Anspruch auf ausreichenden bezahlbaren Wohnraum

Die wichtigste Aufgabe des Marktes ist ja dafür zu sorgen, dass die Produktionsfaktoren, wie Arbeit, Boden und Kapital optimal in Bezug auf Ort, Zeit, Menge usw. eingesetzt werden, damit der bestmögliche Gesamtertrag zum bestmöglichen Preis erzielt wird.

Da der Markt aber nicht von sich aus Mindeststandards, wie ein Mindesteinkommen, Arbeitssicherheit, keine zu langen Arbeitszeiten, damit genug Zeit für andere Pflichten wie Familie oder demokratische Partizipation, inklusive der nötigen politischen Bildung, bleibt, aber eben auch bezahlbarer Wohnraum garantiert bzw. durchsetzt, muss dies politisch demokratisch legitimiert erfolgen.

Der Markt braucht also einen politischen Rahmen, der den Regierenden die nötige Handlungsfreiheit lässt um solche Mindeststandards bzw. Mindestvorgaben zu bestimmen und auch durchzusetzen.

Aufgabe des aktiven und passiven Wahlberechtigten, also fast jeden Bürgers, ist es dann zunächst sicherzustellen, dass eine Partei am Wahltag auf dem Wahlzettel steht, welche den eigenen Vorstellungen für ein Gesamtpaket solcher Mindestvorgaben für den Markt auch nahe genug kommt. Zur Not muss man eben mit anderen zusammen eine neue Partei gründen. Und dann diese Partei auch zu wählen.

Dazu eignen sich auch Demonstrationen. Bürger fordern und klagen, falls legitim.
Politik muss gestalten. Beziehungsweise bei einem subsidiären System wie dem unserem in Deutschland, muss die lokale Politik dann im Rahmen ihres lokalen Handlungsspielraums gestalten und bei Aufgaben, welche innerhalb dieses Handlungsspielraums nicht gelöst werden können von der nächst höheren politischen Ebene fordern oder einklagen, bzw. auf der höchsten Ebene dann außenpolitisch fordern bzw. einklagen.

Im Falle des bezahlbaren ausreichenden Wohnraums stellt sich dann erstmal die Frage, ob man bezahlbaren Wohnraum einklagen kann. Und falls ja, ob man dann, falls solch ein Wohnraum lokal aktuell nicht zur Verfügung steht, auch direkt auf Staatskosten, also öffentlich finanziert, bauen darf. 🙂
Oder ob man zwar einen allgemeinen Anspruch hat, aber tatsächlich dann warten muss, bis die politisch verantwortlichen diesen Wohnraum zügig schaffen oder eben auch nicht.

Dieser zweite Fall wird wohl die aktuelle Realität in Ballungsgebieten beschreiben. Wobei die Einklagbarkeit wohl schon an sich strittig sein dürfte.

Also ist die Politik gefragt.

Die entscheidenden Fragen sind dann:

  • Wer soll ein Wohnrecht, mit welcher Wohnqualität, an einem bestimmten Ort, innerhalb eines Stadtbezirks, einer Stadt oder zumindest einer Metropolregion haben.
  • Wer soll dafür bezahlen bzw. Platz machen.

Wenn man die Beantwortung dieser Fragen allein dem Markt überlassen würde, würden an jedem Ort, in jeder Stadt usw. nur noch die Menschen leben, welche zur Befriedigung der Nachfrage für Arbeit dort nötig oder zumindest von Nutzen wären. Und solche die es sich leisten könnten.
Die Wohnqualität könnte bis zu dem Punkt absinken, an welchem die Arbeitskräfte gerade noch leistungsfähig genug sind. Genug freie Wohnflächen um bei Trennung, Gehaltsänderung, Heirat usw. umziehen zu können wären so nicht garantiert. Wohl eher das Gegenteil, da Knappheit die Einnahmen aus Wohnraum in die Höhe treibt.

Also sollte die Notwendigkeit für demokratisch legitimierte Mindeststandards und -vorgaben wohl leicht vermittelbar sein, und entsprechende politische Mehrheiten realisierbar sein.

Dann geht es nun um die Bestimmung dieser Mindestvorgaben für den Markt. Zum Beispiel mindestens 1 % Leerstand, oder welcher Wert da angemessen ist, um problemloser umziehen zu können. Eventuell ein Mindestprozentsatz des gesamten Wohnraums für Menschen die in einer Stadt geboren sind … Und natürlich ausreichend bezahlbarer Wohnraum pro Person ganz allgemein.

Und um die Frage wer dafür bezahlen soll. Also grob gesagt, falls sich weitere Firmen ansiedeln möchten, welche auf das Hinzuziehen weiterer Menschen in eine Stadt angewiesen sind oder jemand aus sonstigen Gründen hinzuziehen möchte, wer bezahlt dann den weiteren nun nötigen Wohnraum, vor allem wenn sich dadurch die Neubautenquote nach oben bewegt und der Wohnraumpreis im Durchschnitt steigt.
Diejenigen die bereits in dieser Stadt wohnen, diejenigen die neu hinzuziehen möchten oder gleich das ganze Land?

Im dritten Fall gilt es aber auch noch zu bedenken, dass bei einem überregionalen Umzug auch immer eine Wohnung frei wird und höhere Umzugskosten entstehen. Eine überregionale gemeinsame Finanzierung wäre in solchen Fällen daher, wohl gegenüber den anderen Regionen ungerecht und aus überregionaler Sicht auch bei Finanzierungshilfe relativ gesehen unwirtschaftlich.

Und falls es diejenige (mit) bezahlen sollen, welche aktuell (schon/noch) da sind, stellt sich schon mal die Frage, ob diese sich das überhaupt leisten können. Und falls nicht bekommen dann genügende einen Wegzug bezahlt? Und was ist wenn viele später, nach der Boomphase, wieder wegziehen?
Bleiben dann diejenigen die bleiben auf diesen Kosten sitzen?

