Keine Zwangsverträge wirtschaftlicher Freiheit

Wie ich bereits in den letzten beiden Blog- Beiträgen dargelegt habe, gehört zu einem gemeinsamen Markt auch ein gemeinsamer Werte- gebundener demokratisch legitimierter Ausgleichsmechanismus, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, und/oder die Option den gemeinsamen Handel so weit wie zur Eindämmung von Staaten und sonstigen Akteuren , die ihren fairen sozialen, wirtschaftlichen, nachhaltigen oder zur gemeinsamen Sicherheit nötigen Beitrag nicht leisten, einschränken zu können.

Denn der größte gemeinsam erbrachte wirtschaftliche Gesamtertrag nutzt einem nichts, wenn man davon keinen fairen oder zumindest soweit möglich ausreichenden Anteil abbekommt.

Und solange die „anderen“ den gemeinsamen Markt wieder verlassen können, ohne dabei für einen fairen Ausgleich sorgen zu müssen, ist es auch wichtig, dass man zumindest nicht zwischenzeitlich „einzel- wirtschaftlich“ relativ gesehen unverhältnismäßig schlechter dasteht als vorher, am besten bis zur angemessenen Gleichverteilung, sogar besser.

Der EU-Binnenmarkt ist ein gutes Beispiel für solch einen Vertrag des Zwanges zur Gewährung wirtschaftlicher Freiheit ohne einen angemessenen demokratisch legitimierten Ausgleichsmechanismus oder zumindest eines ausreichenden Handlungsspielraums um demokratisch legitimiert für solch einen Ausgleich zu sorgen. Ohne gemeinsame Währung findet zwar durch Wechselkursanpassungen ab einem bestimmten Zeitpunkt im Idealfall ein automatischer Ausgleich der Leistungsbilanzen statt, aber eben eventuell nur auf einem Niveau der Wirtschaftskraftverteilung, dass einige Staaten schlechter, und aus Sicht der Mindestbedarfssicherung zu schlecht, stellen kann, als ohne freien gemeinsamen Markt. Und bei zusätzlich freiem Kapitalmarkt kann ein „Staat“ einen anderen zuvor weitgehend leer kaufen, bzw. seine Wirtschaft und Ressourcen in Besitz nehmen bevor es zumindest zu solch einem Ausgleich kommt.

Und eine gemeinsame Währung in einem gemeinsamen freien Markt, ohne Ausgleichsmechanismus oder zumindest ausreichendem gemeinsam demokratisch legitimiertem Handlungsspielraum ist natürlich der absolute Super- Gau. Da wirken die Konzentrationskräfte der Wirtschaftskraft so stark, dass es bei Leistungsbilanzdefiziten direkt zu einer Umverteilung hin zu den Staaten mit den besten Produktionsbedingungen kommt, und da alle über die gleiche Währung verfügen, und niemand daran gebunden ist, die ausländischen Devisen wieder im Herkunftsland auszugeben oder zu investieren, kann das Produktions- stärkste Land dieses Geld einfach behalten, zum Beispiel um seine Staatsfinanzen zu sanieren.

In dieser Ausgangslage, wo wirklich alles für eine Priorisierung der Lösung dieses mittelbar auch für den Frieden und die Freiheit in Europa wirklich äußerst gefährlichen Problems spricht. Kamen dann vor ein paar Jahren TTIP, CETA, JEFTA, usw. .
Alles Handelsverträge um auch noch die letzten Zölle und nicht-tarifären Handelshindernisse zu beseitigen. Wobei zumindest CETA in der aktuellen Fassung international das Recht von Staaten durch Zölle und ähnlichem ihre Zahlungsbilanzen auszugleichen nicht weiter zu beschneiden scheint. Hier scheint nach meinem Verständnis des Vertragstextes, weiter dieses hier zu gelten: https://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/09-bops.pdf. Zu diesem Wissen bin ich aber auch erst heute Abend gelangt. Da muss man sich erstmal über GATT 1994 hin durch hangeln. Da steht echt „wahrscheinlich“ drin, zu der Frage ob GATT 1994 in diesem Punkt so bleibt wie GATT 1947.

„The GATT articles concerned — XII and XVIII:B — will probably not work very differently under
GATT 1994 than under GATT 1947. Nevertheless, the understanding reached in the Uruguay Round on these articles is quite significant, particularly as regards the kind of restrictions that countries may be authorized to introduce.“

Im CETA Vertrag „https://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/ceta-chapter-by-chapter/index_de.htm“ steht dann, dass die Bestimmungen von GATT 1994 gelten.

Einen höchst problematischen Paragraphen gibt es dort aber:

„

ARTIKEL 8.12 Enteignung

(1) Eine Vertragspartei darf eine erfasste Investition weder direkt verstaatlichen oder enteignen
noch indirekt durch Maßnahmen gleicher Wirkung wie Verstaatlichung oder Enteignung (im Folgenden „Enteignung“), es sei denn, dies geschieht

a) zu einem öffentlichen Zweck,

b) nach einem rechtsstaatlichen Verfahren,

c) diskriminierungsfrei und

d) gegen Zahlung einer umgehenden, angemessenen und effektiven Entschädigung.

Es wird klargestellt, dass dieser Absatz im Einklang mit Anhang 8-A auszulegen ist.

(2) Die Höhe der Entschädigung nach Absatz 1 muss dem fairen Marktwert entsprechen, den die

Investition unmittelbar vor dem Bekanntwerden der Enteignung oder bevorstehenden Enteignung hatte, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Zu den Bewertungskriterien gehören der Fortführungswert, der Wert der Vermögensgegenstände, einschließlich des ausgewiesenen Steuerwerts der materiellen Vermögensgegenstände, sowie andere zur Bestimmung des fairen Marktwerts geeignete Kriterien.

(3) Die Entschädigung muss darüber hinaus Zinsen zu einem marktüblichen Zinssatz für die Zeit

„

Größere De- Privatisierungen sind so wohl kaum noch möglich. Eine Vergesellschaftung der Wirtschaft wäre damit wohl vom Tisch, zumindest nach meinem Verständnis.

Unter ARTIKEL 8.9 Investitionen und Regulierungsmaßnahmen
Sind alle möglichen Klarstellungen aufgelistet, was alles nicht als „Enteignungsgleiche Maßnahme“ gilt. De-Privatisierung steht da nicht drin. Spannend ist auch die Frage, ob man als Regierung noch dadurch entschädigen dürfte, dass man, wenn man zum Beispiel Wohnungen und Grundstücke, da sich dies als vorteilhafter erwiesen hätte, wieder zu einem öffentlichen Gut machen möchte und sich dadurch das Gesamtvermögen in privater Hand um 3 % verringert, die betroffenen Bürger aus den restlichen 97% anteilig fair entschädigen dürfte. Also die bekämmen zum Beispiel Aktien. Oder würde das dann als Enteignung der anderen zählen? Und müsste man dann mehrere Generationen lang aus den Einkommen der Bürger umverteilen?

Soviel zum aktuellen CETA- Vertrag.

Also dieser Vertrag sorgt für eine enorme Ablenkung und ist zumindest was den Investitionsschutz angeht, nach meinem aktuellen Verständnis, auch weiter stark einschränkend, was den staatlichen Zugriffsspielraum auf privates Vermögen angeht, anstatt dass man sich mal um einen wirtschaftlichen oder finanziellen Ausgleichsmechanismus in der Eurozone, der EU, der Nato und dem Rest der Welt kümmert. Vor allem in der Eurozone ist das zwingend nötig, nicht erst seit der Corona-Pandemie.

Stattdessen muss man neue Vertragstexte für internationale Abkommen durchwühlen, ob sich da wieder ein neuer Weg aufzutun droht, die unbedingte freie Verfügungsgewalt über das Privatvermögen vor dem demokratisch legitimierten staatlichen Zugriff zu schützen.
Nur gut, dass man dabei von Organisationen wie „Mehr Demokratie“ unterstützt wird, bei den ein Herr Prof. Lars Feld vom Walter Eucken Institut in Freiburg gleich mit im Kuratorium sitzt. Na der sollte wohl zumindest wissen wo man da am besten danach sucht…

Seoul G20- Gipfel (2010): Obama: Überschüsse begrenzen – Merkel: Dies wäre unvereinbar mit dem Ziel eines freien Welthandels

Ich hatte mich ja gerade letzten Samstag in meinem letzten Blog- Beitrag (https://rkslp.org/2020/05/09/gatt-vertrage-1947-eines-der-beiden-hauptziele-gewahrleistung-eines-ausgleichs-der-zahlungsbilanzen/ ) darüber gewundert, was aus dem einem der beiden ursprünglichen GATT- Zielen „Ausgleich der Zahlungsbilanzen“ geworden ist.

Zumindest 2010 hatte der damalige US- Präsident Barack Obama dieses Ziel, das damals als Garant einer stabilen Weltwirtschaft gegolten hatte, nochmals ausdrücklich genannt.

Damals forderte er auf dem G20- Gipfel in Seoul die globale Begrenzung von Leistungsbilanzüberschüssen auf einen festen Prozentwert des BIPs, damit sich die Wirtschaftskraft gleichmäßiger über die Staaten der Welt verteilen sollte.

Diese Forderung entsprach also weitgehend den Regeln der aus den Lehren der beiden Weltkriegen ersonnen, den Zielen der Kooperation und Stabilität dienenden, neuen Weltwirtschaftsordnung:

Die Erschaffung eines möglichst zollfreien gemeinsamen Weltmarktes eingebettet in eine kooperative, der Stabilität verpflichtete Ausgleichsunion der beteiligten Staaten.

