Anmerkungen zum Thema Umverteilung

Ist Umverteilung wirklich so schädlich wie von großen Teilen der Hyperglobalisierungs- freudigen wirtschaftswissenschaftlichen Zunft seit nunmehr mehr als 30 Jahren gepredigt wird?

Und stammt nicht von der CDU der Spruch: „Erwirtschaften kommt vor dem Verteilen“.
Dann sollte man das Verteilen aber bitte hinterher nicht vergessen.

Von Herrn F.A. Hayek stammt, aus seinem Buch „Die Verfassung der Freiheit“
die Aussage: „… hatten die Konservativen die Tendenz, eher in der sozialistischen als in der liberalen Richtung zu folgen …“.

Das hat sich in den letzten 20-30 Jahren dann aber komplett gewandelt.
Seit dem „folgen“ die Konservativen den (radikal) Libertären.
Und auch die sozialen, Sozialisten klingt zu sehr nach Lenkungswirtschaft, haben sich und lassen sich immer noch in diese Richtung mitziehen.

Für die Libertären zählt vor allem die persönliche Freiheit und die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Alles demokratisch legitimiert kollektivistische ist ihnen ein graus.

Und wenn die Enthüllungen von Frau Nancy MacLean in ihrem Buch „Democracy in Chains“ tatsächlich komplett stimmen, möchten diese Kreise: Koch Industries, die einschlägigen Institute der George Mason University in den USA und wohl vor allem das Walter Eucken Institut in Freiburg und das ZöBiS in Siegen auf deutscher Seite, den demokratisch legitimierten sozialpolitischen Handlungsspielraum am liebsten per Ewigkeitsklauseln mit Verfassungsrang für immer auf ein Minimum beschränken.

Da sollte man bei allen internationalen Verträgen und Vertragsentwürfen der letzten 30 Jahre ganz genau drauf schauen, ob diese insgeheim nicht (auch) diesem Ziel dienen sollen.

Unter anderem von Herr Hayek stammt auch die „richtige“ Aussage, dass Lenkungswirtschaft auch deshalb unwirtschaftlich sei, da niemand die gesamte Entwicklung der Wirtschaft genug überblicken und voraussehen könnte um fundierte Lenkungsentscheidungen zu treffen. Dies könnte nur der Markt indirekt regeln.

Aber genau das gleiche gilt doch dann aber auch für den zukünftig notwendigen (sozial-) politischen Handlungsspielraum.
Niemand kann über genug Wissen über die Zukunft verfügen, um wirklich voraussagen zu können welchen Spielraum man zukünftigen Generationen bei (sozialen) politischen Entscheidungen lassen muss. Kurzfristige Einschränkungen wie die Schuldenbremse, mögen richtig sein, damit niemand auf Kosten der nächsten Generationen lebt, und auch antizyklische Schulden- basierte Investitionsprogramme nach Keynes brauchen wohl einen eine klare Rückzahlungspflicht für die Zukunft, um politisch wirtschaftlich nachhaltig einsetzbar zu sein. Aber auch bei so vermeidlich klaren Einschränkungen ist Vorsicht geboten, da man nie Wissen kann, ob es in Zukunft nicht doch einmal eine neue Theorie geben wird, welche in einer neuen Situation kurzfristiges Schulden machen als die beste Möglichkeit klar darlegt, sei es zum Beispiel durch gleichzeitige starke Erhöhung der Geldmenge. Zukünftiges Wissen hat man eben erst in der Zukunft. Und dann sollte man handlungsfähig sein. Man muss zukünftigen Generationen die Freiheit lassen demokratisch legitimiert eigenverantwortlich angemessen auch kollektivistisch zu handeln. Und man weiß eben jetzt noch nicht was zukünftig angemessen sein wird.

Soviel zum Thema Ewigkeitsklauseln.

Zurück zur Umverteilung.

