Eigentum außer Kontrolle

Über Aristoteles wird ja gesagt, dass für ihn die demokratische Möglichkeit, dass die Mehrheit der Armen den Reichtum der Reichen unter sich aufteilen, einem Raub gleich käme. Das erinnert etwas an die proprietäre Ideologie, dass die Besitzenden entscheiden sollen. Ganz so scheint es aber nicht gewesen zu sein. Zwar gehörte, laut Wikipedia Politik (Aristoteles), für ihn die Demokratie zu den entartenden, am Eigennutz orientierten, Verfassungsformen, aber eben auch die Oligarchie und die Tyrannis. Er war eben eher wie später Thomas Hobbes der Meinung, dass es besser ist wenn ein Fürst, die Besten oder die Besonnensten regieren. Da stellt sich eben nur die Frage wie man „die Besten“ ermittelt. Sollen die sich jeweils gegenseitig auswählen, sobald sie zuvor einmalig bestimmt wurden. Und wenn ja, wer bestimmt sie dann initiativ? Zur Ermittlung der Besten könnte man Kriterien festlegen nach denen alle beurteilt werden. Nur müssen eben auch solche Kriterien erst mal bestimmt werden. Das gleiche gilt natürlich auch für die Auswahl der Besonnensten. Bei dem Wunsch einer Herrschaft der Besonnenen im Interesse des Gemeinwohls muss ich direkt etwas an das idealisierte Selbst- und Propaganda- Bild marxistisch-leninistischer Einparteien- Herrschaften denken. Gut, da waren Reiche erstmal nicht mehr unbedingt vorgesehen, aber dass hat sich ja zum Beispiel in China etwas gewandelt, also Reiche und private Unternehmen gibt es da jetzt auch. Also die Kommunistische Partei Chinas hätte wohl nichts dagegen als die „besonnenen“ Herrscher einer Politie, nach Aristoteles, zu gelten.

Aber bei all diesen Herrschaftsformen stellt sich eben die Frage: Was wenn nicht (mehr) tolerabel?

Wie wird man solch eine Herrschaft dann wieder los?

Als Antwort auf diese Frage hat sich in vielen Staaten, dann eben doch aktuell erstmal die Demokratie durchgesetzt. Da die Antwort dann ist: Dann wählen wir halt eine andere. Ist eben dann nur die Frage ob es dann besser bzw. besonnener wird. Wenn’s am Volk liegt wohl eher nicht. Zumindest an dessen grundsätzlicher Haltung. Wenn nur Wissen fehlt könnte man das nachholen, aber dafür bräuchte man stabile nicht ideologisch vernudgte Zeiten. Aber wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist … . Daher bin ich ja dafür, dass man im Notfall, oder eigentlich besser schon vorher, UMSA (universell moralischer Selbstanspruch)- Werte-gebunden oder UMSA- fair Interessen- gebunden mit einem fairen Anteil an allem raus kann, wenn es SÖSZ (sozial, ökologisch, Sicherheits- oder Zukunftsorientiert)- mäßig nicht mehr tolerierbar ist/scheint.

Der Zusatz „ein fairer Anteil an allem“ führt uns dann auch zurück zum eigentlichen Thema für heute: Der Kontrolle über Eigentum.

Denn um jedem einen fairen Anteil geben zu können, muss man natürlich eine entsprechende Kontrolle über das Eigentum im aktuell Staat haben. Einen Auftrag für solche eine Kontrolle wird man wohl schon aus unserer Verfassung, je nach Auslegung des im Zeitverlauf richterlich wechselnden Verfassungsgerichtes, genauer aus der Kombination aus „Würde“ und „Eigentum verpflichtet“ rauslesen können. Oder man macht eben ein Referendum und gibt sich als Staatsvolk, eine neue Verfassung, da ist dann eben die Frage wie sich „die Sicherheit“ entscheidet. Bei den Franzosen gehört das ja quasi schon zum Standard. Die sind ja schon in der ca. 5. Republik. Natürlich braucht man in solchen Momenten, wo die „Tyrannei der Mehrheit“ natürlich am ehesten durchschlagen kann, erst recht ein Recht sich mit einem fairen Anteil an allem der neuen Republik notfalls entziehen zu können. Damit man das dann aber auch gegen die Tyrannei könnte wäre ein unmittelbarer hinreichender Anteil an und für die „Besonnenen“ natürlich „vorteilhaft“. Also eine gewisse Gleichverteilung und genügende „Besonnene“ müsste es schon zuvor geben, dann würde das Ausgründen wohl „samtener“ ablaufen.