Brauchen Kommunen daher das Recht Nein zu sagen, ungebremsten (wirtschaftlichen) Zuzug betreffend, zumindest bis die bestehenden demokratisch legitimierten Mindeststandards und Mindestvorgaben für den Markt auch weiterhin gesichert sind und die Frage der Finanzierung geklärt ist.
Die Antwort lautet hier wohl Ja, aber bis auf zumutbare humanitäre Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die angemessene Aufnahme von Flüchtlingen und generell begrenzt durch einen auf höherer Ebene ebenfalls demokratisch legitimiert vorgegebenen „Nein- Sag- Rahmen“. Zum Beispiel wenn die lokalen Mindeststandards die überregionalen zu weit übersteigen. Dann muss aber immer, solange möglich die Übernahme der Kosten durch die höheren Ebene geregelt sein.

Es handelt sich hier um einen klassischen Konflikt zwischen wirtschaftlichen und individuellen Freiheiten auf der anderen Seite und der Überlebensfähigkeit auf zumindest einem demokratisch legitimierten sozialen Mindestniveau für jeden einzelnen einer lokalen Gemeinschaft auf der anderen Seite.

Zumindest von Parteien, welche das „S“ für Sozial im Namen haben erwarte ich hier eine klare Entscheidung für den für ein (Über-) Leben zumindest auf einem demokratisch legitimierten sozialen Mindestniveau für jeden einzelnen einer lokalen Gemeinschaft.

Abschließend sei an dieser Stelle auch noch auf den Fall eingegangen, wie man vorgehen sollte, wenn sich eine demokratische (lokale) Gemeinschaft dazu entscheidet seine Mindeststandards und Mindestvorgaben an den Markt zu ändern. Zum Beispiel aus Gemeinwohl- ökonomischen Gesichtspunkten. Das könnte dann eine Reduzierung des Umsatzes/Gewinns oder des Eigentums einiger Marktteilnehmer nach sich ziehen. Diese sollten dann aus moralischen und wohl auch schon aus rechtlichen Gründen entschädigt werden. Die Frage hier wäre dann wohl in welcher Höhe und von wem.
Die beste, frei nach John Rawls, Antwort wäre wohl eine Entschädigung in der Höhe des anteiligen Umsatzes/Gewinns oder Besitzes am Gesamt- „Bruttosozialprodukt“ bzw. Besitzes einer (lokalen) Gemeinschaft, inklusive allem vor Ort vorhandenem Besitzes von „Außenstehenden“. Diese müssen aber natürlich umgekehrt auch gleich behandelt werden wie Einheimische. Und entschädigt wird aus dem Besitz und dem Umsatz/Gewinn aller am Ort ansässigen.
Also im Ergebnis soll zunächst jeder noch den gleichen Anteil am Gesamtvermögen und – umsatzes in privater Hand wie zuvor auch besitzen. Nur alle zusammen entweder mehr oder weniger. Bis die Kräfte des Marktes wieder den, demokratisch legitimiert, Werte- gebunden am besten Geeigneten den größten Verteilungseinfluss zugebilligt haben. Aber ohne Vermachtung natürlich. 🙂

Lokale Gestaltungsfreiheiten

Sollte jeder Mensch ein Anrecht auf einen individuell ausgestaltbaren „Subraum“ in seiner persönlichen unmittelbaren Umgebung haben?

Zunächst mal müsste man zur Beantwortung dieser Frage klären in welchen Umgebungen ein Mensch sich denn gewöhnlich aufhält.

Grob gesagt wären das sein Wohnbereich, sein Arbeits-, oder Ausbildungsplatz, der Weg zwischen diesen Orten und alle übrigen Orte, welche er oder sie ehrenamtlich oder privat aufsucht.

Innerhalb des Wohnbereich wird sich diese Frage wohl noch am einfachsten bejahen lassen.
Zumindest bei Singles.
Aber auch falls man mit einem Partner, mit seinen Kindern oder in einer WG zusammenlebt, wird man sich, genügend Platz vorrausgesetzt , wohl darauf einigen können, das jeder zumindest die Möglichkeit hat sich ab und zu in einen zumindest temporären Subraum zurückzuziehen, in welchem er zumindest kurzfristig, natürlich unter Berücksichtigung der elterlichen Pflichten, „das sagen hat“. Und so einfach z. B. auch mal einfach sein Ruhe haben kann.
Wobei das in Wohnungen mit „dünnen“ Wänden auch dann noch durchaus schwierig bleiben kann, zumindest ohne guten Schallschutz, z. B. durch Lärmschutzkopfhörer.

Schon schwieriger wird es beim Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Vor allem, wenn die Arbeit den unmittelbaren mehr oder weniger ständigen Kontakt mit anderen voraussetzt. Oder wenn man auf sehr engem Raum nebeneinander arbeiten muss.
Falls man nur meist getrennt am Schreibtisch, mit oder ohne PC, oder einer stationären Einrichtung arbeitet, wäre die individuelle Ausgestaltung wohl noch recht einfach möglich. Da wird man sich dann „nur“ mit dem Arbeitgeber oder dem Ausbildungsleiter einig werden müssen.
In all diesen Fällen wird sich die eigene Gestaltungsfreiheit dann wohl aber mit dem eigenen Wunsch, und dem des Arbeitgebers oder Ausbildungsleiters, zur optimalen Leistungserbringung vertragen müssen. Wobei sich dann auch direkt die Frage stellt:
Wessen Wunsch nach leistungsorientierter Gestaltungsmöglichkeit des Arbeitsplatzes sollte Vorrang haben, der des Arbeitgebers oder der des Beschäftigten? Sollte es zumindest Mitgestaltungsrechte für Arbeitnehmer geben? Da sind wir dann auch schon im Bereich des betrieblichen Mitbestimmungsrechts angekommen. Wobei dies dann ein Kollektivrecht ist, welches meist vom Betriebsrat wahrgenommen wird. Man kann auch argumentieren, dass ein Arbeitnehmer leichter kündigen kann als ein Arbeitgeber. Genügend alternative Arbeitsplätze vorausgesetzt. Dann bräuchte man als Arbeitnehmer dann aber ein Recht auf einen Arbeitsplatz, welcher den individuellen Wunschvorstellung bezüglich der Arbeitsplatzgestaltung am nächsten kommt. Zum Beispiel, keine unnötige Lärmbelästigung, um konzentriert arbeiten zu können.

