2. EU-Blauwesten-Protest Einsatz

Fast 5 Jahre nach dem ersten Einsatz meiner EU-Blauweste, damals noch als CDU-Mitglied [dachte halt mit Merkel könnte so eine hinreichend soziale Mehrheit, auch nach außen, gesichert werden, und als Mitglied kann man etwas zur Not versuchen gegenzusteuern] bei einem traditionellem Heringsessen [ich ernähre mich aber aus Tierschutzgründen vegetarisch bis vegan seit 1998] an Aschermittwoch auch kurz vor der damaligen Europawahl 2019, war ich diesmal beim politischen Aschermittwoch der SPD Rheinland-Pfalz vor der Europawahl 2024 in der Vorderpfalz, samt Ministerpräsidentin.

Thema meines EU-Blauwesten-Protest, war die Rückkehr zum Außenwirtschaftlichen Gleichgewichtsziel aus dem Magischen Viereck des Stabilitätsgesetzes von 1967. Also gegen das Streben nach Anhäufung von Außenbeiträgen. Dazu halte ich ja auch am Freitag beim Worldsocialforum 2024 in Nepal einen online Vortrag.

Es hört sich ja schon instabil und irrational gierig an, als ein Land, das auf hinreichend offene Grenzen für den internationalen Handel zum Decken seines Importbedarfs durch Exporte angewiesen ist, seine Handelspartner dafür auch noch einen Beitrag zahlen zu lassen. Ein Außenbeitrag ist immer mehr ein Aufbrauchen seiner Handelspartner. Das werden und sollten die, vor allem bei gleicher Währung, nicht allzu lange mit machen.

Zu Zeiten als Portugal und Spanien mit ihren Silberflotten noch Europa mit Edelmetall aus der neuen Welt zu schwemmten, konnten sich die übrigen Staaten noch ein Streben nach Zahlungsbilanz-Überschüssen mit den Iberern leisten. So verteilte sich, dass neu gewonnene Edelmetall als Zahlungsmittel in Europa und darüber hinaus. Und die Industrielle Revolution konnte durch dieses neue Vermögen und die gewaltigen Fertigungsrohstoffe aus Amerika in Europa mächtig Fahrt aufnehmen. Da gab es eben wirklich was aufzubrauchen, nachdem die Europäer sich durch einen Lucky Punch, eben die Entdeckung, „i have seen something“, und Nutzbarmachung von Amerika einen gewaltigen Vorteil gegenüber dem Rest der Welt aufbauen konnten. Erst jetzt hat der Rest der Welt fast wieder aufgeschlossen, die Ressourcen Amerikas sind dafür hinreichend verteilt oder aufgebraucht, zumindest dienen sie nicht mehr so sehr als natürlicher Vorteil des Westens Eurasiens.

Außenbeiträge von Staaten ohne gigantische neue Zahlungsedelmetall-Funde sind aber eben logischerweise nicht wirklich stabil wiederholbar einzufahren. Da kann man einmal, vor allem bei gleicher Währung, die Konsumausgaben sich, mit Hilfe eines erstmals greifenden natürlichen oder historischen Vorteils, wie ihn zum Beispiel Deutschland wegen seiner Lage zwischen Reich im Westen und Arm+Rohstoffe im Osten hatte und noch etwas hat, von Bürgern anderer Staaten abschöpfen. Denen fehlt für eine Wiederholung dann aber das nötige Geld. Außer man druckt quasi wie für Italien durch die Target2-Salten neuen Geld. Das ähnelt dann einer Silbermine. Aber eben einer eigenen. So, bzw. mittelbar deren Verkäufer, können diese Kunde anderer Staaten weiter bei uns kaufen, solange es hier wegen z.B. der Lage weiter billiger ist als bei den Kunden zu Hause. Dadurch importieren wir Arbeit. Das erzeugt meist erstmal Arbeitslosigkeit in den Staaten der Kunden, und eben Rückzahlungspflichten, denn auch Target2-Salten müssen zumindest formal zurückgezahlt werden. Aber auch Abhängigkeit, da diese Staaten dann einiges nicht mehr zeitnah selbst hinreichend produzieren können. Aber auch bei uns ist zusätzliche Arbeit in Zeiten von Arbeitskräftemangel rational betrachtet kein Segen und schafft aus genannten Gründen Überkapazitäten und ungute Gewohnheiten. Und wenn man seinen Verbündeten durch ungleichen Handel schadet, schadet das meist dadurch, dass eben der Verbund schwächer wird auch einem selbst. Wobei auch hier zusätzlich gilt, wem man nicht hinreichend nutzen will, den muss man zur Not abhalten können, wenn man nicht mehr verbündet ist …

Und ist es eigentlich fair, dass Italien riesige Target2-Rückzahlungsverpflichtungen anhäufen darf kleinere Staaten wie Griechenland soweit ich weiß aber nicht? Liegt das etwas daran, dass ein „unruhiges“ Italien wegen seiner Größe bedrohlicher auf uns wirkt?