Wobei das Problem ist aktuell definitiv eher, dass man sich bereits mit seinem aktuellen Anteil aus der aktuellen Staatsgesellschaft zurückziehen kann. Man muss nur die Staatsangehörigkeit wechseln. Einen entsprechenden „Investionsschutz“ vorausgesetzt hat man dann auch sein Vermögen innerhalb seines Ex- Staates „in Sicherheit“ vor dessen Zugriff gebracht. Und seinen fairen prozentualen Anteil an den öffentlichen Schulden seines Ex- Staates ist man dann auch gleich mit los.

Wenn heute die 10% – 20% der wohlhabendsten Deutschen, die mehr oder weniger alles ihr Eigentum nennen, zusammen die Staatsangehörigkeit wechseln würden und die Investitionsschutzverträge wie sie seit den 1980ern „in Mode“ sind voll greifen würden, hätten die restlichen 80% auch innerhalb „ihres“ eigenen Staatsgebiets mehr oder weniger über nichts mehr wirklich die Kontrolle. Neben den „Verfassungsbremsen“ sind Investitionsschutz. und Freimarktverträge eben das 2te große Einfallstor für die wirtschaftslibertäre, proprietäre Ideologie bzw. den Freiheits- (Macht- )willen entsprechend gesinnter Eigentumsbürger. Wenn man da als besonnener Staatsbürger nicht aufpasst, ähnelt das demokratisch gewählte Parlament von seinem Machtbefugnissen her bald nur noch einem Kaffeekränzchen. Selbst Nachtwächter- Funktionalität wird dann wohl bald auf neue „standesmäßiger“ besetzte „Gremien“ übertragen. Die gute alte Whig- Zeit lässt grüßen. Hayek wird sich nicht umsonst als einen Old-Whig bezeichnet haben. Dem Risiko einer Aristokratie, im Sinne Aristoteles, also einer Herrschaft der Besten, werden sich echte Proprietäre wohl kaum aussetzen wollen. Das ist aber auch der Grund warum Herrschaften der aktuell Besitzenden ohne echte Monarchen, selten von langer Dauer sind. Die Macht ist zu verteilt und weder auf die Besten noch auf die Besonnenen. Solche Herrschaften sind meist zu optimistisch, „unbeherrscht“ und machen sich zu viele Feinde. Typische Oligarchien, auch nach Aristoteles, eben. Da muss sich die aktuelle FDP eben Fragen, ob sie sowas anstrebt. Und die SPD, ob sie die Partei der nach außen zu (eigensinnigen) „Demokraten“ sein will. Und die Grünen, ob außer Klimaschutz aktuell, wegen der Priorität, wirklich alle anderen Mindeststandards, bezüglich ihrer Einhaltung, außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen. Wenn man beim „EU- Nationbuilding“ zwischendrin aufhört, bis der Klimaschutz durch ist, muss man sich nicht wundern, wenn’s dann am Ende total ideologisch, weil zuvor Elend für zu viele, wird.