Und natürlich geht es auch hier schon um die Frage, in wieweit man über die nötige Gestaltungsfreiheit verfügt, um in „seinem“ Subraum die „Big Five der Psychologie“ https://de.wikipedia.org/wiki/Big_Five_(Psychologie) der anderen begrenzen zu können, zum Beispiel durch „Subraumverweis“. 🙂

Vor allem in Bezug auf Kunden stellt sich dann schnell die Frage, was man als Arbeitnehmer eigentlich noch tolerieren müssen sollte. Und ab wann man Kunden den Dienst verweigern darf und sie rauswerfen (lassen) darf. Dann bräuchte man aber auch ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz oder eine finanzielle Ersatzleistung, der diesbezüglich Mindeststandards erfüllt. Bei einem unbedingten Grundeinkommen wären diese Standards individual legitimiert, ansonsten demokratisch per Mehrheitsentscheid. Das hat beides seine Vor- und Nachteile.

Natürlich will man auch als Kunde in lokalen Subräumen, zumindest seine individuellen Mindeststandards verwirklicht sehen. Da stellt sich dann auch die Frage inwieweit man da einen gesetzlichen Anspruch drauf haben sollte, dass es da zumindest jeweils einen Anbieter gibt.

Die „Big Five“ der Psychologie sind natürlich auch für Schulen von Bedeutung. Da stellt sich dann auch die Frage was der eigene, verwandte oder übrige Nachwuchs dort diesbezüglich alles darf und was „beschränkt“ wird. Das gilt natürlich auch für die Lehrkräfte. Auch mit Hinblick auf die individuelle Ausgestaltung der einzelnen Schulsubräume in Bezug auf die optimale Leistungserbringung, stellt sich die Frage wer da aktuell welche Gestaltungsfreiheiten hat. Und/oder haben sollte. An dem wichtigen Thema muss man auf jedem Fall auch in angemessenen Umfang dran bleiben.

Für ehrenamtliche Arbeit gilt wohl das gleiche wie für die „hauptamtliche“ Arbeit. Außer, dass man aus individueller Sicht zur Not leichter darauf verzichten könnte.

Das gleiche gilt wohl auch für alle übrigen Orte an welchen man sich privat aufhält. Je leichter man auf den Aufenthalt verzichten kann desto weniger individuelle Gestaltungsfreiheit wird man haben müssen wollen.

Ein besonderer Ort ist noch der Weg zur Arbeit. Hier gilt wohl der Grundsatz: Je besser für die Umwelt und je billiger, desto schwieriger ist es hier individuelle Subräume zu schaffen. Hier wird man wohl in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin demokratisch legitimiert die „Big Five der Psychologie“ der Fahrgäste begrenzen müssen. Immerhin kann man seinen akustischen Wunschraum schon weitgehend auch dort schaffen.

Gedanken zum optimalen Aufbau eines (sozialen) Verbundes

Wie konstruiert man eigentlich am besten einen sozialen Verbund, in welchem man sich nicht gegenseitig auf den Füßen steht aber dennoch niemanden unnötig abweisen muss?

Nach meinen bisherigen Erfahrungen und meinem aktuellen Kenntnisstand würde ich in etwa folgendes vorschlagen:

Zunächst mal braucht man eine Anlaufstelle, um sein Interesse an der Mitgliedschaft zu bekunden. Davon sollte es im Idealfall mehrere in einem Verbund, man könnte es auch ein Netzwerk nennen, geben. Das kann eine Internet- Plattform- Blog- Seite wie diese hier sein. Oder etwas anderes mit einer Kontaktmöglichkeit.

Ein soziales (https://rkslp.org/2019/06/20/ein-paar-uberlegungen-zur-frage-was-bedeutet-eigentlich-sozial/) Netzwerk, sollte sich, nach meiner Vorstellung, vor allem an Menschen richten, die finden, dass aus sozialer Sicht gerade etwas schief läuft, etwas geprüft werden müsste, sich was verändern müsste (je nach konservativ oder progressiver Ausrichtung, „nicht zuviel auf einmal“ bis „erst mal machen“ 🙂 ) oder um einfach mal andere oder weitere Menschen mit sozialen Zielen und Überzeugungen zu treffen.

Nun hat aber nicht jeder Mensch die gleichen sozialen Ziele und Überzeugungen und ein paar Maulwürfe gibt es auch immer.
Wie baut man so ein Netzwerk also am besten auf?

Zunächst mal sollte man sich klar machen, dass ein sozialer Verbund einfach ausgedrückt aus einem Haufen Individuen, die stellen nicht nur bei den Libertären die Grundebene da :), besteht. Die Frage ist wie sich dieser Haufen Individuen nun am besten organisiert, zusammenarbeitet und sich trifft.

Wie gesagt geht es darum, sich nicht gegenseitig auf den Füßen zu stehen, sich aber dennoch unter einander austauschen zu können, Gleichgesinnte zu finden, Menschen mit den gleichen sozialen Zielen oder mit dem gleichen aktuellen Thema. Damit man zusammen direkt loslegen kann.

Daneben sollte es aber auch Treffen und Austausch mit Mitgliedern geben, die eher andere Ansichten haben, um die eigene Position durch diesen Austausch reflektieren zu können und mögliche Gemeinsamkeiten auszukundschaften und „Koalitionsoptionen“.

Daher sollte es zunächst mal Treffen, dabei ist immer online oder offline eine Option, zum Vorstellen von bereits existierenden Gruppen gegenüber Neumitgliedern oder anderen Interessierten geben. Je nach Größe des Netzwerks sollten Teilnehmer an den jeweiligen Treffen per Zufall ermittelt werden, mit Präferenzliste und Beschränkungsoption, wobei sichergestellt sein sollte, dass niemand, ohne triftigen Grund, außen vor bleiben muss.

Ebenso sind komplette Zufallstreffen geplant, bei der die Teilnehmer komplett per Zufall verteilt werden, wahlweise mit festem Thema oder ohne, und wieder mit Präferenzliste und Beschränkungsoptionen, wobei wieder sicherzustellen ist, dass niemand, ohne triftigen Grund, außen vor bleiben muss.

Als Hilfsmittel hierfür sollte jeder Verbund über eine Teilnehmerliste und eine Liste der Gruppen verfügen, mit Angabe der Ausrichtung der Gruppe und den öffentlich genannten Überzeugungen der Mitglieder.

Ähnliche Treffen könnte man auch mit Nicht- Mitgliedern, oder externen, nicht (mehr) zum Verbund gehörenden Gruppen, Bewegungen und Netzwerken abhalten.