Der Markt entlohnt nur nach den Kriterien von Angebot und Nachfrage. Wenn etwas, wie die eigene Arbeitsleistung stark und Preis- elastisch, nachgefragt wird, kann man am Markt einen hohen Preis dafür erzielen.
Nur welcher Lohnunterschied, sei es innerhalb der gleichen Branche oder zwischen Branchen, kann noch als gerecht angesehen werden?
Muss und kann man diese Entscheidung wirklich dem Markt alleine überlassen?
Ich möchte die Frage nach der gerechten Entlohnung hier nicht beantworten, sondern nur deutlich machen, dass der Markt alleine diese Frage wohl kaum jemals gerecht und fair beantworten wird.
Letztlich wird die gewünschte Verteilung des gemeinsamen Ertrags wohl nur demokratisch und politisch frei entschieden werden können.
Wenn dabei die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ihre Interessen versuchen durchzubringen, wird dies erst dann unschön, wenn sie dies auf unfaire und unsoziale Weise tun. Und ganz schlimm, wenn sie diese auch noch per Ewigkeitsklauseln für alle Zeit festschreiben wollen, wie die radikal Libertären.

Und zum Einwand, dass Umverteilung des individuellen Konsumpotentials, eine negative Auswirkung auf den Gesamtertrag hätte, hier ein einfaches Gegenbeispiel:

„Wenn einige 3 Mal im Jahr international in den (Kurz- ) Urlaub fliegen können, anstatt dass mehrere zum Beispiel die Kabel Pay TV- Angebote sehen könnten ist dies wohl kaum förderlicher für den wirtschaftlichen Gesamtertrag. Von der Umweltmehrbelastung ganz zu schweigen …

Und die Libertären mit Hang zu Ewigkeitsklauseln sollten nicht vergessen, dass sowohl Herr Reagan als auch Frau Thatcher und die Schwarz- Gelben Regierungen in Deutschland demokratisch gewählt wurden, als es die Wähler für sinnvoll hielten. Und ihre Entscheidungen hin zu mehr wirtschaftlicher Freiheit hatten sie nicht durch Zwang eines eingeschränkten Handlungsspielraums heraus getroffen, sondern weil sie es für richtig gehalten hatten und weil sie Handlungsfähig genug waren.

Die Tyrannei der kommunistischen Zwangsherrschaft der UDSSR wurde nicht durch die radikal Liberitären überwunden, sondern durch den handlungsfähigen politisch freien Willen der demokratisch legitimierten Regierungen und dem Wunsch nach politische Freiheit in den unterjochten Völkern. Und natürlich durch eine Führung der UDSSR, welche glücklicherweise selbst keine Zwangsherrschaft mehr ausüben wollte.

Die radikal Libertären verlieren am Ende nur immer, auch wenn dies bisweilen leider schmerzlicher Weise recht lange dauern kann.

Wenn es schlecht läuft gegen Despoten.

Wenn es gut läuft gegen die politisch Freien.

Und wenn es sehr gut läuft gegen die angemessen sozialen und nachhaltigen politisch Freien …

Gedanken zur politischen Freiheit

Sollte es ein Menschenrecht auf ein Leben in einem Staat mit einer Verfassung und einer Rechtsprechung geben, welche die eigenen Werte zumindest im Grundsatz widerspiegelt?

Die Menschen, die das Glück haben in einem demokratischen Staat zu leben, können ja zusammen mit ihren Mitbürgern zumindest Repräsentanten wählen, die dann die politische Macht (Legislative, Judikative und Exekutive) ausüben. Direkte Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen ist eher selten, und würde wohl in den meisten Fällen auch eine zu große zeitliche Belastung für den einzelnen darstellen, um sich alles nötige Detailwissen für einzelne Entscheidungen anzueignen. Hier greift dann der Vorteil der Arbeitsteilung.

Solange niemand an seiner Stimmabgabe gehindert wird und vor allem so lange niemand, der sich Wählen lassen möchte, beeinträchtigt wird, kann man dann wohl von einer wirklichen freien demokratischen Wahl sprechen.

