Anspruch auf ausreichenden bezahlbaren Wohnraum

Die wichtigste Aufgabe des Marktes ist ja dafür zu sorgen, dass die Produktionsfaktoren, wie Arbeit, Boden und Kapital optimal in Bezug auf Ort, Zeit, Menge usw. eingesetzt werden, damit der bestmögliche Gesamtertrag zum bestmöglichen Preis erzielt wird.

Da der Markt aber nicht von sich aus Mindeststandards, wie ein Mindesteinkommen, Arbeitssicherheit, keine zu langen Arbeitszeiten, damit genug Zeit für andere Pflichten wie Familie oder demokratische Partizipation, inklusive der nötigen politischen Bildung, bleibt, aber eben auch bezahlbarer Wohnraum garantiert bzw. durchsetzt, muss dies politisch demokratisch legitimiert erfolgen.

Der Markt braucht also einen politischen Rahmen, der den Regierenden die nötige Handlungsfreiheit lässt um solche Mindeststandards bzw. Mindestvorgaben zu bestimmen und auch durchzusetzen.

Aufgabe des aktiven und passiven Wahlberechtigten, also fast jeden Bürgers, ist es dann zunächst sicherzustellen, dass eine Partei am Wahltag auf dem Wahlzettel steht, welche den eigenen Vorstellungen für ein Gesamtpaket solcher Mindestvorgaben für den Markt auch nahe genug kommt. Zur Not muss man eben mit anderen zusammen eine neue Partei gründen. Und dann diese Partei auch zu wählen.

Dazu eignen sich auch Demonstrationen. Bürger fordern und klagen, falls legitim.
Politik muss gestalten. Beziehungsweise bei einem subsidiären System wie dem unserem in Deutschland, muss die lokale Politik dann im Rahmen ihres lokalen Handlungsspielraums gestalten und bei Aufgaben, welche innerhalb dieses Handlungsspielraums nicht gelöst werden können von der nächst höheren politischen Ebene fordern oder einklagen, bzw. auf der höchsten Ebene dann außenpolitisch fordern bzw. einklagen.

Im Falle des bezahlbaren ausreichenden Wohnraums stellt sich dann erstmal die Frage, ob man bezahlbaren Wohnraum einklagen kann. Und falls ja, ob man dann, falls solch ein Wohnraum lokal aktuell nicht zur Verfügung steht, auch direkt auf Staatskosten, also öffentlich finanziert, bauen darf. 🙂
Oder ob man zwar einen allgemeinen Anspruch hat, aber tatsächlich dann warten muss, bis die politisch verantwortlichen diesen Wohnraum zügig schaffen oder eben auch nicht.

Dieser zweite Fall wird wohl die aktuelle Realität in Ballungsgebieten beschreiben. Wobei die Einklagbarkeit wohl schon an sich strittig sein dürfte.

Also ist die Politik gefragt.

Die entscheidenden Fragen sind dann:

  • Wer soll ein Wohnrecht, mit welcher Wohnqualität, an einem bestimmten Ort, innerhalb eines Stadtbezirks, einer Stadt oder zumindest einer Metropolregion haben.
  • Wer soll dafür bezahlen bzw. Platz machen.

Wenn man die Beantwortung dieser Fragen allein dem Markt überlassen würde, würden an jedem Ort, in jeder Stadt usw. nur noch die Menschen leben, welche zur Befriedigung der Nachfrage für Arbeit dort nötig oder zumindest von Nutzen wären. Und solche die es sich leisten könnten.
Die Wohnqualität könnte bis zu dem Punkt absinken, an welchem die Arbeitskräfte gerade noch leistungsfähig genug sind. Genug freie Wohnflächen um bei Trennung, Gehaltsänderung, Heirat usw. umziehen zu können wären so nicht garantiert. Wohl eher das Gegenteil, da Knappheit die Einnahmen aus Wohnraum in die Höhe treibt.

Also sollte die Notwendigkeit für demokratisch legitimierte Mindeststandards und -vorgaben wohl leicht vermittelbar sein, und entsprechende politische Mehrheiten realisierbar sein.

Dann geht es nun um die Bestimmung dieser Mindestvorgaben für den Markt. Zum Beispiel mindestens 1 % Leerstand, oder welcher Wert da angemessen ist, um problemloser umziehen zu können. Eventuell ein Mindestprozentsatz des gesamten Wohnraums für Menschen die in einer Stadt geboren sind … Und natürlich ausreichend bezahlbarer Wohnraum pro Person ganz allgemein.