Als zweite Ebene sind dann Treffen zwischen Teilgruppen des Netzwerks gedacht, um sich, wie gesagt, auszutauschen, mögliche Gemeinsamkeiten auszukundschaften und „Koalitionsoptionen“.

Die dritte Ebene bilden dann Treffen und Aktionen von den Teilgruppen selbst. Diese sind frei in ihrem Aufbau und können sich ihre internen Regeln frei wählen. Sie können sich mir anderen zusammenschließen, oder teilen. Es gibt keine Aufnahmepflicht für andere Mitglieder, es kann auch jederzeit nach den eigenen Regeln jemand rausgeschmissen werden. Es soll sogar möglich sein den Gesamtverbund als Teilgruppe, auch mir anderen zusammen zu verlassen.

Hierarchien sollten ad hoc gebildet werden. Also keine feste Hierarchie, die für alle gilt. Sondern jede Teilgruppe wählt ihre eigene übergeordnete Organisationsstruktur, zusammen mit anderen ihrer Wahl.

Spenden und Mitgliedsbeiträge werden nicht gemeinsam eingesammelt sondern von jeder Teilgruppe oder Orgaeinheit einzeln. Allerdings kann und sollte jeder Verbund einen Verteilerschlüssel einführen über den man im Verbund demokratisch abstimmt. Das ist auch die einzige feste übergeordnete Instanz, zusammengefasst mit einer Instanz zur Einhaltung und Einrichtung der hier genannten grundsätzlichen Struktur des Netzwerks, für alle, die Wahl für den Vorsitz erfolgt auch demokratisch per Mehrheitsbeschluss. Wer mit diesem Verteilerschlüssel nicht einverstanden ist sollte dann einen neuen Verbund gründen und dort ebenfalls demokratisch wählen und abstimmen lassen. Jeweils mindestens alle paar Jahre. Zusammen mit dem Recht jedes Mitgliedes, jeder Teilgruppe und jeder Orgaeinheit den Verbund wieder zu verlassen, wenn man es möchte, wird sichergestellt, dass jeder am Ende in einem Verbund ist, der zumindest seinen Mindestanforderungen entspricht.

Die RKSLP, also diese Plattform, wäre dann ein Beispiel für eine Anlauf- bzw. Einstiegsstelle für einen sozialen Verbund. Und der soziale Verbund hätte dann das Motto „Sozial, Sicher, Standhaft – im Sinne von international bestehen können -; je nach innen und nach außen“.

Der 3. Weg zwischen Laissez-faire Kapitalismus und sozialistischer Staatswirtschaft

Es gibt ja mittlerweile mindestens 3 Konzepte für den 3. Weg:

  • Keynesianismus
  • unsere soziale Marktwirtschaft als ein wirtschaftspolitisches System, welches den „freien Markt“ in einen sozialen, (Anti- Kartell-) rechtlichen und demokratisch kontrollier- und steuerbaren (z. B. bei Rezessionen) Rahmen einbettet
  • Und das durch das englische „New Labour“- Modell, das „Schröder -Blair Papier“ und Anthony Giddens‘ „Third Way“ vorgegebene Modell, welches vor allem soziale Gerechtigkeit in Form von Chancengleichheit als wichtigstes soziales Ziel sieht und sonst stark auf Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Hyperglobalisierten Weltmarktes setzt.

Man könnte nun sagen, dass die ersten beiden 3. Weg – Modelle vor allem die Organisation der nationale Wirtschaft betreffen, als Balance- Akt zwischen einem im Mittel hohem aber auch stabilem wirtschaftlichen Ertrags einerseits und sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit andererseits.

Das dritte Modell geht dann auf die seit den 80ern und vor allem den 90ern immer stärker global vorherrschende Hyperglobalisierung ein. Das Ziel ist hier wohl der „soziale Wettbewerbsstaat“. Also soviel Soziales wie möglich erhalten und trotzdem international bestehen können. Dazu passt auch die Definition von sozialer Gerechtigkeit vor allem als Chancengleichheit. Also wer einen größeren Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit liefert soll auch mehr haben, nur soll jeder die gleichen Chancen haben. Da stellt sich dann aber natürlich die Frage wie groß die Einkommensunterschiede sein können sollen. Eine bedingte soziale Grundsicherung ist in diesem Modell aber auch vorgesehen.

Nun bräuchte man aber dringend ein 4. Modell, welches auf globaler und zwischenstaatlicher Ebene den 3. Weg durchzusetzen vermarg.
Also kein zwischenstaatliches RaceToTheBottom bei sozialen Standards mehr und kein Streben nach reinem nationalen Vorteil mehr, bis wir uns wieder gegenseitig die Köpfe einhauen, weil einige nicht mehr genug für ein anständiges Leben haben. Sondern ein kooperatives und machbar solidarisches System.
Sowohl bei den WTO- Verträgen, Ceta, Jefta und TTIP findet sich davon aber gar nichts. Man muss bei diesen Verträgen vielmehr noch stark darauf achten, dass das aktuelle globale Modell der Hyperglobalisierung nicht durch diese noch so verfestigt wird, dass nachträgliche soziale und Anti-Trust- rechtliche Einrahmungen der internationalen Wirtschaftsordnung erschwert werden bzw. unter Beibehaltung dieser Verträge kaum möglich sind.

Die nächste Aufgabe für die 3.Weg Sozialliberalen und Sozialdemokraten, egal ob konservative oder progressive, ist es also Think- Tanks aufzubauen, welche solch ein 4.Modell erarbeiten. Und die sozialliberalen und sozialdemokratischen Parteien müssen dieses dann politisch übernehmen und danach streben dies durch eine politische Mehrheit gemeinsam, zur Not in einer Koalition der Willigen, umsetzen zu können.
Den Anfang sollte da dann die Etablierung einer tragfähigen und wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft (nach Müller- Amarck) in der EU machen.

Also, auf geht’s.

Gedanken zur Frage: Was bedeutet heute „national“?

Die Bezeichnung „national“ ist ja heutzutage eher negativ besetzt. Sie wird weniger mit patriotisch gleichgesetzt, sondern mit einer (zu?) rechten Gesinnung.

