Sozial, Sicher und Standhaft- ökologische Transformation

Der Hauptgrund wieso ich (zumindest anstrebe) einmal die Woche einen Beitrag online zu veröffentlichen ist ja, dass ich mich dafür Einsetzen möchte, dass die Einsicht der Wichtigkeit eines fairen hinreichenden Ausgleiches, wirtschaftlicher oder finanzieller Art, vor allem zwischen Ländern und Regionen aber auch zwischen den Menschen, (wieder) zur wirtschaftspolitischen gedanklichen Grundausstattung der Menschen und vor allem der staatlich und wirtschaftlichen Entscheidungsträger wird. Die Konzentrationskraft des Marktes hin zu Standorten mit den optimalsten „Wirtschaftsbedingungen“ ist eben einfach zu groß, als dass man da nicht aktiv staatlich oder „verbraucherlich“ angemessen korrigierend tätig werden sollte und müsste.

Und um zu einer fairen Bestimmung gelangen zu können, was den nun fair und angemessen ist und ab wann man von einem hinreichenden Ausgleich sprechen kann, geht man meines Erachtens eben am besten so vor, dass man sich gedanklich in möglichst viele andere Menschen einmal hineinversetzt, um durch „ihre Augen“ einmal die Welt zu sehen. So wird man wohl am ehest zu einer Definition von Fairness kommen, die jeder ethisch gut finden kann.

Aber neben eines Ausgleichs setze ich mich ja auch für hinreichende Regulation, sozialer, ökologischer, sicherheits- und zukunftsorientierter Art ein und für eine Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit entlang dieser Ziele.

Unter dem Schlagwort „Sozial- Ökologische Transformation“ wird das ja meist zusammengefasst.

Also wenn auch meist er ohne den Punkt Sicherheit. Dafür dann teilweise sogar mit einseitiger Abrüstung ohne Prüfung, ob die Rüstung dann noch ausreichend ist.

Das überlässt man dann der „Sicher- Ökologischen Transformation“-s Bewegung.
(Dem sozialen Worst- Case Fall einer der möglichen Schwarz-Grünen Koalitionen.)
Die sind aber meist nicht sonderlich sozial oder an einem Ausgleich interessiert, sondern wollen einfach nur soviel wie für sie selbst nötig für andere tun.

Ich möchte ja Sozial und Sicher miteinander verbinden. Und Standhaft, im Sinne von Wertegebunden international bestehen können. Dafür habe ich das S³IA (Sozial, Sicher, Standhaft; ja nach innen und außen gegründet) – Netzwerk gegründet, von dem meine Plattform (rkslp.org) ein Knoten.

Wer sich ebenfalls für Sozial und Sicher einsetzen möchte kann gerne auch zu einem Knoten im S³IA- Netzwerk werden.

Wie stark die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Knoten im einzelnen sind bzw. sein werden, wenn es überhaupt welche gibt, hängt dann von den konkreten Gemeinsamkeiten bei den Zielen und Methoden ab. 

Deshalb möchte ich heute mal was zur „Sozial, Sicher und Standhaft- Ökologischen Transformation“ schreiben. Genauer zur Frage, wie man Umweltschutz nicht nur sozialverträglich gestalten kann. Sondern dabei auch die Sicherheit, auch die militärische, und die Standhaftigkeit, in Sinne von Wertegebunden international bestehen können (da gehört Umweltschutz ja eigentlich schon dazu, denn ohne Welt kann man nicht „bestehen“) angemessen mitberücksichtigen kann.

Fangen wir dennoch mal mit „Sozial“ an.

