Ich habe ja schon den Aufbau einer UMSA (universell moralischer Selbstanspruch)-Armee „empfohlen“, um damit unabhängig von staatlichen Gesinnungs- und Machtverhältnissen Werte und faire Interessen hinreichend zur Not auch (herbei-)verteidigen zu können.
Jetzt „empfehle“ ich auch mal noch, wieder auf einer eigenen rkslp.org Seite, die Gründung von UMSA-Parlamenten. Bewusst in der Mehrzahl, da dies in jedem Staatenbund, jedem Land und jeder Region bei Bedarf erfolgen sollte. Diese UMSA-Parlamente sollten dann aber eine UMSA-UUPO (United UMSA-Parlament Organisation) gründen. Auch oder gerade in „Demokratien“. Also Mehrheitswahlsystemen. Normalerweise müsste sich ja jeder Bürger selbst überlegen wie „die Dinge aktuell sind“, wie sie „seiner Meinung nach sein sollten“ und wie man „dahin kommt/ dort bleibt, wie sie sein sollten“. So ähnlich, hat das ja auch schon Kant durch seine Kategorien „Was kann ich wissen. Was sollte ich tun. Was darf ich hoffen. Was ist der Mensch.“ ausgedrückt. Wenn auch allgemeiner. Aber man muss halt priorisieren.
Dieses „Wie es sein soll“ würde ich dann als „Freiheitlich Demokratische Grundordnung“ (FDG) bezeichnen. Und diese Grundordnung wiegt eben schwerer wie der direkte oder repräsentative Wille der Mehrheit. Eben eine Frage der Würde. Diese Grundordnung zu verteidigen ist ja auch verfassungsrechtlich gesichert und gewissermaßen ein Auftrag an jeden. Nur schreibt schon die Google KI, dass sich das was man unter der FDG versteht im Laufe der Zeit ändern kann. Es ist eben, das was man unter „Wie es sein sollte“ gerade versteht.
Unsere Gesetze geben dem Bundesverfassungsgericht ja die Macht, Parteien zu verbieten, wenn sie gegen die FDG, natürlich im Sinne des gerade aktuellen Bundesverfassungsgerichts, verstoßen und gleichzeitig die Gefahr besteht, dass sie zu viele Wählerstimmen auf sich vereinen könnten bei kommenden Wahlen.
Also unsere Verfassung definiert schon eine Schutzmöglichkeit, damit wir nicht in eine Ochlokratie, eine illegitime, gegen die FDG (im Sinne des aktuellen BVG) gerichtete, Herrschaft der Mehrheit als „Pöbel“ (quasi altgriechisch für Illegitime) abrutschen. Man muss diese Schutzmöglichkeit dann nur hinreichend ergreifen, und schauen, dass das BVG keinen illegitimen „Unsinn“ im Sinn hat.
Da die BVGler vom Parlament gewählt werden, wird deutlich, dass ein früheres, gegenwärtiges oder zukünftiges Unterlassen dieser Ergreifung der Schutzmöglichkeiten zur Folge hat, dass die „neuen“ BVGler tatsächlich anderes bezüglich der FDG im Sinne haben werden. Und die Macht zur Nutzung der „Schutzmöglichkeit“ sich damit verschiebt. Dann könnten sich die Ochlos vor den Demokraten schützen.
Also es fehlt ein Schutz für die FDG, die man meint, wenn das „Kind schon in den Brunnen gefallen ist“. Also ein „CheckAndBalance“ für den Fall der gefallenen Demokratie. Der aus den Parlamenten gefallenen. Damit man überhaupt weiter per Mehrheitsentscheid wieder für demokratische Verhältnisse sorgen kann. Der US Ausdruck „CheckAndBalance“ sagt ja eigentlich schon auf was es dafür ankommt.
Prüfen und Ausbalancieren. Aber eben von Anteilen, damit man auch nach der Wahl von Ochlokraten weiterhin hinreichend demokratische Grundsätze durchsetzen kann.
Eine obligatorische Hauptfunktion von Parlamenten muss daher immer die Durchsetzung der dafür passende Verteilungs- und Nutzungsordnung von allem wesentlichen Sein. Man darf nie unfair zu viel verlieren oder es unnötig hinnehmen nicht das fair-hinreichende zu besitzen. Egal ob durch „Nehmen“, „Tauschen“ oder „Schenkungen“. Natürlich bedeutet universell moralischer Selbstanspruch, also UMSA, dass man auch den andern fair viel lassen will. Und mit Blick auf „Unruhe auf Straßen“ begrenzen sich da ja auch schon die nachhaltigen, dafür hinreichend schlauen, Gierigen.
Sobald das aktuelle Parlament diese Verteilungs- und Nutzungsordnung, aus eigener Sicht, nicht mehr hinreichend aufrechterhält, ist es eigentlich geboten in ein neues Parlament zumindest hinreichend zusätzlich mit fair-hinreichend Vielem auszuweichen. Das steht auch so mehr oder weniger bei Aristoteles in „Politik“ schon so: „Eine Verfassung ist nur so lange legitim wie alle Gruppen, er meinte wohl Arme, Mitte, Reiche sich keine andere Wünschen.“
Solange man mit hinreichend Viel und hinreichend vielen Möglichkeiten in ein eigenes Parlament ausweichen kann, und es dann auch mit Blick auf die Nachhaltigkeit passt, braucht man ja nicht gleich eine neue Verfassungen. Wobei es wohl eh meist um die Interpretation der Verfassung geht. Also man bräuchte dann eher ein eigenes BVG. Wenn man konsequent seine Ordnungsvorstellungen hinreichend aufrechterhalten sehen möchte. Mit „hinreichend vielen Möglichkeiten“ meinte ich auch die Option eigene Institutionen wie Gerichte und Behörden zu gründen, bis hin zu einem eigenen UMSA-Staat. Mit hinreichend fair viel. Ob das UMSA-Parlament dann repräsentativ oder als Rätekammer ausgebaut ist, ist irrelevant. Hauptsache es funktioniert im Sinne der nachhaltigen Ordnung. Ich persönlich halte repräsentative Systeme zumindest für besser, eventuell Kombinationen aus beiden. Wichtig ist aber festzuhalten, dass der Wechsel von repräsentativ zu Rätekammer oder umgekehrt, kein Schritt zu einer nachhaltig hinreichend passende Ordnung, wie man sie sich vorstellt, ist, sondern dass es darauf ankommt wer in den Parlamenten ist. Kann natürlich sein, dass da ein Wechsel von repräsentativ zu Rätekammer oder umgekehrt, gerade mal dafür schon hinreichend ausreicht. Meist aber wohl nicht.
