Eigentum außer Kontrolle

Über Aristoteles wird ja gesagt, dass für ihn die demokratische Möglichkeit, dass die Mehrheit der Armen den Reichtum der Reichen unter sich aufteilen, einem Raub gleich käme. Das erinnert etwas an die proprietäre Ideologie, dass die Besitzenden entscheiden sollen. Ganz so scheint es aber nicht gewesen zu sein. Zwar gehörte, laut Wikipedia Politik (Aristoteles), für ihn die Demokratie zu den entartenden, am Eigennutz orientierten, Verfassungsformen, aber eben auch die Oligarchie und die Tyrannis. Er war eben eher wie später Thomas Hobbes der Meinung, dass es besser ist wenn ein Fürst, die Besten oder die Besonnensten regieren. Da stellt sich eben nur die Frage wie man „die Besten“ ermittelt. Sollen die sich jeweils gegenseitig auswählen, sobald sie zuvor einmalig bestimmt wurden. Und wenn ja, wer bestimmt sie dann initiativ? Zur Ermittlung der Besten könnte man Kriterien festlegen nach denen alle beurteilt werden. Nur müssen eben auch solche Kriterien erst mal bestimmt werden. Das gleiche gilt natürlich auch für die Auswahl der Besonnensten. Bei dem Wunsch einer Herrschaft der Besonnenen im Interesse des Gemeinwohls muss ich direkt etwas an das idealisierte Selbst- und Propaganda- Bild marxistisch-leninistischer Einparteien- Herrschaften denken. Gut, da waren Reiche erstmal nicht mehr unbedingt vorgesehen, aber dass hat sich ja zum Beispiel in China etwas gewandelt, also Reiche und private Unternehmen gibt es da jetzt auch. Also die Kommunistische Partei Chinas hätte wohl nichts dagegen als die „besonnenen“ Herrscher einer Politie, nach Aristoteles, zu gelten.

Aber bei all diesen Herrschaftsformen stellt sich eben die Frage: Was wenn nicht (mehr) tolerabel?

Wie wird man solch eine Herrschaft dann wieder los?

Als Antwort auf diese Frage hat sich in vielen Staaten, dann eben doch aktuell erstmal die Demokratie durchgesetzt. Da die Antwort dann ist: Dann wählen wir halt eine andere. Ist eben dann nur die Frage ob es dann besser bzw. besonnener wird. Wenn’s am Volk liegt wohl eher nicht. Zumindest an dessen grundsätzlicher Haltung. Wenn nur Wissen fehlt könnte man das nachholen, aber dafür bräuchte man stabile nicht ideologisch vernudgte Zeiten. Aber wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist … . Daher bin ich ja dafür, dass man im Notfall, oder eigentlich besser schon vorher, UMSA (universell moralischer Selbstanspruch)- Werte-gebunden oder UMSA- fair Interessen- gebunden mit einem fairen Anteil an allem raus kann, wenn es SÖSZ (sozial, ökologisch, Sicherheits- oder Zukunftsorientiert)- mäßig nicht mehr tolerierbar ist/scheint.

Der Zusatz „ein fairer Anteil an allem“ führt uns dann auch zurück zum eigentlichen Thema für heute: Der Kontrolle über Eigentum.

Denn um jedem einen fairen Anteil geben zu können, muss man natürlich eine entsprechende Kontrolle über das Eigentum im aktuell Staat haben. Einen Auftrag für solche eine Kontrolle wird man wohl schon aus unserer Verfassung, je nach Auslegung des im Zeitverlauf richterlich wechselnden Verfassungsgerichtes, genauer aus der Kombination aus „Würde“ und „Eigentum verpflichtet“ rauslesen können. Oder man macht eben ein Referendum und gibt sich als Staatsvolk, eine neue Verfassung, da ist dann eben die Frage wie sich „die Sicherheit“ entscheidet. Bei den Franzosen gehört das ja quasi schon zum Standard. Die sind ja schon in der ca. 5. Republik. Natürlich braucht man in solchen Momenten, wo die „Tyrannei der Mehrheit“ natürlich am ehesten durchschlagen kann, erst recht ein Recht sich mit einem fairen Anteil an allem der neuen Republik notfalls entziehen zu können. Damit man das dann aber auch gegen die Tyrannei könnte wäre ein unmittelbarer hinreichender Anteil an und für die „Besonnenen“ natürlich „vorteilhaft“. Also eine gewisse Gleichverteilung und genügende „Besonnene“ müsste es schon zuvor geben, dann würde das Ausgründen wohl „samtener“ ablaufen.