Und um die Frage wer dafür bezahlen soll. Also grob gesagt, falls sich weitere Firmen ansiedeln möchten, welche auf das Hinzuziehen weiterer Menschen in eine Stadt angewiesen sind oder jemand aus sonstigen Gründen hinzuziehen möchte, wer bezahlt dann den weiteren nun nötigen Wohnraum, vor allem wenn sich dadurch die Neubautenquote nach oben bewegt und der Wohnraumpreis im Durchschnitt steigt.
Diejenigen die bereits in dieser Stadt wohnen, diejenigen die neu hinzuziehen möchten oder gleich das ganze Land?

Im dritten Fall gilt es aber auch noch zu bedenken, dass bei einem überregionalen Umzug auch immer eine Wohnung frei wird und höhere Umzugskosten entstehen. Eine überregionale gemeinsame Finanzierung wäre in solchen Fällen daher, wohl gegenüber den anderen Regionen ungerecht und aus überregionaler Sicht auch bei Finanzierungshilfe relativ gesehen unwirtschaftlich.

Und falls es diejenige (mit) bezahlen sollen, welche aktuell (schon/noch) da sind, stellt sich schon mal die Frage, ob diese sich das überhaupt leisten können. Und falls nicht bekommen dann genügende einen Wegzug bezahlt? Und was ist wenn viele später, nach der Boomphase, wieder wegziehen?
Bleiben dann diejenigen die bleiben auf diesen Kosten sitzen?

Brauchen Kommunen daher das Recht Nein zu sagen, ungebremsten (wirtschaftlichen) Zuzug betreffend, zumindest bis die bestehenden demokratisch legitimierten Mindeststandards und Mindestvorgaben für den Markt auch weiterhin gesichert sind und die Frage der Finanzierung geklärt ist.
Die Antwort lautet hier wohl Ja, aber bis auf zumutbare humanitäre Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die angemessene Aufnahme von Flüchtlingen und generell begrenzt durch einen auf höherer Ebene ebenfalls demokratisch legitimiert vorgegebenen „Nein- Sag- Rahmen“. Zum Beispiel wenn die lokalen Mindeststandards die überregionalen zu weit übersteigen. Dann muss aber immer, solange möglich die Übernahme der Kosten durch die höheren Ebene geregelt sein.

Es handelt sich hier um einen klassischen Konflikt zwischen wirtschaftlichen und individuellen Freiheiten auf der anderen Seite und der Überlebensfähigkeit auf zumindest einem demokratisch legitimierten sozialen Mindestniveau für jeden einzelnen einer lokalen Gemeinschaft auf der anderen Seite.

Zumindest von Parteien, welche das „S“ für Sozial im Namen haben erwarte ich hier eine klare Entscheidung für den für ein (Über-) Leben zumindest auf einem demokratisch legitimierten sozialen Mindestniveau für jeden einzelnen einer lokalen Gemeinschaft.

Abschließend sei an dieser Stelle auch noch auf den Fall eingegangen, wie man vorgehen sollte, wenn sich eine demokratische (lokale) Gemeinschaft dazu entscheidet seine Mindeststandards und Mindestvorgaben an den Markt zu ändern. Zum Beispiel aus Gemeinwohl- ökonomischen Gesichtspunkten. Das könnte dann eine Reduzierung des Umsatzes/Gewinns oder des Eigentums einiger Marktteilnehmer nach sich ziehen. Diese sollten dann aus moralischen und wohl auch schon aus rechtlichen Gründen entschädigt werden. Die Frage hier wäre dann wohl in welcher Höhe und von wem.
Die beste, frei nach John Rawls, Antwort wäre wohl eine Entschädigung in der Höhe des anteiligen Umsatzes/Gewinns oder Besitzes am Gesamt- „Bruttosozialprodukt“ bzw. Besitzes einer (lokalen) Gemeinschaft, inklusive allem vor Ort vorhandenem Besitzes von „Außenstehenden“. Diese müssen aber natürlich umgekehrt auch gleich behandelt werden wie Einheimische. Und entschädigt wird aus dem Besitz und dem Umsatz/Gewinn aller am Ort ansässigen.
Also im Ergebnis soll zunächst jeder noch den gleichen Anteil am Gesamtvermögen und – umsatzes in privater Hand wie zuvor auch besitzen. Nur alle zusammen entweder mehr oder weniger. Bis die Kräfte des Marktes wieder den, demokratisch legitimiert, Werte- gebunden am besten Geeigneten den größten Verteilungseinfluss zugebilligt haben. Aber ohne Vermachtung natürlich. 🙂

Kommentar zur US- Präsidentenwahl 2020: Teil 2

Nach dem ersten Vorwahltermin in Iowa zeichnet sich bei den Demokraten ja bisher ein Zweikampf zwischen Pete Buttigieg (26,2 %) und Bernie Sanders (26,1 %) ab, gefolgt von Elisabeth Warren (18 %), Joe Biden (15,8 %) und Amy Klobuchar (12,3 %). Michael Bloomberg möchte ja erst später einsteigen. Bei den Republikanern hatte der aktuelle US- Präsident Donald Trump (97,1 %) klar die Nase vorn.

