Einkommen und Markt -korrigierende Umverteilung

In einem Markt- basierten Wirtschaftssystem geht es unter anderem auch grob gesagt um die Frage wer wie viel von dem „gemeinsam“ erbrachten Gesamtertrag einer Gesellschaft abbekommt.

Soll man diese Frage nun rein vom Markt beantworten lassen, also dass am Markt erzielte Einkommen einfach für alle unverändert lassen und nichts davon Wert- gebunden umverteilen?

Dieser Meinung werden wohl die wenigsten sein, außer ein paar Marktfundamentalisten vielleicht.

Also stellt sich als nächstes direkt die Frage der gerechten und solidarischen Umverteilung, oder der mehrheitsfähigen.

Man wird bei der Frage der Umverteilung wohl zwischen diesen beiden Herangehensweisen unterscheiden können.

Zum einen gibt es diejenigen die einfach nur möglichst viel für sich selbst haben wollen. Je nachdem wie hoch ihr direktes Markteinkommen bereits ist, wird diese Gruppe vor allem daran gelegen sein, dass es generell möglichst wenig Umverteilung gibt, vor allem nicht von „ihrem“ Einkommen.
Ganz auf Umverteilung verzichten möchten die Mitglieder dieser Gruppe aber meist auch nicht, wenn auch eher „damit es auf den Straßen ruhig“ bleibt, um einmal frei nach Herrn Hayek zu zitieren.
Einige dieser Gruppe werden wohl bemüht sein, ihre Bestrebungen bzgl. ihres Anteils am (korrigierten) Gesamteinkommen und damit am Gesamtertrag als eigentlich der zweiten Gruppe zugehörig verstanden sehen wollen. Also als gerecht und solidarisch.

Damit wären wir dann bei der zweiten Gruppe, denjenigen die eine gerechte und/oder eine solidarische Verteilung anstreben. Oder, zusammengefasst, eine Werte- gebundene, normative Verteilung.

Zur Mehrheitsfähigkeit werden sich dann wohl normative Gruppen, mit reinen Interessensgruppen, welche dieses Werte- Model als für sich vorteilhaft ansehen zusammenschließen.

Es wird wohl auch hierbei immer Akteure geben, die eine normative Position nur vertreten, da sie dafür bezahlt wurden, eventuell auch von Gruppen außerhalb der eigenen Gesellschaft, oder da es sich anderweitig für sie auszahlt.

Typische normative Gründe für eine Umverteilung von Einkommen sind z. B. angemessene Vergütung von, vom Markteinkommen nicht erfasster Tätigkeiten, wie Haushalt, Familie, System- relevantes Ehrenamt, politische Bildung als Bürgerpflicht, usw. Aber auch von arbeiten, welche aus sozialen und verantwortungsvollen Gründen auch dann von einigen Bürgern durchgeführt werden, selbst wenn diese für eine andere Tätigkeit mehr bekommen könnten, z. B. Pflege, Polizeiarbeit usw.
Auch der Wunsch, dass sich Einkommen nicht zu sehr voneinander unterscheiden sollen, ist ein normativer Grund für Umverteilung.

Rente, Krankengeld, Kindergeld, Berufsunfähigkeitsgeld usw. sind andere Varianten normativer Umverteilung. Hierbei handelt es sich aber, solange man nur einen Anspruch auf einen Anteil am zukünftigen Gesamtertrag einer Gesellschaft erhält, nach meiner Meinung, nicht um Vermögenswerte, welche bei der Betrachtung der Vermögensunterschiede innerhalb einer Gesellschaft mit anzurechnen wären, so wie es hier dargestellt wird, https://makroskop.eu/2020/06/was-ist-unser-vermoegen/.

Auch die Frage nach der individuellen Handlungsfähigkeit auch der politischen und der Informationsfreiheit jedes einzelnen ist eng mit der Frage der passenden Umverteilung der Einkommen gekoppelt.

Bei der Frage inwieweit sehr hohe Einkommen, sehr hoch besteuert werden sollten, lässt sich mit Herrn Thomas Piketty einwenden, dass man die Möglichkeit haben sollte über sein lebenslanges Einkommen mehr Vermögen aufbauen zu können als die reichsten Erben erhalten haben. Denn Vermögen ist ja vor allem wirtschaftliche und mittelbar auch politische Macht.
Mit Herrn Christian Felber lässt sich darauf aber wieder entgegnen, dass man auch einfach Erbschaften einschränken kann. Dann muss keiner mehr extrem viel verdienen und auch behalten dürfen.
Wobei ein Punkt der für etwas größere Vermögen spricht, ist, dass es für den gesellschaftlichen Frieden vorteilhaft sein kann wenn mit den „sehr Reichen“ (aber nicht zu reich) eine Minderheit existiert, zu welcher jeder zählen können wird, der auf Grund seiner gesellschaftlichen Leistung zu Geld gekommen ist. Dann kann jeder zur Minderheit werden. Das ist für andere Minderheiten eventuell vorteilhaft als Verbündete gegen „unschöne“ Impulse aus der Mehrheitsbevölkerung.