Die Antwort der damaligen, wie gegenwärtigen, deutschen Kanzlerin Angela Merkel war:
„Dies wäre unvereinbar mit dem Ziel eines freien Welthandels.“ (Quelle: https://www.zeit.de/news-112010/11/HAUPTGESCHICHTE-G20-GIPFEL-DONNERSTAG27222114xml)

Nun würde ich Frau Merkel einmal nicht unterstellen wollen, dass Sie damals eine Anhängerin eines Laissez-faire Weltmarktes gewesen wäre oder es heute ist, sie hatte damals ja auch gesagt, dass sie gegen Handelsungleichgewichte sei, nur halte sie „eine politische Festlegung von Obergrenzen für Leistungsbilanzüberschüsse oder -defizite (…) weder“ für „ökonomisch gerechtfertigt noch politisch angemessen“ und „Wir können über Ungleichgewichte auf der Welt sprechen. Aber wir können dafür nicht die Differenz aus Export und Import nehmen.“

Da stellt sich einem natürlich direkt die Frage: Ja welche „Zahlen“ sollen denn besser darüber Auskunft geben, ob ein Staat vom gemeinsamen freien Markt, welcher keine Selbstverständlichkeit ist, profitiert? Staaten mit einem hohen Importbedarf an Rohstoffen, wie Deutschland, sind nun einmal auf einen Weltmarkt angewiesen der offen genug ist, damit diese Staaten zu annehmbaren Bedingungen genug exportieren können um ihren Importbedarf auszugleichen.

Also gerade solche Staaten sollten darauf achten, dass zumindest qualitativ genügend andere Staaten, und bei Demokratien zumindest die Mehrheit ihrer Bevölkerungen, ein Interesse daran haben, dass der Welthandel frei und fair genug bleibt. Und die Arbeitsbedingungen zumindest annehmbar. Und eine gemeinsame Priorisierung der Deckung des Mindestbedarfs wäre natürlich auch nicht schlecht. Vor allem im Hinblick auf das gern genannte Ziel „Frieden und Freiheit“. Der unnötige Hunger der anderen ist diesem Ziel meist abträglich, vor allem auch seiner ethischen Legitimation.

Aber zurück zu Frau Merkel, wenn man sich dann als Regierungschefin eines solchen Staates allen erstes hinstellt, und von sich gibt, dass das Verhältnis von Export und Import keine Kennzahl für Handelsungleichgewichte sei, sollte man sich doch mal überlegen, ob man sich nicht besser andere ökonomische Berater zulegt oder selbst mal nachdenkt bzw. über seine Gedanken und Intentionen reflektieren sollte. Es wäre Interessant zu erfahren, wie Frau Merkel nun, fast 10 Jahre später, darüber denkt.

Nachdem Herr Obama mit seiner Forderung damals ziemlich alleine da stand und sie deshalb zurückgezogen hatte, haben wir nun seit fast 4 Jahren einen US- Präsidenten Trump.

Und die Staaten mit einem aktuellen Leistungsbilanz- Defizit in der Eurogruppe hätten es nun nachdem sie bereits ein Jahr später mit dem „Europäischen Semester“ und dem „Gesamtwirtschaftliches Ungleichgewichtsverfahren“ ebenfalls Gremien und Verfahren zum Ausgleich von Ungleichgewichten inklusive einer Kennzahl für ein Höchstmaß an vertretbaren Leistungsbilanzdifferenzen kreiert hatten, wohl sehr viel leichter, wenn Sie den damaligen US- Präsidenten Obama damals nicht so alleine hätten stehen lassen. Denn viel getan hat Deutschland immer noch nicht um seinen Leistungsbilanzüberschuss abzubauen.
Zumal dieser bei einer gemeinsamen Währung oder gekoppelten Währungen, wie bei Bretton Woods und GATT damals, noch um einiges schwerer wiegt als bei getrennten Währungen mit der Option für automatische Wechselkursanpassungen. Aber auch dort kommt es bei Handelsbilanzdifferenzen durch die Option den anderen Staat erst mal „leerzukaufen“ selten früh genug zu den für einen ausgeglichen Handel nötigen Wechselkursanpassungen.

Also für Deutschland wäre es sehr viel ratsamer sich mit einem Export zu begnügen, welcher seinen Bedarf deckt, als einen Überschuss an Arbeit zu verteidigen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Weltmarkt demnächst, durch übertriebene Schutzmaßnahmen der anderen nicht mehr frei genug ist, da die übrigen Staaten nicht mehr einen Freihandel mit einem unkooperativen Staat mit Standorten mit besseren Produktionsbedingungen akzeptieren wollen, oder dass man später mal, wenn man selbst mal wieder zu wenig exportieren kann, wie Anfang der 1930er Jahren, da die eigenen Standorte doch nicht dauerhaft soviel vorteilhafter waren, und auf einen Ausgleich der Weltwirtschaftsgewichte angewiesen ist, es dann aber keine genügend kooperative Weltgemeinschaft gibt, bzw. man dann nicht unterstützt wird, da man selbst auch nicht unterstützt hat.

GATT- Verträge (1947): Eines der beiden Hauptziele: Gewährleistung eines Ausgleichs der Zahlungsbilanzen

Ich hatte gerade letztes Wochenende in einem alten VWL Buch von Herrn Arthur Woll (https://de.wikipedia.org/wiki/Artur_Woll) aus dem Jahr 1996, welches ich mir Anfang 2000 gekauft hatte, nochmal folgendes zu den Zielen der Weltwährungs- und Weltwirtschaftsordnung, welche im Bretton Woods Vertrag 1944  und in den GATT Verträgen 1947 aufgelistet worden waren gelesen: 

Ziel 1:
Abbau von Zöllen (die lagen damals bzw. in den 30ern noch bei 50% im Durchschnitt) und nicht-tarifäre Handelshindernissen

Ziel 2: Abbau von Devisenbeschränkungen

Ziel 3: Gewährleistung eines Ausgleichs der Zahlungsbilanzen (heute Leistungbilanzen) der Mitgliedsstaaten 

Herr Woll schrieb dann selbst, dass die ersten beiden Ziele weitgehend erreicht wurden, die Zölle hätten 1996 schon nur noch bei 4% im Durchschnitt gelegen. [Und die Effekte bei der Beseitigung der nicht-tarifäre Handelshindernisse wären laut Dani Rodrik (Harvard Professor https://de.wikipedia.org/wiki/Dani_Rodrik) nicht sonderlich groß] 

Das dritte nicht.   

Das ursprüngliche Ziel der Nachkriegsordnung, welche bis Anfang der 70er Jahre noch Bestand hatte, war es also, dass man zwar einen gemeinsamen Markt schafft, aber auch dafür sorgt, dass die Zahlungsbilanzen untereinander ausgeglichen sind.  Da die Wechselkurse damals mehr oder weniger fest an den Dollar gekoppelt waren und nur bei „fundamentalen“ Ungleichgewichten ab- oder aufgewertet werden durfte ergab sich daraus, zumindest sehe ich das so, das mittelbare Ziel, dass die Wirtschaftskraft und der Lebensstandard zwischen den Mitgliedsstaaten durch wirtschaftspolitische Eingriffe, laut Herrn Woll durch binnenwirtschaftliche Maßnahmen der Defizit- aber auch der Überschussstaaten, zu einem Ausgleich gebracht werden sollten. [Und wohl gemerkt gab es damals auch noch keinen freien Kapitalverkehr, welcher es Überschuss- Staaten ermöglichst erst mal in einem Staat „auf Einkaufstour zu gehen“, bevor eine Wechselkursanpassung bei freien Wechselkursen, welche es heute gibt, stattfindet.]  

Also ein durch Kooperation politisch eingebetteter gemeinsamer Markt ohne Zölle, von dem alle Mitgliedsstaaten profitieren, war, nach meiner Meinung, das Ziel. 

Gut, zu gemeinsamen sozialen und ökologischen Mindeststandards und Regulationen stand da jetzt noch nichts, aber auch nichts, was dem entgegenstehen hätte sollen. 

Und statt, dass wir jetzt Ziel 3 international endlich mal umsetzen würden und auch die nötigen Lehren aus den letzten Jahrzehnten ziehen würden.

Nämlich „Überschussstaaten“ wie Deutschland unternehmen selten bis nie etwas gegen ihre Überschüsse, eher das Gegenteil. 

Und somit die übrigen Mitgliedstaaten aktiv Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen ergreifen können dürften müssten, zum Beispiel durch Schutzzölle. 

Laut Herrn Woll wäre es nämlich einfach darzulegen, dass es aus einzelstaatlicher Sicht, sehr wohl vorteilhaft für Staaten sein kann solche Schutzölle zu erheben, nur der gemeinsame Welt- Ertrag würde zurückgehen. Wenn man davon aber sowieso dann weniger abbekommt nutzt das solchen Staaten dann auch nichts.

Zumal bei gleicher oder gekoppelter Währung. 

Und statt dem, wird die ganze außenhandelspolitische Energie fast ausschließlich darauf verwendet die letzten Zölle und nicht-tarifären Handelshindernisse auch noch zu beseitigen, und dabei auch noch den aktuellen Defizitstaaten und auch allen anderen, denn man weiß ja nie was kommt, per Vertrag die Möglichkeit zu nehmen gegen unkooperative Staaten die nicht ihren Beitrag zur Erfüllung des 3ten Ziels leisten, politisch zum Beispiel durch Zölle vorzugehen.

Stattdessen wird versucht einen immer größeren Anteil des Weltmarktes zu einem reinen Freimarktsystem, ohne Möglichkeit sich gegen unkooperative Staaten und Nicht- staatliche Akteure durch eine Beschränkung der wirtschaftlichen Freiheit zu schützen, umzuformen. 

Diese ganzen Aussagen lassen sich leider auch fast 1 zu 1 auf die aktuelle EU und die Eurozone übertragen.

Eine Entgegnung auf den Artikel „SICH ABSCHOTTEN NUTZT KEINEM“ von Jakob von Weizsäcker im aktuellen Vorwärts

Jakob von Weizsäcker (SPD), Chefvolkswirt im Bundesfinanzministerium hat für den neuesten „Vorwärts“ einen Artikel geschrieben, „SICH ABSCHOTTEN NUTZT KEINEM“.

