The Heritage Foundation“ sind aktuell vielleicht sogar die Einflussreichsten.
Aber Frau MacLean hat nun mal ein Buch über Herrn Buchanan geschrieben und nicht über die Mercers. 

Aber wieder zurück zu Herrn Viktor Vanberg.

Über den wird auf der Website des Walter Eucken Instiuts ja auch gesagt:
„So konnte etwa die Frage nach der Legitimation der Wirtschaftsordnung Eucken’scher Prägung durch Bezugnahme auf die streng individualistische Sozialvertragstheorie Buchanans beantwortet werden.“

Anders formuliert, zumindest nach meinem Verständnis, hat Herr Viktor Vanberg eine neue Variante des Ordoliberalismus erschaffen in welcher eben gerade das Maß an individueller Legitimation von Verfassungsregeln als höchstes gut gilt.

Die ursprüngliche ordoliberale Theorie von Herrn Eucken („Grundsätze der Wirtschaftspolitik“), beinhaltet aber solche Grundsätze wie, dass die Befriedigung des Grundbedarfs aller Bürger den Vorrang vor der individuellen Freiheit jedes einzelnen zu Mehrausgaben jenseits des Grundbedarfs haben müsse. Ebenso vertritt er ausdrücklich Anti- Monopolistische Position.
Der Ordoliberalismus basiert also auf grundsätzlichen Werten, welche nicht verhandelbar sein sollten, sondern durch Überzeugung politisch mehrheitsfähig werden sollten.
Herr Walter Eucken hatte bestimmt nicht dass unrealistische Ziel im Sinne, dass jeder Bürger seiner Theorie zustimmen sollte.
Ebenso hat er seine Positionen moralisch zu rechtfertigen versucht. 
Diese Moral muss man zwar nicht teilen, mir persönlich kommt zum Beispiel die Markt-korrigierende Einkommensumverteilung zu kurz, aber er hatte immerhin eine zum Ausdruck gebracht.
Und diese wäre mit dem Beispiel des reichen und des armen Mannes aus James M. Buchanan’s Buch „The Limits of Liberty“ bestimmt nicht vereinbar gewesen.

Trotzdem wird Herr Vanberg weithin als Vertreter des Ordoliberalismus bezeichnet (z.B. hier: https://blogs.faz.net/fazit/2016/03/03/eine-verteidigung-der-ordnungsoekonomik-7336/ ).

Und auch von anderen sich selbst als ordoliberal bezeichnende Ökonomen wie Clemens Fuest hört man keine Kritik an dieser Aneignung des in Deutschland traditionsbehaftenden Begriffs „Ordoliberal“.

Vor allem nicht aus dem Bereich der Ökonomik kommenden Politikern und auch Wählern kann damit der unzutreffender Eindruck vermittelt werden, dass das Prinzip der individuellen Legitimation von Verfassungsregeln im Sinne des ursprünglichen Ordoliberalismus, als einem der Eckpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft, gewesen sei.

Vor allem ist oder war Herr Viktor Vanberg auch zumindest in einer wichtigen EU- Lobbygruppe „The Kangaroo Group“ (https://lobbypedia.de/wiki/Kangaroo_Group) Mitglied.

Auch wenn er dies nur war oder noch ist, da er mit einem der Gründer und jetzigem Geschäftsführer dieser Gruppe, Herrn Karl von Wogau, befreundet ist, macht das die Sache nicht unbedingt unkritischer.

Bei Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_von_Wogau) steht über diesen Herr von Wogau unter anderem: 
„Im März 1984 legte er zusammen mit seinem Kollegen Jacques Moreau einen Bericht über die Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes vor. 
Dieser Bericht wurde zum parlamentarischen Auslöser für das Programm Binnenmarkt 1992.“
Das heißt dann also, dass mindestens eine zentrale Person, der deutschen Seite, bei der Ausgestaltung des EU- Binnenmarktes, also der Verpflichtung der EU- Staaten sich gegenseitig die 4 wirtschaftlichen und individuellen Freiheiten zu gewähren, ohne gleichzeitiger Verpflichtung zu einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik, zu Ausgleichszahlungen oder ähnlichem, mit jemand befreundet ist, seit wann wäre hier interessant, 
welcher die Position vertritt, dass Verfassungsregeln individuell (Einzelstaatlich ?) legitimiert sein sollten.
Während also in der EU eine Verfassung herausgearbeitet wurde und wird, welche das gemeinsame zusammenleben und – wirtschaften regeln sollte und soll, taucht im nahen Umfeld der deutschen Verhandlungsdelegation jemand auf, den man wohl zu guter Recht als einen 
der führenden Vertreter in Deutschland von James M. Buchanans Antwort auf „A Theory of Justice“ von John Rawls bezeichnen kann:

„Verfassungen sollten das Resultat von Verhandlungsmacht und -geschick sein nicht von moralischen Grundsätzen, außer alle teilen diese.“  

Na da leisten wir ja mal wieder einen tollen Beitrag zur Zukunft Europas und der Welt.