In meinem ersten Kommentar zur US- Wahl 2020 (https://rkslp.org/2020/01/11/kommentar-zur-us-prasidentenwahl-2020-teil-1/) hatte ich ja bereits Bernie Sanders, Elisabeth Warren, Joe Biden, Michael Bloomberg und Donald Trump im Rahmen einer Überprüfung des Kandidatenfeldes in Bezug auf die Kriterien des politischen Mottos dieses Blogs Sozial, Sicher und Standhaft – je nach innen und außen – erwähnt und eingeordnet.

Nun werde ich dies auch für Pete Buttigieg und Amy Klobuchar noch nachholen.

Sozial:

Sowohl Pete Buttigieg als auch Amy Klobuchar wollen die Ungleichheit der Einkommen u. a. durch einen höheren Mindestlohn verringern. Ebenso möchten beiden sicherstellen, dass sich jeder US- Amerikaner eine vernünftige Gesundheitsversorgung leisten kann. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des individuellen Mindestbedarfs erwähnen aber beide nicht. Bei Arbeitslosigkeit würde so für US- Amerikaner weiterhin die Gefahr bestehen, zumindest nach meinem Kenntnisstand, ihren Grundbedarf nicht ohne private Wohlfahrtsorganisationen zu decken. Zwar bezeichnet sich Herr Buttigieg als „demokratischen Kapitalisten“, unter diese Bezeichnung fällt auch unsere soziale Marktwirtschaft, aber zumindest so etwas wie Hartz 4 hat er nicht im Programm. Bernie Sanders möchte, so habe ich ihn zumindest verstanden, dagegen tatsächlich ein System für gemeinsame soziale Sicherheit, zumindest so wie in Deutschland, einführen. Pläne zur Vergesellschaftung der US- Wirtschaft konnte ich auch bei ihm glücklicherweise nicht finden, obwohl er sich ja auch selbst als „demokratischen Sozialisten“ bezeichnet. Wobei je nach Definition da sowieso die Sozialdemokratie mit drunter fällt.

In Bezug auf die Weiterentwicklung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Schritte hin zu einem machbaren, tragfähigen, keinen Einzelstaat überfordernden internationalen System gemeinsamer Sicherung des Mindestbedarfs, oder einer fairen Ressourcenteilung kommen von diesen beiden eher wenig Vorschläge oder Finanzierungskonzepte für entsprechende Forschungsprojekte. Frau Klobuchar möchte zumindest, dass die USA international wieder eine Werte- gebundene Führungsrolle übernimmt.

Sicher:

Hie entsprechen die Positionen der beiden Kandidaten, soweit ich das aktuell überblicke, weitgehenden den Vorstellung dieses Blogs zum Thema Sicherheit. Beide sind dafür dass die USA über ausreichend starke Streitkräfte verfügt und international Werte- gebunden Verantwortung übernimmt.

Standhaft:

Es ist natürlich auch wichtig wirtschafts- und außenpolitisch die richtigen Entscheidungen, auch wenn diese nicht immer allen gefallen, zu treffen, um international Werte- gebunden bestehen zu können. Das könnte diesen beiden Kandidaten wohl auch zugetraut werden, wobei aber besonders Herr Buttigieg eben doch noch recht wenig politische Erfahrung hat und auch noch recht jung ist. Der Sprung vom Bürgermeister zum Präsidenten ist schon recht groß.

Zumal Herr Buttigieg, der Name ist übrigens maltesisch und heißt wörtlich „Vater des Geflügels“ , auch noch die Verfassung ändern möchte (https://en.wikipedia.org/wiki/Pete_Buttigieg). Zum einen begrüßenswerter Weise um den Einfluss großer Vermögen auf die US Politik zu verringern zum anderen um das höchste US Gericht umzugestalten, dort sollen dann 15 Richter Platz finden. 10 permanente und 5 welche einstimmig von den übrigen gewählt werden sollen. Da wäre man dann aber wieder bei dem Problem des kleinsten gemeinsamen Nenners.