Wenn die alte stark zu rechts angehauchte Formel des „Volks ohne Raum“ jetzt plötzlich als Farce zurückkommt (kommen könnte), da zu viel Wohnraum und Boden nicht nur privatisiert, sondern gleich der staatlichen Kontrolle entzogen wurde, sodass man als Regierung nun nicht mal mehr sicherstellen kann, dass genug Flächen für Wohnraum und tatsächlich Wohnraum verfügbar ist, da die Eigentümer lieber was anderes bauen, oder mit Blick auf Ideologen, Interessierte und auch Schmoller’s Saboteure „lieber Billard spielen“, also den dahin, den dort hin, den gar nicht und mal schauen was es anstößt, bestätigt das zwar einerseits Einschätzungen über den Ablauf, Wiederholungen, in der Geschichte, aber besser wird es dadurch auch nicht. Es sollte eben auch ein Menschenrecht auf Platz zum Wohnen und Leben geben. Wenn dann in einem Staat Menschen wegen Ablehnung der, oder (mittelbare) Vertreibung durch die lokale Herrschaft fliehen wollen (müssen), sollten sie stattdessen besser ein Anrecht auf ein Leben in Sicherheit und mit fairem Anteil an allem am Rande ihres noch aktuellen Staates haben. Aber diesen Anspruch müssten dann natürlich von entsprechend willigen Staaten auch durchgesetzt werden. Sonst wird’s eben enger für die im Fluchtzielland oder elender für die Fliehenden.

Und das gleiche was für Wohnraum gilt, gilt natürlich auch für Produktionsstätten, Anbauflächen, Rohstoffe und so weiter all das kann soweit aus dem staatlichen Zugriff entgleiten, als ob die Gesellschaft als ganzes und fast, eben bis auf den aktuell Eigentümer, jeder einzelne es verloren hätte. Höchstens die ausländischen Arbeiter in solchen Stätten kann man dann noch besteuern, solange nicht alles digitalisiert und automatisiert wurde. Das ist als gesellschaftliches Geschäftsmodell aber dann auch kein wirklich nachhaltiger Tausch für den unmittelbaren Kontrollverlust. Das schafft nur Unmut und bei zu viel Elend auch „Unruhe“.

Wenn ich bei jemand einkaufen gehe oder Produkte von jemanden kaufe will ich eben eigentlich nicht, dass der durch ideologisches Nudging dafür sorgt, dass durch die politisch gewählten der staatliche Handlungsspielraum so „ausgebremst“ wird, dass der Produzent oder Dienstleister später seine durch die Kunden erhaltende Wirtschaftsmacht nach Gutdünken auch für nicht zweckgebundene Eigeninteressen verwenden kann oder diese an jemand weiterverkauft der das dann tun kann. Solchen Interessen muss dann ein hinreichend handlungsfähiger Staat entgegen stehen. Diese Einsicht wird aktuell aber leider, nach meiner Ansicht, nicht mehr von hinreichend vielen politischen Akteuren geteilt. Genau genommen von deutlich zu wenigen.

Also Fazit: Demokratische Kontrolle ist keine Verstaatlichung, sie stellt nur sicher, dass staatlich das Hinreichende getan werden kann was freiwillig noch nicht erfolgte. Da es aber auch keine Garantie für „staatliche Moral“ gibt, muss man fair sich und seinen fairen Anteil zur Not fair hinreichend vor dem Staat schützen können. Verfassungsrechte sind da hilfreich aber abhängig vom Verfassungsgericht. Also als letzte Instanz bleibt einem nur das Ausgründrecht inklusive fairem Anteil an allem. Um den dann aber sichergenug in tolerierbarem Umfang bekommen zu können, ist es schon „vorteilhafter“ wenn die regionale und auch die individuelle Ungleichheit generell nicht zu groß wird oder zumindest die physische Macht zum Ausgleichen sichergenug fair gegeben ist.