Eine andere Frage ist noch, ob man bereits bei den primären Einkommen eingreifen sollte, zum Beispiel durch Mindestlöhne oder erst nachträglich durch Umverteilung.

Und zwischen Einkommen für den Konsum und Einkommen zum Investieren sollte man noch unterscheiden.

Über diese Quote kann eine Gesellschaft und/oder ihre einzelnen Bürger entscheiden, wie viel Einkommen er oder sie für die zukünftige Leistungsfähigkeit ihrer Wirtschaft investieren möchte und wie viel sie direkt verkonsumieren möchte.

Und da es nicht nur auf nationaler Ebene einen gemeinsamen Markt, einen „gemeinsamen“ Ertrag und Markteinkommen gibt, sondern auch auf transnationaler und internationaler Ebene, stellt sich die Frage nach markt- korrigierenden Maßnahmen auch auf diesen Ebenen.

Auch ein gemeinsamer internationaler Markt braucht daher neben einer bedarfsgerechten Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit und einer hinreichenden Regulierung, einen Ausgleich, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, nicht zuletzt auch, um die Konzentrationskraft des Marktes hin zu wenigen Orten mit guten Produktionsbedingungen ausgleichen zu können. 

Das gilt auch für den EU- Binnenmarkt und vor allem für den Euroraum.

Die anstehende Bekämpfung der Auswirkungen der Corona- Pandemie darf nicht (schon wieder) die nötigen Korrekturen an der aktuellen sozialen, ökologischen, allgemein regulativen und wirtschaftspolitischen Ausgestaltung der EU in den Hintergrund drängen. Der momentane Zustand der EU als Zwangssystem wirtschaftlicher Freiheit ohne hinreichenden sozialen Ausgleich muss endlich überwunden werden. Am besten durch die nötigen Reformen, zur Not durch eine hinreichend weitgehende Rückabwicklung der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion. Sonst droht schlimmeres.

Eigentumsschutz und staatliche Handlungsfreiheit

Beim Eigentum kann man zunächst mal zwischen solchem zur eigenen Nutzung und solchem zur Erbringung einer wirtschaftlichen Leistung unterscheiden.

Interessant ist dann noch die Frage wer Eigentum besitzt und wo sich dieses befindet.

Aus staatlicher Sicht gibt es die Variationen: Eigentum im Inland in inländischem oder ausländischem Besitz oder Eigentum im Ausland in inländischem oder ausländischem Besitz.

Besonders bei dem Eigentum, welches der Erbringung einer wirtschaftlichen Leistung dienen soll, kommt der Wahl des staatlichen Wirtschaftssystems eine wichtige Bedeutung bei.

Bei der Wahl des staatlichen Wirtschaftssystem sind dann wiederum grob die 3 Ansichten zu unterscheiden, dass die Wirtschaft entweder grundsätzlich in staatlichem Besitz, grundsätzlich in privatem Besitz sein sollte oder dass die Wahl des Wirtschaftssystems von der besseren Leistungsfähigkeit der Wirtschaft abhängig gemacht werden sollte.

Da stellt sich dann aber gleich wieder die Frage: Für wen soll die Wirtschaft möglichst gut funktionieren und wie wird „möglichst gut“ definiert?

Als Ziel bietet sich das Gemeinwohl an, wobei aber auch dieses einer genaueren Definition bedarf.
Versteht man darunter einen Mindestanspruch auf einen mindestens bedarfsdeckenden Anteil für jeden aus dem gemeinsamen Gesamtertrag und eventuell noch feste Anteilsquoten für jedes Dezil der Bevölkerung?
Oder versteht man darunter, ganz in utilitaristischer Tradition, einfach nur einen maximalen Gesamtertrag ohne einen Blick dafür zu haben, wie die Verteilung für den Einzelnen ist?

Aus staatsbürgerlicher Sicht sollte es eigentlich quasi Konsens sein, dass man sich bei der Wahl des Wirtschaftssystems unideologisch und demokratisch für dasjenige entscheidet, welches man zur Erreichung des Ziels des Gemeinwohls für am besten hält.

Und zumindest als „sozialer“ Demokrat, sollte man, meiner Meinung nach, dabei unter Gemeinwohl, die weiter oben als erstes genannte Variante verstehen.

Natürlich kann ein Teil der Bevölkerung auch zu der Ansicht gelangen, dass ein mögliches Wirtschaftssystem so schlecht (, für ihre partiellen Interessen) ist, dass man es per Grundgesetzänderung oder transnationale Verträge, welche Grundrechts- gleiche Regeln enthalten, gleich ganz verhindern sollte.

Sowohl die, nicht am Ergebnis orientierten, Anhänger einer kompletten Verstaatlichung oder Privatisierung der Wirtschaft würden wohl gerne die jeweils andere Wirtschaftsform auf diese Weise ganz unmöglich machen. So dass eine gewählte Regierung gar nicht mehr die Möglichkeit hätte auf diese Wirtschaftsform zu wechseln. Und das wird wohl auch für einige Bürger gelten, welche eine Wirtschaftsform nur wegen dem von ihnen erwarteten Ergebnis komplett ablehnen.

