Zur Lage der Dinge in November/Dezember 2025

Mir wurde eigentlich erst vor kurzem mal richtig bewusst, dass Rot-Grün in Deutschland 2005 mit der Agenda 2010 nicht nur die Arbeitslosenhilfe abgeschafft hatte, sondern auch den Grundsatz der seit dem Ende des 2.Weltkriegs quasi galt: „Unterhalb des Existenzminimums darf nicht sanktioniert werden. Zumindest nicht wenn nicht die Existenz des Staates oder anderer Menschen in Gefahr ist.“ Wobei beides seitdem nicht so nahe rückte, dass man es aus diesem Grunde in Erwägung hätte ziehen müssen. Zumindest nach der direkten Nachkriegszeit und mit Blick aufs Inland. Zunächst gab es aber noch Arbeitshäuser in Deutschland. Bis 1969. Also (auch) notorische Arbeitsverweigerer konnten da eingeliefert werden, und man konnte im Rahmen der Gesetze versuchen sie zum Arbeiten zu bringen. Ihre Existenz wurde aber weiter gesichert. Nach 1969 waren ja auch die Wirtschaftswunderjahre langsam zu Ende gegangen und man hatte bald eher ein Problem mit zu wenigen Arbeitsplätzen als mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitern. Deshalb gab es keinen Grund für Sanktionen bei der Sozialhilfe mehr und praktisch zumindest laut Google KI gab es mit Blick auf die zu erwartende Rechtsprechung des Verfassungsgerichts auch keine Versuche arbeitsfähige Sozialhilfe-Empfänger unterhalb des Existenzminimums zu sanktionieren. Und Arbeitshäuser waren mangels Arbeitsbedarf nun vom Kosten-Nutzen-Verhältnis zu teuer. Nur die Arbeitslosenhilfe konnte komplett gestrichen werden. Dann griff aber wohl die Sozialhilfe. Wobei ich da aber auch mal noch recherchieren könnte. Macht ja auch Sinn in einem Land wo die Todesstrafe abgeschafft ist. Warum sollte es da rechtens sein, oder warum sollte da jemand gerade Arbeitsverweigerer unnötig existenziell vernichten wollen. Also es gab bestimmt auch damals Menschen, die das gerne gesehen oder gemacht hätten. Die können ja auch nichts für ihre Veranlagung oder Überzeugung. Aber denen stand damals eben noch das Verfassungsgericht im Weg. Und in der Politik unternahm wohl auch keiner einen Versuch, daran was zu ändern. Die hatten damals noch andere Prioritäten.

Aber historisch gesehen gab es vor allem in England, was später auch von den Sozialdarwinisten um Herbert Spencer nochmal als Vorbild aufgegriffen wurde, leider zumindest temporär erfolgreiche Bestrebungen die Sozial/Arbeitslosenhilfe für Arbeitsfähige ganz abzuschaffen angeblich weil sonst die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme fehlen würde. Ausgangspunkt war das Speenhamland-Gesetz von 1795, welches jedem Armen ein Mindesteinkommen zu sprach auch Lohnunterstützend. Laut Karl Polanyi in The Great Transformation hatte das aber zur Folge das Unternehmer einfach, irgendwann auch aus Konkurrenzdruck durch mangelnde entsprechende Regulierung, weniger Lohn zahlten, da der Rest ja aufgestockt wurde. Dadurch verarmten noch mehr Arbeiter und die Arbeitsleistung sank wohl auch. Aber anstatt dann einen Mindestlohn einzuführen, und das Problem auf der Seite der Arbeitgeber zu lösen, gab man den Arbeitern die Schuld, denen der Anreiz fehlen würde besser oder überhaupt zu arbeiten. Laut Polanyi gab es dadurch zumindest kurzfristig auch mal gar keine Unterstützung für arbeitsfähige Arbeitslose mehr. Später kamen dann wieder Arbeitshäuser für „indoor-relief“.
Also so einen Wechsel von einer allgemeinen Grundsicherung zu einem „Gar Nichts für Arbeitsfähige“-Systeme gab es bereits schonmal. Mit den gleichen „die Arbeitssuchenden/Geringverdiener sind Schuld“ – Begründungen wie auch heute von extremer Möglichst-Nichts-Abgeben-Seite vorgebracht wird.