Wobei aber wohl kaum eine Gesellschaft alle politischen Positionen von Parteien oder Personen als akzeptabel ansehen wird, welche sich zur Wahl stellen wollen.

Die Möglichkeit der Verweigerung der Zulassung sich zur Wahl stellen zu dürfen ist daher ein ebenso vorteilhaftes wie gefährliches Mittel, derjenigen, welche die politische Macht gegenwärtig inne haben, um zu verhindern, dass die politische Macht von Menschen ausgeübt werden kann, deren geäußerte politischen Vorstellungen, sie für nicht akzeptabel halten.

Verfassungsfeindliche Position (https://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_Demokratie), welche tatsächlich mehrheitsfähig werden könnten, sind zum Beispiel in Deutschland ein Grund für ein Parteiverbot.

Autokratische Regierungen gehen meistens subtiler vor, wenn Sie unliebsame, meist freiheitlich- demokratische gesinnte Amtsbewerbungswillige Personen von der Wahl ausschließen wollen. Zum Beispiel durch fingierte Strafanzeigen. Aber auch durch Drohungen, tätliche Angriffe oder direktes „verschwinden lassen“. Auch die Pressefreiheit wird dort meistens eingeschränkt, beziehungsweise die Presse wird für die eigenen Zwecke instrumentalisiert. Wobei auch in freiheitlich- demokratischen Staaten „die Presse“ nicht immer unbedingt über alles nach bestem Wissen und Gewissen informieren muss. Aber solange jeder, im Rahmen der Gesetze, Sagen und Schreiben kann was er möchte bliebt die Pressefreiheit an sich dort bestehen.

In offenen Diktaturen oder Ein- Parteien Herrschaftssystemen besteht ja ohnehin kein (Auswahl-) Wahlrecht.

Das es der Bevölkerung dort zu Wünschen ist bald in einem freiheitlich- demokratischen System zu leben steht wohl außer Frage.

Für die Menschen, welche, wie schon anfangs erwähnt, das Glück haben in solch einem System zu leben, stellen sich dann zunächst einmal die Frage, wie sie dieses System gegen Angriffe und Beeinträchtigungen von außen verteidigen können.
Wie schon mehrfach in Beiträgen dieses Blogs erwähnt und begründet wurde, ist es dafür nötig sich in einem Militärbündnis zu befinden, welches stark genug und auch gewillt ist diesen Schutz vor Angriffen zu bieten.

Es ist, wie bereits begründet wurde, aber auch nötig, dass dieses Bündnis stark genug und gewillt ist, bestimmte (soziale, klimatische) Mindeststandards, welche man, nach freiheitlich- demokratischer Entscheidung, für objektiv angemessen angesehen hat, und welche idealer Weise für alle gelten sollten, im Wettbewerb um den eigenen fairen und benötigten Anteil an den Ressourcen der Welt auch zur Not militärisch durchzusetzen, sonst ist man nur ein Spielball im internationalen Miteinander.

Die anderen beiden Fragen sind (rein hypothetisch):

  1. Was kann man tun, wenn das eigene Verfassungsgericht, in Fällen von Gerichtsverfahren, bei denen es um Verfassungsfeindlichkeit von noch nicht gewählten Parteien oder Personen oder um Verfassungsfeindlichkeit von bereits gewählten Repräsentanten geht, nach eigener Ansicht bewusst oder unbewusst falsch entscheidet? Das beste Gesetz nutzt eben nichts, wenn es nicht nach bestem Wissen und Gewissen angewendet wird.
  2. Was kann man tun, wenn eine gewählte Partei zwar nicht verfassungsfeindlich agiert, aber sich handlungstechnisch so weit außerhalb desjenigen Bereiches befindet, den man selbst nach bestem Wissen und Gewissen noch für akzeptabel hält, zum Beispiel, wegen der Einschränkung von persönlichen Freiheiten und oder Sicherheiten oder auch wegen zumindest subjektiv empfundenen katastrophalen Fehlleistungen?