Wobei das Problem ist aktuell definitiv eher, dass man sich bereits mit seinem aktuellen Anteil aus der aktuellen Staatsgesellschaft zurückziehen kann. Man muss nur die Staatsangehörigkeit wechseln. Einen entsprechenden „Investionsschutz“ vorausgesetzt hat man dann auch sein Vermögen innerhalb seines Ex- Staates „in Sicherheit“ vor dessen Zugriff gebracht. Und seinen fairen prozentualen Anteil an den öffentlichen Schulden seines Ex- Staates ist man dann auch gleich mit los.

Wenn heute die 10% – 20% der wohlhabendsten Deutschen, die mehr oder weniger alles ihr Eigentum nennen, zusammen die Staatsangehörigkeit wechseln würden und die Investitionsschutzverträge wie sie seit den 1980ern „in Mode“ sind voll greifen würden, hätten die restlichen 80% auch innerhalb „ihres“ eigenen Staatsgebiets mehr oder weniger über nichts mehr wirklich die Kontrolle. Neben den „Verfassungsbremsen“ sind Investitionsschutz. und Freimarktverträge eben das 2te große Einfallstor für die wirtschaftslibertäre, proprietäre Ideologie bzw. den Freiheits- (Macht- )willen entsprechend gesinnter Eigentumsbürger. Wenn man da als besonnener Staatsbürger nicht aufpasst, ähnelt das demokratisch gewählte Parlament von seinem Machtbefugnissen her bald nur noch einem Kaffeekränzchen. Selbst Nachtwächter- Funktionalität wird dann wohl bald auf neue „standesmäßiger“ besetzte „Gremien“ übertragen. Die gute alte Whig- Zeit lässt grüßen. Hayek wird sich nicht umsonst als einen Old-Whig bezeichnet haben. Dem Risiko einer Aristokratie, im Sinne Aristoteles, also einer Herrschaft der Besten, werden sich echte Proprietäre wohl kaum aussetzen wollen. Das ist aber auch der Grund warum Herrschaften der aktuell Besitzenden ohne echte Monarchen, selten von langer Dauer sind. Die Macht ist zu verteilt und weder auf die Besten noch auf die Besonnenen. Solche Herrschaften sind meist zu optimistisch, „unbeherrscht“ und machen sich zu viele Feinde. Typische Oligarchien, auch nach Aristoteles, eben. Da muss sich die aktuelle FDP eben Fragen, ob sie sowas anstrebt. Und die SPD, ob sie die Partei der nach außen zu (eigensinnigen) „Demokraten“ sein will. Und die Grünen, ob außer Klimaschutz aktuell, wegen der Priorität, wirklich alle anderen Mindeststandards, bezüglich ihrer Einhaltung, außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen. Wenn man beim „EU- Nationbuilding“ zwischendrin aufhört, bis der Klimaschutz durch ist, muss man sich nicht wundern, wenn’s dann am Ende total ideologisch, weil zuvor Elend für zu viele, wird.