Aber gerade wenn man eine verstaatlichte Wirtschaft ablehnt, sollte man sich davor hüten, dadurch auch gleich die Zugriffs- und Enteignungsmöglichkeiten des Staates, zum Beispiel zum Umverteilen, auf privates Eigentum verhindern zu wollen.

Man stelle sich nur mal den Fall vor, dass durch ein Erdbeben 5 % der Wirtschaftskapazität eines Staates zerstört werden würde. In solchen einem Fall würde wohl keine Versicherung zahlen.
Wenn man die privaten Besitzer dieser 5% dann nicht einfach mit ihrem nicht selbst verschuldeten Verlust alleine lassen möchte, wäre die wohl beste Möglichkeit, diese Bürger, welche mit ihrem Teil des Wirtschaftsgesamtvermögens der Staatsbürgergemeinschaft, eventuell einen Werte- gebunden leistungsstarken Beitrag zum Gemeinwohl der Gemeinschaft, beigetragen haben, anteilig aus dem verblieben 95% Anteil der Wirtschaftskapazität des Staates zu entschädigen.

Dadurch hätte jeder wirtschaftlich- entscheidend tätige Bürger noch den gleichen relativen Anteil an der Gesamtwirtschaftskapazität des Staates, welchen er sich vorher auch schon, Gemeinwohl- orientiert, erarbeitet hatte.

Das geht aber nur wenn man als Staat diese 95%- Besitzenden nicht ihrerseits zum 100%- aktuellem Marktpreis entschädigen müsste.

Nun stelle man sich einmal vor diese 95%- Besitzenden wären alle, aus welchen Gründen auch immer, Kanadier geworden und der EU-Kanada Freihandelsvertrag CETA wäre, durch die Ratifizierung aller Mitgliedsstaaten, bereits gültig geworden.

Dann würden CETA- „Investitionsschutzgerichte“ eventuell, denn in diesem Vertrag ist die Entschädigung zum Marktpreis im Gegensatz zu unserem Grundgesetz festgeschrieben, urteilen, dass eine nur anteile Entschädigung, relativ zur verbliebenen Gesamtmasse, nicht mehr rechtlich erlaubt ist, da diese „Neu- Kanadier“ sich nun auf den CETA- Vertrag berufen können.

Oder ist es sicher genug, dass hier das Geburtsland ausschlaggebend ist, und CETA hier nicht greifen würde? Und würde das auch Generationen- übergreifend für die Erben gelten?

Oder bietet CETA Besitzenden eines Staates tatsächlich erstmals in der demokratischen (deutschen) Geschichte die Möglichkeit ihr (wirtschaftliches) Eigentum innerhalb ihres Geburtsstaates durch einen einfachen Wechsel der Staatsangehörigkeit komplett vor staatlichem Zugriff, außer bei Entschädigung zum Marktpreis, zu entziehen?

Und über TTIP wird ja auch schon wieder verhandelt. Können sich dann bald überall Besitzende vor staatlichen Zugriff auf ihren Besitz durch Wechsel der Staatsangehörigkeit entziehen? Oder reicht dann gar bald schon eine Niederlassung im Ausland? (Siehe hier: https://www.attac.at/news/details/regierung-ignoriert-eu-recht-bei-sonderklagerechten-fuer-konzerne)

Vor einigen Wochen hatte ich Frau Prof. Ursula Kribaum’s Buch „Eigentumsschutz im Völkerrecht“ durchflogen.

Darauf bezieht sich die Bundestagsanalyse https://www.bundestag.de/resource/blob/475734/072ba0cdc77b251530f989622f55c421/PE-6-097-16-pdf-data.pdf aus dem Jahr 2016 zum Thema „CETA, Investitionsschutz und das „Recht zu regulieren““.

Frau Prof. Kribaum vergleicht in dem Buch den Eigentumsschutz des Menschenrechtschutzes (vor allem der Europäischen Menschenrechtskonvention) mit dem des Investitionsschutzes.

In der Europäischen Menschenrechtskonvention würde ausdrücklich, so schreibt sie, eine Verhältnismäßigkeit der Entschädigungshöhe bei außergewöhnlichen Enteignungen, wie dem Wechsel der Wirtschaftsform, aber auch für weniger große Einschnitte, angemahnt.

So etwas gibt es im internationalen Investitionsrecht nicht.

Frau Prof. Kribaum schlägt ganz am Ende ihres Buches dann auch vor in internationalen Investitionsschutzverträgen zukünftig solch etwas mit zu integrieren.

Aus diesen Gründen lehne ich eine Unterzeichnung des CETA- Vertrags in der aktuellen Form durch Bundestag und Bundesrat aktuell entschieden ab.