Darin kritisiert er einerseits einen wieder erstarkenden Wirtschaftsnationalismus, welcher sich dadurch zeigen würde, dass einige Staatenlenker mächtiger Staaten, ohne einen Namen zu nennen, auch schon vor der Corona- Pandemie begonnen hätten der „protektionistischen Irrlehre“ zu folgen, dass die Weltwirtschaft ein „merkantilistisches Nullsumenspiel“ sei, in welchem der Starke versuchen sollte anderen Nationen seinen Willen durch Tricks und Erpressung aufzuzwingen.
Als anderes Negativbeispiel für die aktuelle Entwicklung nennt er Vorschläge, er hat dabei wohl Bayern im Blick, dass ein „Präventismus als neuer Protektionismus“ aktuell entstehen würde, welcher Handelsbeziehungen zu anderen Nationen deshalb „kappen“ bzw. „reshoren“ wolle, da man sonst Gefahr laufen würde, dass die anderen später ihrerseits zu einem ungünstigen Zeitpunkt die Handelsströme „kappen“ könnten.

Das klingt zunächst mal sehr nach der alt bekannten kurzsichtig national sozialen bzw. national wirtschaftslibertären Darstellung, dass der frei oder offene Markt schon von sich aus fair und solidarisch wäre, da er jedem Menschen aus jedem Staat die gleichen Chancen auf Wohlstand oder zumindest auf ein auskömmliches Einkommen bieten würde und die Gesamtleistungskraft der Weltwirtschaft dadurch so groß werden würde, dass es irgendwann von alleine schon durch die Ausgleichskräfte des Marktes für alle reichen würde.

Darauf, dass ein freier und offener Weltmarkt vor allem den Staaten, welche über Standorte mit guten Produktionsbedingungen oder gefragten Ressourcen verfügen und zusätzlich selbst einen hohen Importbedarf haben, entgegenkommt wird dabei nicht eingegangen.

Und auch nicht darauf, dass die Konzentrationskraft der Wirtschaft hin zu wenigen Orten zu groß ist, als dass ein freier Markt alleine, mit zumindest ausreichender Sicherheit, zu einem Gleichgewichtszustand führen könnte, welchem jedem ein Auskommen ermöglichst, nicht mal nur für die Arbeitswilligen.

Es ist also wichtig zunächst mal zu unterscheiden aus welcher Intention heraus man sich für faire und offene Märkte einsetzt und bis zu welchem Punkt der Handel frei also sich selbst überlassen bleiben soll.

Einer der wichtigsten Gradmesser hierfür ist aber eben die Leistungsbilanz, zusammen mit dem Importbedarfsniveau und dem Lebensstandard, zumal wenn man über eine gemeinsame Währung verfügt.

Sobald man hier, zum Beispiel durch einen natürlichen Produktionsstandortsvorteil oder durch das vorhanden sein gefragter Ressourcen einen Überschuss aufweist und trotzdem nicht für einen primären wirtschaftlichen oder einen sekundären finanziellen Ausgleich sorgt, wenn dies von den Staaten mit einem Minus gefordert wird, verhält man sich unfair und unsozial. [Sparen für die Rente bei einer ungünstig verlaufenden demokratischen Entwicklung mag da ein berechtigter Einwand sein, dann muss man sich aber fair einigen und es nicht einfach einseitig so festlegen wollen, eventuell müssen die anderen auch für die Rente sparen.]

Obwohl man einen höheren Anteil an der Weltwirtschaftskraft besitzt als man aktuell benötigt oder für den aktuellen eigenen Konsum haben möchte versucht man nicht einen Ausgleich herbeizuführen, damit es für die anderen auch reicht, oder diese von ihrem Lebensstandard näher an den eigenen heranrücken können, sondern warnt nur gleich vor ideologischen Protektionisten, die sich komplett soweit es nur irgendwie geht zum eigenen Vorteil vom Rest der Welt abschotten wollen. Meistens wird dann noch auf die Weltwirtschaftskrise nach 1929 verwiesen.
Freilich ohne zu betonen, dass damals die „Hayek’sche den freien Markt einfach machen lassen“- Position zusammen mit der Politik des knappen Geldes die Krise erst richtig ins Rollen gebrachte hatte. Die dann noch von der US- Seite durchgeführten protektionistischen Maßnahmen hatten die Sache dann internationale nur noch weiter verschlimmert. Zumal die USA damals einen Leistungsbilanzüberschuss mit dem Rest der Welt hatten. Damals hatten wir das Defizit. Und das wurde dann natürlich als wir immer noch unseren Importbedarf decken mussten aber noch weniger Güter deswegen exportieren konnten noch größerer. (https://de.wikipedia.org/wiki/Weltwirtschaftskrise)

Also für das Urteil, ab wann ein Staat, welcher zu Abwehr- oder Schutzmaßnahmen im Handel mit einem anderen Staat greift unfair oder unsolidarisch handelt, ist es sehr entscheidend den Gesamt- Kontext zu betrachten.
Kurzgesagt: Ein Staat mit Überschuss, welcher zu solchen Mitteln greift, handelt dann meist unfair und unsozial einer mit Defizit meist nicht.

Außnahmen bilden zum Beispiel zu starke Abhängigkeiten bei wichtigen Gütern,
(siehe hier: https://rkslp.org/2019/06/30/ein-paar-uberlegungen-zu-leistungsbilanzen/).
Da gebe ich dann Herrn Söder von der CSU recht. Wobei dieser aber zusammen mit der gesamten Union immer noch viel zu sehr versucht unseren Überschuss schön zu reden und sich zumindest bisher noch gegen jeglichen, wie schon mehrfach beschrieben, aus fairen, solidarischen und nicht zuletzt dadurch auch aus eigennützigen Gründen nötigen Ausgleich vor allem mit den Eurostaaten aber auch mit dem Rest der EU, Europas und der Welt stemmt.

Wer sich anderen gegenüber nicht fair und machbar solidarisch genug verhält, steht früher oder später alleine da und hat dann ein schlechtes Vorbild abgegeben, wenn er selbst mal auf Solidarität angewiesen ist.

Deshalb gilt: der Markt darf nicht zu frei sein. (#nichtzufrei, #nottoofree)

Zumindest das scheint auch Herr Weizsäcker mehr oder weniger so zu sehen, wenn er schreibt, dass „wenn der Handel nicht nur frei, sondern auch fair ist“, „Natürlich muss man gezielte
Abwehrmechanismen haben und die Resilienz von Wertschöpfungsketten erhöhen.“ und „kein Mensch und Land heutzutage ausschließen können, eines Tages international auf faire Regeln und Solidarität angewiesen zu sein“.

Aber auch in seinem Artikel fehlt eben die zum Ausdruck gebrachte Einsicht, dass ein Staat der Leistungsbilanzüberschüsse, trotz Aufforderung durch „Defizit-Staaten“, zumal aus dem gleichen Währungsraum, nicht machbar und zumutbar ausgleicht sich unfair und unsozial verhält und dadurch eine zu weitreichende Gegenreaktion herbei beschwören kann, welche die wirtschaftliche Freiheit auf dem Weltmarkt zu sehr eingeschränkt und zu noch mehr unfairen und unsolidarischen Handlungen führen kann, anstatt einfach nur zu einem fairen und machbar solidarischem Ausgleich.

Ebenso muss man vorsichtig sein, wenn man ein internationales Regelwerk anstrebt, welches Fairness und Solidarität durch internationale Regeln erzwingen möchte. Ein Rechtsrahmen, welcher Nationalstaaten und ihre Bürger zu Ausgleich und zum Leisten ihres gemeinschaftlichen sozialen, ökologischen und sicherheitspolitischen Beitrags zwingt, mag zwar ein nötiges anzustrebendes Ziel sein. Aber der nötige politische, demokratisch legitimierte Handlungsspielraum muss trotzdem national erhalten bleiben und transnational geschaffen werden. Und man muss aufpassen, dass einem das „Nachtwächterstaats Lager“, der „Freunde des Vorrangs der wirtschaftlichen Freiheit“ dabei nichts „unterjubeln“ und man später mit einer internationalen Regelordnung dasteht, welche den unbedingten Vorrang der wirtschaftlichen Freiheiten vor jedweden transnationalen aber auch vor zu vielen nationalen demokratisch legitimierten sozialpolitischen Maßnahmen vorsieht, und aus welcher man auch später nicht mehr so ohne weiteres wieder raus kommt, obwohl man es mehrheitlich möchte.

Ein Kommentar zur Diskussion über TTIP (2.0)

Zur Zeit wird ja anscheinend wieder über TTIP (2.0) verhandelt. Und zwar nicht öffentlich und sogar ohne die Besetzung des Verhandlungsgremiums zu benennen.

Gut, dass nicht alle sozialen Bewegungen und Organisation aktuell nur an der sozial-ökologischen Transformation arbeiten, sondern auch welche einen Blick auf die Aktivitäten der „Freunde wirtschaftlicher Freiheit“ werfen.

Zum Beispiel Lobbycontrol prüft:

https://www.lobbycontrol.de/2020/02/alte-aengste-neu-befeuert-gentechnik-pestizide-und-chlorhuehnchen-dank-ttip-2-0/

Allerdings hatte mich hier die doch sagen wir mal vorsichtig recht positive Darstellung des freien Marktes etwas stutzig gemacht.

Deshalb hatte ich folgendes noch nicht freigegebenes Kommentar dort gepostet:

*****

Zunächst:

Gut, dass Lobbycontrol auch ein Auge darauf hat und entsprechende Forderungen mit-(stellt), dass unsere internationalen Handelsverträge nicht zu Lasten des (internationalen) Gemeinwohls neu gestaltet werden.

Aber:

Formulierungen wie:

„Letztlich ist auch Trump klar, dass Freihandel – oder das, was EU und USA darunter verstehen – die notwendige Voraussetzung für den Bestand der US-Wirtschaft ist.“;

„Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz“ (anstatt Schutz sozialer Standards, Verbrauch muss man sich erst mal leisten können); „Handel für alle“

machen mich doch etwas stutzig.