Negativ durchgesetzt hat sich da bisher allerdings vor allem die „Wer nicht arbeiten (will) soll auch nichts essen“ Variante, die vor allem bei extremistischen Sozialisten wie Lenin anzutreffen war. Und etwas verschärft auch in der DDR-Mauerschützen-Mentalität: „Wer nicht mitmacht und versucht zu fliehen wird erschossen“. Das war auch schon für die Nationalsozialisten ein Motto ihrer Wahl. Zusätzlich zu „Wer zu anders oder im Weg/ im Ziel wohnt wird erschossen bzw. vergast“. Nur Extremisten vernichten Existenzen unnötig. Das passt nicht zu einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das war auch bis 2002 noch Konsens in Deutschland. Denke ich mal.

Dann hatte ausgerechnet, die erste Rot-Grüne-Regierung bei ihren Hartz4 Reformen, beim Zusammenlegen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Sanktionsmöglichkeiten der Arbeitslosenhilfe auf die Sozialhilfe übertragen. Und damit den Grundsatz „Unter das Existenzminimum wird nicht sanktioniert“, soweit ich weiß, erstmals ausgehebelt. Die CDU-Merkel hatte dies auch nicht ändern wollen. Und diejenigen die die SPD und die Grünen damals wegen Hartz4 verließen gingen dann ausgerechnet mit der Nachfolgepartei der SED, der Mauern-Schützenpartei (das würde ich jetzt auch nicht unbedingt als fair-nötiges Töten bezeichnen), der PDS zusammen und schufen die „Partei die Linke“. Da die FDP eher sozialdarwinistisch-offen geprägt war/ist, und (daher) soweit ich weiß auch nicht gegen diese Existenz-gefährdenden Sanktionen protestiert hatte, gab es in Deutschland ab dem Moment keine gesichert nicht-extremistische Partei mit Chancen auf einen Bundestag-Einzug mehr. Nach meiner Bewertung. Also keine für die der Grundsatz „Keiner darf unnötig getötet oder im Stich gelassen werden“ noch was galt. Gut es gab noch Lebensmittelgutscheine, die die Arbeitsagenturen verteilen „durften“. Bei so einem wichtigen Punkt wo es um Leben und Tod geht ist das aber auch so schon Extremismus.

Leider fiel mir das erst 2024 mal auf, nachdem SPD-Partei-Genosse Hubert Heil, die 2019 nach einem Verfassungsgerichtsurteil nicht mehr verhängten Sanktionen, 2023 wieder einführte. Also wieder aus der SPD heraus in einer Koalition mit den Grünen, okay auch der FDP, aber von der erwartet man so was leider ja auch. Da fiel ich noch aus allen, eh schon niedrig hängenden, Wolken bezüglich Rot und Grün. Aus der SPD-Basis, und wohl auch aus der Grünen-Basis kam da nämlich kaum Widerstand damals. Nachdem ich aber in einer Dezernat-Zukunft-Online-Veranstaltung die BA-Chefin Nahles fragen konnte (hatte mich aber doppelt anmelden müssen um bei 4 weiteren Teilnehmern genug Stimmen für meine Frage zu bekommen: 2), ob es wenigstens Gutscheine gibt oder Hungern/Verhungern droht. Und die dann antwortete: Ja, dann gibt es Gutscheine, war wenigstens die SPD für die nächste Bundestagswahl zumindest wieder wählbar für mich und die Partei die Linke war mir damals noch zu wahrscheinlich zu Nahe an einem „Zu“-Kurs (zu antimilitärisch / zu viele / zu wenig vorsichtig usw. ). Aber jetzt ist schon wieder jemand aus der SPD beim Trommeln dafür wie gerecht noch mehr Sanktionen wäre ganz vorne mit dabei gewesen: Genossin Arbeits- und Sozialministerin Bas. Gut, Genosse KL-MDB Mieves meinte online nach meiner Nachfrage, die würde das nur aus Kabinettszwang sagen und machen und das (also seine Variante von „das“) wäre nicht die Position der SPD. Aber die ist halt auch SPD CO-Vorsitzende. Und SPD CO-2 gleicht ja generell nicht so gerne irgendwas aus (zumindest nicht nach Außen von Plus aus), diese Lücke in der Benennung der SPD Position dann auch nicht.