Und bei jeder Verfassungsänderung muss man heutzutage genau darauf achten, dass da nicht Berater mit am Werk sind, die ihre eigenen Vorstellungen oder die ihrer Auftraggeber mehr oder weniger offen mit einfließen lassen wollen. (https://rkslp.org/2020/02/01/verfassungspoker/)

Fazit:

Bernie Sanders bleibt von allen Präsidentschaftskandidaten weiterhin der Kandidat, welcher den Werten dieses Blogs, nach Meinung dieses Blogs, am nächsten kommt. Mit etwas Abstand vor nun Amy Klobuchar und dann Elisabeth Warren, um es bei den ersten dreien zu belassen.

Ein Kommentar zur Wahl des neuen FDP Ministerpräsidenten in Thüringen durch die Stimmen der AfD

Die Thüringer CDU und die FDP sollten sich nochmal ganz genau überlegen, wie lange sie, nachdem sie Thüringen der Tatsache ausgesetzt haben, nach dem ersten Bundesland mit einem NSDAP Minister 1930 nun auch noch das erste Bundesland zu sein, in welchem ein FDP- Ministerpräsident, nur durch die Stimmen der AfD, auch noch der Höcke- AfD, gewählt wurde und diese Wahl auch noch angenommen wurde, diesen Zustand aufrecht erhalten wollen.
Und das nachdem sie beide eine Koalition mit der Links- Partei in Thüringen, ohne auch nur zu versuchen, inhaltlich zu einander zu kommen, kategorisch ausgeschlossen hatten.
Gleichzeitig sollte ein Angebot von der Thüringer SPD und den Grünen für Gespräche über eine Werte- gebundene Koalition mit der Linkspartei an die CDU und FDP abgegeben werden. Oder ansonsten die Aufforderung zu Neuwahlen.
Damit Thüringen schnellstmöglich wieder eine Regierung mit Anstand und Vernunft bekommen kann und mit einem sozialen Gewissen, nach innen und außen. Vom Gewissen her standhaft bleiben!

Verfassungs- und Vertragspoker

Sollte man die Regeln unserer deutschen, der EU- Verfassung oder internationaler Verträge (zukünftig) nicht mehr mehrheitlich demokratisch legitimiert bestimmen, sondern individuell legitimiert?

Also sollten wir zukünftig nur noch solche Verfassungs- und Vertragsregeln und gemeinsame Institutionen zulassen, welche von allen Bürgern aus freien Stücken heraus ihre Zustimmung erfahren?

Wenn Sie jetzt denken, so ein Quatsch, da würde man sich ja nie einig, so was fordert ja eh keiner, dann lesen sie mal „Wettbewerb und Regelordnung“ von Viktor Vanberg, einem ehemaligen Leiter des Walter Eucken Instituts in Freiburg oder „The Limits of Liberty“ von James M. Buchanan, dem ehemaligen „Chef- Ökonomen“ von Charles Koch (US- Milliardär).

Und wenn Sie jetzt meinen, von denen habe ich noch nie was gehört. Die sind bestimmt nicht einflussreich. Dann „googeln“ sie mal nach denen und nach den Herausgebern des Buches „Wettbewerb und Regelordnung“, Nils Goldschmidt und Michael Wohlgemuth. Und nach dem jetzigen Leiter des Walter Eucken Instituts, Lars Feld. Nils Goldschmidt ist unter anderem Leiter der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft, die galt früher mal als „inoffizielles Sprachrohr“ der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Das, zumindest ehemalige, politische Beratungs- Flaggschiff des Ordoliberalismus. Und Lars Feld ist einer der 5 Wirtschaftsweisen der Bundesregierung. Von denen berufen sich meist alle bis auf „den einen von der Gewerkschaft“ auf den Ordoliberalismus.

Der hat Tradition in Deutschland!

Nicht ganz zu unrecht.

Und dieser Ordoliberalismus wurde nun von Viktor Vanberg „weiterentwickelt“ zu einer Theorie, die auf dem Prinzip der individuellen Legitimierung von Verfassungsregeln beruht.

Von nun an konnten und können sich also auch Vertreter dieser „interessanten“ Theorie als Ordoliberale bezeichnen.

Und keiner berichtete oder berichtet darüber und keiner regt sich auf, außer mir.