Wie ist denn die Position der Autorin und aktuell von Lobbycontrol zum Thema „Freier Markt“ und „Freihandel“?

Sollen Staaten oder Staatengemeinschaften, solange man kein transnationales gemeinsames System zur Mindestbedarfssicherung, zum Umweltschutz, zum Tierschutz, zur gemeinsamen Verteidigung usw. hat, sich gegen unkooperative und ihren machbaren fairen (John Rawls) Beitrag zum gemeinsamen Gemeinwohl nicht leistenden Staaten durch angemessene Beschränkung des Handels oder durch Zölle wehren können?

Also vertretet ihr die Position, dass man einen Weltmarkt braucht, der unter fairen, sicherheitsorientierten, nachhaltigen und sozialen Gesichtspunkten so frei wie sein soll wie es unter diesen Gesichtspunkten vorteilhaft ist?

Oder vertretet ihr die Ansicht, dass ein freier Markt für alle sowieso am vorteilhaftesten ist. Und es nur wichtig ist, den (national) staatlichen Handlungsspielraum, da der sowieso nur der Verwirklichung von Partialinteressen dienen würde, soweit wie möglich einzuschränken, damit es nicht mehr möglich sein soll, den freien Handel zur Abwehr unkooperativer und ihren machbaren fairen (John Rawls) Beitrag zum gemeinsamen Gemeinwohl nicht leistenden Staaten einschränken zu können.

Dann würdet ihr aber zu dem Lager des „Vorrangs von wirtschaftlicher Freiheit vor politischer“ gehören.

Die Hauptaufgabe von Lobbycontrol ist ja für Transparents in Bezug auf die politische Meinungsbildung zu sorgen und dafür Lobbygruppen aufzudecken.

Bleibt daher beim Streit „wirtschaftliche Freiheit“ vs. „politische Freiheit“ bitte zumindest neutral.

*****

Kommentar zur US- Präsidentenwahl 2020: Teil 2

Nach dem ersten Vorwahltermin in Iowa zeichnet sich bei den Demokraten ja bisher ein Zweikampf zwischen Pete Buttigieg (26,2 %) und Bernie Sanders (26,1 %) ab, gefolgt von Elisabeth Warren (18 %), Joe Biden (15,8 %) und Amy Klobuchar (12,3 %). Michael Bloomberg möchte ja erst später einsteigen. Bei den Republikanern hatte der aktuelle US- Präsident Donald Trump (97,1 %) klar die Nase vorn.

In meinem ersten Kommentar zur US- Wahl 2020 (https://rkslp.org/2020/01/11/kommentar-zur-us-prasidentenwahl-2020-teil-1/) hatte ich ja bereits Bernie Sanders, Elisabeth Warren, Joe Biden, Michael Bloomberg und Donald Trump im Rahmen einer Überprüfung des Kandidatenfeldes in Bezug auf die Kriterien des politischen Mottos dieses Blogs Sozial, Sicher und Standhaft – je nach innen und außen – erwähnt und eingeordnet.

Nun werde ich dies auch für Pete Buttigieg und Amy Klobuchar noch nachholen.

Sozial:

Sowohl Pete Buttigieg als auch Amy Klobuchar wollen die Ungleichheit der Einkommen u. a. durch einen höheren Mindestlohn verringern. Ebenso möchten beiden sicherstellen, dass sich jeder US- Amerikaner eine vernünftige Gesundheitsversorgung leisten kann. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des individuellen Mindestbedarfs erwähnen aber beide nicht. Bei Arbeitslosigkeit würde so für US- Amerikaner weiterhin die Gefahr bestehen, zumindest nach meinem Kenntnisstand, ihren Grundbedarf nicht ohne private Wohlfahrtsorganisationen zu decken. Zwar bezeichnet sich Herr Buttigieg als „demokratischen Kapitalisten“, unter diese Bezeichnung fällt auch unsere soziale Marktwirtschaft, aber zumindest so etwas wie Hartz 4 hat er nicht im Programm. Bernie Sanders möchte, so habe ich ihn zumindest verstanden, dagegen tatsächlich ein System für gemeinsame soziale Sicherheit, zumindest so wie in Deutschland, einführen. Pläne zur Vergesellschaftung der US- Wirtschaft konnte ich auch bei ihm glücklicherweise nicht finden, obwohl er sich ja auch selbst als „demokratischen Sozialisten“ bezeichnet. Wobei je nach Definition da sowieso die Sozialdemokratie mit drunter fällt.

In Bezug auf die Weiterentwicklung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Schritte hin zu einem machbaren, tragfähigen, keinen Einzelstaat überfordernden internationalen System gemeinsamer Sicherung des Mindestbedarfs, oder einer fairen Ressourcenteilung kommen von diesen beiden eher wenig Vorschläge oder Finanzierungskonzepte für entsprechende Forschungsprojekte. Frau Klobuchar möchte zumindest, dass die USA international wieder eine Werte- gebundene Führungsrolle übernimmt.

Sicher:

Hie entsprechen die Positionen der beiden Kandidaten, soweit ich das aktuell überblicke, weitgehenden den Vorstellung dieses Blogs zum Thema Sicherheit. Beide sind dafür dass die USA über ausreichend starke Streitkräfte verfügt und international Werte- gebunden Verantwortung übernimmt.

Standhaft:

Es ist natürlich auch wichtig wirtschafts- und außenpolitisch die richtigen Entscheidungen, auch wenn diese nicht immer allen gefallen, zu treffen, um international Werte- gebunden bestehen zu können. Das könnte diesen beiden Kandidaten wohl auch zugetraut werden, wobei aber besonders Herr Buttigieg eben doch noch recht wenig politische Erfahrung hat und auch noch recht jung ist. Der Sprung vom Bürgermeister zum Präsidenten ist schon recht groß.

Zumal Herr Buttigieg, der Name ist übrigens maltesisch und heißt wörtlich „Vater des Geflügels“ , auch noch die Verfassung ändern möchte (https://en.wikipedia.org/wiki/Pete_Buttigieg). Zum einen begrüßenswerter Weise um den Einfluss großer Vermögen auf die US Politik zu verringern zum anderen um das höchste US Gericht umzugestalten, dort sollen dann 15 Richter Platz finden. 10 permanente und 5 welche einstimmig von den übrigen gewählt werden sollen. Da wäre man dann aber wieder bei dem Problem des kleinsten gemeinsamen Nenners.

Und bei jeder Verfassungsänderung muss man heutzutage genau darauf achten, dass da nicht Berater mit am Werk sind, die ihre eigenen Vorstellungen oder die ihrer Auftraggeber mehr oder weniger offen mit einfließen lassen wollen. (https://rkslp.org/2020/02/01/verfassungspoker/)

Fazit:

Bernie Sanders bleibt von allen Präsidentschaftskandidaten weiterhin der Kandidat, welcher den Werten dieses Blogs, nach Meinung dieses Blogs, am nächsten kommt. Mit etwas Abstand vor nun Amy Klobuchar und dann Elisabeth Warren, um es bei den ersten dreien zu belassen.

Kommentar zur US- Präsidentenwahl 2020: Teil 1

Nun beginnen ja bald die Vorwahlen in den USA.
Vor allem bei den Demokraten ist der Ausgang ja noch sehr offen und die Vorwahlen daher spannend.

Bevor man sich mit der Frage auseinandersetzt, welchen Vorwahl- Kandidaten man denn nun als Nominierten bevorzugen würde und natürlich auch wen man sich gerne als nächsten US- Präsidenten wünschen würde, sollte man wohl zunächst mal klären, welche politischen Überzeugungen und Ziele der nächste US- Präsident denn haben sollte.

Hierfür orientieren wir uns einfach wieder am politischen Motto dieser Plattform „sozial, sicher, standhaft – im Sinne von international bestehen können -; jeweils nach innen und außen.“

Sozial:
Uns ist vor allem eine staatliche Mindestbedarfssicherung, solange der Gesamtertrag dafür ausreicht, wichtig. Eine entsprechende Priorisierung des wirtschaftlichen Treibens zur Erfüllung dieses Ziels ist zu gewährleisten. Ebenso sind wir der Meinung, dass eine faire, gerechte und „solidarische“ Einkommensverteilung, auch über die Mindestbedarfsdeckung hinaus, nicht (komplett) dem Markt überlassen werden sollte. Die Aufrechterhaltung des hierfür nötigen demokratisch legitimierten sozialpolitischen Handlungsspielraums ist zu gewährleisten. Also keine dieses Ziel gefährdende Beschränkungen in der Verfassung und keine internationalen Verträge, mit solch einer Wirkung. Im Fall der USA muss die Mindestbedarfssicherung, zur Erfüllung dieser Vorgabe, auf Bundesebene stattfinden und nicht nur innerhalb jedes Bundesstaates einzeln. Das gleiche gilt für die Einhaltung von Mindeststandards im Bereich der Arbeit, der Gesundheit, der Bildung, des Umweltschutzes usw. Auch die Höhe der Steuerabgaben sollte kooperativ abgestimmt sein und zumindest eine Besteuerungsuntergrenze von der Bundesebene festgelegt werden. Ein „Race To The Bottom“- Wettbewerb bei den sozialen Mindeststandards und bei der Höhe der Besteuerung ist nach unseren Wertvorstellungen nicht akzeptabel.
Wenn man sich hierzu die demokratischen Kandidaten anschaut kommen Bernie Sanders und Elizabeth Warren dem mit Abstand am nächsten. Bei Herrn Biden finden sich zwar auch viele sinnvolle sozialstaatliche Verbesserungen im Wahlprogramm aber insgesamt wirkt das doch alles noch zu nahe an der Überzeugung „Der (freie) Markt wird es schon richten“. Herr Booker zeigt hier auch einen guten Willen, sein Programm wirkt aber noch etwas weniger abgerundet wie das der beiden Erstgenannten. Das liegt aber natürlich auch an den weniger umfangreichen finanziellen Mitteln dieses Kandidaten. Von den republikanischen Kandidaten erfüllt hier, einschließlich des US Präsidenten Trump, zumindest bisher, von den vorgestellten Wahlprogrammen her betrachtet, keiner diese Mindestansprüche. Wobei Herr Trump immerhin anzuerkennen scheint, dass man das Wohl der Bürger nicht einfach dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen darf, auch und vor allem nicht bei internationalen Verträgen. Allerdings findet sich in seinem Wahlprogramm aktuell auch kein Programm zur staatliche Mindestbedarfssicherung eines jeden US- Bürgers, solange dies möglich ist.