Wenn man die Umwelt in einem Zustand halten möchte (Na, sind die Konservativen wirklich immer die „bösen“, oder kommt es da nicht „relativ“ auf den Istzustand und die Art des Wandels an? ;)) der für die Menschen und andere Lebewesen (da muss man wohl wieder „sozial“ veranlagt sein) Lebens- tauglich bis angenehm ist, kann man dabei wieder einmal einfach nur streng individuell motiviert, wie bei James M. Buchanan, vorgehen, also jeder versucht beim „Planeten retten“ einfach nur so viele Einschränkungen für sich selbst hinnehmen zu müssen, wie er gerade noch annehmen muss, damit auch die anderen den aktuellen Umweltzustand nicht „ins ruinöse verändern“ und man mit seinem eigenen Gewissen noch im reinen ist, wenn man denn eines hat. Sowas könnte man dann als eine marktgerechte, marktkonforme Lösung bezeichnen. Denn der unkorrigierte Markt ist ja gerade die Akkumulation (auch) streng individuell legitimierter einzelner Entscheidungen.

Oder man geht dabei mit der Vorgabe an alle vor, zu einer fairen Lösung zu gelangen zu wollen, die jeder ethisch gut finden kann. Also den Anspruch an alle diese Vorgabe an sich selbst zu stellen. Dabei kann man dann zum Beispiel auf John Rawls Originalposition zurückgreifen. Denn der Unterschied zur streng individuell legitimierten Herangehensweise ist gerade diese Vorgabe es zumindest zu versuchen beziehungsweise Vertraglich als Vorgabe festzuschreiben, zu einer fairen Lösung zu gelangen, die auch die Argumente der anderen beinhaltet. Und nicht nur einfach seine eigenen Interessen und seine eigene Moral unreflektiert für alle durchsetzen zu wollen. Buchanans „Ethik“ legitimiert eben auch schon das reine Streben nach der Verwirklichung der eigenen Interessen als gleichwertig zu moralischen Bestrebungen.

Konkret wäre ein Vorschlag für eine faire soziale Lastenteilung beim Umweltschutz eine progressive Verbrauchs-abhängige Steuer auf umweltschädlichen Verbrauch. Denn wenn z. B. jeder nur ein mal alle 5 Jahr fliegen würde, wäre die Gesamtbelastung für die Umwelt eventuell noch leicht ausgleichbar. Erst wenn zu viele zu viel fliegen wird das zum Problem für alle. Deshalb darf man, nach meiner Meinung, ethisch vertretbar nicht einfach eine Umweltschutzsteuer unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gleich ab dem ersten Cent einführen, sondern muss hier auf eine progressive Steuer zurückgreifen, die mit steigendem individuellem Verbrauch auch vom Prozentsatz her zunimmt, wobei man bei Umweltschutz im Sinne von Erhalten wohl eher von einer „relativ konservativen Steuer“ sprechen müsste :).

Wobei man auch berücksichtigen muss, dass nicht jeder Mensch den gleichen Grundbedarf zur Grundversorgung auch bei umweltschädlichem Verbrauch hat. Wer z. B. Kälte- empfindlicher, gefühlt oder tatsächlich, ist als jemand anderes muss selbst am gleichen Ort mehr heizen als der andere. Da muss man meiner Meinung nach dann die Steuersätze entsprechend anpassen.

Nun aber zur Sicherheit.

Die Sicherheit zählt zum Grundbedarf und auch zu den Grundrechten, nach meiner Definition zumindest.

Für innere Sicherheit ist die Polizei zuständig. Für äußere Sicherheit das Militär. Und den eigenen (staatlichen) Beitrag zur gemeinsamen internationalen (globalen) Sicherheit sollte man auch nicht vergessen.

Auch dabei ergibt sich ein umweltschädlicher Verbrauch.

Deshalb sollte man darauf achten, dass man den Verbrauch zum einen möglichst umweltfreundlich hält, ihn aber zum anderen auch gar nicht erst unnötig in die Höhe treibt.

Wobei die Rüstung, die eigene und der Beitrag zur gemeinsamen Werte- gebundenen internationalen (globalen) deshalb aber auch nicht zu kurz kommen darf. „Vollblut Anti- Militärs“ finden im Umweltschutz natürlich auch ein gern gesehenes Argument zur einseitigen unmittelbaren totalen Abrüstung. Manch einer von denen wird „sein Sicherheitskonzept“ dabei wohl auch einfach nur lieber durch jemand anderes verwirklicht sehen. 🙂 Die sind dann aber gar keine echten „Anti- Militärs“.

