Die beiden Logos waren aus folgendem Grund auf unserer EU- Blauweste
(siehe erster Beitrag):
Falls der Bundesfinanzhof „Einmischen ins politische Tagesgeschäft“, ab einem bestimmten Umfang, als gesetzlich nicht vereinbar mit der Gemeinnützigkeit auffasst, sollte man als Partei dann aber doch zumindest fordern, dass von unabhängiger Seite genau geprüft wird, ob andere Organisationen, wie die „Konrad-Adenauer-Stiftung“ und die „Friedrich A. von Hayek Gesellschaft e.V.“ nicht das gleiche Ziel haben und dann, um Ungleichbehandlung zu vermeiden, nicht auch die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen müssten. Es ist wohl kaum vorstellbar, dass diese Organisationen nicht auch
anstreben Einfluss aufs „politische Tagesgeschäft“ auszuüben. Außerdem sollte man sich gut überlegen, ob es für die politische Kultur in Deutschland nicht besser wäre, wenn solche Organisationen, vor allem diejenigen, welche sich eher für Belange einsetzen, welche nicht unbedingt die unmittelbaren eigennützigen Interessen der finanzstarken Gesellschaftsschichten betreffen, nicht doch durch eine entsprechende Gesetzesänderung als steuerlich förderwürdig eingestuft werden sollten.
Und ein Aufheben der Gemeinnützigkeit konkret zu fordern, wie bei der DUH ist schon sehr heikel.
Es mag zwar sein, dass es ab einem bestimmten Punkt Export- wirtschaftlich nachteilig für uns wird, wenn in Deutschland einseitig stärker die Einhaltung der Umweltgesetze geprüft wird als in anderen Ländern. Aber zu nächst einmal müsste dies in diesem konkreten Fall erst einmal aufgezeigt werden, und auch dann bleibt fraglich, ob dies so ein Vorgehen rechtfertigt. Man könnte dann genauso gut ein Gesetz verabschieden, welches Organisationen nur dann das Recht zur Abmahnung einräumt, wenn diese sicher stellen können, solche Prüfungen und Abmahnungen im gleichen Umfang auch in anderen Ländern garantieren zu können. Um nur ein Beispiel zu nennen.