Ganz allgemein halte ich gegenwärtig die Verhandlungen über eine weitere Intensivierung des „Freihandels“, durch Beseitigung auch noch der letzten 4 % Zölle (im Schnitt) und der nicht- tarifären Handelshemmnisse, aus Prioritätsgründen aktuell für fehl am Platz.

Da gibt es andere (außen-) politische Anliegen die aktuell, nach meiner Meinung, viel wichtiger sind, z. B. dass ein gemeinsamer Markt, einen Ausgleich, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, eine hinreichende Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit, z. B. zur Mindestbedarfsdeckung, und Regulation braucht.

Das muss nun angegangen werden.

Freihandel: Über seine ortsabhängige wirtschaftspolitische und – theoretische Gewichtung im Laufe der Zeit.

Wenn man sich ein wenig damit beschäftigt, zu welchen Zeiten und an welchen Orten internationaler Freihandel, ohne einen erst zunehmenden, oder auch gar keinen, Ausgleichsmechanismus, wirtschaftlicher und/ oder finanzieller Art, (fast) ohne (Mindest- ) bedarfsgerechte transnationale wirtschaftliche Priorisierung und (fast) ohne nennenswerte nationale und/oder transnationale staatliche Regulierung, am meisten Zuspruch erfahren hatte und aktuell erfährt und die meisten Befürworter gewinnen konnte und dies aktuell tut, fällt einem schnell auf, dass dies vor allem in und von Staaten (durch ihre Regierenden), Interessenverbänden und Individuen erfolgt, welche dadurch zu diesem Zeitpunkt, einen aktuellen zumindest vordergründigen Vorteil erlangen konnten oder aktuell können, oder sich zumindest einen davon versprechen.

Das war zunächst zu Zeiten der Entstehung des Manchesterkapitalismus in England Mitte des 19. Jahrhunderts so. Die dadurch preiswerteren Inlands- Getreidemarktpreise hatten zwar tatsächlich in England zu einer Verbesserung der Versorgungssituation gerade der ärmeren Bevölkerungskreise geführt und durch den industriellen Produktivitätsvorsprung musste England auch keinen Handelsbilanzdefizit fürchten. Doch gleichzeitig mit der Freihandelspolitik kam dort auch die ideologische Auffassung „mit an die Macht“, dass (transnationale) soziale Unterstützung sich nicht mit dem Ideal der Selbstverantwortung vertragen würde. Zusammen mit der nun unwirtschaftlicher gewordenen Getreideproduktion im Inland, führte dies dazu, dass dem politisch abhängigen Irland kaum Unterstützung während dessen Hungersnot Mitte zu dieser Zeit gewährt wurde.
(Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Manchesterliberalismus)

Dadurch das England innerhalb „seines Empires“ durch seinen industriellen Produktivitätsvorsprung vom Freihandel profitieren konnte blieb dieser dort auch zumindest bis zum Beginn des 1. Weltkrieges 1914 vorherrschend.

Mit Teilen Kontinentaleuropas gab es für England zwar auch von 1860 bis 1880 mehr oder weniger eine Freihandelszone, diese wurde dann aber, da sie von den kontinentaleuropäischen Staaten als nicht förderlich eingestuft wurde wieder beendet ( siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzzollpolitik). In „Deutschland“ wurde zum Beispiel wirtschaftspolitisch die Position der historischen Schule der Ökonomie (https://de.wikipedia.org/wiki/Historische_Schule_der_National%C3%B6konomie) weitgehend vorherrschend. Diese wurde stark von Gustav von Schmoller (https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_von_Schmoller_(%C3%96konom)) geprägt. Welcher für einen Mittelweg zwischen Staatssozialismus und Manchesterkapitalismus eintrat. Dazu hatte er den Verein für Socialpolitik (https://de.wikipedia.org/wiki/Verein_f%C3%BCr_Socialpolitik) mit gegründet. Der Staat sollte bei Bedarf intervenierend in den Binnen- und Außenhandel eingreifen. Zitat aus dem Wikipedia- Artikel:

„Hier veröffentlichte Schmoller eine Reihe großer Aufsätze über die brandenburgisch-preußische Wirtschaftspolitik im Zeitalter des Merkantilismus. Nach der schroffen Ablehnung des Merkantilismus durch die Liberalen wies er auf eine Reihe von Beispielen hin, in denen gerade merkantilistische Interventionspolitik weit eher im Interesse einer sozialen Harmonie zu wirken schien als die Politik der Liberalen.“

Kurzer Schwenk zum Merkantilismus:
Im Merkantilismus wurde auch das Ziel postuliert Handelsüberschüsse zu erzielen. Da zu einem Überschuss aber auch immer ein Defizit gehört, kam David Ricardo’s, politischer Ökonom, komparativer Vorteil (auch) bei den nach kooperativem Handel bestrebten Staaten zurecht, nach meiner Meinung, „in Mode“. Dieser besagt, dass selbst Staaten die „überall“ über einen Produktivitätsvorteil verfügen, auch von einem gemeinsamen Handel profitieren würden, da diese sich dann auf die Herstellung von Produkten mit dem größten Produktivitätsvorteil, dem größten komparativen Vorteil, konzentrieren könnten und dadurch profitieren könnten.