Wie auch immer, Rüstungswettläufe sollte man auch aus Umweltschutzgründen vermeiden. Wobei Einseitigkeit da eben selten eine „gute“ Idee ist. Unnötige Aufrüstung einer Seite über den fairen, Werte- gebundenen Ausgleich hinaus ist daher eigentlich schon ein Kriegsgrund auch aus Umweltschutz gründen.

Damit wären wir auch beim dritten und letzten Punkt angelangt. Der Standhaftigkeit.

Man darf natürlich auch beim Umweltschutz nicht zu viel nur einseitig tun. Wenn die angemessen Umweltschützenden dadurch in Abhängigkeit von den nicht angemessenen Umweltschützenden geraden, ist das auch keine Lösung. Je größer und existenziell gefährlicher die Umweltschäden durch andere werden, desto dringlicher wird dann auch zur Not ein militärisches Eingreifen. Natürlich sollte/darf das dann nicht in einem atomar „teuren Unentschieden“ enden. Also wenn die USA, Russland oder China nicht „freiwillig“ wollen, ist zumindest die militärische Notfall- Option schnell „relativ zu teuer“. Bleiben ja noch regulative Schutzzölle. Auch wenn das Eingestehen das Zölle zweckgebunden nötig sein können, und zwar nicht nur als Maßnahme gegen unfaire Zölle anderer, dazu führen würde, dass eine „Schön-Rede“/“Ausrede“- Option für einige „Rein- Interessierten“ wegfallen würde.

Also man sollte/darf einseitig auch nicht zu weit darin gehen nur alleine oder mit zu wenig anderen das aus globaler Sicht Richtige zu tun, wenn es denn zu viele andere nicht tun und diese dadurch einen zu großen Vorteil erreichen. Man darf dies aber auch nicht zur „Selbsttäuschung“ verwenden. Also alles eine Frage des passenden Maßes.

(Internationales/ Bedingungsloses) Grundeinkommen, das Recht auf Arbeit aber auch die Pflicht zur Arbeit

Man unterscheidet ja hauptsächlich zwischen den drei Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital. Unter Arbeit fällt eigentlich auch Humankapital. Auch wenn der Name da etwas anderes suggeriert. Aber darum soll es nun nicht gehen.

Aus Sicht der Bürger eines Landes stellt sich dann die Frage welche Güter man durch welche Kombination dieser Produktionsfaktoren herstellt und auf welche Weise.

Da kann man dann zum Beispiel auf eine gelenkte Planwirtschaft setzen, wobei sich alle Produktionsfaktoren quasi in Staatsbesitz befinden, um mal das eine extrem zu benennen. Oder man überlässt alles den individuellen Einzelentscheidung der Bürger, der Staat soll sich also wirtschaftliche komplett raushalten, und setzt darauf, dass dabei am Ende etwas stabiles und zu den Interessen und Werten passendes rauskommt. Um auch das andere Extrem zu benennen. Na ja. Auch wenn Ludwig von Mises (https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_von_Mises) das anders sah. Extreme sind selten ratsam. Und ja, wenn man einmal eingreifen musste, Werte- oder Interessen gebunden, legt das nahe, dass man das nochmal machen muss. Das heißt aber nicht, dass der erste Eingriff unbedingt der Grund dafür war. Wenn ein Arzt einen Tumor entfernt, kann es entweder sein, dass der Patient dann geheilt ist. Und aus diesem Grund keine weiteren Eingriffe bezüglich dieses Tumors mehr nötig sind. Es können aber später auch wieder neue nachwachsen. Oder der Arzt kann einen Fehler gemacht haben, wodurch tatsächlich Folgeeingriffe nötig würden. Je nach Wahrscheinlichkeit, dass eine Operation nicht optimal verlaufen könnte, muss man dann abwägen ob und wie man operiert. Das heißt aber eben nicht das es immer besser ist nichts zu tun. Seit es Narkosen gibt wurde das Operieren ja auch einfacher. Bei staatlichen, gemeinschaftlichen Eingriffen ist es genauso, je mehr man weiß und je mehr Optionen man hat, desto punktueller und sicherer werden die Eingriffe. Und desto eher kann man Eingreifen. Wie bei dem Tumor- Beispiel ist die Alternative des nichts tun selten die bessere Wahl, beziehungsweise führt nicht selten zum Untergang oder zur Katastrophe. Das zeigt aber auch wie wichtig es ist, dahin gehend Wissen aufzubauen. Und nicht nur ideologisch oder zu gierig alle Forschung auf diesem Gebiet mehr oder weniger kategorisch ablehnen oder stark reduzieren. Nur das ist in Deutschland aktuell leider zu sehr der Fall. Aber das ist ein anderes Thema.