Jetzt soll schon bei versäumten Terminen schrittweise bis zum Totalen sanktioniert werden. Als wäre Existenzvernichtung das Normalste der Welt. Ein völliger Bruch mit allem was Deutschland nach dem 2.Weltkrieg bis zur ersten Rot-Grünen Regierung auszeichnete. Und wieder findet es keiner nötig von sich aus zu sagen, ob es wieder weiter zumindest Lebensmittel-Gutscheine geben darf oder die Obdachlosenhilfe in passenden Fällen eingreifen darf. Dabei würden dann zu Tode sanktioniert wenn das nicht so wäre und keiner vom Team „Keiner darf unnötig sterben/hungern“ privat eingreifen würde. Dieses Team hat aber für seine Ordnungsvorstellungen im Weltmaßstab eh schon zu wenig Geld. Und wie soll das Team bitteschön alle Betroffenen rechtzeitig erreichen?

Unfassbar. Und mit einer solchen Frage nach Gutscheinen ist zumindest noch keiner durchgedrungen, in diesem Fall. Ich bei meinem einen bisherigen Versuch auch nicht. Aber der Fall ist wohl noch nicht gesetzlich festgelegt. Außer er war Teil des Haushalt 2026-Gesetzes. Zumindest läuft in der SPD nun mal ein Mitgliederbegehren gegen Existenzgefährdende Sanktionen, initialisiert von den Jusos und DL21. Da habe ich schon unterschrieben. Mit Blick auf das neue Grundsatzprogramm 2027 oder 2028 braucht es da Klarheit. Eventuell braucht es dann eine neue Partei, wenn Sozial und Sicher nicht nur auf die Partei die Linke hoffen will.

Und 2005 wurde Hartz4 und damit diese unnötig existenzbedrohenden bzw. gleich -vernichtenden Sanktionen auch noch unter dem Hintergrund der Belastungen durch die Wiedervereinigung bei eher einem Leistungsbilanzminus in den letzten 10 Jahren beschlossen. Da dufte man wirklich noch befürchten, dass man weniger Ausgeben und mehr Arbeiten muss um international genug vom Kuchen abzubekommen. Das dann, durch den „Neoliberalen“/“NeoProprietären“-Einfluss ausschließlich bei den von demokratischer staatlicher Umverteilung Abhängigen gespart wurde, wurde mir auch erst 2019 bewusst. Als ich den Einfluss des US-„Neoliberalen“/“NeoProprietären“-Verfassungsregelspezialisten James M. Buchanan bei uns entdeckte.

Aber nun bei der neuen Vernichtungs-Sanktions-Orgie haben wir über 20 Jahre Leistungsbilanzüberschüsse hinter uns. Und mittlerweile weiß ich, dass wir durch unsere Lage und Größe im freien Standortwettbewerb einen unfairen Vorteil haben. Schon seit wir von der Sowjetunion Energierohstoffe beziehen durften. Seit deren Zusammenbruch einen allerdings noch viel größeren auch unabhängig von Russland. Das wurde durch die Kosten der Wiedervereinigung nur eine Zeit lang verdeckt. Zwischen 1950 und 1990 wurden wir öfters gedrängt etwas gegen unseren Exportüberschuss zu tun (nachlesen bei „Der Anbruch des Neoliberalismus“ von Sebastian Müller). Und taten auch immer was, bevor eine Reaktion von Außen drohte. Das wurde sogar Teil des Stabilitätsgesetzes von 1967 der ersten Schwarz-Roten Regierung. Im Zuge der EU-Verfassungs-Reformen (ja, wir hatten da die Buchanan-Fellows schon an Bord) um 2000 rum wurde das Gesetz dann aber durch eine EU-Verfassung ausgehebelt, die nicht nur dieses Gesetz sondern gleich auch fast alle nationalen (ohne hinreichend Kompetenzen jenseits von Konsens an die Adelsrepublik Polen-Litauen äh EU abzugeben) Möglichkeiten beerdigt auch schon nur aus Eigeninteresse die andern nicht durch Exporte zu überschwemmen beerdigt. Seitdem dürfen (durften? muss ich den aktuellen Stand nochmal prüfen) wir gar keine Exportzölle (außer alle in der EU stimmen zu, wie in der genannten Adelsrepublik die daran zu Grunde ging und schon zu schwach als sie die Konsenspflicht wieder aufheben wollte) mehr erheben, um Reserven aufzubauen, anstatt uns von außen mehr oder weniger planvoll verbauen zu lassen. Hinreichende Souveränität sieht anders aus.