Wenn die alte stark zu rechts angehauchte Formel des „Volks ohne Raum“ jetzt plötzlich als Farce zurückkommt (kommen könnte), da zu viel Wohnraum und Boden nicht nur privatisiert, sondern gleich der staatlichen Kontrolle entzogen wurde, sodass man als Regierung nun nicht mal mehr sicherstellen kann, dass genug Flächen für Wohnraum und tatsächlich Wohnraum verfügbar ist, da die Eigentümer lieber was anderes bauen, oder mit Blick auf Ideologen, Interessierte und auch Schmoller’s Saboteure „lieber Billard spielen“, also den dahin, den dort hin, den gar nicht und mal schauen was es anstößt, bestätigt das zwar einerseits Einschätzungen über den Ablauf, Wiederholungen, in der Geschichte, aber besser wird es dadurch auch nicht. Es sollte eben auch ein Menschenrecht auf Platz zum Wohnen und Leben geben. Wenn dann in einem Staat Menschen wegen Ablehnung der, oder (mittelbare) Vertreibung durch die lokale Herrschaft fliehen wollen (müssen), sollten sie stattdessen besser ein Anrecht auf ein Leben in Sicherheit und mit fairem Anteil an allem am Rande ihres noch aktuellen Staates haben. Aber diesen Anspruch müssten dann natürlich von entsprechend willigen Staaten auch durchgesetzt werden. Sonst wird’s eben enger für die im Fluchtzielland oder elender für die Fliehenden.

Und das gleiche was für Wohnraum gilt, gilt natürlich auch für Produktionsstätten, Anbauflächen, Rohstoffe und so weiter all das kann soweit aus dem staatlichen Zugriff entgleiten, als ob die Gesellschaft als ganzes und fast, eben bis auf den aktuell Eigentümer, jeder einzelne es verloren hätte. Höchstens die ausländischen Arbeiter in solchen Stätten kann man dann noch besteuern, solange nicht alles digitalisiert und automatisiert wurde. Das ist als gesellschaftliches Geschäftsmodell aber dann auch kein wirklich nachhaltiger Tausch für den unmittelbaren Kontrollverlust. Das schafft nur Unmut und bei zu viel Elend auch „Unruhe“.

Wenn ich bei jemand einkaufen gehe oder Produkte von jemanden kaufe will ich eben eigentlich nicht, dass der durch ideologisches Nudging dafür sorgt, dass durch die politisch gewählten der staatliche Handlungsspielraum so „ausgebremst“ wird, dass der Produzent oder Dienstleister später seine durch die Kunden erhaltende Wirtschaftsmacht nach Gutdünken auch für nicht zweckgebundene Eigeninteressen verwenden kann oder diese an jemand weiterverkauft der das dann tun kann. Solchen Interessen muss dann ein hinreichend handlungsfähiger Staat entgegen stehen. Diese Einsicht wird aktuell aber leider, nach meiner Ansicht, nicht mehr von hinreichend vielen politischen Akteuren geteilt. Genau genommen von deutlich zu wenigen.

Also Fazit: Demokratische Kontrolle ist keine Verstaatlichung, sie stellt nur sicher, dass staatlich das Hinreichende getan werden kann was freiwillig noch nicht erfolgte. Da es aber auch keine Garantie für „staatliche Moral“ gibt, muss man fair sich und seinen fairen Anteil zur Not fair hinreichend vor dem Staat schützen können. Verfassungsrechte sind da hilfreich aber abhängig vom Verfassungsgericht. Also als letzte Instanz bleibt einem nur das Ausgründrecht inklusive fairem Anteil an allem. Um den dann aber sichergenug in tolerierbarem Umfang bekommen zu können, ist es schon „vorteilhafter“ wenn die regionale und auch die individuelle Ungleichheit generell nicht zu groß wird oder zumindest die physische Macht zum Ausgleichen sichergenug fair gegeben ist.

Eigentumsschutz und staatliche Handlungsfreiheit

Beim Eigentum kann man zunächst mal zwischen solchem zur eigenen Nutzung und solchem zur Erbringung einer wirtschaftlichen Leistung unterscheiden.

Interessant ist dann noch die Frage wer Eigentum besitzt und wo sich dieses befindet.

Aus staatlicher Sicht gibt es die Variationen: Eigentum im Inland in inländischem oder ausländischem Besitz oder Eigentum im Ausland in inländischem oder ausländischem Besitz.