Also auch bei Staatseingriffen ist es wie bei allem. Es kommt auf das Interessen- und Wertegebunden passende Maß an.

Folglich stellt sich die Frage wie die Gemeinschaft über den Staat Interessen- und Werte- gebunden passend ausgleichend, wirtschaftlicher oder finanzieller Art, priorisierend bei der Frage der Wirtschaftstätigkeit, zum Beispiel zur allgemeinen Grundbedarfssicherung oder auch regulativ, zu sozialen, ökologischen oder Sicherheits- orientierten Zwecken, eingreifen kann.

An dieser Stelle beschränken wir uns dann mal darauf die sozialen Rechte und die Beschränkungen der staatlichen Handlungsfreiheit zu untersuchen, welche eine Verfassung einer Gesellschaft festlegen kann und aus den unterschiedlichen ethischen und Interessensgründen auch sollte.

Da wäre einmal der sichere Anteil eines jeden am gemeinsam erbrachten wirtschaftlichen Gesamtertrag einer Gesellschaft. Dieser Anteil kann durch ein Verfassungsrecht oder Verfassungs- gleiches Recht festgelegt worden sein. Solch einen Anspruch auf einen „lebenswerten“ Anteil bietet unser Grundgesetz. Was man genau darunter versteht entscheidet letztlich aber das Verfassungsgericht. Genau genommen garantiert unser Grundgesetz sogar direkt ein ausreichendes Existenzminimum. Also nicht nur einen festen Anteil. Man kann aber natürlich nur garantieren was auch da ist. Deshalb stellt sich direkt die Frage nach einer Gegenleistungs-, beziehungsweise allgemeinen Arbeitspflicht.

Also um das Grundrecht zum Beispiel auf genug zu Essen, eine Wohnung, medizinische Versorgung und Sicherheit erfüllen zu können, muss jemand eine Leistung erbringen, damit diese Sachen überhaupt erstmal da sind. Das kann freiwillig passieren oder wie zum Beispiel bei der nur ausgesetzten Wehrpflicht auch durch Zwang. Und nachdem die Güter und Dienstleistungen einmal erbracht wurden gibt es dann einen Anspruch auf einen Mindestanteil zur Existenzsicherung für jeden.

Also nach meiner Interpretation der Verfassung gibt es sowohl einen bedingungslosen Anspruch auf Grundsicherung also auch eine Arbeitspflicht für jedermann die Güter und Dienstleistungen zumindest im benötigten Umfang notfalls priorisiert zur Verfügung zu stellen. Niemand kann sein Grundrecht zumindest auf das Existenzminimum verlieren aber jeder ist auch dazu verpflichtet dafür etwas beizusteuern, wenn der Staat das für nötig hält. Aber eben nur bis zur Sicherung dieses allgemeinen Existenzminimums. Eine allgemeine Arbeitspflicht darüber hinaus sehe ich nicht durch die Verfassung gedeckt. Aber das ist eben meine Interpretation.