Kann man sich (oder sollte man sich wirklich wenigstens langsam) nur fragen, wem man das eigentlich zu verdanken hat. Welcher Strömung. Welchen Interessen und Werten.

Den „Verteilung-Durch-Den-Demokratischen“-Staat phobischen, für die Aristoteles in Politik schon fragte: „Ist das Gerecht wenn die Armen den Reichen alles wegnehmen dürfen wenn sie regieren.“

oder

Den Sabotage-Linken/Sozialisten von denen schon Verein für Socialpolitik- Mitgründer Gustav von Schmoller warnte: „Nur der Inkonsequente oder derjenige der die heutige Gesellschaft ruinieren will kann komplett freihändlerisch sein“. Die EU hat(te) sich fast alle Möglichkeiten genommen nicht komplett freihändlerisch zu sein, auch falls es mal nötig wird, was es historisch immer schnell mal wurde. Und zwar genau als die UDSSR „unterging“ und China viel „von“ den Neu-Ordos gelernt hatte und der Sieg der westlichen Demokratien als gesichert propagiert wurde. Immerhin hat(te) nicht nur Deutschland zuletzt lange „Surplus“, sondern auch China und Russland. Mit diesen Freimarkt-Verträgen wie TTIP, und mit dem Rest des „Westens“ läuft man ja Gefahr den Tausch-Only Virus im Westen final zu verewigen. In einer Welt an dem am Ende nicht das bessere Angebot entscheidet sondern die besseren Waffen/ die bessere Sicherung. Und das Schicksal der Welt darf auch wirklich nicht an der Macht des freiwilligen Vetos hängen sondern sollte an der freiwilligen Tat hängen. Veto ist zwar auch eine Tat aber nur eine unter vielen Möglichen und vor allem auch ab und zu mal Nötigen. Am Ende sollte halt das vernünftige faire Wohl aller sich durchsetzen.

Es könnte auch schon alles ein Plan Rechter-Deneen-USler gewesen sein. Europa in eine Arbeits-und Handels-Süchtige-Bestie zu verwandeln die nur sie von außen begrenzen und nutzen können und sonst nicht mal die Europäer selbst.

Oder die Synthetischen (KI+Wille) planen einen Klimawandel um die O²er loszuwerden. Auch noch von uns selbstverschuldet, quasi die Farce der Großen Sauerstoffkatastrophe. Farce weil wir es ja eigentlich wissen hätten können, wenn’s passiert. Was es zu wahrscheinlich wird, wenn es so weitergeht wie jetzt, denke ich. Aber man hängt halt vielleicht zu viel an liebgewonnen Tätigkeiten, wie Autofahren, Fliegen und neu KI-Nutzung. Und die Großkopferte haltens halt weiter lieber zu zwanglos.

Oder irgendwelche religiösen Landnahme-Fetischisten wollten ihr Ding jetzt endlich voll durchziehen, wenn sie schonmal wieder Dehääm sind. Und wollen da entsprechende Stimmung und Verbündete. Würde auch diesen neuerlichen Existenzvernichtungswillen bei uns erklären. Denn nur wer selbst solche Neigungen hat, Verbündet sich mit andern für sowas.