Zunächst mal bedeutet „national“ aber einfach nur, dass man sich mit den kollektiven Bedürfnissen und Interessen des gesamten Staates und seiner gesamten Bevölkerung auseinander setzt. Also in Abgrenzung oder Erweiterung des Verfolgens von rein individuellen Zielen und Interessen. Aber natürlich grenzt der Ausdruck „national“ die durch ihn bezeichneten Bestrebungen zunächst mal auch von denjenigen zum Wohle der gesamten internationalen Staatengemeinschaft ab.

„National“ bezeichnet aber in erster Linie auch die wichtigste Ebene kollektiven, im Idealfall auch demokratisch legitimierten, staatlichen Handelns. Zumindest solange man diese Ebene des staatlichen Handels noch nicht an eine höhere Ebene weiter delegiert hat. Da ist es aber dann sehr wichtig, dass auch diese Ebene dann kollektiv, ebenso demokratisch legitimiert, im staatlichen „öffentlichen“ Sinne handlungsfähig ist.

Nach innen bedeutet dies, dass zum Beispiel Recht und Ordnung weiterhin durchgesetzt werden können, dass die Vermachtung der Wirtschaft effektiv verhindert werden kann, dass der sozialpolitische Handlungsspielraum noch besteht, usw.

Nach außen heißt dies, dass man als Staatenbund Verteidigungsfähig bleibt oder wird und seinen internationalen Verteidigungsverpflichtungen nachkommen kann und nachkommt. Ebenso muss man auch international eine Vermachtung der Wirtschaft verhindern und seine sozialpolitischen Mindeststandards für sich und im Idealfall auch für andere durchsetzen können. Und umweltpolitische gemeinsame Mindestanforderungen muss man weiterhin oder erstmals international durchsetzen können. Und so weiter.

Man muss also schauen, dass man entweder als Staatenbund handlungsfähig ist oder es als Nationalstaat bleibt, um dann ad hoc bei Bedarf Bündnisse mit anderen Staaten, mit mindestens ausreichend ähnlichen Wertvorstellungen schließen zu können.

Bei der EU ist es in Fragen der Verhinderung der Vermachtung der Wirtschaft und in Fragen der kollektiven sozialpolitischen Handlungsfähigkeit leider aktuell eher so, dass weder der Staatenbund noch die einzelnen Nationalstaaten dazu durch eine demokratische legitimierte einfache Mehrheitsentscheidung in der Lage wären beziehungsweise noch sind. Die Gesetzte der EU limitieren also den nationalstaatlichen (sozialpolitischen) Handlungsspielraum ohne eine neue politische Institution geschaffen zu haben, welche ebenso handlungsfähig wäre. In weiten Teilen der EU Institutionen herrscht noch Konsenspflicht und einzelne Nationalstaaten können beispielsweise keine Regelungen mehr treffen, dass alle Güter welche in ihrem Land verkauft werden dürfen auch bis zu einem bestimmten Umfang in ihrem Staat hergestellt worden sein mussten, dass wäre vor allem bei einer gemeinsamen Währung effektiv.
Und den Kapitalfluss kann ein einzelner Staat auch nicht mehr effektiv steuern.
Klingt leider alles sehr libertär. Aber das lässt sich ja ändern. Zur Not in einer neuen Union der Willigen, aber besser durch Reformen der bestehenden.

Fazit:
Auch für „nationales“ Handeln gilt wie für so vieles andere, es kommt auf das richtige Maß an, mit Anstand und Vernunft.
Die Bürger jeder Nation müssen natürlich nach bestem Wissen und Gewissen zunächst einmal selbst schauen, dass sie selbst keinen unfairen Nachteil erleiden, dass ihre eigene soziale Absicherung und Sicherheit nicht unnötig und ungerechtfertigt beschränkt wird und dass ihr gemeinsamer demokratisch legitimierter (sozialpolitischer) Handlungswille nicht durch supranationale Gebilde und internationale Verträge zu weit beschränkt wird ohne neue Institutionen zu schaffen, die dazu in der Lage wären, diesen Handlungswillen gemeinsam demokratisch legitimiert und den eigenen Mindestanforderungen genügend umzusetzen.
Seit den 80er Jahren und vor allem seit den 90er Jahren wurde leider allzu oft rein die libertäre Ideologie bei neuen supranationalen Verträgen berücksichtigt. Man muss bei neuen Verträgen sehr genau darauf achten, dass sich dies wieder ändert und nicht noch versucht wird diese Ideologie und die Vermachtung der Wirtschaft durch neue Vertragsklauseln zu verewigen.
Und bei Trumps „America First“ Politik ist nicht die Tatsache das Problem, dass er zunächst einmal Ideologiefrei danach strebt, dass die USA ihren fairen Anteil erhält und keinen unfairen Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit leisten muss und keine unnötigen und ungerechtfertigten Entbehrungen erdulden muss. Sondern schon eher die Art und Weise wie er dies tut, Beleidigungen etc., dass er nicht hinreichend genug deutlich macht und entsprechend handelt, wo die „fairen“ Interessen der USA enden, dass die fairen Interessen und die Bedürfnisse der anderen Staaten weiterhin durch die USA unterstützt und berücksichtigt werden und vor allem, dass er (auch) nichts dafür tut eine Weltordnung aufzubauen, in der alle ihren fairen Anteil erhalten und keinen unfairen Beitrag leisten müssen und keine unnötigen und ungerechtfertigten Entbehrungen erdulden müssen und wohl auch, dass er die Macht der USA schon sehr stark dazu benutzt seine „Sicht der Dinge“ auch gegenüber Verbündeten durchzusetzen und dass durch ihn oder durch sein Umfeld und natürlich durch das rechts- libertäre Lager seiner Partei leider auch sehr viel zu weit rechtes (und libertäres) Gedankengut propagiert und zumindest in Sachen Migrationspolitik wohl auch zu weit rechtes auch umgesetzt wird.

Gedanken zur Rolle der Gewerkschaften

Zunächst mal ist hier positiv hervorzuheben, dass durch den Zusammenschluss von Arbeitnehmern deren Marktposition verbessert werden kann. Zum Beispiel kann auch ohne staatlichen Mindestlohn, durch (Flächen-) Tarifverträge ein anständiges Mindestgehalt und anständige Arbeitsbedingungen heraus verhandelt werden, zur Not mit Streiks. Vor allem, bei Verhandlungen mit Arbeitgebern mit größerer Marktmacht oder in Zeiten und/oder an Orten mit wenig vergleichbarer Arbeit ist dies wichtig.