Nun hat aber nun einmal nicht jeder Staat die gleichen natürlichen Produktions- Standortbedingungen. Daran kann auch der komparative Vorteil nichts ändern, zumal noch bei freiem Kapitalverkehr und international garantierten Eigentumsschutz auch im Ausland. Da kann man dann den komparativen Vorteil des „Handelspartners“ auch noch aufkaufen, wenn man gerade einen Überschuss im Handel erwirtschaftet, bevor es zu einer Währungswechselkursanpassung kommt. Diese allerdings auch nur, wenn man denn nicht auch noch eine gemeinsame Währung oder feste Wechselkurse vereinbart hat.

Damit wären wir dann auch bei Deutschland und den „Sparsamen Vier“. (https://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-wiederaufbaufonds-wie-sich-die-sparsamen-vier-gegen-den-750-milliarden-topf-wehren/25897112.html?ticket=ST-3243047-F6pdH2IkCJ0hAcM5oUBN-ap6).

Aktuell profitieren vor allem diese 5 Staaten, neben anderen, von einem internationalen Freihandel.

Und da sich leider auch wieder die Selbstverantwortungs- Ideologie, „unsoziale Ausrede“ trifft es wohl besser, zusammen mit der Freimarkt- Ideologie durchgesetzt hat, wehren sich diese Regierungen und Teile der Bevölkerung mehr oder weniger stark gegen den für einen gemeinsamen Markt, meiner Meinung nach, da die Konzentrationskraft der Wirtschaft zu groß ist, so zwingend nötigen Ausgleich, gegen eine mindestbedarfsgerechte Priorisierung und gegen hinreichende Regulation.

Dabei hat selbst Herr Prof. Hayek (https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_August_von_Hayek), von der österreichischen ökonomischen Schule, der eigentliche eher ein Gegenspieler (https://de.wikipedia.org/wiki/Colloque_Walter_Lippmann) auch der „alten“ Ordoliberalen, welche gewissermaßen, teilweise wenn auch nicht hinreichend auf der Historischen Schule, und der mit dieser in Wechselwirkung gestandenen habenden „alten“ Institutionenökonomik (https://de.wikipedia.org/wiki/Institutionen%C3%B6konomik), nicht mit der (neuen) die stand und steht wohl eher mit dem methodologischen Individualismus von Prof. Buchanan (https://de.wikipedia.org/wiki/James_M._Buchanan) in Wechselwirkung, aufgebaut hat, selbst zum Beispiel in seinem Buch „Die Verfassung der Freiheit“ angemahnt, dass man zumindest auch anderen als sich selbst, soviel gewähren sollte, auch ohne unmittelbaren eigenen Nutzen, wenn man es denn kann, dass es auf den Straßen ruhig bleibt. „Zwischenstaatlich“ sollten sich die „Selbstverantwortungs“- Ideologen und unsozial veranlagten Menschen dann auch schon aus Eigennutz daran erinnern, dass es auch wieder zu Kriegen in Europa kommen kann und wohl auch wird, wenn jeder nur blind seinen eigenen Vorteil sucht. Adams Smith’s „unsichtbare Hand“ wirkt höchstens für denjenigen der sich einen mindestbedarfsdeckenden Verbrauch auch leisten kann. Auf eine zumindest hinreichend ausgeglichene Entwicklung der Verteilung der Kaufkraft und der Wirtschaftskraft hat diese keinen positiven Effekt, zumindest keinen auch nur annähernd hinreichend bewiesenen.

Die Erwähnung von Herrn Hayek und Herrn Buchanan war auch deswegen nötig um zu zeigen, wessen ökonomischen Ideale und „Wertvorstellungen“ in Deutschland und den 4 „sparsamen“ Staaten nun aktuell vorherrscht und zwar nicht gerade immer unter „eigener Flagge“.

Die Leitung des Walter Eucken (Alt- Ordoliberaler Ökonom) Instituts ( https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Eucken_Institut), hatte Herr Hayek noch selbst persönlich in den 1970er Jahren übernommen. Den Verein für Socialpolitik kann man wohl auch ohne jemand Unrecht zu tun aktuell als zumindest dem Neoliberalen, in Hayek’scher Prägung, und vor allem dem Freihandel auch bei fehlendem zwischenstaatlichen Ausgleich, zugeneigt bezeichnen.