Markt, Eigentum und Staat

Ein gemeinsamer Markt, national oder transnational, braucht einen Ausgleich, wirtschaftlicher oder
finanzieller Art, eine Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit hin zur allgemeinen
Grundbedarfssicherung und hinreichende staatliche Regulierung für soziale, ökologische oder
sicherheitsrelevante Zwecke.
Ein Ausgleich ist wichtig, da die wirtschaftliche Konzentrationskraft des Marktes hin zu Standorten
mit optimalen Produktionsbedingungen einfach zu groß ist, um die unkorrigierte
Marktentscheidung einfach komplett akzeptieren oder tolerieren zu können.
Das ergibt sich ja schon aus der Hauptaufgabe des Marktes, durch einen fairen Wettbewerb der
Ideen, die optimale Kombination der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital zu finden. Zur
Erfüllung der Kundenwünsche.
Und da vor allem die von Natur aus begünstigten Standorte, sei es nun in Bezug auf die
Produktionsbedingungen, eine logistisch vorteilhafte Lage oder einfach die Nähe zu den
bevorzugten oder vorteilhaften Wohnorten der Kunden, doch recht unterschiedlich innerhalb wohl
praktisch aller Märkte verteilt sind, wird auch der Markt, wenn er denn seine Hauptaufgabe erfüllt,
für eine entsprechend ungleiche Verteilung der Produktionsfaktoren, sprich der Wirtschaftskraft,
sorgen.
Also diese Ungleichverteilung ist gerade die Aufgabe des Marktes.
Deshalb ist es wichtig dem Markt bei seiner Suche nach der optimalen Kombination der
Produktionsfaktoren, zum einen unmittelbare Vorgaben zu machen, an die er sich dabei in Bezug
auf die primäre, wirtschaftliche Verteilung, welche schon im Moment des Auswahlentscheids des
Marktes greift, zu halten hat. Als auch, zum anderen, eine nachträgliche Umverteilung der
finanziellen Einnahmen der Marktteilnehmer vorzunehmen, um damit den Anteil jedes einzelnen
am „Gesamtertrag“ an Waren und Dienstleistungen demokratisch legitimiert Markt- korrigierend zu
bestimmen.
Denn das unkorrigierte Marktergebnis bestimmt auch wer in Zukunft, mit welcher Kaufkraft als
Kunde am Marktgeschehen teilnehmen kann und damit auch für wen, und welche, Waren und
Dienstleitungen zukünftig angeboten werden. Also für wen der Markt, quasi wie durch eine
unsichtbare Hand, um auch mal Adam Smith zu zitieren, die Produktionsfaktoren denn nun optimal
zu kombinieren bestrebt ist.
Ein anderer Grund dem Markt Vorgaben zu machen ist die Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit.
Demokratisch legitimiert muss über den Staat festgelegt werden, welche wirtschaftlichen Güter
denn nun vorrangig produziert und/[oder, bei Dienstleistungen], vorrangig angeboten werden sollen,
um sicherzustellen, dass sie in ausreichendem Maße vorhanden sind. Hierfür bieten sich natürlich
vor allem alle Güter und Dienstleistungen an, welche für den Grundbedarf jedes einzelnen und/oder
der Gesellschaft als ganzes zwingend notwendig sind. Diese Liste lässt sich aber noch bis zu jedem
beliebigen Punkt mit, als priorisierungswürdig, erachteten Gütern oder Dienstleistungen erweitern.
Damit kann auch einer unnötigen Verknappung wichtiger Güter und Dienstleistungen entgegen
gewirkt werden, was sonst die Preise für diese in die Höhe getrieben hätte.
Der dritte Grund schließlich, der es nötig macht dem Markt Vorgaben zu machen ist der sehr
facettenreiche Punkt der Regulierung. Hier kann man zunächst nochmal z. B. nach sozialer,
ökologischer oder sicherheitsbezogener Regulation unterscheiden. Beispiele für soziale Regulation
sind Arbeitsumfeldgestaltung, Arbeitszeitbegrenzungen, usw. Beispiele für ökologische Regulation