Oder doch nur kurzsichtige Gier und Vernichtungslust.

Abschließend kann man noch sagen, dass man zumindest im Ukraine-Russland Krieg mal wieder auf ein baldiges für niemanden zu unfaires Ende hoffen darf. Nachdem es in Gaza ja zumindest schonmal wieder human(er) aktuell geworden ist. Aber neue alte Tragödien wie im Sudan gehen leider bisher noch unbegrenzt weiter.

 

Bürgergeld: BA Fachliche Weisungen für Komplett-/Totalsanktionen

Jemand bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat mir auf meine Nachfrage, ob durch die neuen 100%-Sanktionen aufs Bürgergeld jemand Hungerschäden davon tragen oder gar verhungern kann geantwortet, dass sie nur den politischen Willen ausführen. Und im Anhang waren die entsprechenden fachlichen Weisungen. Steht nichts von Vertraulich, also veröffentliche ich sie hiermit:

Entscheidend ist zunächst mal Absatz 7:
„(7) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 entfällt der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfes,
wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung
nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 31 Absatz 2 Nummer 3 oder § 31 Absatz 2 Nummer 4
innerhalb des letzten Jahres gemindert war, eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen. Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden. Absatz 1 Satz 6, Absatz 2 und 3 sowie § 31 Absatz 1 Satz 2 finden Anwendung.“

Ein Beispiel gibt es auch:

Beispiel 1
Die leistungsberechtigte Person weigert sich am 04.03. eine zumutbare
Arbeit fortzuführen. Nach erfolgter Anhörung wird eine Pflichtverletzung
nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 festgestellt und eine Leistungsminderung in Höhe von 10 Prozent vom 01.05. bis 31.05. mit Bescheid
vom 15.04. ausgesprochen.
Am 08.09. weigert sich die leistungsberechtigte Person eine zumutbares
konkretes Arbeitsangebot aufzunehmen obwohl die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar besteht. Nach erfolgter Anhörung wird für die Zeit vom 01.11. bis 31.12. der Regelbedarf nach § 31a Absatz 7 entzogen.

Also in 2 Monaten kann man natürlich verhungern und verdursten wenn das Leitungswasser nicht trinkbar ist.

Meine Frage war ja, ob das möglich ist. Dem steht erstmal nur die Einschätzung als Härtefall, die der BA-Sachbearbeiter vornimmt, eventuell entgegen.

Explizit genannt wird Schaden durch Hunger unter „4.4 Außergewöhnliche Härte“ nicht.
Das steht nur:
„(6) Keine „außergewöhnliche Härte“ begründet die üblicherweise mit
der Minderung von Bürgergeld einhergehende Beschränkung der
zur Verfügung stehenden Mittel, da der Gesetzgeber diese Folge
gerade bezweckt hat. Daher ist ohne das Hinzutreten atypischer
Umstände des Einzelfalls keine „außergewöhnlichen Härte“ anzunehmen.“

Eher Hungerschäden vermeidend könnte man dies hier in 4.5 interpretieren. Ist aber nicht sicher ob das auch für „Wegfall“ gilt und nicht nur für „Minderung“:

4.5 Nachträgliche Mitwirkung/Bereiterklärung zur Mitwirkung
(1) Leistungsminderungen sind nur zumutbar, wenn sie an die Eigenverantwortung des Betroffenen anknüpfen. Deshalb muss es
den Betroffenen tatsächlich möglich sein, die Minderung existenzsichernder Leistungen durch eigenes Verhalten abzuwenden oder die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung auch nach einer
Minderung wieder zu erhalten.