Als einflussreicher Militärangehöriger könnte man auf die Idee kommen zu Putschen.
Das hätte dann aber zur Folge, dass man seine Meinung allen anderen aufzwingt, und die freiheitliche demokratische Grundordnung, zumindest vorübergehend beseitigen müsste. Und natürlich damit auch das allgemeine Wahlrecht.

Eine andere Möglichkeit wäre es, jedem Bürger oder jeder Bürgervereinigung das Recht einzuräumen im bestehenden Staatsterritorium einen neuen eigenständigen Mini- Staat auszurufen, mit einer Verfassung, Gesetzen und Rechtssprechung, welche diese Person oder diese Personen für legitim halten. Dann könnte quasi jeder, ab einem bestimmten Punkt der Ablehnung der bestehenden Ordnung, in seinem neuen Wunschstaat leben.
Dann müsste man sich natürlich überlegen, wie man die gemeinsamen Ressourcen teilt, die gemeinsame Sicherheit aufrechterhalten könnte und nachhaltig agieren könnte, usw. .
Ohne die Bereitschaft der beteiligten Staaten notfalls zu intervenieren, würde das wohl nicht gehen können.
Man müsste wohl auch Staatsterritorien neu verteilen, für Mini- Staaten, die sich wieder neu oder auch erstmals zusammenschließen wollen, da ihre Überzeugungen genug übereinstimmen.
Das wäre schon ein gewisser logistischer Aufwand. 🙂
Aber somit könnten die Menschen mit gleichen politische Überzeugungen zusammen leben, und jeder könnte im Rahmen, den die anderen zulassen, dass tun was er nach bestem Wissen und Gewissen für das Beste hält. Somit wäre auch sichergestellt, dass es immer eine politische Kraft, mit staatlicher Handlungsfreiheit gibt, welche sich für das einsetzt, was man aktuell für nach bestem Wissen und Gewissen für angemessen erachtet und im besten Fall auch selbst tun würde.

Aber das sind alles nur Gedankenspiele.

Ein paar Überlegungen zur Frage: Was bedeutet eigentlich „sozial“?

Wenn man sich an den Grundtugenden seit der Antike orientiert:
– Wissen (Weisheit)
– Handlungsfähigkeit (Stärke)
– Selbstbeherrschung (Mut)
– Mitgefühl (Milde)

steht das Soziale wohl für das Mitgefühl, bzw. die Milde oder das Interesse an dem Wohlergehen eines anderen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, was einen Menschen dazu bewegen kann sich für das Wohlergehen eines anderen zu interessieren.

1. Zunächst könnte jemand einen inneren Antrieb haben, sich um das
Wohlergehen eines anderen zu kümmern.
2. Ein anderer Grund wäre es, dass man einen indirekten Vorteil dadurch hat, sich um
das Wohl eines anderen zu sorgen. Zum Beispiel da jemand einer Person wichtig ist,
die einem selbst wichtig ist.
3. Noch ein Grund ist, dass man jemanden unterstützt, solange es nötig ist,
damit derjenige sich nicht gegen einen wenden muss oder einem später eventuell
einmal selbst hilft.
4. Auch religiöse und/oder philosophische Gründe können eine positive Rolle spielen.

Aus all diesen Motivationen heraus, sollte man für ein System der gegenseitigen Existenzabsicherung und eines fairen finanziellen Ausgleiches, zunächst in Europa und dann, falls dies sicher genug möglich ist auch mit dem Rest der Welt sein.

Anmerkung zum Thema militärische Sicherheit

Militärisch ist der KSLP wichtig, dass wir gemeinsam mit anderen Nationen und Staatenbünden, welche sozial und freiheitlich- demokratisch genug sind, Verteidigungsstreitkräfte aufbieten können, welche vor allem unsozialen und nicht freiheitlich- demokratischen Staaten zumindest nicht unterlegen sind. 