Bleibt noch der Punkt „sozial nach außen“. Da schneidet der aktuelle US- Präsident natürlich von seinen Aussagen („Mexiko soll die Mauer bezahlen, America First -ohne zu sagen ob dann und wenn ja mit welchem Abstand noch was kommt-, Jede Nation soll sich vor allem um sich selbst kümmern. -So kommen die Aussagen von Herrn Trump zumindest rüber-, … „) und einigen seiner Handlungen (Streichung von Entwicklungs- und Sozialhilfe, …) und auch Nicht- Handlungen (die Palästinenser gibt es auch noch, mit einigen Staaten hat die USA auch einen Leistungsbilanzüberschuss daran stört sich Herr Trump nicht, …) her gesehen, natürlich sagen wir mal mit Respekt vor dem Amt, doch eher und sehr „bescheiden“ ab.
Vor allem fehlt bei Herrn Trump, aber natürlich auch bei vielen anderen Staatenlenkern, das Ziel, dass sich die internationale Gemeinschaft sozial, wirtschaftlich und politisch so weiter entwickelt, dass man sich bald möglich gegenseitig den Mindestbedarf zum Leben garantieren kann und wird. Und auf das Thema Umweltschutz als ein extrem wichtiges globales gemeinsames Ziel sei an dieser Stelle auch nochmals hingewiesen.

Beim Thema internationale Verträge und Kooperation bleiben aber, neben den anderen republikanischen Kandidaten, leider auch die demokratischen Kandidaten eher etwas blass.
Bernie Sanders hat da wieder die Nase vorn, sein soziales Programm für die Welt(- wirtschaft) hat aber auch noch Luft nach oben. Bei Frau Warren befürchte zumindest ich noch eine etwas größere Nähe zu Konzepten von internationalen Freimarktkonzepten, ohne sozialen Ausgleich oder die nötige nationalstaatliche Handlungsfreiheit, aber das kann natürlich auch täuschen. Bei Herrn Biden ist diese Befürchtung noch größer. Und von Herrn Booker hat man zu diesem Thema noch zu wenig gehört. Da müsste dann noch was kommen. Herr Bloomberg wirkt diesbezüglich auch nicht gerade beruhigend.

Sicher:
Man sollte in der Lage sein seine Mindestwerte nach innen und außen verteidigen zu können.
In einer Gemeinschaft ist das natürlich nicht immer für jeden so einfach zu erreichen.
Demokratien haben daher im Idealfall immer eine Verfassung die bestimmte Mindestwerte als Beschränkungen für die Regierenden festschreiben. Das Streben nach Durchsetzung der individuellen Mindestüberzeugungen als Teil der Verfassung oder als Teil von internationalen Verträgen darf aber natürlich nicht auf einem Art Verfassungs- Basar ausgetragen werden, wo sich derjenige durchsetzt, der die bessere Verhandlungsposition hat oder die anderen am besten übers Ohr hauen kann. Diesbezüglich muss man auch in der EU noch viel lernen. Eine Verfassungsoption für Werte- gebundene Autonomie bis hin zur Unabhängigkeit, wenn man sich den absolut nicht einig werden kann, hätte zumindest für mich schon was positives. Bliebe dann nur die Frage offen, wer wo wohnt. 🙂

Na ja. Und in Diktaturen bestimmt sowieso der oder die „Mächtigsten“ die Werte für alle.

Ein Wert den wohl fast alle wichtig finden, ist, dass man erst mal selbst seinen fairen oder, wenn das weniger ist, zumindest den nötigen Anteil an den „Früchten“ der Welt abbekommt.

Bei den übrigen Werten und auch schon bei der Frage, welche Mittel zur Erreichung des ersten Zieles akzeptabel sind, werden die Meinungen wohl auseinander gehen.

Wie auch immer, zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Wunsches sein eigenes Leben bzw. dass der Gemeinschaft, welcher man vorsteht, nach seinen eigenen (Mindest-) Werten, oder denen der (Mehrheit der) Gemeinschaft, führen zu können, braucht man die nötige physische, das heißt meist militärische, Stärke. Am besten durch Bündnispolitik. Und natürlich die nötige politische Handlungsfreiheit. Wobei ein Einzelner oder eine Teilgruppe in einer Gemeinschaft natürlich auch zuviel Handlungsfreiheit haben kann.
Aber eben auch zu wenig …

Und dann stellt sich natürlich noch die Frage nach dem Recht der anderen ihr Leben nach den eigenen Überzeugungen leben zu können. Inwieweit ist man da bereit sich zurückzuhalten? Oder gar zu unterstützen? Und wer darf, sollte oder muss, in einer Gemeinschaft unterstützen oder sich zurückhalten? Und wenn ja, was bekommt er oder sie oder die Teilgruppe dafür als Gegenleistung, bzw. auf wie viel muss verzichtet werden, und gibt es eine Priorisierungen?

Zurück zur Praxis, für den Wunsch nach einer ausreichend starken Armee stehen ja zumindest alle bisher persönlich genannten Kandidaten.
Und soweit ich das aktuell überblicken kann, scheint das Wahlprogramm von den genannten auch diesen Wünsche zu genügen. Die eigene Armee kann natürlich auch zu mächtig werden, was dann zum einen zu einem Wettrüsten führen kann und auch mit Hinblick auf zukünftige Wahlergebnisse und die Machtverteilung in der eigenen politischen Gemeinschaft der Aufrechterhaltung der eigenen Werte entgegenstehen kann. Denn eine Werte- gebundene Ausstiegsoption, mit einem fairen Anteil der Waffen, bietet ja bisher noch kein Staat. 🙂 Dies bezüglich müsste man dann wohl eventuell zumindest bei Herrn Trump die Sache im Auge behalten.

Es ist aber natürlich auch wichtig, dass man seine Armee zusammen mit derjenigen seiner betroffenen oder einfach unterstützenden (Bündnis-) Partnern auch in angemessenem Umfang einsetzt. Die Gefahr dies, zur Sicherung seiner eigenen ethisch begründeten Interessen, im Notfall zu wenig zu tun besteht wohl hoffentlich bei keinem. Auch bei Bernie Sanders, Frau Warren und Herrn Bloomberg nicht, da besteht zumindest hinreichend genug Hoffnung. Bei diesen drei ist höchstens die Gefahr des eventuell später dann recht „teueren“ lange Hoffens auf eine friedliche Lösung sehr ernsthaft zu prüfen.
Bleibt der Punkt des zu umfangreichen, zu gefährlichen oder einfach falschen Einsatzes der Armee in Bezug auf die Sicherung seiner eigenen ethisch begründeten Interessen.
Wie diesbezüglich der letzte Einsatz der US- Armee im Irak durch US Präsident Trump, nach Meinung dieses Blogs, zu bewerten ist, möchte ich hier nicht öffentlich ausformulieren, auch da hierzu nicht alle relevanten Informationen öffentlich zugänglich sind und eine akkurate Beurteilung so zumindest schwierig ist und Deeskalation nun am wichtigsten ist. Allgemein bleibt nur zu sagen, dass man klar formulieren muss, wer aus welchen Gründen, die eigenen absoluten Mindestwerte und/oder die eigene Sicherheit oder diejenige von Verbündeten bedroht oder bereits eine klar gezogene diesbezügliche rote Linie überschritten hat und dass man dies auch klar frühzeitig entsprechend kommuniziert, solange nichts gravierendes dagegen spricht. Gegenüber allen beteiligten. Und Gewalt, zumal tödliche, darf immer erst als letzte Option angesehen werden, wenn sonst keine andere Möglichkeit mehr besteht großes ungerechtes Unheil für einen selbst oder einen Verbündeten oder einfach einen anderen abzuwenden. Natürlich muss man, wenn es nicht anders geht, dann aber auch entsprechend handeln, unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit und Vermeidung von Kollateralschäden. Wobei das Aufzwingen des eigenen Glaubens oder allgemein der eigenen Wertvorstellungen anderen Individuen gegenüber, niemals eine Rechtfertigung zur Gewalt sein darf.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die US- Armee zum Wohle anderer, auch nicht unmittelbarer Bündnispartner, was einem natürlich auch später einmal selbst zu Gute kommen kann, eingesetzt wird ist wohl bei Herrn Biden am höchsten, wobei dies aber natürlich nicht ohne Gefährdung von den eigenen Soldaten zu haben ist.
Wobei Frau Warren, die sonst unter Berücksichtigung der hier genannten Werte und Überzeugungen im „Rennen“ um die Gunst dieser Plattform, als Wunschkandidat*in für den Posten des nächsten US- Präsidenten recht gut liegt, mit Aussagen wie einem einfachen „Nope.“ in der New York Times, auf die Frage, ob am Ende ihrer „ersten“ Amtszeit noch US- Truppen in Afghanistan sein werden, aufpassen muss. Unabhängig von den Interessen Dritter ist es eventuell auch schon aus reinem US- Interesse nicht vorteilhaft später als Präsident(in) sich frühzeitig so eindeutig festzulegen. Aber man muss ja auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und noch bleibt ja Zeit, die eigenen Position etwas kontextbezogen zu präzessieren.

