Betreff: Artikel zur Neuen Grundsicherung am 3.7.26
Hallo Wochenblatt Pirmasens (Westpfalz), also erstmal danke und schön, dass ihr (also Süwe) solche kostenlosen Lokalzeitungen anbietet, da schaue ich fast jede Woche online rein. Aber auch kostenlos solltet ihr schon auf eine halbwegs ausgewogene Berichterstattung achten. Was euch bisher nach meiner Sicht auch gelang. Außer bei diesem Artikel (https://epaper.wochenblatt-reporter.de/EPaperSW/PHP-Files/archivedpages.php#) in der neusten Ausgabe vom 3.7.26 zur Neuen Grundsicherung "Mehr Verbindlichkeit und Stärkung der Vermittlung" am Beispiel des Jobcenters Pirmasens, der wohl nur in den Westpfalz-Wochenblättern erschien (Betrifft die neue Grundsicherung nicht alle Regionen?). Dafür dass laut dem Geschäftsführer des Jobcenter Pirmasens "Solidarität und Eigenverantwortung ausbalanciert" sei in der Neuen Grundsicherung könnt ihr ja nichts. (Höchstens durch die Wahl ausgerechnet des Jobcenters hier, also wer diese Ansicht gerne von Arbeitsamt-Leitern aus der Stadt mit den meisten Arbeitslosen im Südwesten (oder einer Lokalredaktion dort) hört, kommt so (durch Schlusssätze) auf seine Kosten). Aber der letzte Satz im Beitrag ist zumindest nicht als Zitat erkennbar: "Bei allen Neuregelungen werden die Belange von schützenswerten Personengruppen wie psychisch Kranken, Familien und Kranken besonders berücksichtigt." Nun geht es bei den Neuregelungen ja nicht, wie Ihr korrekterweise selbst geschrieben habt (abgesehen davon, dass Termine nicht verweigert werden müssen, sondern einfach nur verpasst) nicht um Sanktionen wie Arbeitshaus, Fernseh- und Autofahrverbote, sondern um die komplette Streichung der staatlichen Grundsicherung. Und zwar schon bei mehrfachen Terminversäumnissen und Verweigern von Zumutbarer, nicht mal für die Gemeinschaft oder Einzelne, existenziell nötiger Arbeit. Zwar können so Sanktionierte noch von andern versorgt werden, wenn die genug Mittel haben und rechtzeitig informiert werden. Aber wenn das keiner möchte, wird somit erstmals ein gemeinschaftliches (zumindest der hinreichend Besitzenden) Todesurteil, auch noch durch Verhungern, für Menschen in Deutschland möglich. Mit ihrem Schlusssatz sagen Sie, dass Sie die davon Betroffene, außer den genannten, nicht für davor (also dem staatlichen Totalentzug der Grundsicherung und der Möglichkeit der gesellschaftlichen bewussten oder unbewussten Hinrichtung durch Verhungern) schützenswert halten. Bis 2005 galt in Deutschland, n.m.W, der, von den jeweiligen Verfassungsrichtern geschützte Grundsatz, dass zur freiheitlichen Grundordnung das Verbot gehört Sanktionen unter das Existenzminimum auszusprechen,(außer wohl in existenzieller Not). Da gab es auch noch die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Die Arbeitslosenhilfe konnte komplett gestrichen werden, die Sozialhilfe nicht. Noch früher konnten Sozialhilfe-Empfänger noch in Arbeitshäuser eingewiesen werden. Dann kam mit Harz 4 die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Dabei wurde dann formal die Option des Totalentzugs auch auf die Sozialhilfe übertragen. Seitdem wurde von einigen versucht auch unter das Existenzminimum zu Sanktionieren, da lag es dann immer an den jeweiligen Verfassungsrichtern dies zu unterbinden. 2019 wurden dann erstmal alle Sanktionen bei Hartz4 temporär vom damaligen Verfassungsgericht ausgesetzt, aber mit dem merkwürdigen Zusatz zum Urteil, dass, wer Arbeit ablehnt ja eigentlich gar nicht bedürftig ist. Darauf Bezug nehmend, hatte dann die Ampel-Regierung 2023 (glaube ich) Sanktionen unter das Existenzminimum wieder eingeführt. Wobei die Chefin der Arbeitsagentur Andrea Nahles auf meine Nachfrage aber meinte, bevor jemand (Ver-)hungern würde, gäbe es Gutscheine. Die Neue Grundsicherung sanktioniert nun auch schon Terminversäumer so. Und diese Gutscheine scheint es nach Aussagen aus dem Umfeld der RLP/Saar-Arbeitsagentur-Mitarbeiter auch nicht mehr zu geben. Spätestens bei Sanktionen unter das "physische" Existenzminimum beim Ablehnen von nicht mal fair-nötiger Arbeit beginnt für mich der Extremismus. Solche Sanktionen kennt man sonst nur von religiös-, links-, rechts- oder Oligarschich illegitimen Regimen. Also zumindest ohne existenzielle Not darf man, niemanden aus der Grundsicherung rausnehmen, nach meiner Grundhaltung. Deshalb hatte ich dagegen auch in der größten Stadt der Westpfalz demonstriert (https://www.instagram.com/p/DVCLl7bDKn8/) und möchte dies einmal pro Jahr wiederholen bis dieser Extremismus wieder endet. Gruß, Thomas Hinkelmann Bürger in Pirmasens