Der Gesetzgeber wird aber im Punkte der Ausgestaltung der Arbeitspflicht auch nicht sonderlich eingeschränkt. Also durch die anderen Grundrechte natürlich. Dafür gibt es in Deutschland aktuell eine Zumutbarkeitsprüfung. Also der Gesetzgeber und die Regierung dürfen eine Gegenleistung zwecks Arbeit verlangen, die über den per Verfassung allen garantierten Anteil hinausgeht, sie müssen aber nicht.

Interessant ist hier auch, dass die Verfassung auch jedem Dienstleistungen, wie Altenpflege garantiert, der über genug Geld verfügt nur keinen Freiwilligen findet. Also auch der Unsozialste, ob reich oder nicht, hat ein Verfassungsrecht auf Dienstleistungen zur Grundbedarfssicherung. Zur Not durch staatlichen Zwang. Aber eben nicht für mehr. Höchstens über Antidiskriminierung. Aber das muss dann das Verfassungsgericht wieder letztlich festlegen. Und auch hier gilt, der Gesetzgeber hat zumindest wenig Beschränkungen festzulegen, dass jede Dienstleistung und jedes Gut für jeden durch jeden zur Verfügung gestellt werden muss, der professionell eine bestimmte „Sache“ anbietet. Außer wieder die Grundrechte. Keiner wird sich übelst beschimpfen lassen müssen zum Beispiel, zumindest wenn er eine nicht Grundbedarfs- sichernde Dienstleistung erbringt.

Bei weitergehenden sozialen/ausgleichenden, nicht Verfassungs- gebunden Rechten sieht das aktuell noch ähnlich aus. Noch kann man zumindest das Einkommen auch aus Kapital recht umfangreich umverteilen. Aber da sind ja einige, zum Beispiel allem Anschein nach, aber darüber wird ja kaum berichtet, das Atlas Network, zu welchem auch das Walter Eucken Institut gehört, dessen Leiter Prof. Lars Feld, der Ex- Wirtschaftsweise, nochmal danke Olaf und Co., ich hoffe einfach mal die Intention stimmte, ist, dabei diese soziale Handlungsfreiheit, in Narrativ- tauglichen Häppchen Schrittweise mit Ziel „Nachtwächterstaat“, also das 2te Extrem vom Anfang, einzuschränken.

Internationale gemeinsame soziale Rechte gibt es noch kaum oder gar keine. Selbst in der EU. Die ähnelt zumindest von der Verfassung her aktuell er dem wirtschaftslibertären Ziel „Nachtwächterstaat“.

Dadurch lassen sich internationale Erbringungspflichten für „professionelle“ Angebote auch für ausreichend finanziell ausgestattete Menschen nur aus den Antidiskriminierungsrichtlinien der internationalen Verträge ableiten. Je nach Auslegung ist dadurch aber schon recht viel zugesichert.

Ein allgemeines internationales Recht auf Grundsicherung, ohne direkte Bedingungen wäre aber als eine der wichtigsten menschlichen Errungenschaften meines Erachtens mit hoher Priorität anzustreben.

Dafür spricht auch, dass man nur dann vor, auch politisch motivierter, Existenz- bedrohender Ausgrenzung sicher ist. Denn die wenigsten sind freiwillig ohne Erwerbsarbeit.

Aber auch eine internationale priorisierte Arbeitspflicht in den internationalen Verträgen, welche notfalls greift, um die für die Grundversorgung wichtigen Güter herzustellen und Dienstleistungen zu erbringen braucht es. Denn nur das was da ist, kann hinterher auch verteilt werden.

Als letzter Punkt aus der Überschrift bleibt dann noch das „Recht auf Arbeit“.

Als Recht auf ausreichende soziale Teilhabe, kann man das vielleicht schon aus den Grundrechten ableiten.

Das Recht in die gesellschaftliche Gesamtleistungserbringung eingebunden zu werden ist auch durchaus ein wichtiges Recht, nach meiner Meinung. Immerhin verbringt der Großteil der Menschheit immer noch so einen Großteil seiner wachen Zeit. Und Anerkennung und Respekt vor dem Einsatz und der erbrachten Leistung, im Rahmen der individuellen Möglichkeiten, ist auch wichtig.