Also aus allen diesen Gründen und noch weiteren, die ich hier z.B. mal schon vor fast 5 Jahren aufgelistet hatte, finde ich das Streben nach hohen Außenbeiträgen und Exportüberschüssen für fatal.

Deshalb mein Protest und mein Vortrag am Freitag.

Hier ein paar Bilder vom Protest gestern:

EU-Blauweste Frontansicht mit Außenbeitragskurve und Welle zum Vergleich.
EU-Blauweste Rückansicht mit Außenbeitragskurve und Welle zum Vergleich.
In meiner Ecke. War aber auch ein paar mal rumgelaufen.
Das SWR hatte sich die gleiche Ecke ausgesucht wie ich. Also räumlich nicht unbedingt politisch :).

Totalsanktionen für das Bürgergeld

Was hat der Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil nun wirklich vor mit dem Sanktionsrecht beim Bürgergeld?

Kommen jetzt Totalsanktionen? [Liebe „WirRedenLieberÜberMethodikAlsInhalte“-MitBürger: Ja bei 100% kann man von Total sprechen. Also statt 100%- Sanktionen von Totalsanktionen – Aber nun wieder zurück zum Inhalt :)]

Wenn man nach Totalsanktionen im Internet sucht, kommt man zu einem inhaltlich wirklich gutem und informativem Beitrag im Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/

Dort heißt es, dass es, wie man hier nachlesen kann http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2003/2003-09-05-Hartz-IV-03-12-23-BA-Uebersicht.pdf solche Totalsanktionen schon seit 2003, also seit Hartz4 eingeführt wurde, gab.

Einen unmittelbaren Lebensmittelentzug stellte das aber nicht automatisch da, da die Arbeitsagenturen Lebensmittelgutscheine, auf Antrag, verteilen konnten. [https://www.buzer.de/gesetz/2602/al170699-0.htm]. Wohl ab nicht mussten. Also ein Missbrauchsrisiko durch BA-Mitarbeiter bestand auch hier schon.

2019 wurden dann Sanktionen von über 30% als verfassungswidrig angesehen[ und 2022 durch das neue Bürgergeld-Gesetz entsprechend gesetzlich verankert] da so die menschenwürdige Existenzsicherung nicht mehr gesichert wäre. Allerdings gab es zum Abschluss dieses Urteils eine Passage, wie hier, https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/, schön dargestellt, die unter bestimmten Gründen schon die Bedürftigkeit ausschloss, indem schon die Fähigkeit zu Annahme einer Arbeit, mit Vermögen und Einkommen gleichgesetzt wurde. Also wer ein konkretes Arbeitsangebot hat, wäre nicht mehr bedürftig. Dies verlagert, dass Problem, dass eine Arbeitsleistung erst erbracht werden muss, also das Motivationsproblem auf den Arbeitsablehnenden, bzw. auf denjenigen der morgens nicht aus dem Bett kommt. Also wer seinen inneren Schweinhund diesbezüglich nicht hinreichend überwinden kann, kann laut dieser Zusatzpassage im Verfassungsgerichtsurteil von 2019 wohl auch seine staatliche Lebensmittelversorgung verlieren.

Soweit scheint die Bundesregierung laut dem Verfassungsblog-Beitrag aber nicht gehen zu wollen, in einem solchen Fall soll vorher die Härtefall-Regelung greifen und Sanktionen gar nicht erst angewandt werden können. Hoffen wir mal das dies so bleibt und dann auch verbindlich für alle Bundesagenturen für Arbeit so gilt.

