5. Bewerbungsvideo, nur Audio, als Direktkandidat bei der SPD für die Bundestagswahl 2021

Also ich habe mich ja im Wahlkreis 181 bei der SPD als Direktkandidat für die Bundestagswahl 2021 beworben, wenn auch mehr als Aktion mit ernstem Hintergrund. Wenn ich gewählt werde, was ich natürlich als Werte- gebunden angemessen ansehe, werde ich es auch im Rahmen meiner Lohnabhängigkeitsbedingt beschränkten Möglichkeiten auch durchziehen. Auf nach Berlin. Heute war die Abschlussvorstellung bei der Wahlkreisversammlung. Meine Rede hatte ich auch wieder vorab schon mal probeweise aufgenommen, das habe ich gerade in meinem YouTube Kanal als fünftes reines Audio- Video hochgeladen:

Für die welche lieber lesen oder eine Übersetzung brauchen hier der Text:

Hallo liebe Genossinnen und Genossen,

mein Name ist Thomas Hinkelmann, ich bin 42 Jahre alt, seit Oktober 2018 wohne ich in Flörsheim, im Rhein- Main Gebiet bin ich schon seit 2007,der Arbeit wegen, geboren bin ich in Landstuhl, aufgewachsen in Bruchmühlbach, beides liegt in der Westpfalz. Und ich arbeite im IT- Bereich aktuell als Programmierer in Liederbach.
Seit Anfang Dezember bin ich allerdings zur Unterstützung meiner Verwandschaft bei der Pflege meiner Großmutter,99, wieder in Bruchmühlbach.
Weiteres zu meiner Lebensgeschichte und wie es dazu gekommen ist dass ich mich nun hier als Bundestagswahl-Direktkandidat der SPD im Wahlkreis 181 bewerbe habe ich bereits in meinem ersten reinen Audiobeitrag auf meinem rkslp.org You- Tube Kanal hochgeladen. Wer sich das noch nicht angeschaut hat, kann das vor seiner oder ihrer Wahlentscheidung noch nachholen, wenn er oder sie das denn möchte.

In dieser Rede werde ich mich, wie in meinen letzten drei Bewerbungsreden die auch bei Youtube abrufbar sind, komplett auf grundsätzliche politische Inhalte beschränken die mir wichtig sind und wegen derer ich mich bewerbe.

Ausgleichsunion und Verfassungsethik.

Seit Ende der 80er haben 3 wirtschaftspolitische Experimente begonnen, welche es in dieser Form in der Menschheitsgeschichte noch nicht gegeben hat.
Zum einen wurde 1988 der Kapitalverkehr in der EU und in der Folge auch weltweit fast vollständig freigegeben und internationale Verträge so ausgestaltet, dass es auch einen mehr oder weniger direkten Zwang für die Nationalstaaten dazu gibt.

Dann wurden Anfang der 1990 die 4 individuellen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten für den gemeinsamen freien Binnenmarkt in der EU eingeführt. Seitdem besteht für EU- Mitgliedstaaten der Zwang sich diese 4 Freiheiten untereinander zu gewähren. Freilich ohne gleichzeitig soziale und ausgleichende Rechte in der EU per Verfassung einzuführen oder zumindest gemeinsame supranationale Institutionen zu erschaffen, die genug Handlungsfreiheit besitzen um per Mehrheitsentscheid solche sozialen und ausgleichenden Rechte per einfachem Gesetz einzuführen und durchzusetzen.

Hierzu muss man Wissen, dass die ursprünglichen GATT- Verträge, also die internationale wirtschaftsrechtliche Grundlage von 1947, ausdrücklich das Recht vorsah, dass Staaten, deren „Handelsbilanz“ ins Negative rutschte, die wirtschaftlichen Freiheiten im internationalen Handel einschränken konnten, bis der Handel wieder ausgeglichen war.

Denn Verschiebungen der internationalen Wirtschaftskonzentration sind Verschiebungen der internationalen politischen Macht. Und da im freien Handel die Staaten mit den, eventuell von Natur aus, geeigneten Wirtschaftsstandorten einen zu großen Vorteil haben, kann man auch nicht argumentieren, dass ein freier Markt ohne tatsächlichen hinreichenden Ausgleich aus Fairnessgründen geboten wäre. Und ein Automatismus zum hinreichenden Ausgleich der Wirtschaftskraft und der Handelsbilanzen ist weder theoretisch bewiesen noch empirisch zu beobachten auch nicht durch Wechselkursanpassungen.

Und auch obwohl sich zu Zeiten als die WTO ins Leben gerufen wurde, sich gerade die Anhänger des Zwangs zur Gewährung wirtschaftlicher Freiheiten auf breiter Front schon fast überall in Forschung, Lehre, Medien und Politik eingeschlichen hatten, beinhalteten auch die GATT Verträge von 1994, als Bestandteil der WTO- Regeln, noch die Rechte seine Außenwirtschaftsbilanz durch Beschränkungen der wirtschaftlichen Freiheiten einzuschränken, wenn auch in Signifikant geringerem Umfang.

Und wenn die gemäßigten Regierungen in Staaten wie den USA von diesem Recht nicht hinreichend Gebrauch machen, zumindest in den Augen der Mehrheit ihrer Bürger, werden eben zu Rechte wie Donald Trump gewählt.

Aber zurück zur EU. Wir haben hier also erstmals in der Weltgeschichte einen gemeinsamen Markt erschaffen, in dem die einzelnen Staaten kein Recht mehr haben, die wirtschaftlichen Freiheiten im Binnenmarkt einzuschränken, wenn die Staaten mit, eventuell von Natur aus, geeigneteren Standorten, nicht von sich aus etwas zum Ausgleichen unternehmen.