Das verursacht natürlich finanzielle Kosten und man benötigt Soldaten. 
Durch den freien Markt, vor allem bei gemeinsamer Währung, sehe ich auch da eine „Race To the Bottom“- Gefahr, da auch diese Kosten die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren.
Deshalb finde ich gemeinsame feste Werte wie 2% des BIP zunächst mal aus Fairness- Gründen gar nicht mal schlecht.
Bei finanziellen Kosten muss man aber natürlich auch immer die Opportunitätskosten mit einberechnen, also eine destruktive Wettrüstungsspirale gilt es daher zu vermeiden. 
Vor allem soziale und freiheitlich- demokratische Staaten müssen auch militärisch kooperieren, um zumindest untereinander solche Spiralen zu vermeiden. Die KSLP ist aber neben dem Rüsten für ausreichende militärische „Stärke“ auch für ein Rüsten zum Schutz der eigenen Soldaten und zum Vermeiden von Kollateralschäden bei Zivilisten und auch gegnerischen Kräften.

Das hat dann nichts mehr mit Wettrüsten zu tun, da geht es dann nur um die Vermeidung von unnötigem Verlust von Leben und Gesundheit, falls man nur noch die militärische Handlungsoption hat.
Daran sollte man nicht all zuviel sparen. 
Ein unangenehmer Punkt beim Thema Militär ist immer, dass man dafür „noch“ einiges an Personal (Soldaten) braucht. Und ein militärischer Auslandseinsatz gehört, neben der Tatsache, dass man dabei andere Menschen mit Gewalt bekämpfen muss, eben auch zu den gefährlichsten Gemeinschaftsaufgaben einer jeden Gesellschaft.

Wenn es dafür genug Freiwillige gibt, ist das natürlich die beste Lösung. Natürlich sollte man aber auch Freiwilligen nicht zu viel zumuten. Und es stellt sich die Frage wie man um Freiwillige werben sollte. 

Und es gibt 2 Gruppen von Freiwilligen: 
1. Solche die wirklich direkt zum Einsatz kommen wollen.
2. Und solche, die nur eingesetzt werden wollen, wenn sich sonst keiner findet.  
Vor allem für die 2te Gruppe sollte man sich noch Rekrutierungsverfahren überlegen.
Also dass man für einen Bedarf erst mal alle diejenigen sich registrieren lässt, welche zu Gruppe 2 gehören. 
Wenn sich dann aus Gruppe 1 keiner findet, zieht man einen aus Gruppe 2. 

So ein Verfahren fehlt noch. Wenn man dann immer noch zu wenig Personal hat, bleibt einem nur noch die Wehrpflicht als Option.
Oder der wirtschaftliche Anreiz beziehungsweise der indirekte Zwang, durch fehlende Sozialsysteme oder durch Festlegen der Zumutbarkeit des Militärdienstes. Spätestens bei dem letzten Punkt braucht es dann eine kritische Zivilgesellschaft, die ein Auge darauf hat, wie es sich mit dem indirekten Zwang verhält. 

Die KSLP ist zurzeit für Wehrpflicht, falls man nicht genug Freiwillige für die gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe der unmittelbaren und mittelbaren Landesverteidigung und zumindest zur Verteidigung der Verbündeten findet. Und man sollte Freiwilligen wie gesagt auch nicht zu viel zumuten. 
Eine Art humanitäre gemeinsame Weltpolizei wäre natürlich auch wünschenswert, dafür wird man dann aber wohl kaum Wehrpflichtige einsetzen können oder wollen. (Nachtrag vom 15.5.21: Obwohl …) 
Vor allem braucht man dann auch ein Weltwirtschaftssystem welches ausreichend soziale Sicherheit bieten, damit Bevölkerung(sgruppen) nicht aus reiner Not zur Waffe greifen (müssen).

Sagt es allen.