Der Ordoliberalismus und unsere daran angelehnte „Soziale Marktwirtschaft“ sind als Gegensatz zum Staatssozialismus und zur gelenkten Staatswirtschaft entstanden. Die Wirtschaft soll innerhalb eines politischen Rahmens unter Vermeidung von Vermachtung möglichst frei gedeihen können. Allerdings mit dem Vorrang der Mindestbedarfsdeckung jedes einzelnen vor den weiteren Wünschen der bereits „versorgten“ (Walter Eucken, „Grundlagen der Wirtschaftspolitik“).
Unsere soziale Marktwirtschaft entsprach aber, wenn auch aktuell nicht mehr so ganz :), dem Modell von Herrn Müller- Armack und Herrn Adenauer, welche die Wohlstandsverteilung, anders als Ludwig Ehrhard, ebenfalls nicht komplett dem Markt überlassen wollten. Also nicht nur die Mindestbedarfssicherung. Herr Müller-Armack war auch der Überzeugung, dass der (Welt-) Markt einer aktiven Steuerung bedarf um nicht zu kollabieren, siehe „Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft“.

Aber auch der Ordoliberalismus, nach Walter Eucken, trat für Werte- basierte Verfassungsregeln ein.
Das diese praktisch niemals die Zustimmung aller erlangen können, wird denen mit Sicherheit auch klar gewesen sein.

Auch ein Viktor Vanberg wird wissen, dass, man denke nur an das organisierte Verbrechen, eine Zustimmung aller zu einer zumindest minimal tragfähigen Verfassung praktisch nicht realisierbar ist.

Deshalb wird es ihm und Herrn Buchanan wohl einzig um die Legitimierung des Strebens einer Minderheit, auch gegen den Willen der demokratischen Mehrheit, nach einer Verfassung nach ihren Wunschvorstellungen gegangen sein.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Demokratien auf jeden Fall einen in der Verfassung verankerten Schutz für Minderheiten unabhängig vom aktuellen Willen der Mehrheit brauchen.
Dabei geht es aber auch um Mindestbedarfssicherung, soziale Gerechtigkeit und Fairness, usw.
Nicht um den Schutz vor nicht diskriminierenden Steuern, Sozialabgaben usw.

Die Wunschverfassung von Herrn Charles Koch würde wohl aus sozialer Sicht ziemlich karg bis komplett abschaffend ausfallen.

In der EU sind wir ja seit einigen Jahren auch dabei eine Verfassung, besser gesagt die einzelnen Verfassungsregeln auszuarbeiten. Und Herr Vanberg ist da bei einem Blick auf die wichtigen Lobbygruppen auch ganz vorne mit dabei, zum Beispiel in der Kangaroo Group.

Nun könnte man die Befürchtung äußern, dass in die wichtigen Entscheidungen zur Ausgestaltung der EU- Verträge der Wille Charles Kochs und Co. eingeflossen ist.

Das mag sein, eher wahrscheinlich wäre aber, dass von Teilen der deutsche Seite bewusst, zur Beratung, auf Herrn Vanberg und Co. zurückgegriffen wurde, um am Ende eine „wunschgemäße“ EU- Verfassung zu haben. Immerhin kommt eine EU- Verfassung, welche nur jeden Staat zur Gewährung der vier wirtschaftlichen Freiheiten verpflichtet, ohne Sozialausgleich und Co., uns als aktuell Export- stärkste Nation in der EU zumindest kurzfristig, aus unsozialer Sicht gesehen, nicht ungelegen. Aber eben nur kurzfristig. Die Mindestbedarfssicherung als Teil des politischen Rahmens wurde von den Ordoliberalen nicht aus reiner „Nächstenliebe“ zwingend vorgesehen. Also selbst aus „unsozialer“ deutscher Sicht braucht die EU eine tragfähige Form von gemeinsamer Mindestbedarfssicherung. Und die Konsenspflicht bei sozialen Regelungen in der EU ist da, zumindest aus Zeitgründen, auch nicht gerade hilfreich.
Wahrscheinlicher ist also, dass wenn es eine Einflussnahme gab, diese auch der Mehrheit der deutschen Verhandlungsseite unbemerkt blieb. (Zu viele Juristen … :))
Nutzen würde solch eine EU- Verfassung ohne sozialen politischen Rahmen, trotz Pflicht zur Gewährung wirtschaftlicher Freiheiten, am Ende wohl nur den Gegnern eines demokratischen Europas.

Könnte also bitte mal noch jemand anders, als immer nur ich, ein Auge auf unsere Ordoliberalen „Wirtschaftsweisen“ werfen! Das wäre echt angemessen.

Ich habe ja noch die Hoffnung, dass es sich bei den ganzen Verflechtungen und Theorien von Herrn Vanberg und Co. nur um eine Inszenierung der vernünftigen und (sozial-) gewissenhaften Fraktion der Ordoliberalen handelt, um auf das Fehlen eines sozialen Rahmens in der EU und der Weltwirtschaft im allgemeinen hinzuweisen. Dann würde es aber langsam mal Zeit werden diese Inszenierung aufzudecken…