Und selbst „Schmollers Jahrbuch“ https://de.wikipedia.org/wiki/Schmollers_Jahrbuch wird nun von Prof. Nils Goldschmidt (Uni Siegen) (mit-) herausgegeben. Der ist oder war zumindest aber ebenfalls mit dem Walter Eucken Institut verbunden und beim „Minimalsozialen“ Aufruf der Jenaer Allianz (https://de.wikipedia.org/wiki/Jenaer_Allianz) war er auch mit dabei. Den würde ich daher auch sehr viel eher beim Team Hayek/Buchanan verorten. Mag sein, dass ich ihm damit „Unrecht“ tue, aber solange die Dominanz der „wertfreien“ Ökonomie in Deutschland und bei den „sparsamen“ 4 Staaten weiterhin so extrem bleibt, und diese Diskussion „https://www.ineteconomics.org/perspectives/blog/meet-the-economist-behind-the-one-percents-stealth-takeover-of-america“ (wobei es bei uns auch um den nationalen Vorteil geht) und (https://www.eucken.de/institut/ehrenpraesident/buchanans-werk/) in Deutschland nicht endlich in hinreichendem Umfang geführt wird, bleibe ich bei „Walter Eucken Institutlern“ sehr skeptisch und schaue genau hin.

Wir brauchen in Deutschland, Europa und dem Rest der Welt endlich eine hinreichend offene und öffentliche Diskussion über eine sozial und ethisch, sicher und standhaft – im Sinne von international bestehen können – je nach innen und außen, vertretbare Wirtschaftspolitik, hinreichend ausgewogene, pluralistische und Werte widerspiegelnde, Ergebnis- orientierte, unideologische Forschung und Lehre.

Kommentar zur US- Präsidentenwahl 2020: Teil 3

Nun steht ja praktisch sicher fest, dass für die Republikaner Herr Trump und für die Demokraten Herr Biden ins Rennen um die US Präsidentschaftswahl 2020 gehen werden.

Donald Trump wieder mit Herrn Pence.

Joe Biden möchte sich diesen Sommer festlegen wen er als Running- Mate haben möchte. Es soll eine Frau werden, soviel sagte er schon.
Kamala Harris und Elizabeth Warren sind unter anderem bei den meist genannten Kandidatinnen:
https://edition.cnn.com/2020/05/21/politics/biden-vp-kamala-harris-amy-klobuchar-elizabeth-warren/index.html

In meinen ersten beiden Kommentaren zur US- Wahl 2020, hatte ich ja bereits dargelegt, wie ich unter anderem Donald Trump und Joe Biden in Bezug auf die Werte „Sozial“, „Sicher“ „Standhaft – im Sinne von Werte- gebunden international bestehen können -„; je nach innen und außen“ einschätzen würde.

https://rkslp.org/2020/01/11/kommentar-zur-us-prasidentenwahl-2020-teil-1/

https://rkslp.org/2020/02/08/kommentar-zur-us-prasidentenwahl-2020-teil-2/

Im ersten Teil landete Biden im Vergleich zu allen Kandidaten der Vorwahlen beider großer Parteien auf Platz 3, im zweiten Teil dann auf Platz 4, jeweils vor Trump. Die Begründungen kann man in ausführlicher Form dort nachlesen.

Bei Joe Biden fehlte mir und tut es immer noch eine öffentlich kritischere Haltung gegenüber der in den letzten Jahrzehnten immer marktfundamentalistischer gewordenen US- und Weltwirtschaft.

Zumindest ein, zwei Sätze um die globale Hyperglobalisierung der jüngeren Vergangenheit zu kritisieren wären schon wünschenswert. Und eine Vorankündigung, dass sozial kritische Ökonomen wie Dani Rodrik oder Joseph Stiglitz seinem wirtschaftspolitischen Beraterstab als Präsident angehören würden, wären schon auch „nicht schlecht“.

Und mit Blick auf Europa ein Kommentar, dass zur Reduktion von Handelsungleichheiten auch Maßnahmen zum Ausgleichung der Leistungsbilanzen gehören, und auch 6% Dauer- Toleranz, wie hier https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtwirtschaftliches_Ungleichgewichtsverfahren , noch, zumindest innerhalb einer gemeinsamen Währungsunion, zu viel sind.

Nebenbei:
Die Aussage, dass der internationale Handel kein Nullsummen- Spiel sei, ist zwar an sich richtig, aber nur insoweit, dass durch politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit und Kooperation, durch Schaffung eines gemeinsamen, politisch eingebetteten, regulierten und hinreichend ausgeglichenen, Marktes unterm Strich mit hoher Wahrscheinlichkeit, ein höherer gemeinsamer Ertrag erzielt werden kann, als wenn jeder Staat autark einzelstaatlich oder in konkurrierenden Bündnissen sein Glück suchen würde. Also die Summe des Gesamtertrags ist, sehr wahrscheinlich, höher als es die Summe der Einzelerträge wäre. Jeder kann vom gemeinsamen Handeln profitieren, das ist richtig, aber eben nur wenn man den gemeinsamen Ertrag dann auch fair und, zumindest solange man nicht in einer „echten“ politischen Union verbunden ist, auch ausgeglichen teilt. Es ist auch wichtig, dass kein Marktteilnehmerstaat relativ, also im Verhältnis zu anderen, durch den gemeinsamen Markt schlechter gestellt wird also ohne ihn, zumindest bis zu einem gewissen Höchstanteil. Ansonsten verschlechtert sich die zukünftige relative politische „Verhandlungsposition“ solcher Staaten gegenüber anderen immer weiter.