Standhaft – im Sinne von international bestehen können – :

Hier geht es um die Aufgabe staatliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Staat, in diesem Fall, die USA, politisch, militärisch, wirtschaftlich und wissenschaftlich relativ gut dasteht, den eigenen Ansprüchen gerecht werden kann und die eingegangen Verpflichtungen, wenn nichts gravierendes dagegen spricht, erfüllen kann.

Beim Thema „wirtschaftliche Rahmenbedingungen“ finden sich ja mit die größten Unterschiede in den Wahlprogrammen der Kandidaten wieder. Bernie Sanders und Frau Warren wollen in etwa eine soziale Marktwirtschaft wie wir sie in Deutschland (aktuell) haben. Das entspricht auch den Wünschen dieser Plattform. Herr Booker scheint auch mehr Richtung soziale Marktwirtschaft zu tendieren. Herr Biden ist da noch etwas „laissez faire“-er eingestellt. Herr Bloomberg dürfte sich diesbezüglich knapp hinter Herr Biden einreihen.
Herr Trump scheint kein Anhänger der staatlichen sozialen Sicherheit zu sein. Sein Ansatz besteht wohl mehr darin jeden am Markt in Arbeit bringen zu wollen. Auch da der Markt, auch mit staatlicher Unterstützung, wohl kaum jemals jedem ein zumindest den Mindestbedarfs deckendes Einkommen garantieren kann, ist dies allerdings kein funktionierender Ersatz für soziale Sicherheit, nach Meinung dieses Blogs.

Ein anderes wichtiges Thema sind internationale Handelsverträge und die Ausgestaltung des Rahmens der „Weltwirtschaft“ im Allgemeinen.
Das wohl Beste an der Präsidentschaft von Herrn Trump war und ist (bisher), nach Meinung dieser Plattform, dass er der erste US- Präsident war und aktuell ist, der der Herrschaft des „laissez faire“- Marktes und der Ideologie der grenzenlosen wirtschaftlichen Freiheiten ernsthaft die Stirn geboten hat. Wenn auch nur dort wo er einen Schaden für die fairen Interessen der USA sieht und gesehen hat. Man muss ihm auch zugute halten, dass er sich dort für einen ausgeglichenen Handel einsetzt und eingesetzt hat, nicht für einen mit plump dem größten Vorteil für die USA. Ob seine Maßnahmen wirtschaftlich klug waren und sind ist eine andere Frage, wobei man man aber auch sagen muss, dass auch ein US- Präsident alleine nur begrenzte Mittel zur Verfügung hat um handelspolitisch seine Überzeugungen durchzusetzen. Da bräuchte er dann auch die Stimmenmehrheit des Kongresses mit dafür.

Es bleibt zu hoffen, dass (auch) zukünftige US- Präsidenten (und natürlich auch andere Staatschefs), die nationale und internationale Sicherheit, die Mindestbedarfdeckung der eigenen Bevölkerung, mit fairen Mitteln, und auch die des Restes der Welt, den Fortbestand der politischen Freiheit der Menschen, die nicht unnötig und unsozial beschränkte Handlungsfreiheit der Regierenden und allgemein gesprochen des Wohlstandes der Völker nicht der Ideologie der unbegrenzten wirtschaftlichen Freiheiten, bis hin zum Ausleben der blanken Gier, opfern werden. Immerhin ein Anfang wurde durch Herrn Trump gemacht. Wenn auch vielleicht von der Intention und den Mitteln her nicht gerade optimal.
Aber immerhin gibt es von nun an für jeden zukünftigen und gegenwärtigen Staatenlenker, der diesbezüglich hinter Herrn Trump zurückfällt nur noch ein Wort um diesen zukünftigen und gegenwärtigen Staatenlenker und seine Amtszeit zu beschreiben: Fail! (, oder Maulwurf! :))

Fazit:

Also unter Berücksichtigung der Einschätzungen, welche in diesem Blogbeitrag geäußert wurden, liegt in der Gunst dieser Plattform, für die Wahl zum nächsten US- Präsidenten aktuell Bernie Sanders aktuell in Führung. Mit etwas Abstand folgt Frau Warren knapp vor Herrn Biden. Bei der Benennung der ersten drei Plätze möchten wir es dann auch erst mal belassen. Bis zur Wahl ist es ja auch noch ein paar Monate hin und bis dahin kann noch viel passieren.
Und egal wer es am Ende wird. Bei jedem Kandidat bleibt die mehr oder weniger große Hoffnung, dass die nächste US- Präsidentenamtszeit mindestens gut verläuft. Sowohl für die US- Amerikaner als auch für den Rest der Welt.
Und die finale Beurteilung einer Amtszeit erfolgt am besten zum Ende hin.
Und im historischen Kontext nochmals, wenn alle Dokumente freigegeben werden konnten und wurden.

Kommentar zu den Vor- und Nachteilen von internationalen Wirtschafts- und Handelsabkommen wie TTIP, CETA, JEFTA und Co. Teil 2

Regulatorische Kooperation:

Zunächst mal etwas zu den Vorteilen der Kooperation bei regulatorischen Maßnahmen. Wenn sich die demokratisch legitimierten Regierungen einiger Länder auf die gemeinsame Definition ihrer Produktbestimmungen, Mindeststandards usw. einigen, um keine unbegründeten Handelshindernisse innerhalb eines gemeinsamen Marktes zu haben ist das wohl zunächst mal eher als vorteilhaft anzusehen. Jedes unnötige Hindernis verringert den Gesamtertrag, (die Frage ist dann vielmehr, wer alles von diesem Ertrag etwas und wie viel abbekommt). Und da Staaten laut den Vertragstexten der genannten Abkommen auch weiterhin die Möglichkeit haben sollen die eigenen Mindeststandards usw. selbst auszugestalten, diese sollen nur den Handel nicht unnötig erschweren, ist eine institutionelle Möglichkeit zur gemeinsamen Kooperation untereinander begrüßenswert. Diese Kooperationen müssen natürlich zumindest mittelbar demokratisch legitimiert worden sein.

Wichtig im Bezug auf die Kooperation bei den Mindeststandards ist, dass jeder Staat weiterhin die Möglichkeit behält seine lokalen Märkte vor Produkten zu schützen, die die eigenen Mindeststandards nicht erfüllen. Das muss sowohl für Produktstandards als auch für soziale Standards gelten. Zur Not muss man bei einem multinationalen Vertrag einen Staat komplett vom eigenen Markt fernhalten können oder diesen zumindest mit Strafzöllen belegen können. Denn es geht darum nur die unnötigen Zölle und Handelshindernisse zu beseitigen. Dafür muss man sich aber eben einig (genug) werden. Verträge sollten immer zu Koalitionen der Willigen führen, deren Wertvorstellungen weit genug übereinstimmen. Verträge mit Staaten, welche außerhalb des eigenen Mindestanspruches an Werte liegen, müssen leicht kündbar bleiben, damit der eigene Staat zusammen mit denjenigen anderen Staaten, deren Überzeugung man weit genug teilt handlungsfähig bleibt. Das betrifft auch die Einigung auf militärische Mindestausgaben, den je weniger ein Staat dafür ausgibt, um so billiger kann er produzieren. Das ist unfair. Ob jetzt 1%, oder 2% angemessen ist ist eine andere Frage. Aber wenn man Teil einer Wirtschafts- und Verteidigungsunion ist muss man sich eben an die gemeinsamen Verabredungen halten. Und kann nicht einfach individuell machen was man möchte. Sonst wird man zum Libertären und fährt die Gemeinschaft gegen die Wand.

Was wir zusätzlich brauchen ist eine tragfähige solidarische Sozialunion.
Diese muss aber immer den eigenen Mindestansprüchen genügen, sonst muss man sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten eine neue Union suchen.

Ein gemeinsamer freier Markt (inklusive Kapitalmarkt) ohne eine solidarische Sozialunion, welche zumindest den eigenen Mindestansprüchen genügt, entspricht nun wirklich nicht dem Leitbild unserer Sozialen Marktwirtschaft nach Herrn Müller- Armack.

Wahrscheinlich sollte man sich bei der Wahl seiner Regierung an den Kant’schen Imperativ halten und darauf drängen, dass sich die eigene Regierung dann auch daran hält und Bündnisse mit Staaten eingeht, die das auch tun. Nur so hat der Wunsch vom politischen freien Bürger mit Wahlrechten im Zeitalter der Globalisierung eine Chance.

Kommentar zu den Vor- und Nachteilen von internationalen Wirtschafts- und Handelsabkommen wie TTIP, CETA, JEFTA und Co. Teil 1

In diesen Blogbeiträgen sollen nach und nach, die Vorteile und Nachteile dieser Abkommen dargelegt werden.

Investitionsgerichte:
Fangen wir mal mit einem Beispiel an, dass für die Einrichtung eines solchen, mit demokratisch legitimierten Richtern besetzten, Gerichtes spricht:
Nehmen wir mal an ein Pensionsfond aus einem kleinen Land wie Lettland hätte in Kanada einen großen Teil seines Vermögens in den Bau eines Einkaufzentrums investiert und sich dabei auch an das geltende Recht dort gehalten. Und nehmen wir weiterhin an, dass dieser sich bei der Ausgestaltung der Außenfassade für einen künstlerischen Entwurf entschieden hätte. Nehmen wir nun weiterhin an, dass das Einkaufszentrum 20 Jahre voll ausgelastet sein müsste, um die Kosten für den Bau wieder einzuspielen. Wenn nun eine neue kanadische Regierung, es muss sich nicht mal um eine handeln die Letten nun eben nicht so besonders mag :), ein neues Gesetz entlässt, dass solche Fassaden als mit dem nationalen Selbstverständnis als unverträglich einstuft und eine sehr teuere Umgestaltung fordert, und die kanadischen Gerichte mittlerweile mehrheitlich auch bei der Auslegung der kanadischen Gesetze eher im Sinne der aktuellen Regierung entscheiden, wäre dann ein Schiedsspruch eines internationalen Investitionsgerichts, welches von der Kanadischen Regierung verlangen würde, den Lettischen Pensionsfonds für den entstanden Schaden, und dem bis zu diesem Zeitpunkt im gemeinsamen Wirtschaftsraum durchschnittlichen Jahresgewinn zu entschädigen? Wohl eher nicht. Dies ist also ein Beispiel, welches für die Einrichtung solcher Gerichte spricht.