In Deutschland gibt es darüber hinaus auch noch das Mitbestimmungsrecht, welches den Arbeitnehmervertretungen ein je nach Betriebsgröße und Betriebsart mehr oder weniger umfangreiches Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen einräumt. Hierbei ist wiederum zwischen Mitspracherecht von Betriebsräten und von Gewerkschaften zu Unterscheiden. Im zweitem Fall können Arbeitnehmervertretungen dann ihre Ansprüche, Interessen und Vorstellungen besser überregional bündeln.

Es wäre mit Sicherheit einmal spannend zu untersuchen inwieweit dieses Mitspracherecht einem Anteil daran hatte, dass in Deutschland weit mehr Industriearbeitsplätze erhalten bleiben konnten, als in anderen hochentwickelten Staaten wie zum Beispiel in den USA oder GB. Hier könnten natürlich auch andere Faktoren die ausschlaggebende Rolle gespielt haben, aber das müsste man sich dann genau im Detail ansehen.

Natürlich besteht auch bei der Gewerkschaftsmacht wie bei allen Mächten, die Gefahr des Missbrauchs. Einerseits können besser organisierte oder weniger leicht ersetzbare Arbeitnehmer hierdurch einen höheren Lohn und bessere Arbeitsbedingung für sich heraushandeln als weniger gut organisierte oder ersetzbarere und sich dadurch eine eventuell unfaire relative Besserstellung verschaffen. Andererseits können die Löhne soweit steigen und die Arbeitszeit soweit nach unten gehen, dass der wirtschaftliche Gesamtertrag, vor allem mit Blick auf den Außenhandel dadurch in kritischem Umfang zurückgeht. Außerdem könnte die nötige Flexibilität und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit durch zu viele nur lokal motivierte, Partialinteressen dienende, Regelungen zu stark eingeschränkt werden. Da muss der Staat dann zur Not auch zur Sicherung der zweckgebundenen wirtschaftlichen Freiheit zum Wohle der Allgemeinheit und der Gerechtigkeit eingreifen.

Sehr wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch einmal den Einfluss der deutschen Gewerkschaften auf die Gesamtverteilung der Arbeitsplätze, vor allem in der EU, auch im Hinblick auf das Gehalt zu betrachten. Und zwar auch im Hinblick darauf, welche potentielle Rolle die deutschen Gewerkschaften spielen könnten, wenn sie ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen würden.

Hier drängen sich einem vor allem 2 Fragen auf:
– Könnten die deutschen Gewerkschaften entscheidend Einfluss darauf nehmen, dass sich die Arbeit in der EU und vor allem in der Eurozone gleichmäßiger verteilt, damit es zu keinen so großen Leistungsbilanzsaldo- Differenzen mehr kommt?
– Nehmen die deutschen Gewerkschaften eventuell im negativen Sinne sogar sachon Einfluss darauf, dass sich in Deutschland ein unfair großer Anteil an Arbeitsplätzen halten kann?

Daran, dass es in den anderen EU- Staaten keine vergleichbare Form der gewerkschaftlichen Mitbestimmung gibt, tragen natürlich die Regierungen in den anderen EU- Staaten selbst die Verantwortung. Wenn sich daraus ein Vorteil für Deutschland ergeben sollte, sind die anderen Staaten, zumindest in diesem Punkt selbst Schuld und hätten selbst die Möglichkeit dies zu ändern.

Und auch die deutschen Gewerkschaften fordern als einen Teilaspekt eines sozialen Europas ja auch, dass es überall in der EU solch eine Form der Mitbestimmung geben sollte wie in Deutschland. Beim Teilaspekt machbare gemeinsame soziale Sicherheitssysteme in der EU und vor allem in der Eurozone halten sich die deutschen Gewerkschaften aber auch noch (zu) stark zurück. Gründe dafür, dass sich dies ändern sollte wurden hier genannt:
https://konservativsozialliberaleplattform.org/2019/06/23/warum-die-eurozone-und-die-eu-zurzeit-wenig-sozial-und-unsicher-ist-und-was-man-dagegen-tun-kann/

Die deutschen Gewerkschaften sollten aber vor allem aufpassen, dass sie sich nicht vor den rechts- liberalen (oder gar libertären) Karren spannen lassen. Also sie sollten aufpassen, dass sie sich nicht bewusst im Rahmen ihrer Möglichkeiten gesellschaftlich unsolidarisch (nach innen und außen) verhalten und politisch für den freien Markt und nur den eigenen nationalen Vorteil einsetzen.

Für die deutschen Gewerkschaften gilt das gleiche wie für alle deutschen Institutionen und Verbände: Unsolidarisches Verhalten führt uns nur mittel- und langfristig ins Abseits und das würde uns nicht gut bekommen.

Ein paar Überlegungen zur Frage: Was bedeutet eigentlich „liberal“

Zunächst sollte man einmal klar stellen, dass liberal nicht das Gegenteil von sozial ist.

Liberal heißt erst mal einfach, dass etwas erlaubt und möglich ist.

Unter politisch liberal versteht man meist das Recht zu wählen, in Abgrenzung zu Diktaturen.

Und auch das Recht sich wählen zu lassen, in Abgrenzung zu Autokratien.

Gesellschaftlich liberal bedeutet meist, dass niemand auf Grund von persönlichen Eigenheiten diskriminiert wird und das jeder sein Leben, begrenzt durch die Rechte anderer, nach seinen eigenen Vorstellungen leben kann. Also es darf zum Beispiel niemand wegen seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seinem Geschlecht usw. diskriminiert werden.