Besonders bei dem Eigentum, welches der Erbringung einer wirtschaftlichen Leistung dienen soll, kommt der Wahl des staatlichen Wirtschaftssystems eine wichtige Bedeutung bei.

Bei der Wahl des staatlichen Wirtschaftssystem sind dann wiederum grob die 3 Ansichten zu unterscheiden, dass die Wirtschaft entweder grundsätzlich in staatlichem Besitz, grundsätzlich in privatem Besitz sein sollte oder dass die Wahl des Wirtschaftssystems von der besseren Leistungsfähigkeit der Wirtschaft abhängig gemacht werden sollte.

Da stellt sich dann aber gleich wieder die Frage: Für wen soll die Wirtschaft möglichst gut funktionieren und wie wird „möglichst gut“ definiert?

Als Ziel bietet sich das Gemeinwohl an, wobei aber auch dieses einer genaueren Definition bedarf.
Versteht man darunter einen Mindestanspruch auf einen mindestens bedarfsdeckenden Anteil für jeden aus dem gemeinsamen Gesamtertrag und eventuell noch feste Anteilsquoten für jedes Dezil der Bevölkerung?
Oder versteht man darunter, ganz in utilitaristischer Tradition, einfach nur einen maximalen Gesamtertrag ohne einen Blick dafür zu haben, wie die Verteilung für den Einzelnen ist?

Aus staatsbürgerlicher Sicht sollte es eigentlich quasi Konsens sein, dass man sich bei der Wahl des Wirtschaftssystems unideologisch und demokratisch für dasjenige entscheidet, welches man zur Erreichung des Ziels des Gemeinwohls für am besten hält.

Und zumindest als „sozialer“ Demokrat, sollte man, meiner Meinung nach, dabei unter Gemeinwohl, die weiter oben als erstes genannte Variante verstehen.

Natürlich kann ein Teil der Bevölkerung auch zu der Ansicht gelangen, dass ein mögliches Wirtschaftssystem so schlecht (, für ihre partiellen Interessen) ist, dass man es per Grundgesetzänderung oder transnationale Verträge, welche Grundrechts- gleiche Regeln enthalten, gleich ganz verhindern sollte.

Sowohl die, nicht am Ergebnis orientierten, Anhänger einer kompletten Verstaatlichung oder Privatisierung der Wirtschaft würden wohl gerne die jeweils andere Wirtschaftsform auf diese Weise ganz unmöglich machen. So dass eine gewählte Regierung gar nicht mehr die Möglichkeit hätte auf diese Wirtschaftsform zu wechseln. Und das wird wohl auch für einige Bürger gelten, welche eine Wirtschaftsform nur wegen dem von ihnen erwarteten Ergebnis komplett ablehnen.

Aber gerade wenn man eine verstaatlichte Wirtschaft ablehnt, sollte man sich davor hüten, dadurch auch gleich die Zugriffs- und Enteignungsmöglichkeiten des Staates, zum Beispiel zum Umverteilen, auf privates Eigentum verhindern zu wollen.

Man stelle sich nur mal den Fall vor, dass durch ein Erdbeben 5 % der Wirtschaftskapazität eines Staates zerstört werden würde. In solchen einem Fall würde wohl keine Versicherung zahlen.
Wenn man die privaten Besitzer dieser 5% dann nicht einfach mit ihrem nicht selbst verschuldeten Verlust alleine lassen möchte, wäre die wohl beste Möglichkeit, diese Bürger, welche mit ihrem Teil des Wirtschaftsgesamtvermögens der Staatsbürgergemeinschaft, eventuell einen Werte- gebunden leistungsstarken Beitrag zum Gemeinwohl der Gemeinschaft, beigetragen haben, anteilig aus dem verblieben 95% Anteil der Wirtschaftskapazität des Staates zu entschädigen.

Dadurch hätte jeder wirtschaftlich- entscheidend tätige Bürger noch den gleichen relativen Anteil an der Gesamtwirtschaftskapazität des Staates, welchen er sich vorher auch schon, Gemeinwohl- orientiert, erarbeitet hatte.