Ähem. Ja. Nur wer will. Da war ich etwas über das Ziel hinausgeschossen.
Ist halt passiert. Muss man jetzt mit leben. Gibt schlimmeres. Schwamm drüber. Nach vorne schauen. Parole: Sozial. Sicher. Standhaft (Im Sinne von international bestehen können). Nach innen und außen. KSLP. 🙂

Ein Kommentar zum Europawahlprogramm 2019 der CDU/CSU

Aus sicherheitspolitischer Sicht gibt es an dem Programm wenig zu beanstanden. Die dort zu Sprache gebrachten Vorstellungen entsprechen weitgehend denen der KSLP.

Ganz anders sieht es aus sozialpolitischer Sicht aus, zumindest in Bezug auf die faire und soziale Verteilung des gemeinsamen wirtschaftlichen Ertrags innerhalb der Eurogruppe und der EU.

Im Programm der Unionsparteien steht:
Soziale Sicherheit: Unser Europa lässt niemanden zurück.
Wir lassen die Schwächeren unserer Gesellschaft nicht im Stich. Solidarität ist die zwingende Ergänzung von Eigenverantwortung. Wir stehen in Deutschland für einen Sozialstaat, der Leistung anerkennt und einen fairen Ausgleich schafft. Auch unser Europa der sozialen Sicherheit weiß: Erwirtschaften kommt vor dem Verteilen. Und nicht alles ist mit Geld zu lösen. Unser Europa der sozialen Sicherheit konzentriert sich auf Grundstandards bei Arbeitnehmerrechten sowie Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. Gleichwohl bleiben Mitgliedstaaten für die sozialen Sicherungssysteme, Regulierungen zum Mindestlohn oder der Altersvorsorge selbst verantwortlich. Europäische Regelungen dürfen nationale Schutzstandards, Mitbestimmungsrechte und Sicherungsniveaus nicht aufheben, aushebeln oder unterlaufen. In Europa muss klar sein: Wer sein Recht auf Freizügigkeit ausübt, sollte keine Nachteile erleiden. Deshalb werden wir daran arbeiten, die Mobilität von Arbeitnehmern in der EU weiterhin zu verbessern, möglichst unbürokratisch zu gestalten und besser zu koordinieren. Dies gilt auch bei der Altersvorsorge: Wer im Laufe des Erwerbslebens in unterschiedlichen Ländern der EU gearbeitet hat, soll dadurch keine Nachteile bei seiner Rente haben. Wir bekennen uns zum Ziel, dass sich in Deutschland wie in der gesamten Europäischen Union die Lebensverhältnisse weiter angleichen. Struktur- und Investitionsfonds wollen wir zukünftig noch stärker auf Projekte ausrichten, die die Wettbewerbsfähigkeit steigern und Arbeitsplätze schaffen. Damit sich die Anstrengungen des Strukturwandels auch in den europäischen Beihilferegeln widerspiegeln, setzen wir uns dafür ein, die europäischen Wettbewerbsregeln für die vom Ausstieg aus der Braunkohle unmittelbar betroffenen Regionen so anzuwenden, dass die Ansiedlung neuer Branchen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt wird. Flexible Regeln für die betroffenen Regionen müssen möglich sein.“

Zunächst steht hier: „Unser Europa lässt niemanden zurück“.
Das hört sich aus sozialer Sicht ja erst einmal sehr gut an.
Allerdings stellt sich dabei natürlich direkt die Frage:
Wer ist damit alles gemeint und in welchem Zustand wird man nicht zurückgelassen?

Die Antwort darauf erhält man dann in den nächsten Sätzen:
Zunächst heißt es „Wir lassen die Schwächeren unserer Gesellschaft nicht im Stich. Solidarität ist die zwingende Ergänzung von Eigenverantwortung. Wir stehen in Deutschland für einen Sozialstaat, der Leistung anerkennt und einen fairen Ausgleich schafft. „
Auf den Kontext bezogen scheint mit „unserer Gesellschaft“ die deutsche gemeint zu sein. Also zumindest die Europäer mit deutscher Staatsbürgerschaft sollen anscheinend schon mal mindestens fair und sozial am gemeinsamen Ertrag beteiligt werden.