Und dann haben wir in der Mehrheit der EU- Staaten auch noch eine gemeinsame Währung eingeführt, durch welche auch der immerhin etwas ausgleichende Mechanismus der Wechselkursanpassungen weg viel. Außerdem muss man Überschüsse in einer gemeinsamen Währung nicht mehr im Herkunftsland ausgeben und auch Drittstaaten können in einem Staat ihre Waren verkaufen und dann in einem anderen von dem Geld etwas einkaufen. Anstatt in dem Staat wo sie etwas verkauft haben. Also die wirtschaftlichen Konzentrationskräfte hin zu den geeigneten Produktionsstätten sind enorm.

Da aber keine grenzüberschreitende rechtliche, soziale und ausgleichende Ansprüche in der EU existieren und auch nur im Konsens geschaffen werden könnten, führt diese Verschiebung der wirtschaftlichen Macht nicht nur zu einer Verschiebung der politischen Macht, sondern gefährdet oder verhindert gar eine hinreichende Grundversorgung der Bürger in einzelnen Staaten.

Das werden diese aber kaum auf Dauer hinnehmen.

Also wie man sieht haben wir 3 grundsätzliche Neuerungen in der EU und teilweise auch Weltweit seit Ende der 80er eingeführt, welche die Regionen der EU in Profiteure und Nicht- Profiteure aufteilt. In welche bei denen sich die Wirtschaftskraft konzentriert und welche wo sie zumindest relativ schrumpft oder im Falle der Osteuropäischen Staaten nicht hinreichend wächst. Und wir können wichtige Änderungen am vertraglich fixierten Miteinander nur im Konsens beschließen. Die Staaten, welche nicht profitieren, haben mit dem Zwang zur wirtschaftlichen Freiheit ihr wichtigstes Verhandlungstrumpf aus der Hand gegeben im Vertrauen darauf, dass die EU zügig auch sozial und ausgleichend zusammenwachsen würde. Doch daran haben Profiteursstaaten nun kein besonders großes Interesse mehr.

Das ist zwar kurzsichtig aber es entscheidet eben die mittlere Einsicht der Bürger dieser Staaten. Und die werden medial vor allem auf die angebliche Fairness des Freien Handels eingeschworen.
In der Corona- Pandemie jetzt hat man ja gesehen wie schnell Gelder unterstützend bzw. ausgleichend fließen können, wenn zumindest auch wirtschaftliche Interessen der „Geberstaaten“ tangiert werden. Also alles eine Frage der Verhandlungsposition und der Verhandlungstrümpfe.

Solidarisch sein heißt eben auch den anderen Staaten nicht ihre Verhandlungstrümpfe zu nehmen, wenn die eigene Regierung mal wieder zu unsolidarisch ist. Also entweder brauchen die anderen Staaten dann einen Rechtsanspruch auf ethisch- angemessene Solidarität oder eine Verhandlungsposition die ausreicht das unsere Regierung dann ein Interesse an Solidarität beziehungsweise eines Ausgleichs hat. Oder die Handlungsfreiheit, die aktuellen Verhältnisse so zu ändern, dass unsere Solidarität nicht mehr nötig ist.

Wir brauchen dringend eine grundsätzliche ideologiefrei und ergebnisorientierte Hinterfragung und Beurteilung dieser 3 genannten weltweiten Premieren auf EU- Ebene. Und da es absehbar ist, dass hier Reform- und/oder teilweise Rücknahmebedarf besteht, sollte man das auch schon bei „NextGenerationEU“, bei der Beurteilung der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtsituation berücksichtigen.

Und noch ein kurzer Satz zu meinem anderen Grund warum ich kandidiere und eigentlich auch demjenigen der die eigentliche Intention dazu geliefert hat.

In der Verfassungsethik gibt es aktuell 2 Hauptrichtungen, einmal den ethisch- moralischen Ansatz von John Rawls, Immanuell Kant und Co. Der besagt grob gesagt, dass man Verfassungen so ausgestalten sollte, dass jeder sie gut finden kann. Also egal aus wessen Sicht man sich die Verfassung hinterher anschaut. Man findet sie ethisch immer gut genug. Der andere Ansatz heißt streng individuell legitimiert. Der geht auf James M. Buchanan zurück. Nach dem sollte einfach jeder Versuchen das Maximum von seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen bei Verfassungen rauszuholen. Je besser die Lage von jemanden ist, desto weniger muss er sich auf irgendwelche Deals einlassen.

Und in Deutschland ist leider die zweite Gruppe sehr einflussreich und von denen tauchten und tauchen auch welche auf deutscher Seite in wichtigen EU- Lobby- und Vorentscheidergruppen auf.

Das spricht nicht gerade dafür, dass Deutschland bei internationalen Verhandlungen auf ethische, soziale Werte gesetzt hatte oder es aktuell tut.

Daher wählt mich, damit ich mich im Bundestag dafür einsetzen kann, dass sich die EU zu einer stabilen wirtschaftlichen und sozialen Ausgleichsunion entwickelt und dass sich Deutschland international für Verfassungs- und Vertragsregeln einsetzt, die jeder ethisch- moralisch gut finden können sollte und die nicht nur unserem mehr oder weniger kurzfristigem Profit dienen aber eigentlich auf ideologischen Vorstellungen beruhen, die auch uns spätestens mittelfristig nur Schaden. Und wählt mich, da ich neuen Verfassungsbremsen in unserer Verfassung, wie der bereits angekündigten Sozialabgabenbremse, begründet kritisch bis ablehnend gegenüberstehe.