Aber man muss aufpassen, Arbeit, vor allem Erwerbsarbeit, auch nicht ideologisch zu stark zu erhöhen. Arbeit ist und bleibt Mittel zum Zweck.

Und der einzige Produktionsfaktor, den sie auf dem Markt anbieten können, für die Mehrheit der Menschen.

Den sollte man dann auch nicht zu sehr unterwert verkaufen, nur weil man schon so begierig ist überhaupt zu arbeiten oder so „erzogen“ wurde.

Vor allem sollte man sich vor dem Narrativ hüten, das es am besten wäre den Verfassungsanspruch auf ein lebenswertes Existenzminimum durch ein Recht auf Arbeit zu ersetzt. Denn das würde die Gesellschaften per Verfassung zu Erwerbsarbeitsgesellschaften machen und das Arbeiten wie gesagt ideologisch zu sehr erhöhen. Wenn mal alle „Pflichtarbeiten“ automatisiert sind, können sich die Gesellschaften ja auch zu „Wissensgesellschaften“ weiterentwickeln. Dann würde die Pflicht zur Gegenleistung durch vorgegebene Arbeit, denn nichts anderes ist der Ersatz des Verfassungsrechts auf Existenzsicherung durch ein Recht auf Arbeit zu einem Existenz- sichernden Gehalt, nur der machbaren sozialen Freiheit im Wege stehen. Eine Arbeitspflicht zumindest bei Bedarf braucht es aber natürlich dennoch, und zwar schon in der Verfassung.

Man kann eben alle drei Produktionsfaktoren, Arbeit, Boden und Kapital zu unsozial, unökologisch und unsicher einsetzten. Oder eben auch vorenthalten.

Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac und Streben danach bei DUH

Die beiden Logos waren aus folgendem Grund auf unserer EU- Blauweste
(siehe erster Beitrag):
Falls der Bundesfinanzhof „Einmischen ins politische Tagesgeschäft“, ab einem bestimmten Umfang, als gesetzlich nicht vereinbar mit der Gemeinnützigkeit auffasst, sollte man als Partei dann aber doch zumindest fordern, dass von unabhängiger Seite genau geprüft wird, ob andere Organisationen, wie die „Konrad-Adenauer-Stiftung“ und die „Friedrich A. von Hayek Gesellschaft e.V.“ nicht das gleiche Ziel haben und dann, um Ungleichbehandlung zu vermeiden, nicht auch die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen müssten. Es ist wohl kaum vorstellbar, dass diese Organisationen nicht auch
anstreben Einfluss aufs „politische Tagesgeschäft“ auszuüben. Außerdem sollte man sich gut überlegen, ob es für die politische Kultur in Deutschland nicht besser wäre, wenn solche Organisationen, vor allem diejenigen, welche sich eher für Belange einsetzen, welche nicht unbedingt die unmittelbaren eigennützigen Interessen der finanzstarken Gesellschaftsschichten betreffen, nicht doch durch eine entsprechende Gesetzesänderung als steuerlich förderwürdig eingestuft werden sollten.

Und ein Aufheben der Gemeinnützigkeit konkret zu fordern, wie bei der DUH ist schon sehr heikel.
Es mag zwar sein, dass es ab einem bestimmten Punkt Export- wirtschaftlich nachteilig für uns wird, wenn in Deutschland einseitig stärker die Einhaltung der Umweltgesetze geprüft wird als in anderen Ländern. Aber zu nächst einmal müsste dies in diesem konkreten Fall erst einmal aufgezeigt werden, und auch dann bleibt fraglich, ob dies so ein Vorgehen rechtfertigt. Man könnte dann genauso gut ein Gesetz verabschieden, welches Organisationen nur dann das Recht zur Abmahnung einräumt, wenn diese sicher stellen können, solche Prüfungen und Abmahnungen im gleichen Umfang auch in anderen Ländern garantieren zu können. Um nur ein Beispiel zu nennen.