Wirtschaftlich liberal wird unterschiedlich interpretiert. Ziemlich eindeutig ist die Abgrenzung hin zu Lenkungs- oder Planwirtschaften. Auch wird darunter wohl auch allgemein verstanden, dass auch Privatleute Unternehmen gründen und führen dürfen.
Über die Frage, in welchem Umfang, oder ob es überhaupt noch staatlich- geführte Unternehmen in einem wirtschaftlich liberalen System geben darf, wird sich wohl schon eher gestritten werden.
In einem politisch liberalen Staat muss diese Frage aber demokratisch entschieden werden, wobei hierfür natürlich der nötige Entscheidungspielraum für die gewählte Regierung erhalten bleiben muss. Wie man einigen meiner Blogbeiträgen zuvor entnehmen kann, sieht dies aber wohl nicht jeder so. Aber glücklicherweise sind wir hierbei ja nicht auf eine Konsensentscheidung angewiesen. 🙂

Für die Frage wer „Grund und Boden“ besitzen darf gilt mehr oder weniger das gleiche.

Auch die Frage, ob der Staat Konjunktur- politisch tätig werden soll/darf, muss in einem politisch liberalen Staat demokratisch entschieden werden.

Der vielleicht wichtigste Punkt in einem wirtschaftlich liberalen System ist, ob es einen Schutz vor Machtkonzentration geben soll. Da man wirtschaftliche Macht dazu benutzen kann politisch starken Einfluss, bis hin zur Manipulation, nehmen zu können, bedarf es für politische Liberalität unbedingt einer effektiven Verhinderung zu großer wirtschaftlicher Macht. Die Ordoliberalen der ersten Generation, um Walter Eucken, hatten das erkannt. Den Ordoliberalen der zweiten und dritten Generation, z. B. Herr Hayek, war und ist die absolute wirtschaftliche Freiheit eher wichtiger als Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel eine Begrenzung der Wirtschaftsmacht. Trotzdem verwenden die Institute dieser „Ordoliberalen“ gerne die Namen von Walter Eucken und Co.

Ebenso ist es wichtig zu betonen, dass wirtschaftliche Liberalität nicht demokratisch legitimierte Umverteilung ausschließt. Das sah auch schon Herr Müller- Armack, einer der „Väter“ unserer sozialen Marktwirtschaft so.

Bei dem Satz „Erwirtschaften kommt vor dem Verteilen“ sollte man eben das gerechte Verteilen nicht vergessen. Und der Markt alleine liefert da, nach meiner Meinung, noch keine ausreichende Gerechtigkeit.

Wirtschaftliche Liberalität, mit sozialem Anstand und Vernunft umgesetzt, garantiert einen möglichst hohen Ertrag. Dieser muss dann demokratisch legitimiert fair verteilt werden. Und auch dafür ist eben ein entsprechender staatlicher Handlungsspielraum nötig. Die Gefahr, dass es auch dabei nicht immer fair zugeht ist zwar vorhanden, dies rechtfertigt aber kein generelles Begrenzen des politischen Handlungsspielraums. Zumal die Interessen von denen die dies dennoch fordern leider allzu oft ganz anderer Natur sind, wie man ebenfalls meinen vorherigen Blogbeiträgen entnehmen kann.

Anmerkung zum Verhältnis: Konservative und Progressive

Jede politische Bewegung und jede Partei mit Regierungsanspruch braucht einerseits Strömungen, die sich um Stabilität, Haushalten mit den eigenen Kräften, Kontrolle und Sicherung der eigenen Stärke und Möglichkeiten mit fairen Mitteln kümmern, anderseits aber auch Strömungen, die bei neuen Ideen schnell vorangehen wollen, die bis an die eigenen Belastungsgrenzen gehen wollen, die nicht erst alles bis ins kleinste Detail durchdenken wollen bevor sie loslegen.

Die ersten Strömungen sind als konservativ zu bezeichnen, die zweiten als progressiv.

Die Aufgabe der konservativen ist es also „den Laden zusammenzuhalten“ und darauf zu achten, dass man nicht jedem Impuls direkt folgt. Die progressiven müssen dafür sorgen, dass neue Ideen in die Diskussion kommen und Druck ausüben, dass sich die Dinge nicht zu langsam verändern.

Jede politische Bewegung und Partei braucht also sowohl konservative als auch progressive Kräfte um Erfolg haben zu können. Und um ein Land, ein Bündnis oder die ganze Welt voranbringen zu können, ohne dass die Sicherheit oder die Stabilität gefährdet werden würde.

Deshalb ist es falsch konservativ mit rechts oder national gleichzusetzen und progressiv mit links und international.

Auch eine Bewegung für mehr Solidarität, mit Anstand und Vernunft, die nach innen und außen wirken will, braucht sowohl konservative als auch progressive Kräfte.

Ein paar Überlegungen zu Leistungsbilanzen

Nach dem komparativen Vorteil von David Ricardo ist es für einen Staat auch dann vorteilhaft nicht alle Güter im eigenen Land herzustellen, selbst wenn er alle Güter billiger produzieren könnte als andere Länder. Denn wenn er sich auf das Gut spezialisiert, für das er den größten Vorteil gegenüber anderen hat und für den der Absatzmarkt groß genug ist, ist das die gewinnbringendste Option.

Selbst die Ordoliberalen der ersten Stunde schon waren von dieser Theorie so begeistert, dass sie daraus schlossen, dass man in einem freien Gütermarkt auf Leistungsbilanzabweichungen keine Aufmerksamkeit verschwenden müsste, da diese sich sowieso von selbst ausgleichen würden.

Wohl gemerkt war hier nie die Rede vom freien Kapitalmarkt. Denn die Ordoliberalen erster Generation waren sehr gegen Vermachtung der Wirtschaft. Deshalb sollte der demokratisch legitimierte Staat immer stärker bleiben als alle Wirtschaftsmächte zusammen. Denn mit wirtschaftlicher Macht kann man politische Freiheit, vor allem in Staaten ohne soziale Absicherung zumindest erschweren. Politische Chancengleichheit erfordert finanzielle Mindestmittel. Man kann nur die wählen, die zur Wahl stehen. Also politische Freiheit erfordert den Schutz vor dem politisch motivierten Missbrauch wirtschaftlicher Macht.

Man sollte daher der Vermachtung des Marktes entschieden entgegentreten. Welche Sicherheitssysteme gibt es dafür in den WTO- Verträgen? Oder bei TTIP? Oder bei CETA? Oder beim EU- Binnenmarkt? Oder im Eurosystem? Da gibt es auch noch nur eine Währung, bei einem komplett freien Kapitalverkehr. Wer stellt da sicher, dass man sich politische Freiheit noch lange leisten kann?