Zusammen hiermit:

(3) In den Fällen des § 31a Absatz 7 wird die Minderung aufgehoben, wenn die Möglichkeit der
Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, spätestens aber mit dem Ablauf eines Zeitraums von zwei
Monaten. Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 sowie Absatz 2 Satz 2 sind entsprechend anzuwenden.
(4) Während der Minderung des Auszahlungsanspruchs besteht kein Anspruch auf ergänzende
Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches

komme ich dann zu diesem Schlusskommentar für heute:

Die #Unternehmen entscheiden dann zukünftig mit dem Aufrechterhalten von konkreten Arbeitsangeboten an, laut zuständigem #BASachbearbeiter, Arbeitsunwillige wie lange #KomplettSanktioniert wird (max. 2 Monate). Da kann man sich je nach Rechtsauslegung zukünftiger Richter schnell strafbar machen. Verlässiger Totschlag in politischen #Zuvielaufeinmal Situationen verjährt nicht so schnell …


Totalsanktionen für das Bürgergeld

Was hat der Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil nun wirklich vor mit dem Sanktionsrecht beim Bürgergeld?

Kommen jetzt Totalsanktionen? [Liebe „WirRedenLieberÜberMethodikAlsInhalte“-MitBürger: Ja bei 100% kann man von Total sprechen. Also statt 100%- Sanktionen von Totalsanktionen – Aber nun wieder zurück zum Inhalt :)]

Wenn man nach Totalsanktionen im Internet sucht, kommt man zu einem inhaltlich wirklich gutem und informativem Beitrag im Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/

Dort heißt es, dass es, wie man hier nachlesen kann http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2003/2003-09-05-Hartz-IV-03-12-23-BA-Uebersicht.pdf solche Totalsanktionen schon seit 2003, also seit Hartz4 eingeführt wurde, gab.

Einen unmittelbaren Lebensmittelentzug stellte das aber nicht automatisch da, da die Arbeitsagenturen Lebensmittelgutscheine, auf Antrag, verteilen konnten. [https://www.buzer.de/gesetz/2602/al170699-0.htm]. Wohl ab nicht mussten. Also ein Missbrauchsrisiko durch BA-Mitarbeiter bestand auch hier schon.

2019 wurden dann Sanktionen von über 30% als verfassungswidrig angesehen[ und 2022 durch das neue Bürgergeld-Gesetz entsprechend gesetzlich verankert] da so die menschenwürdige Existenzsicherung nicht mehr gesichert wäre. Allerdings gab es zum Abschluss dieses Urteils eine Passage, wie hier, https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/, schön dargestellt, die unter bestimmten Gründen schon die Bedürftigkeit ausschloss, indem schon die Fähigkeit zu Annahme einer Arbeit, mit Vermögen und Einkommen gleichgesetzt wurde. Also wer ein konkretes Arbeitsangebot hat, wäre nicht mehr bedürftig. Dies verlagert, dass Problem, dass eine Arbeitsleistung erst erbracht werden muss, also das Motivationsproblem auf den Arbeitsablehnenden, bzw. auf denjenigen der morgens nicht aus dem Bett kommt. Also wer seinen inneren Schweinhund diesbezüglich nicht hinreichend überwinden kann, kann laut dieser Zusatzpassage im Verfassungsgerichtsurteil von 2019 wohl auch seine staatliche Lebensmittelversorgung verlieren.

Soweit scheint die Bundesregierung laut dem Verfassungsblog-Beitrag aber nicht gehen zu wollen, in einem solchen Fall soll vorher die Härtefall-Regelung greifen und Sanktionen gar nicht erst angewandt werden können. Hoffen wir mal das dies so bleibt und dann auch verbindlich für alle Bundesagenturen für Arbeit so gilt.

Denn auch für jemand der sich nicht hinreichend zum Arbeiten selbst motivieren kann gilt: Wem man seine Ansprüche nicht erfüllt, den muss man zur Not abhalten können. Und wenn der Hunger kommt ist wohl auch der innere Schweinehund Nahrungs-beschaffungsbereit. Halt zu direkter Existenzsicherungsarbeit und nicht als Tauschleistung. Also den wird man wohl wegsperren müssen. Das kostet wohl mehr als Lebensmittel… Außer der oder die ist depressiv und wird auch bei Hunger nicht aktiv, hier ist halt die Frage, ob das Verfassungsgericht hier dann auch eine Bedürftigkeitsstreichung für legal hält, wohl, hoffentlich, nicht.