sind Begrenzung des Ressourcenverbrauchs während der Produktion, Umweltverträglichkeit von
Endproduktion usw. Und Beispiele für sicherheitsbezogene Regulation sind Sicherheitsprüfungen
für Endprodukte, Arbeitsschutzvorschriften usw.. Generell kann man alle Gesetze wie
Antidiskriminierung, Gleichstellung usw. als Regulierungen des Marktes auffassen, solange sie
diesen zumindest mittelbar betreffen.
Nun stellt sich natürlich zum einen die Frage, was man als Bürger machen kann, wenn man in
seinem Staatsgebiet zwar einen gemeinsamen Markt aber eben keinen, den eigenen Werten
zumindest in ausreichendem Maße gerecht werdenden Ausgleich, keine ausreichende Priorisierung
und/oder keine ausreichende Regulation vorfindet.
Die Frage lässt sich recht einfach beantworten, in einer, (noch) nicht zu sehr beschränkten,
Demokratie, muss man danach streben, dass eine Regierung gewählt wird, zur Not muss man sich
eben selbst zur Wahl stellen, deren Regierungsarbeit den eigenen Mindeststandards zumindest
ausreichend nahe kommt. Wenn die dafür nötige Wählermehrheit nicht in Sicht ist oder die
Handlungsfreiheit des Staates nicht (mehr) ausreicht, da zuvor zu viele „Bremsen“ oder „Fesseln“
in die Verfassung oder supranationale Verträge eingebaut wurden, oder Parteien oder
Einzelpersonen mit den eigenen Ansichten nicht zur Wahl zugelassen werden oder man einfach gar
nicht in einer Demokratie lebt, bleibt einem außer hoffen und abwarten, eigentlich nur der
außerparlamentarische Protest bis hin zur offenen Revolution, rein hypothetisch gesprochen
natürlich. Oder besser das Streben nach einer Art Autonomiestatus oder gleich nach einer
Ausgründung eines neuen Staates, ebenfalls rein hypothetisch natürlich. Aber auch schon beim rein
hypothetischen durchspielen der Optionen, sollte man sich immer überlegen, ob es hinterher
wirklich besser ist, und ob einem der Preis den man selbst oder andere dafür zahlen müssten die
Sache wirklich Wert ist.
Soviel zum gemeinsamen nationalen Markt. Bleibt noch der oder besser die supranationalen
gemeinsamen Märkte. Auch hier sollte man sich, am besten schon bevor man neue Handelsverträge
oder neue supranationale Verfassungen unterschreibt, sich überlegen, ob man selbst oder eine,für
diesen Vertrag oder diese Verfassung neu begründete gemeinsame Institution denn nun ab einem
hinreichend frühem Zeitpunkt und zumindest ausreichend lange über die nötige demokratisch
legitimierte Handlungsfreiheit verfügt um für einen hinreichenden Ausgleich, hinreichende
Priorisierung und hinreichende Regulierung sorgen zu können. Falls davon nicht auszugehen ist,
sollte man sich sehr genau überlegen, ob man solch einen Vertrag denn wirklich „freiwillig“
unterschrieben möchte. Selbst wenn man meint davon zu profitieren und einem nicht soviel am
Wohl der anderen liegt, sollte man zumindest genau bedenken, wen man sich mit seiner Unterschrift
oder seiner Weigerung zur Erschaffung einer gemeinsamen Institution mit hinreichender
demokratisch legitimierter Handlungsfreiheit alles zukünftig zum Gegner oder Feind machen kann,
oder wer einem zukünftig zumindest keinen „Gefallen schulden“ würde.
Eine andere Frage ist, auch auf supranationalem Level, was man machen soll und (rechtlich) kann,
wenn denn die Mehrheitsentscheidungen zu häufig die eigenen Mindeststandards an Werten oder
die eigenen, zumindest als zwingend nötig, empfunden Interessen nicht hinreichend
berücksichtigen. Die Antworten auf diese Frage dürften im wesentlichen die gleichen sein, wie
diejenigen weiter oben für die Möglichkeiten von Bürgern im Staat geschilderten Optionen.