Nun ein zweites Beispiel. Nehmen wir einmal an ein weltweit agierender Pensionsfond hätte in Lettland eine riesige Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien gebaut, dessen Baukosten, den jährlichen Steuereinnahmen dieses Landes entsprechen würde. Und unterscheiden wir nun noch einmal zwei Fälle. Im ersten hätte sich der Fond nicht an lettisches Recht, sondern nur an das gehalten, an welchem sein Stammsitz ist. Und nun würde das lettische Gericht Nachbesserungen verlangen. Um es kurz zu machen, ich hoffe einfach mal , dass es nie eine Handelsunion ohne eigene demokratische legitimierte Legislative geben wird, bei dem sich in solch einem Fall der Fond erfolgreich vor einem Schiedsgericht gegen das lettische Recht durchsetzten könnte. Gehen wir also gleich zu Fall zwei. Hier nehmen wir an, eine neugewählte lettische Regierung hätte bemerkt, dass der Betrieb der Anlage zu starken Umweltschäden führen würde, und daher nicht mehr gestattet wird. Die Anlage sollte Strom für ganz Europa liefern, und die Lettische Regierung wäre nicht am Gewinn beteiligt gewesen. Kann der Fond nun über ein Schiedsgericht, eine Entschädigung verlangen, welche den lettischen Staat ruinieren würde? Oder kann es gar den Weiterbetrieb erzwingen, da eine Entschädigung von seitens der lettischen Regierung unmöglich ist? In solchen Fällen braucht man wohl eine gemeinsame Haftung aller beteiligten (Volks-) vermögen um zu einer fairen Lösung zu kommen. Eine einseitige staatliche Haftung ist hier wohl nicht praktikabel. Man benötigt also eine gemeinsame Steuerpolitik der an der Handelsunion beteiligten Staaten und Unionen.

Nehmen wir noch ein drittes Beispiel mit hinzu. Ein transnational agierender politisch motivierter (Medien-) investor hätte alle bekannten Zeitungen in Lettland gekauft und würde diese nun zur einseitigen politischen Stimmungsmache missbrauchen. Soll die lettische Regierung dann die Möglichkeit haben, diesen Investor zu enteignen, zum Beispiel mit Hilfe eines Gesetztes wie „Eigentum verpflichtet“? Dafür würden die Staatseinkünfte wohl noch reichen. Aber was ist, wenn diesem Investor auch ein Großteil der Lettischen Industrie gehört? Diese Entschädigungssumme könnte der Staat nicht mehr aufbringen. Soll die Regierung dann die Möglichkeit haben diesen Investor ohne Entschädigung zu enteignen? Oder bekommt der politisch motivierte Investor seinen Willen und kann damit die lettische politische Freiheit untergraben?

Was sehen TTIP, CETA, JEFTA und Co. in solch einem Falle vor?

Spielt der Schutz der politischen Freiheit vor, durch Vermachtung der Wirtschaft hervorgerufene, Abhängigkeiten und Erpressbarkeiten der Regierungen und Staaten von der Wirtschafts- und Finanzmacht noch irgend eine Rolle im Zeitalter der Hyperglobalisierung?

Die politische Freiheit und die demokratisch legitimierte Handlungsfähigkeit der demokratischen Staaten muss endlich wieder mehr zählen als der politische Wille einiger Wirtschaftsmächte und Superreicher. Da geht die Entwicklung leider seit den 80er und vor allem den 90er Jahren in die falsche Richtung. Das muss sich dringend wieder ändern.

Zu Zeiten eines Konrad Adenauers oder eines Helmut Schmidts hätte es sowas nicht gegeben! 🙂 Aber heute laufen ja (fast) alle wieder den Lehren eines Herrn Hayeks und seiner Public Choice Nachfolger nach. Dessen Grundaussage, einfach alles den Markt machen zu lassen, hatte schon Ende der 1920er Jahre zu keinen so tollen Resultaten geführt.

Zeit zum Umdenken und Umsteuern.

Ein paar Gedanken zur Weltwirtschaft Teil 1

Die menschliche Zivilisation ist aktuell in 195 von der UNO anerkannte Staaten unterteilt.
Jeder dieser Staaten besitzt einen unterschiedlich großen Anteil an den weltweit verfügbaren Ressourcen.
Es gibt nachwachsende/erneuerbare und nicht nachwachsende Ressourcen.

Nachwachsende brauchen Platz und günstige Umweltbedingungen um reifen zu können. Die Erzeugung von erneuerbare Rohstoffen braucht ebenfalls gute Umweltbedingungen.

Die Menschen haben einen Primärbedarf an Produkten und Dienstleistungen um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Und einen Sekundärbedarf um sich Dinge leisten zu können, welche sie nicht unbedingt zum Leben brauchen aber gerne hätten.

Für fast alle Produktwünsche reicht es nicht aus, einfach Ressourcen abzubauen bzw. zu ernten. Sondern man muss in einem meist mehrgliedrigen Arbeitsprozess einen oder mehrere Ausgangsrohstoffe zu einem fertigen Produkt zusammenfügen. Dafür werden meist auch noch Verbrauchsrohstoffe benötigt, welche bei der Erstellung des Produktes oder einer Dienstleistung aufgebraucht werden. Produkte, welche ihrerseits nicht zum Verbrauch hergestellt wurden, kann man auch oftmals recyceln, um zumindest einen Teil der nicht verbrauchten Ausgangsrohstoffe wieder in ein neues Produkt einfließen zu lassen.

Für alle diese Produkterzeugungsvorgänge braucht man einen Platz, mit günstigen Produktionsbedingungen, um diese herstellen zu können.
Einige „Produkte“ wie ein Haus kann man meist nur an dem Platz vollenden, an welchem sie später auch bleiben sollen. Bei den meisten Dienstleistungen ist es ähnlich, falls sich diese nicht auch aus der Ferne durchführen lassen. Um sich die Haare scheiden zu lassen, braucht man aktuell noch einen Dienstleister an dem Ort, wo man sich diese schneiden lassen möchte.
Und auch der Prozess der Rohstoffgewinnung muss zunächst dort erfolgen, wo sich auch die Rohstoffe befinden.

Der gesamte übrige Anteil der Produktgenerierung und der Dienstleistungserbringung kann aber mehr oder weniger an jedem beliebigen Ort erfolgen.

Je niedriger die Transaktionskosten, wie Transportkosten und Zölle sind, desto freier ist man bei der Wahl der Orte, da dann die Entfernung bei den Kosten kaum mehr eine Rolle spielt.
Wenn dann auch noch die nationalen Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen mehr oder weniger gleich sind, und es eine Prüfstelle gibt, die von zumindest recht vielen Staaten anerkannt wird, welche die Einhaltung dieser Anforderungen beurteilt, kann auch von einem Ort aus für fast alle Menschen, welche solch ein Produkt haben möchten und es sich auch leisten können produziert werden.

Nun besitzen die meisten Staaten auf der Welt nicht alle Ressourcen, welche sie benötigen in ausreichender Menge selbst, und sie sind auch aus unterschiedlichen Gründen nicht immer in der Lage ihre benötigten oder gewünschten Produkte selbst herzustellen, zum Beispiel da sie nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte haben.

Deshalb besitzen die meisten Staaten einen Importbedarf.
Um diesen auszugleichen sind sie bestrebt Güter und Dienstleistungen zu exportieren.

Staaten mit vielen gefragten nicht nachwachsenden Rohstoffen können einfach diese, nachdem sie abgebaut wurden, exportieren. Zumindest bis diese aufgebraucht sind oder der Planet oder zumindest ihr Staat als Kollateralschaden des Verbrauchs oder Gebrauchs dieser Rohstoffe nicht mehr bewohnbar sein sollte.

Staaten mit guten Rahmenbedingungen für nachwachsende Rohstoffe können solche heranzüchten und diese dann exportieren. Gleiches gilt für erneuerbare Rohstoffe.

Staaten mit guten Produktionsbedingungen für die Gütererzeugung und zum Erbringen von auslagerbaren Dienstleistungen können um den Zuschlag als Standort zur Fertigung ausgewählt zu werden, konkurrieren.
Zu diesen Staaten gehört zum Beispiel Deutschland. Abbaubare Ressourcen haben wir wenig, vor allem Salz, unser Land eignet sich auch noch als Entstehungsort für einige erneuerbaren oder nachwachsende Ressourcen.

Gute Produktionsbedingungen hängen zum Beispiel vom Klima ab, von der inneren Sicherheit eines Staates, von Rechtssicherheit, gut ausgebildeten, optimal eingesetzten und ausreichend vorhandenen Arbeitnehmern, und ähnlichen Faktoren.
Und natürlich von den Lohnkosten, Unternehmenssteuern, sozialen Mindeststandards, usw..

Am Klima kann man wohl nur global etwas ändern, und das ist wie man aktuell sieht, selbst bei gut begründeter allgemeinen Gefahrenlage, sehr schwer zu realisieren.

Innere Sicherheit, Rechtsicherheit, gute Bedingungen für Arbeitnehmer (und recht viele von denen) zur Leistungserbringung sind mit Sicherheit Punkte, wo, die, den Willen und das Wissen der Bevölkerung repräsentierende Regierung eines Staates, oder eine Autokratie, Diktatur, usw. :), Einfluss darauf nehmen kann, um im Wettbewerb zwischen den Staaten, um einen möglichst großen Anteil an der weltweiten Produktion möglichst gut abzuschneiden.
Und das auf eine Weise, die auch aus sozialer Beurteilung heraus meist einen positiven Einfluss hat.