Denn auch für jemand der sich nicht hinreichend zum Arbeiten selbst motivieren kann gilt: Wem man seine Ansprüche nicht erfüllt, den muss man zur Not abhalten können. Und wenn der Hunger kommt ist wohl auch der innere Schweinehund Nahrungs-beschaffungsbereit. Halt zu direkter Existenzsicherungsarbeit und nicht als Tauschleistung. Also den wird man wohl wegsperren müssen. Das kostet wohl mehr als Lebensmittel… Außer der oder die ist depressiv und wird auch bei Hunger nicht aktiv, hier ist halt die Frage, ob das Verfassungsgericht hier dann auch eine Bedürftigkeitsstreichung für legal hält, wohl, hoffentlich, nicht.

Also bevor Sanktionen jenseits von 30% verhängt werden dürfen muss auf jeden Fall noch das SGB II geändert werden. Da hatte der Bundeshaushalt 2024 keine neue Rechtslage geschaffen. Nur Budget schon mal gestrichen.

Der Grundsatz: „In Deutschland stellt schon der Staat sicher, dass keinem finanzielle Mittel fehlen um nicht zu hungern oder verhungern, solange genug da ist.“, sollte also zumindest wenn man nichts verschüttet weiter gelten, wenn man der Darstellung im Verfassungsblog-Beitrag folgt.

Allerdings hat Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, dies bisher noch nicht bestätigt, ganz im Gegenteil nur von Heiz- und Wohnkosten Weiterzahlung gesprochen. Und das als jemand, der soweit ich mich erinnere gerne die Sozialsicherung durch ein Recht auf Arbeit ersetzen würde. Und der gerade mit der FDP koaliert, bei der man schon froh sein kann, wenn sie nicht einfach die Sozialhilfe durch ein Recht auf Steuerbefreiung ersetzen möchte. Gerne auch durch „kulturelle Hegemonieprojekte“ mehrheitsfähig gemacht.

Also nachdem ich 15 Jahre lang die Wirkung und das unfaire zustande kommen unseres Außenbeitrag übersehen hatte und dachte wir wären gute und stabile Europäer, bin ich skeptisch geworden was die Einhaltung sozialer Mindeststandards auch schon durch die SPD angeht, egal ob jetzt aus versehen nicht oder mit Absicht.

Arbeitsverweigerung rechtfertigt keine Lebensmittelentzugsstrafen und auch keine juristischen Spitzfindigkeiten, dass jemand der arbeiten könnte, ja mit Vermögenden und sonstige Einkommensbeziehern gleich gesetzt werden könnte. Auch ein Arbeitsfähiger muss es erst schaffen sich zu überwinden zu arbeiten. Vermögen und Einkommen ist direkt da. Also fehlende Überwindungsfähigkeit rechtfertigt keine Lebensmittelentzugsstrafen. Ich hoffe mal das sieht die Bundesregierung auch so, das Bundesverfassungsgericht ja leider nicht unbedingt.

Und auch das Bundesgesetz für den Haushalt 24 stellt nicht klar, dass Hunger als Härtefall gilt, auch wenn von fehlender Bedürftigkeit ausgegangen wird. Daher appelliere ich weiter an die Bundesregierung, dass der Grundsatz: „In Deutschland stellt schon der Staat sicher, dass keinem finanzielle Mittel fehlen um nicht zu hungern oder zu verhungern, solange genug da ist.“ ,zumindest wenn man nicht zu viel verschüttet, weiter gilt. Solche Grundsätze sind nicht nur für die Betroffenen und denjenigen denen unmittelbar oder mittelbar an jenen was liegt wichtig, sondern auch für die „Genug Für Alle – Fraktion“.

Wobei „Genug für alle“ aber natürlich auch die Erbringen von Arbeit erfordert. Also wenn zu Viele nötige Arbeit ablehnen muss man sich tatsächlich was überlegen. Dafür braucht man aber eine allgemeine Arbeitspflicht für solche Tätigkeit, unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes. Das ist dann wie bei der Wehrpflicht als eine besondere Art von Arbeit. Aber die Regierung spricht aktuell ja von einer bestimmten kleinen Gruppe, die sie gerne Totalsanktionieren würde, wenn diese zumutbare, also nicht mal explizit nötige Arbeit ablehnen. Also eine gesellschaftliche Nötigkeit für diese Sanktionen, z.B. um genug Arbeit zu sichern wird hier explizit verneint. 