Bleibt zum Abschluss noch zu klären, wie man sich denn am besten auf gemeinsame Regeln in
Verfassungen und Verträgen und später auf ein bestimmtes Maß an Ausgleich, Priorisierung und
Regulierung einigen kann.
Laut Amartya Sen, „Development as Freedom“ kann man zwischen 3 Sichtweisen auf das optimale
Verhältnis zwischen Staat, Eigentum und Markt unterscheiden. Zum einen gibt es das Wirtschaftslibertäre
Prinzip, dass die möglichst freie Verfügungsgewalt über eigenes Eigentum am wichtigsten
wäre, weitgehend auch unabhängig vom Ergebnis. Das gleiche gilt hier übrigens auch für
Verfassungen und Vertragsregeln, auch wenn Herr Sen, das nicht explizit anspricht, die sollten, nach
dieser Ideologie, nach Möglichkeit nur solche Regeln enthalten denen jeder freiwillig zugestimmt
hat. Und rein Wirtschafts- libertäre werden kaum Regeln zustimmen oder „widerstandslos“
dauerhaft akzeptieren, die ihre freie Verfügungsgewalt an ihrem Eigentum einschränken oder
öffentlichen Institutionen dafür die nicht in ihrem Sinne beschränkte Macht gibt.
Zum andern gibt es den utilitaristischen Ansatz. Dieser orientiert sich nur am Gesamtergebnis und
nicht an den Vor- oder Nachteilen für einzelne. Und abschließend gibt es noch Sichtweisen, wie die
Originalposition, von John Rawls, bzw. Aristoteles. Hier sollen sich alle Vertragspartner gedanklich
einmal in die Position der anderen versetzen, und sich vorstellen, dass sie nicht wüssten in welcher
Position sie sich zukünftig, nach Vertragsabschluss, wiederfinden werden. Dadurch soll ein Vertrag
eine Verfassung entstehen oder eine Anwendung von Regeln erfolgen, welche jeder freiwillig
zustimmen kann. Also das Endergebnis soll den Werten und Interessen jedes einzelnen hinterher
möglichst gerecht werden.
Hier sieht man mal wieder schön, in wieweit ein einzelnes Wort, hier „kann“, einem Satz direkt
einen ganz anderen Sinn geben kann. Wenn man ein Regelwerk sucht, dem jeder zustimmen kann,
provoziert dies direkt die Nachfrage, nach welchen Kriterien man denn entscheidet, welchen Regeln
jeder zustimmen können sollte. Also die Nachfrage nach der Moral oder Ethik, welche hinter solch
einer Entscheidung steht. Es handelt sich daher um eine normative Entscheidung. Ebenso wird es
hier meist auch um die Frage gehen, welche Regeln denn nun Werte- gebunden in einer Verfassung
nicht fehlen sollen und nicht nur welche drin stehen dürfen.
Ohne das Wort „kann“ ergibt sich die Aussage, dass eine Verfassung oder ein Vertrag nur diejenigen
Regeln enthalten soll, denen jeder freiwillig zugestimmt hat. Es geht als gerade nicht um eine
normative Bewertung dieser Entscheidung, nicht um die Frage nach welchen moralischen oder
ethischen Prinzipien sie erfolgt ist. Nicht mal ob sie, aus Sicht eines unbeteiligten Beobachters,
vorteilhaft war. Man kann höchstens noch darüber streiten, was man unter „freiwillig“ versteht.
Geht es nur um unmittelbaren Zwang. Oder ist hier auch Not ein Grund von „unfreiwillig“ zu
sprechen. Auf jeden Fall steht bei dieser Formulierung wohl der Wille im Vordergrund, dass am
Ende nur das in einer Verfassung oder im einem Vertrag steht, was jeder haben wollte, oder
zumindest was jedem als Tausch gegen eine andere Regel tolerabel genug erschien.
Ganz im Sinne des Prinzips:
Die freie Verfügungsgewalt über das eigene Eigentum ist am wichtigsten.
Oder die freie Verfügungsgewalt über den Umgang mit und die Verwendung von
Leistungsbilanzüberschüssen …
Na, wenn man sich dann da mal keine Laus in den Pelz gesetzt hat.
Bleibt nur zu hoffen, dass „wir“ in Zukunft hinreichend ausgleichend, priorisierend und regulierend
genug wählen, entscheiden und handeln „können“.