Anders sieht dies bei dem Konkurrieren mittels niedrigen Lohnkosten, niedrigen Unternehmenssteuern, niedrigen sozialen Mindeststandards usw. aus.
Diese führen dann zu einem sogenannten „Race to the Bottom“, in Produktionszweigen, mit mindest mehr als ausreichend vielen möglichen Standorten.

Ebenso verhält es sich bei Staaten mit vielen nicht nachwachsenden Ressourcen und/oder guten Rahmenbedingungen für nachwachsende oder erneuerbaren Ressourcen. Auch hier fällt der Preis, wenn das Angebot im Verhältnis zur Nachfrage mehr als ausreichend ist. Und auch hier kann an sozialen Mindeststandards eingespart werden. Also kann es auch hier zu einem „Race to the Bottom“ kommen. Um dem entgegenzuwirken haben sich Bündnisse wie die OPEC gegründet.

Bis vor kurzem gab es von den „führenden“ Industrienationen meist nur Bestrebungen die Transaktionskosten für den internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen weiter zu drücken.
Dies ist mit Sicherheit für die Frage nach dem optimalen Einsatzes der Faktoren Arbeit, Kapital und Produktionsgüter zunächst mal von Vorteil, da jede sinnlose Hürde im Produktionsprozess den Gesamtertrag der weltweiten Wirtschaftsaktivitäten reduziert.

Aber es stellt sich natürlich auch die Frage für wessen Bedürfnisse hier produziert wird.

Und ob die Befriedung von Grundbedürfnissen Vorrang vor der Befriedigung von sekundären Bedürfnissen hat.
Und natürlich unter welchen Bedingungen, sozial und ökologisch, diese Befriedigung erfolgt.

An internationalen sozialen Mindeststandards wird ja zurzeit noch recht zurückhaltende gearbeitet. Von einem grenzüberschreitenden Anspruch auf eine mindestens das lebenswerte Existenzminimum sichernde menschenwürdige Arbeit oder als Ersatz eine finanzielle Grundsicherung ganz zu schweigen.

In Deutschland wird solch ein Anspruch des einzelnen deutschen Staatsbürgers nach einem „menschenwürdigen Existenzminimum“ ja als grundrechtgleiches Recht gegenüber und mit Hilfe des Staat garantiert.

Nun ist Deutschland ja Mitglied in verschiedenen Staatenbünden:
– Der Nato zur Verteidigung
– Der UNO als Verständigungs- und Bindeglied zwischen fast allen Staaten der Erde
– Der EU als friedens- und zusammenwirkensichernde Gemeinschaft, mit dem wohl
ursprünglichen Ziel einer immer engeren politische und sozialen Zusammenarbeit
– …

Wenn man den vielen Quellen zur EU, welche man für seriös und aufrichtig genug hält, glaubt, dann wurde diese ja ursprünglich als Montanunion zur gemeinsamen Nutzung und dem gemeinsamen Aufbau einer Montan- Schwerindustrie inklusive der hier vorhandenen Rohstoffe gegründet. Da man sich nicht direkt auf eine politische Union einigen konnte, wurde daraus dann mehr oder weniger rasch eine Wirtschaftsunion.
Und später angeblich vor allem auf Betreiben von Herrn Mitterand (Frankreich) eine Währungsunion, wenn auch nicht gleich mit allen Mitgliedern, vor allem mit dem Ziel Deutschland als Gegenleistung zur Zustimmung zur Wiedervereinigung Deutschlands innerhalb der EU als Motor einer weitergehenden politischen Integration der einzelnen EU- Mitgliedsstaaten einzubinden. Das ein vereintes Deutschland innerhalb des EU- Binnenmarktes und vor allem innerhalb der Währungsunion zumindest für die nächsten paar Jahrzehnte einen natürlichen Vorteil (wegen der Größe, der geografischen und klimatischen Lage, der Bevölkerungsgröße, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beginn der gemeinsamen Union, der Größe des Sprachraumes, also bezüglich des Nutzens des Erlernen der Sprache) gegenüber den anderen EU- Staaten haben würde, und es somit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem für einige EU- Staaten prekären Ungleichgewicht der wirtschaftlichen Entwicklung kommen könnte, dürfte Staaten wie Frankreich sehr wohl bekannt gewesen sein. Deshalb gab es auch mal das Stabilisierungskriterium, dass einzelne Staaten nicht mehr als 6 % Leistungsbilanzüberschuss haben dürften. Wobei selbst dieser Prozentsatz, falls er längere Zeit im Euroraum bestand haben sollte zu einer starken Umverteilung des Vermögens zwischen den Staaten führen muss, da dieses Vermögen, anders als bei getrennten Währungen nicht nur im Ursprungsland ausgegeben werden kann und somit nicht mehr dorthin zurückfließen muss.

Die KSLP bleibt daher bei ihrer Aussage:
Die gemeinsame Währungsunion innerhalb der EU kann nur als Zwischenschritt angesehen werden, hin zu einer sozialen und politischen Union mit einem System zur gemeinsamen Absicherung eines lebenswerten Existenzminimums. Und eines angemessenen finanziellen Ausgleichssystems.

Fazit:
Weltweit konkurrieren die Staaten wirtschaftlich um die Finanzierung ihrer nationalen staatlichen Haushalte, ihrer Sozialversicherungen, falls vorhanden, und um privaten Wohlstand für ihre Bürger.
Dies kann durch das Anbieten von nicht nachwachsenden Rohstoffen geschehen, durch Anbieten von guten Umweltbedingungen zum Anbau nachwachender Rohstoffe, zum Betreiben von Anlagen zur Generierung von erneuerbaren Rohstoffen und durch Anbieten von guten Standortbedingungen zum Produzieren von Gütern und zum Erbringen von auslagerbaren Dienstleistungen.
Niedrige Transaktionskosten für den Austausch von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern und ein freier Markt sind hierbei zunächst einmal ein Garant dafür, dass diese Produktionsfaktoren dort eingesetzt werden können, wo sie den größten Nutzen erzielen. Also auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein vorhandener Bedarf, die nötige Kaufkraft des Bedarfträgers vorausgesetzt, optimal befriedigt wird.
Die optimale Konfiguration der Produktionsfaktoren erfolgt hierbei aber auf einem komplett freien Markt, bei dem sich die Konsumenten nur nach dem Preis richten nur nach der Zielsetzung im aktuellen Augenblick unter den aktuellen Bedingung „etwas“ zum besten relativen Preis anbieten zu können.
Gesellschaftliche und politische Ziele spielen hierbei zunächst einmal gar keine Rolle.
Selbst ob man das gleiche „etwas“ auch im nächsten Zeitpunkt noch zu einem guten Preis anbieten kann spielt für den Erzeugungsprozess keine Rolle.
Diese Mindestansprüche müssen von einer der Wirtschaftsgruppen (Konsument oder alle Produzenten) oder von politischer Seite her (durch Mindeststandards) bewusst als feste Vorgaben für den Prozess des optimalen Produktionsfaktoreinsatzes zur Generierungen eines „etwas“ zum besten Preis vorgegeben werden.

Also Mindestabgaben für die Finanzierung der militärische und innere Sicherheit, Mindestzeit für die Bürger demokratischer Staaten sich für die Erfüllung ihrer Aufgaben (Wählen, usw.) fit zu machen, soziale Mindeststandards (Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungen), ökologische Mindeststandards (den Planet in bewohnbarem Zustand halten, usw.) und auch wirtschaftliche Mindeststandards um auch noch in Zukunft gute „etwas“-e zu einem guten Preis erhalten zu können (langfristige Aufrechterhaltung der Exportfähigkeit eines Staates; keine Monopolbildung, die zu höheren Preisen führen kann; usw.).

Es reicht also nicht nur sich global für weniger Transaktionskosten einzusetzen, wie dies aktuell geschieht sondern man muss sicherstellen, dass die genannten Mindeststandards aufrechterhalten bleiben können und nicht der Hyperglobalisierung zum Opfer fallen.
Einige gute Ideen wie man dies sicherstellen könnte hat Herr Dani Rodrik in seinem Buch „The Globalisation Paradox“ dargelegt.

Ein weiterer wichtiger Punkt, vor allem für Staaten wie Deutschland, mit wenig Rohstoffen, aber guten Produktionsbedingungen, ist es, sich dafür einzusetzen, dass der Weltmarkt weiterhin so offen und frei bleibt, wie es die Sicherung der oben genannten Mindeststandards zu lässt. Also nicht einfach blind nur für den freien Weltmarkt kämpfen und für die uneingeschränkte Akzeptanz von Leistungsbilanzüberschüssen, vor allem bei einer gemeinsamen Währung, wie das aktuell aus Deutschland und der EU heraus leider allzu oft geschieht.
Sondern man muss auch darauf achten, dass die anderen Staaten ein Interesse daran behalten, sich für einen angemessen freien Weltmarkt einzusetzen und vor allem weiterhin mit uns Handel treiben wollen, der auch vom Umfang her zukünftig dafür ausreicht, dass wir unseren Importbedarf auf menschenwürdige Weise durch Exporte decken können.

Vor allem sollten wir nicht vergessen, dass wir zurzeit einen großen Anteil unserer äußeren Sicherheit durch Mitgliedschaften in Bündnissen „importieren“. Und gerade die Staaten der Nato, welche die militärische Sicherung der politischen Freiheit garantieren, auch wenn dies vielleicht nicht immer auf die optimale menschenwürdige Weise geschehen ist und aktuell geschieht, stehen im weltweiten Handel, vor allem mit uns aktuell, zumindest auf den ersten Blick, nicht gerade besonders gut da (wegen der Leistungsbilanzdefiziten, wobei die Prüfung in wieweit dies ein Problem darstellt, eine andere Frage ist).
Hier sollten wir aus sicherheitspolitischen Motiven heraus auch immer ein Auge darauf haben und einen angemessenen eigenen Beitrag leisten, damit wir am Ende nicht alleine dastehen.