Das gleiche gilt natürlich auch in der globalen Dimension:
https://rkslp.org/2020/05/11/seoul-g20-gipfel-2010-obama-uberschusse-begrenzen-merkel-dies-ware-unvereinbar-mit-dem-ziel-eines-freien-welthandels/

Auch wäre es für S³IA (Sozial, Sicher, Standhaft – nach innen und außen – )- Wähler und – Befürworter auch einfacher für Herrn Biden zu werben und zu stimmen, wenn er zu neuen Freimarkt- Verträgen wie TTIP und Co. eine kritischere Haltung einnehmen könnte, als noch 2016 als er noch einfach nur für den zügigen Abschluss dieser Abkommen warb. Gerade beim Verhältnis staatlicher Handlungsspielraum zum Eigentumsschutz enthalten diese Verträge aber viele sehr Frag- und mindestens weiter Prüfungs- würdige, wenn nicht gleich in dieser Form abzulehnende Abschnitte. Ebenso muss man bei solchen Verträgen immer darauf achten, dass der außenwirtschaftspolitische Handlungsspielraum von Staaten nicht zu weit eingeschränkt wird, damit sich Staaten gegenüber unkooperativen wehren können. Außerdem muss international nun der Ausgleich, die Priorisierung und die Regulierung im Vordergrund stehen und nicht die Beseitigung der letzten Handelshemmnisse.

Mittlerweile hat die Mehrheit der internationalen Ökonomen ja glücklicherweise zumindest schon mal erkannt, dass man nicht einfach nur international den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen voran treiben muss, und dann durch die unsichtbare Hand des Marktes einfach so global nachhaltig Wohlstand und Sicherheit entstehen würde, vor allem nicht für jeden Staaten und Bürger, für letztere nicht mal genug zum leben (https://foreignpolicy.com/2019/10/22/economists-globalization-trade-paul-krugman-china/)

Dafür braucht es eben u. a. einen Ausgleich.

Herr Prof. Dani Rodrik ist da ja bezüglich Herrn Bidens Freimarkt-kritischkeit noch optimistisch: https://news.cgtn.com/news/2020-05-13/Making-the-best-of-a-post-pandemic-world-Qs9V3nQNgI/index.html

Da sollte Joe Biden auf jeden Fall einmal klar stellen, dass er dies zumindest auch tatsächlich ist.

Und die Wahl des Vize- Präsidenten, wird sehr wichtig. Die beiden genannten Kandidaten Kamala Harris und Elizabeth Warren wären hier, nach meiner Meinung, (wohl) eine gute Wahl.

Nun hatte Herr Trump, und tut dies immer noch, während seiner Amtszeit aber wenig bis keine Anstalten gemacht, die Sozialsysteme in den USA so auszugestalten, dass Sie für jeden Grundbedarfsdeckend sind, zumindest wenn dieser oder diese bereit sind zu arbeiten. Auch die wirtschaftliche Ungleichgewichte in den USA ist er nach meinem Kenntnistand nicht angegangen.

Außenwirtschaftlich wendet er sich zwar gegen die Ideologie des reinen freien Marktes, aber aktiv wird er hier nur wenn die USA durch diese Ideologie (unfair) schlechter gestellt wird.

An einer gemeinsamen Lösung hin zu einer weltweiten nachhaltigen priorisierten politisch-geregelten Bedarfsdeckung zu arbeiten, scheint auch nicht auf seiner Agenda für die „nächsten 4“ zu stehen.

Und durch einige seiner politische Positionen, wie zum Beispiel zum Recht auf Abtreibung, zur militärischen Eignung von Transgendern ist er für mich sowieso schon mal auf meiner persönlichen „US- Amerikaner, die ich gerne mal als US- Präsidenten gewählt sehen möchte“- Liste schon sehr ordentlich, tatsächlich, recht weit hinten, ernsthaft. Und Herr Pence als Vize, reißt das nun auch nicht wirklich unbedingt wieder raus.

Außerdem kündigt Herr Trump doch schon sehr schnell internationale Abkommen und bei internationalen Organisationen. Und er äußert seine politischen Ansichten und Vorhaben eben immer mit sehr viel Rampa- Stampa (z. B. aktuell bzgl. eines etwaigen Vorgehens gegenüber gewalttätigen Protesten, nach dem Tod von George Floyd durch verurteilungswürdige Polizeigewalt). [Einiges andere kritisierungswürdige hatte ich ja schon im ersten Teil zum Kommentar zur US- Wahl 2020 erwähnt.]