Stellt sich noch die Frage welcher soziale und faire Anteil für den Rest der EU- Bürger laut dem Wahlprogramm vorgesehen ist.
Zitat:
„Unser Europa der sozialen Sicherheit konzentriert sich auf Grundstandards bei Arbeitnehmerrechten sowie Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. Gleichwohl bleiben Mitgliedstaaten für die sozialen Sicherungssysteme, Regulierungen zum Mindestlohn oder der Altersvorsorge selbst verantwortlich. „

Das hört sich dann sozialpolitisch leider fast nach dem Worst- Case Szenario an.
Für die soziale Absicherung und die Rente soll jeder EU- Mitgliedsstaat selbst verantwortlich sein. Einen gemeinsamen unteren Mindestlohn soll es nicht geben. Also kann es hier jederzeit zu einem „Race To The Bottom“ kommen.

Also aus der Aussage „Unser Europa lässt niemanden zurück“ scheint sich nur für deutsche Staatsbürger eine Aussicht auf die soziale Sicherung eines lebenswertes Existenzminimums zu ergeben. Außer mit den „Grundstandards bei … Gesundheitsschutzstandards“ ist das Anrecht auf eine Gesundheitsversorgung gemeint, welche dann auch natürlich eine lebenserhaltende ernährungstechnische Versorgung beinhalten müsste. Da es dann aber im weiteren heißt „Gleichwohl bleiben Mitgliedstaaten für die sozialen Sicherungssysteme … selbst verantwortlich.“ ist dies eine Interpretation welche wohl nur für Menschen in Frage kommt, die ihr Gewissen beruhigen wollen, wenn sie tatsächlich eine der Unionsparteien wählen wollen.

Und die Frage, ob ein finanzieller Ausgleich zwischen den EU Staaten nicht schon zur Sicherung der eigenen Interessen notwendig ist, damit sich Staaten wie Italien und Griechenland nicht anderen Bündnissen zuwenden (müssen), Stichworte „Neue Seidenstraße“ und „Mittelmeerzugang für Russland“, stellt sich natürlich auch noch.
Ebenso ob dieser aus Gründen der Fairness nicht geboten wäre.
Hierzu ein paar Fakten zum Euroraum und zum EU- Binnenmarkt, welche bereits in einem der vorherigen Blog- Beiträgen genannt wurden:

  • Im Euroraum und dem Binnenmarkt der EU konkurrieren wir weiterhin um die Finanzierung unserer nationalen Haushalte und Sozialversicherungssysteme
  • Haben einzelne Staaten hier wegen ihrer Größe, ihrer geografischen oder klimatischen Lage, ihrer Bevölkerungsgröße, ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beginn
    der gemeinsamen Union, der Größe ihres Sprachraumes, also bezüglich des Nutzens des Erlernen der Sprache, usw. einfach einen natürlichen Vorteil gegenüber anderen?
  • Bei einer gemeinsamen Währung findet keine Wechselkurs- bedingte Anpassung der Außenhandelsbilanzen statt. Die Wettbewerbsfähigkeit muss durch ein Drücken der Löhne und dadurch dann der Mieten, usw. bewusst herbeigeführt werden. Das ist mit Sicherheit politisch sehr viel schwerer, oder auch gar nicht durchzusetzen.
  • Besonders wichtig: Drittländer können in einem Land ihre Waren verkaufen und in einem anderen einkaufen. Und das taucht in keiner bilateralen Leistungsbilanz auf. Das geht bei getrennten Währungen nicht.
  • Race to the Bottom: Wenn ein Land mit seinen Sozialstandards, Unternehmenssteuern, Mindeststandards für Drittländer, usw… nach unter geht, müssen dies die anderen auch, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
    Besonderes Problem: wenn der Euroraum eine negative Bilanz nach außen hat, dann reicht es nicht mal, dass sich das wirtschaftlich stärkste Land mit einer ausgeglichenen Gesamt- Bilanz zufrieden geben würde, da dann mindestens einige der andere EU- Staaten ein Minus haben müssten.
    Das führt auch, wenn keiner Eingreift zum Race to the Bottom.
    Besonders und teilweise kaum nachprüfbar im Euroraum aber auch schon im gemeinsamen Binnenmarkt mit den 4 Freiheiten.
    Wenn das Land, dass die beste Ausgangsposition hat maximal runter geht, bis an die Schmerz- und Gefahrgrenze, müssen die anderen unter diese Grenze.
  • Bei den 4 Freiheiten: (Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen) kann man auch mit dem Kapital des Bilanz- Überschusses sich im anderen Land alles kaufen bevor es einen Währungsausgleich gibt. Auch Zeitungen usw… . Damit hat man eine riesen Macht in dem anderen Land.
  • Es besteht die allgemeine Gefahr zuviel Kapital aus dem Ausland zum Schulden machen und zum Ausgeben für Soziales und der Sicherheit, usw. zu beziehen als man zuvor zur Kapital-Verwaltung nach außen gegeben hat. Daher ist die EU- Schuldenbremse unserer Ansicht nach für solche Fälle richtig.
  • Es gibt natürlich auch zwischenstaatliche Unterschiede in der Produktivität, welche durch gute Bildungspolitik, usw… realisiert wurden, hier ist zu prüfen wie man das fördert und angemessen belohnen kann ohne die anderen gleich ins Unglück zu stürzten, oder den ganzen eigenen Bilanzüberschuss dadurch erklären zu wollen (Stichwort: Hausaufgaben gemacht) 😉
  • Ein Wort zu denen, die kein Ausgleichssystem wollen: Die Ressourcen und die guten Produktionsbedingungen sind nun einmal unterschiedlich verteilt, wenn man nicht will, dass man wieder zur konkurierenden Bündnispolitik („Triple Entente“, usw.) zurückfällt, muss man sich gegenseitig eben fair, demokratisch legitimiert, einen Ausgleich und eine Existenzsicherung soweit möglich garantieren. Alles andere führt nur wieder zum Krieg.
  • Und ob es gut gehen kann, dass Jobsuchende aus EU- Ländern mit geringer Wirtschaftskraft, dann zu uns kommen (müssen) um Arbeit zu finden und dann bei uns in unsere Sozialsysteme und unsere öffentliche Haushalte einzahlen müssen, während bei denen zu Hause dann die Beiträge fehlen, ist wohl auch zu bezweifeln. Das muss doch irgendwann zu Aggressionen führen.

Bei der Europawahl 2019 stellen nicht nur diejenigen Parteien eine Bedrohung für die EU da, die aus unbegründeten nationalen Bestrebungen die EU abschaffen oder zumindest politisch minimieren wollen, sondern vor allem auch diejenigen, welche auf Kosten anderer EU- Mitgliedsstaaten sich einen unfairen und unsozialen Vorteil verschaffen wollen.

Und unter Berücksichtigung der genannten Fakten würde die Umsetzung der
im Wahlprogramm genannten Positionen leider genau zu solch einem
unfairen und unsozialen Vorteil führen.

Daran ändert auch das genannte Ziel „Wir bekennen uns zum Ziel, dass sich in Deutschland wie in der gesamten Europäischen Union die Lebensverhältnisse weiter angleichen.“ nichts. Dies hört sich mehr nach einer Aussage von Kandidaten bei einem Schönheitswettbewerb an, welche sich dann den „Weltfrieden“ wünschen. Es ist zwar begrüßenswert, dass Strukturfonds zur Erreichung dieses Ziels eingesetzt werden sollen aber wie soziale Misstände und unfaire Konstellationen auf dem Weg dorthin vermieden werden sollen wird nirgendwo genannt, nur was man alles nicht tun möchte.
Und dass eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit eines EU- Staates zur Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit eines anderen EU- Staates im EU- interne Wettbewerb führen kann und wohl auch wird, wird auch nirgendwo erwähnt.