Also bevor Sanktionen jenseits von 30% verhängt werden dürfen muss auf jeden Fall noch das SGB II geändert werden. Da hatte der Bundeshaushalt 2024 keine neue Rechtslage geschaffen. Nur Budget schon mal gestrichen.

Der Grundsatz: „In Deutschland stellt schon der Staat sicher, dass keinem finanzielle Mittel fehlen um nicht zu hungern oder verhungern, solange genug da ist.“, sollte also zumindest wenn man nichts verschüttet weiter gelten, wenn man der Darstellung im Verfassungsblog-Beitrag folgt.

Allerdings hat Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, dies bisher noch nicht bestätigt, ganz im Gegenteil nur von Heiz- und Wohnkosten Weiterzahlung gesprochen. Und das als jemand, der soweit ich mich erinnere gerne die Sozialsicherung durch ein Recht auf Arbeit ersetzen würde. Und der gerade mit der FDP koaliert, bei der man schon froh sein kann, wenn sie nicht einfach die Sozialhilfe durch ein Recht auf Steuerbefreiung ersetzen möchte. Gerne auch durch „kulturelle Hegemonieprojekte“ mehrheitsfähig gemacht.

Also nachdem ich 15 Jahre lang die Wirkung und das unfaire zustande kommen unseres Außenbeitrag übersehen hatte und dachte wir wären gute und stabile Europäer, bin ich skeptisch geworden was die Einhaltung sozialer Mindeststandards auch schon durch die SPD angeht, egal ob jetzt aus versehen nicht oder mit Absicht.

Arbeitsverweigerung rechtfertigt keine Lebensmittelentzugsstrafen und auch keine juristischen Spitzfindigkeiten, dass jemand der arbeiten könnte, ja mit Vermögenden und sonstige Einkommensbeziehern gleich gesetzt werden könnte. Auch ein Arbeitsfähiger muss es erst schaffen sich zu überwinden zu arbeiten. Vermögen und Einkommen ist direkt da. Also fehlende Überwindungsfähigkeit rechtfertigt keine Lebensmittelentzugsstrafen. Ich hoffe mal das sieht die Bundesregierung auch so, das Bundesverfassungsgericht ja leider nicht unbedingt.

Und auch das Bundesgesetz für den Haushalt 24 stellt nicht klar, dass Hunger als Härtefall gilt, auch wenn von fehlender Bedürftigkeit ausgegangen wird. Daher appelliere ich weiter an die Bundesregierung, dass der Grundsatz: „In Deutschland stellt schon der Staat sicher, dass keinem finanzielle Mittel fehlen um nicht zu hungern oder zu verhungern, solange genug da ist.“ ,zumindest wenn man nicht zu viel verschüttet, weiter gilt. Solche Grundsätze sind nicht nur für die Betroffenen und denjenigen denen unmittelbar oder mittelbar an jenen was liegt wichtig, sondern auch für die „Genug Für Alle – Fraktion“.

Wobei „Genug für alle“ aber natürlich auch die Erbringen von Arbeit erfordert. Also wenn zu Viele nötige Arbeit ablehnen muss man sich tatsächlich was überlegen. Dafür braucht man aber eine allgemeine Arbeitspflicht für solche Tätigkeit, unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes. Das ist dann wie bei der Wehrpflicht als eine besondere Art von Arbeit. Aber die Regierung spricht aktuell ja von einer bestimmten kleinen Gruppe, die sie gerne Totalsanktionieren würde, wenn diese zumutbare, also nicht mal explizit nötige Arbeit ablehnen. Also eine gesellschaftliche Nötigkeit für diese Sanktionen, z.B. um genug Arbeit zu sichern wird hier explizit verneint. 