Nachtrag vom 14.6.20:
Herr Trump ist nun noch weiter abgerutscht in meiner persönliche US- Präsidenten(- Kandidatenliste) Liste, nachdem ich nun auch noch gelesen hatte, dass ein Gesetzesvorschlag von ihm nun zum Thema „Nur angeborenes biologisches Geschlecht als Angabe in staatlichen Dokumenten erlaubt“ (https://www.theguardian.com/us-news/2018/oct/24/intersex-trump-transgender-policy), vom US Gesundheitsministerium umgesetzt wurde.
Sein verschärftes Vorgehen gegen Transgender und zumindest indirekt auch gegen Intersexuelle, mit dem er sich auch noch durchgesetzt hatte (https://www.bild.de/lgbt/2019/lgbt/urteil-am-obersten-gericht-trump-darf-transgender-aus-armee-ausschliessen-59715034.bild.html), (https://www.bild.de/lgbt/2018/lgbt/1-4-mio-us-buerger-innen-betroffen-us-regierung-leugnet-existenz-von-trans-perso-57973434.bild.html) hatte ich in dem Ausmaß gar nicht richtig mitbekommen.

Das wurde wohl von dem ganzen Geheule in den gängigen (öffentlichen) Medien und von Teilen der Öffentlichkeit darüber verdrängt, dass (auch) Herr Trump fordert, dass wir unsere Militärausgaben steigern und unseren Leistungsbilanzüberschuss abbauen sollen. Beides Punkte die auch schon Herr Obama gefordert hatte und hoffentlich auch Herr Biden in Werte- gebunden hinreichendem Maße fordern wird.

Also der Vorsprung von Herrn Biden in meiner persönlichen Favoritenliste ist nun eindeutig gestiegen. Zumal Trumps Umgang mit Muslimen, z. B. in Bezug auf die Einreisemöglichkeiten in die USA nun auch nicht gerade, selbst nach meinem ablenkungsbedingten Kenntnisstand, nicht gerade als nicht schlecht bezeichnet werden konnte und kann.

Also Fazit:

Nach den S³IA- Kriterien liegt Herr Biden aktuell mit Vorsprung vor Trump. Und auch vor den eventuellen Kandidaten (an Herrn Hawkins: „75% weniger Militärausgaben ist schon eine Menge“ ) der kleineren Parteien.

Und wenn Herr Joe Biden jetzt nicht gerade zu (eventuell auch noch unkritischen) Lobgesängen über Herrn Hayek, Herrn Buchanan und Co. anstimmt, und Herr Trump nicht an „breiter Front“ die NoGo- Positionen (zumindest aus S³IA Sicht) räumt, wird Herr Biden auch vor Herrn Trump in meiner Liste, derjenigen US- Bürger welche ich als US- Präsident vorziehen würde, bleiben.

Wobei ich diesen Beitrag nichtsdestotrotz mit einem Aufruf an Herrn Joe Biden abschließen möchte:
„Sagen Sie doch wenigstens mal, dass Sie die weltweite Hyperglobalisierung und am besten gleich noch den fehlenden internationalen Ausgleich zumindest mit dem Ziel der Mindestbedarfsdeckung kritisch sehen und der Markt alleine unsere Probleme nicht lösen wird.“

Nachtrag vom 14.6.20:
Herr Trump ist nun noch weiter abgerutscht in meiner persönliche US- Präsidenten(- Kandidatenliste) Liste, nachdem ich nun auch noch gelesen hatte, dass ein Gesetzesvorschlag von ihm nun zum Thema „Nur angeborenes biologisches Geschlecht als Angabe in staatlichen Dokumenten erlaubt“ (https://www.theguardian.com/us-news/2018/oct/24/intersex-trump-transgender-policy), vom US Gesundheitsministerium umgesetzt wurde.
Sein verschärftes Vorgehen gegen Transgender und zumindest indirekt auch gegen Intersexuelle, mit dem er sich auch noch durchgesetzt hatte (https://www.bild.de/lgbt/2019/lgbt/urteil-am-obersten-gericht-trump-darf-transgender-aus-armee-ausschliessen-59715034.bild.html), (https://www.bild.de/lgbt/2018/lgbt/1-4-mio-us-buerger-innen-betroffen-us-regierung-leugnet-existenz-von-trans-perso-57973434.bild.html) hatte ich in dem Ausmaß gar nicht richtig mitbekommen.

Das wurde wohl von dem ganzen Geheule in den gängigen (öffentlichen) Medien und von Teilen der Öffentlichkeit darüber verdrängt, dass (auch) Herr Trump fordert, dass wir unsere Militärausgaben steigern und unseren Leistungsbilanzüberschuss abbauen sollen. Beides Punkte die auch schon Herr Obama gefordert hatte und hoffentlich auch Herr Biden in Werte- gebunden hinreichendem Maße fordern wird.

Also der Vorsprung von Herrn Biden in meiner persönlichen Favoritenliste ist nun eindeutig gestiegen. Zumal Trumps Umgang mit Muslimen, z. B. in Bezug auf die Einreisemöglichkeiten in die USA nun auch nicht gerade, selbst nach meinem ablenkungsbedingten Kenntnisstand, nicht gerade als nicht schlecht bezeichnet werden konnte und kann.