Das geht aber nur wenn man als Staat diese 95%- Besitzenden nicht ihrerseits zum 100%- aktuellem Marktpreis entschädigen müsste.

Nun stelle man sich einmal vor diese 95%- Besitzenden wären alle, aus welchen Gründen auch immer, Kanadier geworden und der EU-Kanada Freihandelsvertrag CETA wäre, durch die Ratifizierung aller Mitgliedsstaaten, bereits gültig geworden.

Dann würden CETA- „Investitionsschutzgerichte“ eventuell, denn in diesem Vertrag ist die Entschädigung zum Marktpreis im Gegensatz zu unserem Grundgesetz festgeschrieben, urteilen, dass eine nur anteile Entschädigung, relativ zur verbliebenen Gesamtmasse, nicht mehr rechtlich erlaubt ist, da diese „Neu- Kanadier“ sich nun auf den CETA- Vertrag berufen können.

Oder ist es sicher genug, dass hier das Geburtsland ausschlaggebend ist, und CETA hier nicht greifen würde? Und würde das auch Generationen- übergreifend für die Erben gelten?

Oder bietet CETA Besitzenden eines Staates tatsächlich erstmals in der demokratischen (deutschen) Geschichte die Möglichkeit ihr (wirtschaftliches) Eigentum innerhalb ihres Geburtsstaates durch einen einfachen Wechsel der Staatsangehörigkeit komplett vor staatlichem Zugriff, außer bei Entschädigung zum Marktpreis, zu entziehen?

Und über TTIP wird ja auch schon wieder verhandelt. Können sich dann bald überall Besitzende vor staatlichen Zugriff auf ihren Besitz durch Wechsel der Staatsangehörigkeit entziehen? Oder reicht dann gar bald schon eine Niederlassung im Ausland? (Siehe hier: https://www.attac.at/news/details/regierung-ignoriert-eu-recht-bei-sonderklagerechten-fuer-konzerne)

Vor einigen Wochen hatte ich Frau Prof. Ursula Kribaum’s Buch „Eigentumsschutz im Völkerrecht“ durchflogen.

Darauf bezieht sich die Bundestagsanalyse https://www.bundestag.de/resource/blob/475734/072ba0cdc77b251530f989622f55c421/PE-6-097-16-pdf-data.pdf aus dem Jahr 2016 zum Thema „CETA, Investitionsschutz und das „Recht zu regulieren““.

Frau Prof. Kribaum vergleicht in dem Buch den Eigentumsschutz des Menschenrechtschutzes (vor allem der Europäischen Menschenrechtskonvention) mit dem des Investitionsschutzes.

In der Europäischen Menschenrechtskonvention würde ausdrücklich, so schreibt sie, eine Verhältnismäßigkeit der Entschädigungshöhe bei außergewöhnlichen Enteignungen, wie dem Wechsel der Wirtschaftsform, aber auch für weniger große Einschnitte, angemahnt.

So etwas gibt es im internationalen Investitionsrecht nicht.

Frau Prof. Kribaum schlägt ganz am Ende ihres Buches dann auch vor in internationalen Investitionsschutzverträgen zukünftig solch etwas mit zu integrieren.

Aus diesen Gründen lehne ich eine Unterzeichnung des CETA- Vertrags in der aktuellen Form durch Bundestag und Bundesrat aktuell entschieden ab.

Ganz allgemein halte ich gegenwärtig die Verhandlungen über eine weitere Intensivierung des „Freihandels“, durch Beseitigung auch noch der letzten 4 % Zölle (im Schnitt) und der nicht- tarifären Handelshemmnisse, aus Prioritätsgründen aktuell für fehl am Platz.

Da gibt es andere (außen-) politische Anliegen die aktuell, nach meiner Meinung, viel wichtiger sind, z. B. dass ein gemeinsamer Markt, einen Ausgleich, wirtschaftlicher und/oder finanzieller Art, eine hinreichende Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit, z. B. zur Mindestbedarfsdeckung, und Regulation braucht.

Das muss nun angegangen werden.