Offener Brief an Hubertus Heil, Bundesarbeits- und sozialminister

Hallo Hubertus Heil,

du könntest klar stellen, ob nach deinen Bestrebungen Totalverweigerer von unmittelbar angebotener Arbeit, wie hier dargestellt https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/, komplett aus der staatlichen Existenzsicherung, auch schon in Bezug auf Lebensmittel, rausfliegen sollen, das scheint ja das Verfassungsgericht zu zulassen. Oder ob ihr zumindest durch Härtefallregeln weiter sicherstellt, dass in Deutschland schon staatlich abgesichert keiner verhungert oder hungert solange genug da ist. Oder ob ihr für solch ein Vergehen dann Folter und Todesstrafe indirekt wieder einführt. Ist ja klar schlimmer als Mord oder so. (ironisch gemeint)

Und ob "nicht aus dem Bett morgens kommen" auch schon als Verweigerung zählt. Oder sich nach Meinung des Arbeitgebers nicht genug anzustrengen, so dass der dann keinen Anwesenheitsnachweis unterschreibt. Das hatte mir mal ein Restaurantbesitzer erzählt, dass er sich da mal geweigert hätte sowas zu unterschreiben.

Und ob ihr wie hier dargelegt https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/, darauf achtet, dass hier nicht Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation so sanktioniert werden.

Also wenn die SPD obwohl genug da ist, jemand soviel wegsanktioniert, dass der sich nicht mehr ernähren kann, betrachte ich das als Vertrauensbruch an Wählern wie mir, denen "Genug für alle" wichtig ist. So was hättet ihr vorher ankündigen müssen dann hätte ich halt die Partei die Linke gewählt, auch wenn mir bei denen auch eigentlich (zu) viel nicht passt(e).

Von dir habe ich die Aussage im Gedächtnis: "Wäre es nicht toll, wenn man die Sozialhilfe durch ein Recht auf Arbeit ersetzten könnte"?

Zusammen mit deiner Aussage von Ende Dezember, dass Totalverweigerern nur noch die Miete und Heizkosten gezahlt werden sollen.

Ist es mir zu wahrscheinlich, dass du Leuten die das Recht auf Arbeit nicht annehmen, bzw. verschlafen ..., nun wirklich die staatliche Existenzsicherung nehmen willst auch wenn ihnen das das Leben kosten würde.

Das fände ich fürchterlich.

Daher werde ich, bis du öffentlich Entwarnung gegeben hast, bei jeder SPD Veranstaltung zumindest einen Protestschriftzug am Körper tragen.

Nach der Tatsache, dass auch die SPD in der Regierung das Ausland einen Beitrag zahlen lässt, den Außenbeitrag, dafür das sie uns offen Grenzen für Import und Export gewähren.

Und das auch die SPD Russland zumindest offiziell nicht ihren Militärhafen + Landbrücke + Fair Land für die die nach Russland wollen, aus der Ukraine91 lassen möchte. (Dann könnte die Kern-Ukraine auch viel mehr Waffen bekommen, unter der Vorgabe sie nicht zur Eroberung dieser Gebiete einzusetzen).

Ist (wäre) das schon der 3.Punkt wo die SPD nun nach meiner Meinung und meinen Werten völlig daneben liegt.

Das ist schade.

Gruß,
Thomas Hinkelmann
aktuell (noch) SPD und rkslp.org

An alle „linken“ und „Genug Für Alle“ Schreiber

Könnt ihr bitte mal was zu den Totalsanktionen des Bürgergelds schreiben. Der Bundeshaushalt sieht vor, dass alle die aktuell Arbeit zu häufig  abgelehnt haben, bzw. nicht da waren, so eingetragen wurden, .... ?, direkt nichts mehr bekommen sollen, (wenn sie nochmal ablehnen?) Das ist kein Recht sondern eigentlich eine Verpflichtung für die Agenturen, oder? Das Geld steht denen ja nicht mehr zur Verfügung. Wie viele kriegen dann auf einmal nichts mehr? Können die alle gleichzeitig klagen? Wirkt eine Klage aufschiebend? Kippt dadurch die private Nothilfe wegen überschwemmung? Ist die Polizei auf Hunger-Gewalt vorbereitet? Was bedeutet es, wenn der DBG dazu schweigt, mit einer Vorsitzenden mit Migrationshintergrund und stattdessen nur gegen Abschiebepläne aus der rechten Opposition demonstriert? Lasst das Thema bitte nicht unerwähnt.