Offener Brief an Hubertus Heil, Bundesarbeits- und sozialminister

Hallo Hubertus Heil,

du könntest klar stellen, ob nach deinen Bestrebungen Totalverweigerer von unmittelbar angebotener Arbeit, wie hier dargestellt https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/, komplett aus der staatlichen Existenzsicherung, auch schon in Bezug auf Lebensmittel, rausfliegen sollen, das scheint ja das Verfassungsgericht zu zulassen. Oder ob ihr zumindest durch Härtefallregeln weiter sicherstellt, dass in Deutschland schon staatlich abgesichert keiner verhungert oder hungert solange genug da ist. Oder ob ihr für solch ein Vergehen dann Folter und Todesstrafe indirekt wieder einführt. Ist ja klar schlimmer als Mord oder so. (ironisch gemeint)

Und ob "nicht aus dem Bett morgens kommen" auch schon als Verweigerung zählt. Oder sich nach Meinung des Arbeitgebers nicht genug anzustrengen, so dass der dann keinen Anwesenheitsnachweis unterschreibt. Das hatte mir mal ein Restaurantbesitzer erzählt, dass er sich da mal geweigert hätte sowas zu unterschreiben.

Und ob ihr wie hier dargelegt https://verfassungsblog.de/totalverweigerung-des-existenzminimums/, darauf achtet, dass hier nicht Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation so sanktioniert werden.

Also wenn die SPD obwohl genug da ist, jemand soviel wegsanktioniert, dass der sich nicht mehr ernähren kann, betrachte ich das als Vertrauensbruch an Wählern wie mir, denen "Genug für alle" wichtig ist. So was hättet ihr vorher ankündigen müssen dann hätte ich halt die Partei die Linke gewählt, auch wenn mir bei denen auch eigentlich (zu) viel nicht passt(e).

Von dir habe ich die Aussage im Gedächtnis: "Wäre es nicht toll, wenn man die Sozialhilfe durch ein Recht auf Arbeit ersetzten könnte"?

Zusammen mit deiner Aussage von Ende Dezember, dass Totalverweigerern nur noch die Miete und Heizkosten gezahlt werden sollen.

Ist es mir zu wahrscheinlich, dass du Leuten die das Recht auf Arbeit nicht annehmen, bzw. verschlafen ..., nun wirklich die staatliche Existenzsicherung nehmen willst auch wenn ihnen das das Leben kosten würde.

Das fände ich fürchterlich.

Daher werde ich, bis du öffentlich Entwarnung gegeben hast, bei jeder SPD Veranstaltung zumindest einen Protestschriftzug am Körper tragen.

Nach der Tatsache, dass auch die SPD in der Regierung das Ausland einen Beitrag zahlen lässt, den Außenbeitrag, dafür das sie uns offen Grenzen für Import und Export gewähren.

Und das auch die SPD Russland zumindest offiziell nicht ihren Militärhafen + Landbrücke + Fair Land für die die nach Russland wollen, aus der Ukraine91 lassen möchte. (Dann könnte die Kern-Ukraine auch viel mehr Waffen bekommen, unter der Vorgabe sie nicht zur Eroberung dieser Gebiete einzusetzen).

Ist (wäre) das schon der 3.Punkt wo die SPD nun nach meiner Meinung und meinen Werten völlig daneben liegt.

Das ist schade.

Gruß,
Thomas Hinkelmann
aktuell (noch) SPD und rkslp.org

An alle „linken“ und „Genug Für Alle“ Schreiber

Könnt ihr bitte mal was zu den Totalsanktionen des Bürgergelds schreiben. Der Bundeshaushalt sieht vor, dass alle die aktuell Arbeit zu häufig  abgelehnt haben, bzw. nicht da waren, so eingetragen wurden, .... ?, direkt nichts mehr bekommen sollen, (wenn sie nochmal ablehnen?) Das ist kein Recht sondern eigentlich eine Verpflichtung für die Agenturen, oder? Das Geld steht denen ja nicht mehr zur Verfügung. Wie viele kriegen dann auf einmal nichts mehr? Können die alle gleichzeitig klagen? Wirkt eine Klage aufschiebend? Kippt dadurch die private Nothilfe wegen überschwemmung? Ist die Polizei auf Hunger-Gewalt vorbereitet? Was bedeutet es, wenn der DBG dazu schweigt, mit einer Vorsitzenden mit Migrationshintergrund und stattdessen nur gegen Abschiebepläne aus der rechten Opposition demonstriert? Lasst das Thema bitte nicht unerwähnt.