Bei freiem Kapitalverkehr kann man sich doch mit einem Leistungsbilanzüberschuss zunächst mehr oder weniger alles im anderen Land kaufen bevor sich die Bilanzen durch Wechselkursanpassungen angleichen. Also wirtschaftliche Macht in einem anderen Land. Die kann man dann, ohne soziale Sicherheit dort, usw. nutzen um die politische Freiheit in diesem Land zu untergraben. In Systemen gleicher Währung wie dem Eurosystem geht das ganz ohne automatischen Stopmechanismus.

Auch kann es wohl kritisch sein, wenn man zu große Anteile, der für die Grundversorgung und die Sicherheit notwendigen Wirtschaftsbranchen im Ausland hat. Das macht kurzfristig abhängig.

Also einfach darauf warten, dass sich alles von alleine regelt ist aktuell grob fahrlässig oder gar böswillig. Nicht jeder mag politische Freiheit, zumindest nicht für (alle) anderen.

Bei einer Weltwährung wie dem Dollar, muss man aber auch noch beachten, dass andere Staaten ihren Handel mit Drittstaaten meist nur über den Dollar abwickeln können. Fast alle Staaten der Erde brauchen also einen Bilanzüberschuss mit den USA.

Die Frage ist nur wie hoch der sein darf , bevor es für die USA kritisch wird. Wer prüft das aktuell? Und ist die USA (also die politische Macht nicht die wirtchaftliche) nicht auch sicherheitspolitisch von entscheidender Bedeutung für uns. Wer prüft diese Fragen unvoreingenommen bei uns?

Wir brauchen endlich wieder eine ideologiefreie Analyse der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage in Europa und der Welt. Die österreichische Schule unter Herrn Böhm- Bawerk, konnte da immer gute Ansätze liefern. Seit Herrn Hayek würde ich das dort nicht mehr so sehen. Und der wurde dann auch noch zu einem Vertreter der zweiten Generation der Freiburger Ordoliberalen. Und die 3.Generation der Ordoliberalen mögen eigentlich die Public Choice Theorie von Herrn Buchanan lieber.
Hier ist das alles mit mehr Quellenverweise dargelegt:  https://www.researchgate.net/publication/321952717_Das_aktuelle_europaische_Interesse_an_der_ordoliberalen_Tradition

Na hoffen wir mal, dass dem die politische Freiheit, auch für andere, wichtiger war, als wirtschaftliche Macht bzw. individuelle Freiheit auch zur Erreichung wirtschaftlicher Macht …

Und Herrn Hayeks Vorstellung vom Markt hat eine meiner Meinung nach gefährliche Komponente: Ihm war die Chance auf etwas noch besseres wichtiger als die Sicherung eines Mindestniveaus. Er wollte grenzenlose Freiheit für die Chance auf mehr, ohne dabei zu berücksichtigen, dass bestimmte Mindestlevel nicht unterschritten werden dürfen, vor allem keine, welche das Gesamtsystem gefährden, wie zum Beispiel der Klimawandel in extremer Form. Dafür kann es eben nur eine Lösung geben, welche die wirtschaftliche und individuelle Freiheit entsprechend einschränkt, solange diese bei der Erreichung dieses Ziels nicht hilfreich ist. Bei Fragen der sozialen Sicherheit gilt das gleiche. Man sollte weder die Grundversorgung aller noch einiger für die persönliche Chance, oder die einer Gruppe nach noch mehr für einen selbst oder dem Erhalt von mehr als nötig oder zumindest von mehr als des fairen Anteils opfern. Zunächst zählt unter diesen Bedingungen die Grundversorgung aller. Das war es was auch die erste Generation der Ordoliberalen wollte. Herr Müller- Amarck „der Vater“ unserer Sozialen Markwirtschaft wollte sogar, dass der Level der Umverteilung politisch entschieden wird und nicht nur dem Markt überlassen wird. Natürlich besteht da die Gefahr, dass das Verhältnis zwischen Investitionsquote und Konsum unschön wird. Oder das auf Kosten der nächsten Generation gelebt wird. Oder das Präferenzen einiger Gruppen unfair zum tragen kommen. Aber deswegen, darf es trotzdem nicht zu einer Vermachtung des Marktes oder zu einer Abhängigkeit der politische Freiheit von der wirtschaftlichen Macht kommen. Und der politische Handlungsspielraum darf zumindest nicht zuweit eingeschränkt werden.
Man weiß eben nie was einmal nötig sein wird, zur Erreichung anständiger und vernünftiger politischer Ziele …

Gedanken zu den internationalen Finanzmärkten

Eigentlich müssten die internationale Finanzmärkte für jeden Ordoliberalen der ersten Stunde, also nicht für die Neu- Ordoliberalen, welche die individuelle Freiheit allem Anschein nach auch wichtiger finden als die Anti- Monopol Einstellung eines Walter Euckens und wohl auch wichtiger als ein lebenswertes Existenzminimum und innere Sicherheit zumindest auf EU- Ebene. Ansonsten würden diese Kreise sich wohl mehr für gemeinsame soziale Netze in der EU und gemeinsame Finanzierung der inneren Sicherheit einsetzen.
Aber zurück zum Thema internationale Finanzmärkte. Wenn man sich da die wichtigsten Akteure anschaut, also diejenigen mit den meisten Assets, fällt auf, dass diese, also Blackrock, State Street, usw … sich auch untereinander besitzen. Außer „The Vanguard Group“ die gehören denen deren Assets sie verwalten. Und diese Finanzfirmen haben fast von allen Aktienunternehmen in der (Kapital- ) freien Welt einen durchaus entscheidenden Aktienanteil.

Wow. Das hört sich für mich jetzt aber doch schon nach einer ziemlichen Machtkonzentration aus.

Was macht man eigentlich, wenn sich die führenden Personen dieser Finanzfirmen untereinander absprechen? Oder wird dies von einer Aufsicht verhindert?
Und wessen Assets verwalten die eigentlich, gibt es da eine Offenlegungspflicht?

Und kann es auch vorkommen, dass die ab und zu nicht nur nach streng markt- ökonomischen Gesichtspunkten entscheiden, sondern Staaten auch mal für eine nicht genehme Politik abstrafen. Als sozial orientierter politisch interessierter Bürger bin ich da schon etwas beunruhigt. Hoffentlich unnötiger Weise. 🙂